admin(BR) Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 8. Dezember 2023 den Entwurf für eine Teilrevision der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) zur Anpassung der Witwer- und Witwenrenten in die Vernehmlassung geschickt. Die Hinterlassenenleistungen sollen auf die Betreuungs- und Erziehungszeit ausgerichtet und unabhängig vom Zivilstand der Eltern gewährt werden. Die laufenden Renten von über 55-jährigen Witwern und Witwen werden weiter ausgerichtet. Für jüngere Personen wird der Anspruch auf zwei Jahre begrenzt.

Das Ziel der Vorlage ist es, die vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) festgestellte Ungleichbehandlung von Witwern und Witwen zu beseitigen und die Hinterlassenenrenten an die gesellschaftliche Entwicklung anzupassen. Weiter soll dem Finanzierungsbedarf der AHV und dem Auftrag zur Sanierung der Bundesfinanzen Rechnung getragen werden. Die Vernehmlassung dauert bis zum 29. März 2024.

  Vernehmlassung / consultation publique