Der von beiden Parlamentskammern geforderte Rentenzuschlag wegen der Teuerung bringe sozialpolitisch nichts und produziere wegen Kleinbeträgen administrativen Zusatzaufwand. Das schreiben die AHV-Durchführungsstellen in einem Brief an alle Ständeräte.
Sozialversicherung
Gegenvorschlag zur Renteninitiative
Rentenalter 66 ab dem Jahr 2032, danach wird das Rentenalter weiter im Einklang mit der durchschnittlichen Lebenserwartung erhöht. Das fordern die Jungfreisinnigen in einer Volksinitiative, für die sie 107’000 gültige Unterschriften gesammelt haben. Anfang 2023 beraten die zuständigen Kommissionen des Bundesparlaments die Initiative.
Die Begeisterung bei den Parteien ist begrenzt. Das hat auch Andri Silberschmidt, der als Präsident der Jungfreisinnigen die Initiative ausgelöst hat, bemerkt. Laut einem Bericht der CH-Medien arbeitet er an einem überparteilichen, indirekten Gegenvorschlag. Die AZ schreibt:
Rentenalter 66, Koppelung des künftigen Rentenalters an die durchschnittliche Lebenserwartung – aber der Tieflohnsektor wäre davon ausgenommen. In diesen Berufen würde das Rentenalter von der Lebensarbeitszeit abhängen.
Nun feilen bürgerliche Politiker an diesem Gegenvorschlag. Fest steht: Die AHV wird gestärkt durch das Rentenalter 65 für Frauen – aber schon ab 2030 zeichnet sich eine Unterfinanzierung ab. Ein höheres Rentenalter für alle würde das Problem lösen. Weil die Bevölkerung aber skeptisch ist, braucht es wohl eine Abmilderung.
Matthias Müller, der Präsident der Jungfreisinnigen, nimmt derweil erfreut zur Kenntnis, dass die Annahme seiner Initiative die Zuwanderung in die Schweiz reduzieren würde. «Die Erhöhung des Rentenalters führt auch zu einer höheren Arbeitsmarktbeteiligung der älteren Personen im Inland», sagt er. Hiesige Unternehmen müssten also weniger Arbeitskräfte aus dem Ausland rekrutieren. «Unsere Initiative vermindert die Nettozuwanderung bis 2050 um fast 25 Prozent.»
Renten der Unfallversicherung angepasst
Wer eine Invaliden- oder Hinterlassenenrente der obligatorischen Unfallversicherung bezieht, erhält ab dem 1. Januar 2023 eine Teuerungszulage. Diese Zulage beläuft sich je nach Unfalljahr auf mindestens 2.8 % der Rente.
Das Dreisäulensystem – eine Auslegeordnung
Die Zeitschrift CHSS des BSV hat anhand von 5 Thesen eine ökonomische Auslegeordnung des Dreisäulensystems erstellt. Die 5 Thesen lauten:
These 1: Feste Formeln schaffen Transparenz
These 2: Der Arbeitsmarkt ist eine wichtige Stütze für die Vorsorge
These 3: Das veränderte Erwerbsverhalten stellt eine Herausforderung dar
These 4: Die drei Säulen ergänzen sich
These 5: Die Risiken verlagern sich zu den Haushalten.
Unter dem Titel “Zweck erfüllt?” wird wird zum Thema Ersatzquote ausgeführt:
Der Bundesrat bezeichnete den Auf- und Ausbau des Obligatoriums der zweiten Säule im Jahr 1976 als «Schlussstein des Ausbaues der sozialen Rentenversicherung», der zu einer Harmonisierung im wirtschaftlichen und sozialen Bereich der Gesellschaft beitragen solle.
Inwieweit die angestrebte Ersatzquote von 60 Prozent erreicht werden kann, hängt im Dreisäulensystem vom Einkommen ab: Je höher das Einkommen, umso bedeutender werden die Anteile der zweiten und dritten Säule.
Darüber hinaus ist das Konzept der «Ersatzquote», das eine Altersrente mit dem zuletzt erreichten Lohn vergleicht, nicht mehr unbedingt der beste Gradmesser für die Leistungsfähigkeit des Vorsorgesystems. Diese Kennzahl war aufschlussreich, als das Leistungsprimat und eine konstante, hohe Erwerbsquote über den gesamten Lebenszyklus hinweg vorherrschten.
Finanzperspektiven der AHV bis 2050
Nach langem Widerstand hat die Verwaltung im Auftrag der SGK-N eine Langfristprognose für das Umlageergebnis der AHV erstellt. Die Zahlen zeigen: ab 2029 geht es trotz AHV 21 rasch in den roten Bereich. Mit der drohenden Initiative für eine 13. AHV-Rente wären wir schon 2026 so weit. Alles weitere ist natürlich mit erheblicher Unsicherheit verbunden, die sich aber darauf beschränkt, wie gross schliesslich das Defizit sein wird.
Höhere AHV-Renten
Mitg. Die AHV/IV-Renten werden per 1. Januar 2023 der aktuellen Preis- und Lohnentwicklung angepasst und um 2,5% erhöht. Diese Anpassung gemäss dem gesetzlichen Mischindex hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 12. Oktober 2022 beschlossen. Die Minimalrente der AHV/IV beträgt neu 1225 (1195) Franken pro Monat, die Maximalrente 2450 (2390) Franken.
Der Entscheid basiert auf dem arithmetischen Mittel aus dem Preis- und dem Lohnindex (Mischindex) und berücksichtigt die Empfehlung der Eidgenössischen AHV/IV-Kommission. Dieses Jahr geht man von einer Teuerung von 3 % und einer Lohnerhöhung von 2 % aus. Dies ergibt einen Mischindex von 2,5 % und führt zu einer Rentenerhöhung, welche die Teuerung beinahe vollständig ausgleicht. Der Bundesrat hat die Renten 2021 zuletzt angepasst, als er die AHV/IV Mindestrente auf 1195 Franken festgesetzt hatte.
Die Erhöhung der Renten führt zu Mehrkosten von rund 1370 Millionen Franken. Davon entfallen 1215 Millionen Franken auf die AHV, wovon 245 Millionen Franken zulasten des Bundes gehen (20,2 % der Ausgaben).
Strassburg fordert Gleichstellung bei Hinterlassenenleistungen
Die NZZ berichtet über ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Dieser gibt einem Appenzeller Witwer recht, der sich wegen Geschlechterdiskriminierung beklagt hatte. Die Schweiz steht nun vor der Frage: Sollen Witwer mehr Geld erhalten? Oder Witwen weniger? Katharina Fontana schreibt:
Das Urteil der Grossen Kammer, das mit 12 zu 5 Stimmen erging, ist definitiv. Die Schweiz will nun unverzüglich reagieren. Laut dem Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) sollen die Ausgleichskassen angewiesen werden, ab sofort verwitweten Vätern die Rente zu belassen, wenn ihre Kinder 18 Jahre alt werden. Dasselbe gilt für Witwer, die wie Max Beeler den Wegfall ihrer Rente angefochten haben und deren Beschwerde noch hängig ist.
Alle anderen Witwer mit volljährigen Kindern hingegen gehen leer aus; ihr Anspruch gilt laut BSV als erloschen. Die zusätzlichen Kosten, die jedes Jahr neu für die Ausrichtung von Witwerrenten anfallen werden, schätzt das BSV auf rund 12 Millionen Franken.
Sozialausgaben 2021 auf hohem Niveau stabil
BFS. Im Jahr 2021 blieben die Ausgaben für Sozialleistungen in der Schweiz gemäss ersten Schätzungen mit 206 Milliarden Franken weitgehend stabil (+ 0,4% gegenüber 2020), wobei zwischen 2019 und 2020 die Sozialausgaben infolge der COVID-19-Pandemie um 11% zugenommen haben.
Zwischen 2020 und 2021 haben sich zwei gegenläufige Trends gegenseitig neutralisiert: Der Anstieg der Sozialausgaben in den Bereichen Gesundheit (+ 4 Mrd. Franken) und Alter (+ 3 Mrd. Franken) einerseits trafen andererseits auf einen Rückgang der Sozialausgaben im Bereich Arbeitslosigkeit (- 6 Mrd. Franken).
Der Anstieg der Ausgaben im Gesundheitsbereich wurde u.a. durch die Impfkampagne gegen COVID-19 bestimmt. Der Rückgang der Ausgaben im Bereich Arbeitslosigkeit – insbesondere bei der Kurzarbeitsentschädigung – ist u.a. auf die schrittweise Aufhebung der Massnahmen gegen die COVID-19 Pandemie und auf die anschliessende wirtschaftliche Erholung ab dem zweiten Quartal 2021 zurückzuführen.
Voller AHV-Teuerungsausgleich für 2023
SDA. Der Ständerat will wie der Nationalrat für 2023 den vollen Teuerungsausgleich für AHV-Rentnerinnen und -Rentner. Er hat am Montag entsprechenden Motionen von SP und Mitte zugestimmt.
Paul Rechsteiner (SP/SG) und Pirmin Bischof (Mitte/SO) verlangten in inhaltlich übereinstimmenden Motionen die Anpassung der AHV- und IV-Renten sowie der Ergänzungsleistungen gemäss dem Landesindex der Konsumentenpreise, und dies spätestens bis Anfang 2023. Zudem soll der Bundesrat dem Parlament ein Konzept dazu vorlegen, wie die Renten bei einer Teuerung von mehr als zwei Prozent künftig regelmässig angepasst werden können.
Sozialleistungsquote auf Höchststand
CHSS. Die Sozialleistunssquote ist im Jahr 2020 gegenüber dem Vorjahr um 2,8 Prozentpunkte auf 23,2 Prozent gestiegen. Dies ist der grösste Anstieg seit der Einführung der Gesamtrechnung der Sozialversicherungen (GRSV) im Jahr 1987.
Die Sozialleistungsquote bildet das Verhältnis zwischen den Sozialleistungen und dem Bruttoinlandprodukt (BIP) ab. Sie zeigt, welcher Teil der gesamten Wirtschaftsleistung für den Gegenwert der Sozialleistungen gekauft werden könnte. Im Jahr 2020 erbrachten alle Sozialversicherungen zusammen Sozialleistungen von 164 Milliarden Franken. Das BIP betrug damals laut dem Staatssekretariat für Wirtschaft 706 Milliarden Franken (nominal).
Auslöserin des Anstiegs der Sozialleistungsquote ist die Corona-Krise: Das BIP schrumpfte 2020 gegenüber dem Vorjahr um 2,9 Prozent – und gleichzeitig liessen die Corona-Massnahmen des Bundesrates ab März 2020 die Sozialleistungsausgaben ansteigen. Alleine die Arbeitslosenversicherung (ALV) zahlte im Jahr 2020 Covid-19-Kurzarbeitslosenentschädigungen im Umfang von 9,2 Milliarden Franken aus – und die neu eingeführte Corona-Erwerbsausfallentschädigung (CEE) belief sich auf 2,2 Milliarden Franken.
Jahresbericht «Sozialversicherungen 2021»
Der Jahresbericht «Sozialversicherungen 2021» beinhaltet im Sinne einer Gesamtübersicht aktuelle Informationen zu den Sozialversicherungen, einen Überblick über die jüngsten politischen Diskussionen und die sich bietenden Perspektiven. Er gibt Auskunft über die neuesten Kennzahlen der einzelnen Sozialversicherungen und stellt Querbezüge zwischen den verschiedenen Sozialversicherungen dar. Ausserdem vermittelt er eine Gesamtsicht über die anstehenden Herausforderungen und zeigt auf, mit welchen Strategien der Bundesrat diesen begegnet und welche Massnahmen dazu erforderlich sind.
Umstrittene Senioren-Kinderrenten
Letztes Jahr sind in der Schweiz 153 Kinder geboren worden, deren Vater 60-jährig oder älter war. Angesichts der Fortpflanzungsfreude der heutigen Jungsenioren erhält das Wort «Babyboomer» eine ganz neue Bedeutung. Um die Jahrtausendwende herum gab es nur etwa halb so viele Neugeborene mit Eltern der Kategorie 60+ wie heute, schreibt die NZZ zu einer Studie des BSV. Die Studie wurde ausgelöst durch die Forderung, die durch diese Kinder ausgelösten Zusatzrenten zu streichen. Deren Summe beläuft sich auf 230 Mio. Franken und sie betragen im Durchschnitt 770 Franken im Monat pro Kind. In der Studie selbst heisst es dazu:
Die Ergebnisse zeigen, dass minderjährige Kinder und junge Erwachsene in Ausbildung, die eine Zusatzrente auslösen, bereits heute – relativ betrachtet – häufiger in Haushalten mit geringer wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit aufwachsen als jene ohne Kinderrente der 1. Säule. Gemäss der Studie wäre eine Reduktion oder ein gänzlicher Wegfall der Kinderrenten vor allem für Kinder bedeutsam, die bereits im Rahmen der aktuell geltenden Regelung in wirtschaftlich leistungsschwachen Haushalten aufwachsen.
Falls eine Reduktion oder der gänzliche Wegfall der Kinderrenten in ökonomisch leistungsschwachen Haushalten nicht kompensiert würde, ist davon auszugehen, dass sich die Lebensbedingungen und damit auch die Chancen der betroffenen Kinder in Schule und Ausbildung verschlechtern würden – was weder aus Sozialversicherungsoptik noch aus gesamtgesellschaftlicher Perspektive wünschenswert wäre.
Das Dümmste und das Gescheiteste
Rudolf Strahm hat im Tages-Anzeiger eine Lanze für die AHV Reform-21 gebrochen und die Zusatzfinanzierung mit einer Erhöhung der Mehrwertsteuer begrüsst. Jacqueline Badran kritisierte heftig und meint, eine MWSt-Erhöhung sei das Dümmste, was man tun könne und fordert höhere Lohnbeiträge. Werner C. Hug geht in einer ökonomischen Analyse der Frage nach, was denn nun gescheiter oder richtig ist.
SGB-Initiative für SNB-Mittel an die AHV
Der Gewerkschaftsbund hat eine Initiative mit dem Titel “Nationalbankgewinne für eine starke AHV” gestartet. Der SGB schreibt dazu:
Heute startet die Unterschriftensammlung für die Volksinitiative «Nationalbankgewinne für ein starke AHV». Die Schweizerische Nationalbank (SNB) hat Milliardenerträge aus Negativzinsen und Gewinnen angehäuft. Dieses Geld muss zurück an die Bevölkerung. Die SNB-Initiative will, dass ein Teil der Gewinne an die AHV geht.
Die Initiative zeigt, dass solide AHV-Finanzen ohne Rentenalterhöhung möglich sind, und bietet eine Alternative zu den Frontalangriffen des Parlaments auf die Renten. Auf die Abbau-Vorlage AHV 21 kann so oder so verzichtet werden, weil die AHV-Prognosen bis 2032 zu pessimistisch sind. Unter Druck sind hingegen die Altersrenten.
Die AHV-Renten halten mit den Lebenshaltungskosten nicht Schritt und die BVG-Renten sinken – auch wegen der Tiefzinspolitik der letzten Jahre. Für viele Rentnerinnen und Rentner reicht das Geld nicht mehr zum Leben. Deshalb braucht es eine Stärkung der AHV mit den Erträgen der Negativzinsen der SNB. Davon profitieren alle.
AHV: Düstere Perspektiven
Arno Schmocker kommentiert in der Finanz und Wirtschaft die Finanzierungssituation der AHV, welche sich kurzfristig aufgehellt hat, sich aber schon bald wieder verdüstert.
Das Parlament hat die Landesregierung mit einer Motion beauftragt, bis Ende 2026 eine Vorlage der Stabilisierung der AHV für die Zeitspanne 2030 bis 2040 auszuarbeiten.
Wie diese ohne Erhöhung des Rentenalters gelingen soll, ist schleierhaft. Mit einer Erhöhung um drei auf 68 Jahre könnte die AHV dauerhaft stabilisiert werden. Doch ein solch grosser Schritt in einer einzigen Etappe hat politisch keine Chance auf Erfolg, zumal der Bundesrat die «Renteninitiative» der Jungfreisinnigen mit dem Vorschlag, das gesetzliche Rentenalter an die steigende Lebenserwartung zu knüpfen, unverständlicherweise ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung empfiehlt.
Mit Blick auf die strukturell desolate Lage der AHV wahnwitzig erscheint dagegen die zustande gekommene Volksinitiative für eine 13. AHV-Rente, über die wahrscheinlich ebenfalls 2023 abzustimmen sein wird. «Für ein besseres Leben im Alter» sollen alle, auch bestens betuchte, Bezügerinnen und Bezüger einer Rente einen Zuschlag von 8,3% erhalten. Zur Finanzierung wären gemäss Bundesrat 4 Mrd. Fr. mehr pro Jahr nötig. Woher nehmen, wenn nicht stehlen?
Eine Erhöhung der Lohnbeiträge, wie von den Gewerkschaften vorgeschlagen, würde die bereits gigantische Umverteilung in der ersten Säule gewollt massiv verstärken. Populistische Etikettenschwindel retten die AHV nicht


