In der Wintersession 2006 haben die Eidg. Räte mit dem neuen Artikel 53f BVG die Rechtsstellung der KMUs, welche bei einer Sammelstiftung angeschlossen sind, wesentlich verbessert. Die angeschlossenen KMU, beziehungsweise ihre Versicherten werden bei einem Wechsel der Vorsorgeeinrichtung nun besser gestellt. Damit ist das Hauptanliegen der KMU-Schutzgemeinschaft durch den Gesetzgeber erfüllt.Die Gesetzesänderung wird voraussichtlich vor dem 30. Juni 2007 in Kraft treten. Die KMU-Schutzgemeinschaft und die Winterthur Leben sind daher übereingekommen, die unverhältnismässig umfangreichen und kostspieligen Verfahren nach vier Jahren nicht weiterzuverfolgen, heisst es in einer Mitteilung der Schutzgemeinschaft an ihre Mitglieder.

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