Andreas Zeller schreibt auf Penso über die selten beachtete Umverteilung zwischen unterschiedlichen Zivilständen.
Zusammenfassend kann gesagt werden: In der AHV sind es die verheirateten Frauen und Mütter, die dank Erziehungsgutschriften, Verwitwetenzuschlag und Ehegattensplitting im heutigen Recht sehr gut fahren oder anders gesagt, privilegiert sind. Wer jedoch keine Kinder hat und deshalb keine beitragslosen Erziehungsgutschriften angerechnet bekommt und wer ledig ist und nie einen Verwitwetenzuschlag in Anspruch nehmen kann, für den liegt die Messlatte um je eine maximale Altersrente zu erhalten, deutlich höher. Und das gilt für Frauen wie für Männer.
Wenn also überhaupt eine Gruppe von Frauen aufgrund der geplanten Erhöhung des Rentenalters Anspruch auf Ausgleichsmassnahmen haben sollte, dann wären es am ehesten die Alleinstehenden ohne Kinder, die jeden Beitragsfranken selbst erarbeiten und berappen müssen. Sie haben im heutigen System – zusammen mit den ledigen Männern – das Nachsehen.
In mehreren Aargauer Gemeinden müssen Betroffene heute noch ihr Altersguthaben auflösen, um Sozialhilfeschulden zurückzuzahlen. Geht es nach dem Regierungsrat, soll dieses Vorgehen künftig nicht mehr erlaubt sein. Die Gemeinden haben bis Ende Januar Zeit, sich zu dieser Änderung im Sozialhilferecht zu äussern.
Um die Begrenzungsinitiative der SVP zu bekämpfen, wurde rasch eine neue Sozialversicherung eingeführt. Jetzt zeigt sich: Die Nachfrage ist äusserst bescheiden – trotz Corona-Krise, schreibt Adrian Schmid in der Sonntags-Zeitung.
Ein Ansturm sieht anders aus: vier bewilligte Renten in der Stadt Zürich, keine einzige in den Kantonen Zug und Glarus, vier in Basel-Stadt und zwölf im Kanton Bern. Seit Juli können Arbeitslose über 60 Jahre, die ausgesteuert werden, Überbrückungsleistungen beantragen. Seither sind schweizweit rund 460 Gesuche eingereicht worden, in 108 Fällen wurde die Rente bewilligt. Dies zeigt eine Umfrage bei den Vollzugsstellen in den Kantonen. Als die Vorlage im Parlament verabschiedet wurde, ging man von jährlich 3400 Bezügerinnen und Bezügern aus.
«Die Nachfrage hält sich gelinde gesagt in Grenzen», sagt Andreas Dummermuth, Präsident der Konferenz der kantonalen Ausgleichskassen, die in der Regel zuständig sind. Als Grund für das geringe Interesse macht Dummermuth die gute Situation auf dem Arbeitsmarkt verantwortlich. «Aus der gesundheitlichen Krise ist zum Glück keine wirtschaftliche und soziale Krise entstanden.» Es gebe so viele offene Stellen wie noch nie, und die Zahl der Arbeitslosen sowie Sozialhilfebeziehenden sei stabil.
BFS. Im Jahr 2019 bezogen 682’551 Personen ein Taggeld der Arbeitslosenversicherung, eine Rente der Invalidenversicherung oder Leistungen der wirtschaftlichen Sozialhilfe. 32’291 Personen (4,7%) davon erhielten innerhalb des Jahres Leistungen aus mehreren Systemen. 2019 war damit zum zweiten Mal in Folge ein Rückgang der jährlichen SHIVALV-Gesamtbezugsquote im Vergleich zum Vorjahr zu verzeichnen (von 12,6% in 2018 auf 12,3% in 2019). Der Rückgang ist dabei allein auf eine Abnahme bei der Quote der Taggeldbeziehenden in der ALV zurückzuführen, blieben doch die Bezugsquoten der Sozialhilfe und der IV stabil.
In Ergänzung zu unserem Kurzkommentar über das neue SGB-Papier das aufzeigt, dass Sparen viel weniger bringt als die AHV, hat Werner C. Hug nun das notwendige Zahlenmaterial zusammen gestellt. Klar wird, wie es die AHV fertig bringt, das Wunder zu vollbringen. Das Material für den scheinbaren Free Lunch holt sich die 1. Säule aus allen möglichen Quellen und mit international einzig dastehenden Solidaritätsleistungen und Umverteilungsströmen. Hug schreibt:
Der am KOF ausgebildete Ökonom Daniel Lampart muss gar nicht auf komplizierte Bar-Rentenberechnungen zurückgreifen, um zu beweisen, dass die AHV für die kleinen Einkommen rentabler ist, als das Sparen mit eigenem Konto über die Pensionskasse. Die Solidarität in der AHV ist politisch so gewollt. «Die Reichen brauchen die AHV nicht, aber die AHV braucht sie». (alt Bundesrat Hans-Peter Tschudi). Die Solidarität hat aber ihre Grenzen.
Wir haben mit den aktuellen Zahlen bewiesen (siehe F+W https://www.fuw.ch/!aSPAaAA ), dass ein durchschnittliches nach Zivilständen gewichtetes Einkommen von rund 53’000 Franken während 44 Jahren schon heute genügt um eine Maximalrente von 2390 Franken pro Monat zu erhalten.
Also mit AHV-Beiträgen von heute 8,7 Prozent bezahlt von Arbeitgeber und Arbeitnehmer werden über 44 Jahre (im Umlageverfahren ohne Zinseszins) 203’000 Franken in die AHV einbezahlt. Dafür erhält man eine Rente (22 Jahre) von total 631’000 Franken. Wie ist das möglich?
pw. “Der SGB hat nachgerechnet. Dazu haben wir die gesamten Beiträge an die AHV mit den Beträgen verglichen, die in einen Fonds der privaten Vorsorge einbezahlt werden müssten, um die gleiche Rente wie in der AHV zu erhalten. Die Resultate zeigen: der allergrösste Teil der Bevölkerung hat dank der AHV viel mehr Geld zum Leben als bei einer privaten Vorsorge.”
Diese Schlagzeile einer SGB-Medienmitteilung wurde in zahlreichen Blättern widerspruchslos abgedruckt. Der SGB ist im Gleichschritt mit der SP gegen die nicht kollektivistische und nicht endlos subventionierte und nicht auf massiver Umverteilung beruhende Säule 3a. Die geplante Flexibilisierung wird mit allen Mitteln bekämpft und Propaganda für das neuste Sonderangebot einer 13. Rente gemacht. Für den SGB ist die AHV die Wundertüte, aus welcher mit geringen Beiträgen beliebige Leistungen hervorgezaubert werden können. Was fehlt, holt man sich bei den “Reichen”, mit Steuern und Subventionen. Scheinbar gratis.
Man lese die Analyse von W.C Hug et.al, um sich von den gewerkschaftlichen Schalmeienklängen nicht in Trance versetzen zu lassen.
Werner C. Hug hat in der FuW eine detaillierte Auslegeordnung der AHV-Finanzen und deren Aussichten vorgenommen. Sie sind nicht erbaulich und schon gar nicht erbaulich ist die Verweigerung, die notwendigen Schritte zu unternehmen.
Geht es der AHV wirklich gut? Ein Blick in die Zukunft zeigt (die Zahlen der bereits Pensionierten und der künftig in Rente gehenden Personen sind schliesslich bekannt), dass dank Staf die Freude bestenfalls bis zum Jahr 2023 anhält. Dann übersteigen nach geltendem Regime die Ausgaben wieder die Einnahmen, und bis 2030 wächst das jährliche Defizit auf 4,4 Mrd. Fr. Dann erreicht der Deckungsgrad gerade noch 62%.
Die jüngste AHV-Revision ist momentan im Differenzbereinigungsverfahren. Geht es nach dem Ständerat, der grosszügige Kompensationen für die Erhöhung des Frauenrentenalters vorsieht, kippt das Umlageergebnis erst 2027. Warum? Weil mit einer Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,4% weitere AHV-Einnahmen bereits beschlossen sind, noch bevor die Gesamtausgaben bekannt sind. Einmal mehr wird negiert, dass wegen der in Rente gehenden Babyboom-Generation die Ausgaben von heute 46 Mrd. Fr. im Jahr 2030 (dann wird der Jahrgang 1965 pensioniert) auf 58,5 Mrd. Fr. steigen werden und danach binnen zwei Jahren auf 62 Mrd. Fr.
SGK. Die ersten neun Jahrgänge von Frauen, die vom höheren AHV-Referenzalter betroffen sind, sollen einen sozial abgestuften Rentenzuschlag zwischen 100 und 240 Franken pro Monat erhalten. Mit dieser Ausgleichsmassnahme für die Übergangsgeneration kommt die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-S) dem Nationalrat entgegen.
Die Kommission schloss die erste Runde der Differenzbereinigung zur Stabilisierung der AHV (AHV 21; 19.050) ab. In der zentralen Frage der Ausgleichsmassnahmen für die Übergangsgeneration von Frauen, die vom höheren Referenzalter betroffen sind, beantragt sie mit 9 zu 3 Stimmen folgendes Modell:
– Die ersten neun Jahrgänge sollen einen Rentenzuschlag erhalten. Für die ersten drei Jahrgänge wird der Zuschlag wie das Rentenalter schrittweise erhöht. Die folgenden vier Jahrgänge erhalten den vollen Zuschlag. Für die letzten zwei Jahrgänge wird der Zuschlag wieder gesenkt, um einen harten Schwelleneffekt am Ende der Übergangsgeneration zu vermeiden. Die Kommission bleibt damit beim progressiv-degressiven Rentenzuschlag, wie ihn der Ständerat beschlossen hatte.
– Der Zuschlag wird nach Einkommen abgestuft und für kleine und mittlere Einkommen erhöht. Der volle Zuschlag beträgt 240 Franken pro Monat für Frauen mit einem Einkommen bis 57 360 Franken, 170 Franken bis zu einem Einkommen von 71 700 Franken und 100 Franken bei einem Einkommen über 71 700 Franken. Die Kommission nimmt damit das Anliegen des Nationalrates auf, vor allem Frauen mit tiefen Einkommen zu begünstigen.
– Frauen mit mittleren und höheren Einkommen stellt die Kommission im Vergleich zum Nationalrat aber insofern besser, als der Rentenzuschlag nicht der Plafonierung unterliegt. Im Modell des Nationalrates erhalten Frauen höchstens die reguläre Maximalrente.
– Die Kommission verzichtet darauf, den Frauen der Übergangsgeneration den Rentenvorbezug wie der Nationalrat mit vorteilhafteren Kürzungssätzen zu erleichtern. Frauen, welche die Rente vorbeziehen, erhalten jedoch zusätzlich zur gekürzten Rente den ungekürzten Rentenzuschlag.
Werner C.Hug hat die Umverteilungsmechanismen in der AHV genauer untersucht und offengelegt. In einem Artikel in der Finanz und Wirtschaft schreibt er dazu:
Wenn die AHV rein umlagefinanziert würde, wenn also die laufenden Beiträge die laufenden Renten vollumfänglich finanzieren würden, dann müssten zur Erreichung einer Maximalrente über die gesamte Beitragsdauer AHV-Beiträge von insgesamt 615’000 Fr. bezahlt werden. Das entspricht einem jährlichen Bruttodurchschnittseinkommen von 163’000 Fr. oder monatlich netto 11’400 Fr. während der gesamten Beitragsdauer.
Gemäss der schweizerischen Lohnstrukturerhebung erreichten 2018 lediglich 5% der Beschäftigten diesen Lohn. Bezogen auf die AHV bedeutet das, dass 95% der AHV-Rentenbezüger ihre Rente nicht mit ihren Beiträgen allein finanziert haben. Schon 2016 hat das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) mit einer Modellrechnung mathematisch dargelegt, dass 92% der heutigen Rentenbezüger ihre Rente nicht finanziert haben.
Die dargelegten Berechnungen mit dem gewichteten Durchschnitt der Zivilstände, wie Alt-Nationalrat Andreas Zeller (FDP/SG) sie in Rücksprache mit dem BSV kalkuliert hat, liegen nochmals leicht höher, weil unter anderem auch die Lebenserwartung gestiegen ist.
Damit die AHV-Reform 2023 endlich in Kraft treten kann, soll sie im September unter Hochdruck bereinigt werden. Am Dienstag hat der Schlussspurt begonnen – mit einem suboptimalen Start. Der Knackpunkt sind die Kompensationen für die Frauen. Fabian Schäfer schreibt in der NZZ dazu:
Vom Zieljahr 2021 haben sich Bundesrat und Parlament schon lange verabschiedet. Inzwischen ist auch eine Umsetzung auf 2022 nicht mehr möglich. In den nächsten Wochen wird sich zeigen, ob es wenigstens für 2023 reicht. Die Allianz von SVP, FDP, Mitte und GLP, die bei diesem Geschäft den Ton angibt, hat sich vorgenommen, die umkämpfte Vorlage in der Septembersession zu bereinigen und zu verabschieden.
Falls dies misslingt – und das wäre keine Überraschung –, besteht die Gefahr, dass die Vorlage erst 2024 in Kraft treten kann. Dies hat vorab zwei Gründe: Es gilt, die hunderttägige Referendumsfrist abzuwarten, wobei bereits feststeht, dass die Linke die Reform wegen der Erhöhung des Rentenalters der Frauen auf 65 Jahre bekämpfen wird. Zudem braucht die Verwaltung Vorlaufzeit, um die Verordnungen sowie die technische Umsetzung vorzubereiten. Deshalb soll die Volksabstimmung nach Plan im Juni 2022 stattfinden.
Auch die AHV
sollte die Dienstleistungen der Anlagestiftungen beanspruchen können, meinen Aline Kratz-Ulmer und Roland Kriemler in einem Artikel der SHZ.
Anlagestiftungen sind kollektive Anlagegefässe für Vorsorgeeinrichtungen, Freizügigkeitseinrichtungen sowie Säule – 3a-Stiftungen und haben somit einen eingeschränkten Anlegerkreis. Neben den Geldern der zweiten Säule können darin auch Gelder von Drittsäuleneinrichtungen angelegt werden. Daraus abgeleitet kann legitimerweise die Frage gestellt werden, ob es nicht auch zulässig sein sollte, Gelder der ersten Säule durch Anlagestiftungen verwalten zu lassen.
Ausgaben für Sozialleistungen, Schweiz und EU, 2018
In der Schweiz sind die Ausgaben für Sozialleistungen zwischen 2017 und 2018 insgesamt stabil geblieben (real +0,2%). Die Mehrausgaben 2018 im Bereich Alter wurden durch den Rückgang im Bereich Arbeitslosigkeit teilweise kompensiert. Gemäss den aktuellsten Zahlen von Eurostat aus dem Jahr 2017 lagen die Sozialausgaben in der Schweiz (26,1% des BIP) leicht unter dem europäischen Durchschnitt (26,8%). Sowohl in der Schweiz als auch in den europäischen Ländern flossen die meisten Sozialleistungen in die Bereiche Alter und Gesundheitsversorgung.
Die Sozialleistungsquote beantwortet die Frage,
welchen Teil der gesamten Wirtschaftsleistung die
Empfänger von Sozialleistungen beanspruchen können.
Der Jahresbericht «Sozialversicherungen 2020» beinhaltet im Sinne einer Gesamtübersicht aktuelle Informationen zu den Sozialversicherungen, einen Überblick über die jüngsten politischen Diskussionen und die sich bietenden Perspektiven. Er gibt Auskunft über die neuesten Kennzahlen der einzelnen Sozialversicherungen und stellt Querbezüge zwischen den verschiedenen Sozialversicherungen dar. Ausserdem vermittelt er eine Gesamtsicht über die anstehenden Herausforderungen und zeigt auf, mit welchen Strategien der Bundesrat diesen begegnet und welche Massnahmen dazu erforderlich sind.
Mit Blick auf die am Mittwoch beginnende Behandlung der AHV-Reform 21 im Nationalrat hat Katharina Fontana in der NZZ ein paar Zahlen zur Situation der Frauen in der AHV zusammen getragen. Munition für die Befürworter einer Angleichung der Rentenalter.
Wie aus der AHV-Statistik 2020 hervorgeht, setzen sich die Beitragszahler zu 54 Prozent aus Männern und zu 46 Prozent aus Frauen zusammen. Die Summe der Einkommen, auf denen AHV-Beiträge erhoben werden, wird zu 66 Prozent von den Männern erbracht, zu 34 Prozent von den Frauen. Gleichzeitig werden 55 Prozent der Summe der Altersrenten an Frauen ausbezahlt und 45 Prozent an Männer; 2020 waren dies laut den Zahlen des Bundesamts für Sozialversicherungen (BSV) gerundet 24 Milliarden gegenüber gut 19 Milliarden Franken.
Es gibt mehrere Gründe, warum Frauen mehr Geld aus der AHV erhalten. Zum einen werden sie im Schnitt älter als Männer und beziehen also länger Rente. Zum andern sind sie häufiger verwitwet und kommen damit in den Genuss eines Zuschlags, der zu einer höheren Rente führt. Dazu folgende Zahl des BSV: Von den 850 Millionen Franken, welche die AHV im Dezember 2020 an verwitwete Personen ausrichtete, gingen 670 Millionen an die Witwen und 180 Millionen an die Witwer. (…)
Der SGB hat die nötige Anzahl Unterschriften für seine neueste AHV-Initiative (13. Rente) beisammen. Es fehlt nur noch die Finanzierung für das grosszügige Angebot. Aber das kann nicht die Sorge der Initianten sein. Hansueli Schöchli schreibt dazu in der NZZ:
Heuchelei, Irreführung und Verschleierung gehören zum Kerngeschäft in der Politik. In der Altersvorsorge mit ihren milliardenschweren versteckten Umverteilungen von Jung zu Alt und von oben nach unten ist dies besonders ausgeprägt. So ist zunächst an das schmutzige Geheimnis hinter der Popularität der AHV zu erinnern: Der durchschnittliche Rentner hat selbst ohne Berücksichtigung der Umverteilung zwischen den Generationen seine Rente nur etwa zur Hälfte mit Beiträgen finanziert.
Der Rest wird bezahlt durch Bundessubventionen und durch die nichtrentenbildenden Beiträge der 10 bis 20 Prozent Versicherten mit den höchsten Einkommen. Auch die Bundessubventionen kommen via direkte Bundessteuer und Mehrwertsteuer weit überproportional von den Grossverdienern. So ist es logisch, dass ein Sozialwerk mit der Offerte «Zahle einen Franken ein, bekomme zwei heraus» weitherum populär ist.
Zum Mass der Umverteilung gibt es kein «richtig» oder «falsch», sondern nur unterschiedliche Wertungen. Doch solche Umverteilungen sollten offen und direkt geschehen, nicht versteckt mit teuren Umwegen via Altersvorsorge. Lobbyisten fordern typischerweise von ihren politischen Gegnern «Transparenz».
Doch geht es um die eigene Klientel, liebt man Versteckspiele: Die entsprechenden Kosten muss man nicht jährlich im Budgetprozess neu verteidigen, die «Opfer» leisten angesichts der Verschleierung der Kosten nur begrenzten Widerstand, und die Verschleierung erlaubt es den Begünstigten, sich selbst und anderen vorzuheucheln, dass man gar nicht subventioniert sei.