Newsnet berichtet über die Probleme bei der Sammelstiftung Phoenix, deren Stiftungsrat von der Aufsicht abgesetzt wurde, was per Gerichtsbeschluss aber rückgängig gemacht wurde, wogegen wiederum die OAK beim Bundesgericht Beschwerde eingelegt hat. Im Zwielicht steht der Unternehmer Serge Aerne, als “Initiant” der Phoenix und einer weiteren Pensionskasse bezeichnet, der verdächtigt wird, private Interessen mit jener der Vorsorgeeinrichtungen vermischt zu haben. Im Artikel von TA und weiteren Zeitungen heisst es:
Aerne hat mit der Sammelstiftung Phoenix aber auch eine Vorsorgeeinrichtung unter anderem für kleine und mittlere Betriebe initiiert, die seit 2013 operativ tätig ist. Offenbar hat er seine Rollen als Geschäftsmann und bei der Phoenix in fragwürdiger Weise vermischt. Denn die Aufsicht beanstandet eine Vielzahl von Mängeln. Laut internen Dokumenten wurden Interessen unzureichend offengelegt, Geschäfte der Stiftung mit Unternehmen, die mit Aerne verbunden sind, sollen Verluste verursacht haben. Zudem weist der Vorsorgepool «Solid» einen alarmierend tiefen Deckungsgrad von 76,4 Prozent aus.
Die kantonale Aufsicht reagierte und setzte mit dem Stiftungsrat das oberste Organ ab. Nun tobt ein Kampf um die Kontrolle der Phoenix. Gemäss einem Gerichtsbeschluss kann der Stiftungsrat in diesen Tagen die Leitung wieder übernehmen. Dagegen wehrt sich die eidgenössische Oberaufsicht Berufliche Vorsorge mit einer Beschwerde, die sie kürzlich beim Bundesgericht eingereicht hat. Die Aufsichtsstellen äussern sich nicht zum laufenden Verfahren.
«Der Fall der Pensionskasse Phoenix zeigt exemplarisch, zu welchen Missständen es bei Sammeleinrichtungen kommen kann», sagt Urban Hodel, Geschäftsleiter des PK-Netzes, das Arbeitnehmende in der zweiten Säule vertritt. Die Aufsicht habe zu wenig Möglichkeiten einzugreifen. «Das macht es schwierig, Interessenkonflikte zu unterbinden, mit erheblichen Risiken für die Versicherten.» Klartext spricht der erfahrene Pensionskassenexperte und Rechtsanwalt Martin Hubatka, der den Fall kennt: «Die Sammelstiftung Phoenix muss so rasch wie möglich liquidiert werden», sagt er.

Die OAK BV hat in den Weisungen W-02/2016 «Wohlfahrtsfonds gemäss Art. 89a Abs. 7 ZGB » vom 20. Oktober 2016 Ergänzungen in den Erläuterungen vorgenommen.
Während die Kammer der Pensionskassenexperten eine Vernehmlassung zur Fachrichtlinie 4 “Technischer Zins” durchführt, hat die OAK gleichzeitig eine Anhörung zur Festlegung des technischen Zinses veranlasst. Der ASIP hat zu den beiden Umfragen ihre Stellungnahme publiziert. Seine Sympathien liegen eindeutig beim Konzept der Kammer, während gleichzeitig Vorgehen und Zielsetzung der OAK kritisiert werden. An die Adresse der OAK wird ausgeführt:
Ständerat Alex Kuprecht hat die Interpellation mit dem wahrscheinlich rhetorisch gemeinten Titel in der Wintersession eingereicht. Anlass dazu ist die geplante Weisung «Risikoverteilung und Governance in Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen» welche Ende Oktober in eine Anhörung gegeben wurde. Im ausführlichen Text des Vorstosses wird u.a. gefragt: