
Anlässlich einer Mitgliederveranstaltung hat der Schweizerische Pensionskassenverband ASIP in Bern seine Vorschläge für ein neues BVG präsentiert. Das Projekt wurde vor Jahresfrist an der Mitgliederversammlung 2006 angekündigt und jetzt zu einem ersten Abschluss gebracht. Der in weiten Kreisen mit Spannung erwartete Text umfasst nur wenig, kurz gefasste Artikel. Auch die Verweise auf Bestimmungen des Bundesrates (Verordnungen) sind vergleichsweise spärlich. Darin zeigt sich auch die hauptsächliche Zielsetzung der Autoren des Vorschlags, mehr Verständlichkeit und Klarheit in die Vorschriften zu bringen und gleichzeitig den Sozialpartnern als Trägern der 2. Säule wieder vermehrte Kompetenzen einzuräumen.
Entstanden ist der Vorschlag als Reaktion auf die in den letzten Jahren nochmals massiv angeschwollene Gesetzesflut, welche durch die Verpolitisierung fachtechnischer Fragen ein für die verantwortlichen Organe kaum mehr zu bewältigendes Ausmass angenommen hat. Vor diesem Hintergrund ist der Vorstoss des ASIP sehr zu begrüssen.
Der Gesetzesentwurf besteht aus 12 Teilen mit 46 Artikeln. Der Entwurf befasst sich insbesondere mit der Struktur der beruflichen Vorsorge, den Grundsätzen der Führung, mit der Art und Weise der Information der Versicherten, der Ausgestaltung der Vorsorgepläne sowie der Kontrolle und der Aufsicht. Als wissenschaftlichen Hintergrund des Gesetzesentwurfes des ASIP dient eine vom Forschungsinstitut für Empirische Ökonomie und Wirtschaftspolitik St. Gallen (FEW-HSG) erarbeitete Studie. Diese kommt u.a. zum Schluss, dass die durch die 2. Säule verursachte Kapitalbildung vor die schweizerische Volkswirtschaft von Vorteil und grundsätzlich das bestehende Deckungsgraderfordernis von 100% beizubehalten ist.
Niemand beim ASIP erwartet, dass dieser Vorschlag in absehbarer Zeit tatsächlich so realisiert wird. Den Politikern wird jedoch eine Alternative vorgelegt, die aufgrund ihres fachtechnischen und praktischen Hintergrunds nicht einfach übergangen werden kann und sich als eigentliche Herausforderung für die künftige Diskussion bei der Weiterentwicklung des Gesetzes erweisen könnte.
Das Neue BVG
Summary Studie FEW-HSG

Mit Versand der Einladung zur Mitgliederversammlung des ASIP vom 11. Mai in Bern wurden nun auch die Vorschläge für die Neuwahl in das Präsidium sowie die freiwerdenden Sitze im Vorstand bekannt. Der Vorstand beantragt der Mitgliederversammlung, Christoph Ryter als neues Vorstandsmitglied und Präsidenten des ASIP zu wählen. Ryter (1967) ist Geschäftsführer der PK Alcan. Er ist eidg. dipl. Pensionsversicherungs-Experte und eidg. dipl Pensionskassenleiter.
Am 13. April wird der Schweiz. Pensionskassenverband ASIP in Bern im Rahmen einer Debatte zum Thema «Regulierungswut in der beruflichen Vorsorge – Neue Wege für die berufliche Vorsorge» das mit Spannung erwartete Projekt für ein «Neues BVG» präsentieren. Zu diesem Zweck wurde ein Gesetzesentwurf mit den massgebenden Eckwerten entwickelt. Als wissenschaftlichen Hintergrund hat gleichzeitig das Forschungsinstitut für Empirische Ökonomie und Wirtschaftspolitik St. Gallen (FEW-HSG) unter Leitung der Professoren Dr. Franz Jaeger und Dr. Monika Bütler eine Studie erarbeitet. Die Diskussion zum Neuen BVG soll mit der Präsentation gestartet werden.
Die drei Beratungsunternehmen Hewitt Associates, LCP Libera AG und PPCmetrics AG haben gemeinsam den „Swiss Liability Index SLIX“ entwickelt. Damit können nun auch die Verpflichtungen monatlich marktnah bewertet werden. Der Swiss Liability Index dient als Hilfsmittel zur Bestimmung und monatlichen Fortschreibung des ökonomischen Deckungskapitals und Deckungsgrades einer Pensionskasse. Zudem kann er zur Darstellung der finanzökonomischen Risiken der Verpflichtungen einer Pensionskasse herangezogen werden.