Der Vorschlag des Bundesrates zur Anpassung des Umwandlungssatzes ist für den Verband der Angestellten Schweiz «so nicht akzeptabel. Sie teilen den Pessimismus des Bundesrates bezüglich der zu erwartenden Rendite auf dem Rentenkapital nicht und fragen sich, ob der Bundesrat nicht einmal mehr an die Wirtschaft im eigenen Lande glaubt. Es gibt für die Angestellten Schweiz keinen Grund, nur von einer langfristig erzielbaren Rendite von 2,5% auszugehen», heisst es in einer Pressemitteilung.
Presseportal.ch:
Aktuell
Ex-Manager der Pensionskasse von Siemens Schweiz angeklagt
Die Schmiergeldaffäre gegen den ehemaligen Pensionskassen-Manager von Siemens Schweiz weitet sich aus. Die Pensionskasse hat bei der Staatsanwaltschaft Zürich eine weitere Strafanzeige gegen den inzwischen entlassenen Anlagechef eingereicht.
NZZ Online
BPV zu den Vorwürfen der SP
Das Bundesamt für Privatversicherungen (BPV) hat in einer Mitteilung auf die Vorwürfe der SP an die Adresse der Versicherer sowie der Verwaltung reagiert und die Grundlagen der von ihm ermittelten Daten aufgezeigt. Das BPV schreibt: "Tatsächlich enthalten die vom BPV am 27. Oktober 2006 auf seiner Website publizierten Jahresrechnungen keine Angaben zu den BVG-Vermögen. Die Publikation einer separaten BVG-Betriebsrechnung auf den gleichen Zeitpunkt war nicht möglich, da der damit verbundene, erstmals für das Geschäftsjahr 2005 applizierte Prozess, dies nicht erlaubte.
Das BPV wird eine Gesamtdarstellung der entsprechenden Zahlen – die bereits von externen Revisionsfirmen auf ihre Richtigkeit überprüft sind – bis Ende Jahr liefern. Das Amt hat dazu ein Offenlegungsschema für jedes Versicherungsunternehmen definiert. Wie erwähnt, verfügen die Vorsorgeeinrichtungen aber bereits jetzt über die nötigen Angaben seitens der Versicherungsunternehmen und sind damit in der Lage, die geforderten Transparenzbestimmungen zu erfüllen."
BPV – BPV-Info
Dokument: Umsetzung der Transparenzvorschriften durch die Versicherer in der BV
Versicherer weisen Vorwürfe der SP zurück
Die SP Schweiz hat schwere Vorwürfe an die Adresse der Lebensversicherer gerichtet und die Branche des «Rentenklaus» bezichtigt. Die Pauschalangriffe entbehren jeglicher Grundlage, schreibt der Versicherungsverband in einer Mitteilung. Weiter heisst es: "Die Versicherer halten sich zweifelsfrei an die gesetzlichen Bestimmungen und haben gerade im Jahr 2005 insgesamt mehr als die gesetzlich vorgesehene Ausschüttungsquote von 90% der Erträge im BVG an die Versicherten weitergegeben.
Wie die Erträge aus der beruflichen Vorsorge auf Versicherte und Versicherer aufzuteilen sind, ist in der Aufsichtsverordnung klar geregelt. Die Lebensversicherer halten sich an diese gesetzlichen Grundlagen und werden dabei auch von der Aufsichtsbehörde (Bundesamt für Privatversicherungen) streng überwacht. Die Betriebsrechnungen werden zudem von Revisionsgesellschaften abgenommen."
Schweizerischer Versicherungsverband SVV
SP fordert Verzicht auf Reduktion des Umwandlungssatzes, Vorwürfe an Versicherer und BPV
Die SP fordert den Bundesrat auf, "das neue Versicherungsaufsichtsgesetz endlich korrekt umzusetzen, die zu unrecht einbehaltenen Gewinne der Lebensversicherungen den Versicherten gutzuschreiben und auf eine weitere Herabsetzung des Umwandlungssatzes zu verzichten." Weiter heisst es in der Mitteilung der SP: "Bei den Lebensversicherungen ist die Transparenz nicht gegeben. Der gesetzlich vorgeschriebene Ausweis getrennter Bilanzen und Erfolgsrechnungen für das BVG-Vermögen, die saubere Trennung der Verwaltungskosten und die Weitergabe von 90% der Überschüsse wie in Versicherungsaufsichtsgesetz, Artikel 37, vorgeschrieben, werden keineswegs umgesetzt."
SP fordert Verzicht auf weitere Reduktion des Umwandlungssatzes
Artikel R. Rechsteiner
Medienmappe SP
OZ Bankers: Keine Zahlungen an PK-Verwalter
Die OZ Bankers schreiben in einer Mitteilung: "Die Untersuchung, welche von der Wirtschaftsprüfungsfirma KPMG Fides Peat durchgeführt wurde, hat bestätigt, dass einzelne wirtschaftlich begründete Kommissionszahlungen von Peter Rüegg nicht im Sinne der Good Corporate Practice abgewickelt worden sind. Der Verwaltungsrat der OZ Bankers AG hat das Ergebnis zur Kenntnis genommen und umgehend entsprechende Verbesserungsmassnahmen in die Wege geleitet. Die KPMG hält in ihrem Schlussbericht weiter fest, dass bezüglich den in den Jahren 1999 bis 2006 ausgerichteten Kommissionen keine Hinweise gefunden werden konnten, die auf Zahlungen an Pensionskassenverwaltern schliessen liessen."
Mitteilung OZ Bankers
NZZ online: Pensionskassen in Swissfirst-Affäre entlastet
Das Amt für berufliche Vorsorge und Stiftungen des Kantons Zürich (BVS) bestätigte die vorab von Rieter bekannt gegebenen Resultate des externen Gutachtens der Revisionsfirma Ernst & Young.
Demnach gibt es keine Hinweise dafür, dass die Pensionskasse und ihre Verantwortlichen bei der Transaktion mit Swissfirst-Aktien Gesetze verletzt oder persönliche Vorteile erlangt hätten. Dies gelte sowohl für Maurer wie auch die Mitglieder des Stiftungsrats. Die Untersuchung der Aufsichtsbehörde förderte auch keine Retrozessionen oder Kickbacks zu Tage, die der Pensionskasse zu Unrecht vorenthalten worden wären.
Im Fall der Siemens-Pensionskasse ist das Gutachten von Ernst & Young noch ausstehend, wie BVS-Chef Erich Peter auf Anfrage sagte. Es dauere hier länger, weil bei der Siemens-Pensionskasse alle Beteiligten ihre Vermögensverhältnisse offen gelegt hätten. Diese Vorkommnisse haben aber nach bisherigen Informationen keinen direkten Zusammenhang mit den Swissfirst-Transaktionen. Resultate der aufsichtsrechtlichen Abklärungen werden demnächst auch in den Fällen der Pensionskassen von Roche und Coop sowie der Vorsorgestiftungen Fundamenta und IST erwartet.
Unabhängig davon sind nach wie vor Strafverfahren im Gang, wie der Zürcher Staatsanwalt Arno Thürig bestätigte. Eines richtet sich gegen den ehemaligen Swissfirst-Chef Thomas Matter wegen Verdachts auf Betrug, Veruntreuung und Insiderhandel. Ein zweites betrifft den Verdacht der Bankgeheimnisverletzung, schreibt die NZZ online.
NZZ Online
Publica: Keine Unregelmässigkeiten mit Swissfirst-Aktien
Die Revisionsgesellschaft BDO Visura hat ihre Abklärungen rund um die Käufe und Verkäufe von Swissfirst-Aktien durch die Pensionskasse des Bundes abgeschlossen. Diese Abklärungen im Auftrag der Kassenkommission Publica ergaben keine Hinweise auf Verstösse gegen gesetzliche Vorschriften oder interne Reglemente.
Die Pensionskasse des Bundes hatte im Jahre 2001 über die Eidg. Finanzverwaltung Aktien der Swissfirst Bank gekauft. Erste Verkäufe durch PUBLICA fanden in den Jahren 2003 und 2004 statt. Im Jahre 2005 verkaufte PUBLICA ihr gesamtes Swissfirst-Aktienpaket im Umfang von über 74’000 Aktien. Es ging dabei um Transaktionen in der Grössenordnung von 4,5 Millionen Franken.
Die Kassenkommission Publica übt die oberste Leitung sowie die Aufsicht und Kontrolle über die Geschäftsführung der Pensionskasse des Bundes aus. Sie hat am 17. August 2006 beschlossen, die Vorgänge vom Kauf des Aktienpaketes der Swissfirst Bank bis zu dessen Verkauf durch die Revisionsgesellschaft BDO Visura umfassend abklären zu lassen. Im Rahmen dieser Abklärungen haben Mitarbeitende der Pensionskasse gegenüber der Revisionsgesellschaft auch alle privaten Bankkonti offengelegt. heisst es in einer Mitteilung der Publica.
Publica – Abklärungen
Gemäss
Bericht der BDO Visura ergeben sich keine Hinweise auf Verstösse von
Mitarbeitenden der Pensionskasse gegen gesetzliche Vorschriften oder
interne Reglemente. Diese Feststellung betrifft sowohl die Käufe von
Aktien der Swissfirst Bank im Jahre 2001 als auch die Verkäufe dieser
Aktien in den Jahren 2003, 2004 und 2005. Insbesondere gibt es
keine
Hinweise darauf, dass Personen, welche in die Entscheide involviert
waren, vom Kauf oder Verkauf dieser Aktien in irgendeiner Weise
profitiert haben;
keine
Hinweise darauf, dass Vertreter der Swissfirst Bank im Jahre 2005 den
Kontakt zu Vertretern von PUBLICA gesucht haben, um auf einen Verkauf
von Swissfirst-Aktien hinzuwirken;
keine
Hinweise darauf, dass Mitarbeitende im Zeitraum 2001-2005 von der
Geschäftsbeziehung oder dem Aktienhandel mit der Swissfirst Bank
persönlich profitiert haben.
Die
Kassenkommission PUBLICA hat vom Ergebnis der Abklärungen mit
Befriedigung Kenntnis genommen. Sie spricht den verantwortlichen
Personen ihr Vertrauen und ihre Wertschätzung aus.
Auskunft:
Hanspeter Lienhart, Präsident der Kassenkommission PUBLICA
SGK-S: Hearing zur Offenlegung von Bankgeschäften
Unter dem Eindruck der Fusion der Swissfirst mit der Bank am Bellevue und den damit getätigten privaten Anlagegeschäften hat der Ständerat in der Herbstsession bei der Beratung des Bundesgesetzes über die Pensionskasse des Bundes ( 05.073 ) eine Bestimmung zur Offenlegungspflicht (Art. 15a Publica-Gesetz, 52a BVG) diskutiert. Danach müssten sämtliche mit der Anlage und Verwaltung von Vorsorgevermögen betrauten Personen jährlich ihre persönlichen Bankbeziehungen und Effektentransaktionen offen legen. Der Rat beschloss, diese Frage in einer Vorlage 3 von der übrigen Vorlage abzutrennen und an die Kommission zurückzuweisen.
Die SGK lud Vertreter von Pensionskassen, Banken sowie die Sozialpartner zu einem Hearing ein. Einhellig äusserten sich die angehörten Personen kritisch gegenüber der vorgeschlagenen Bestimmung. Die Erfassung von verpöntem Handeln durch eine generell-abstrakte Norm dürfte schwierig sein. Es gehe weniger darum, neue Gesetze zu schaffen, als die bestehenden auf allen Ebenen voll durchzusetzen. An ihrer Sitzung vom 8./9. Januar 2007 wird die Kommission über das weitere Vorgehen entscheiden.
An der Anhörung zur Offenlegungspflicht haben folgende Personen teilgenommen: Hanspeter Konrad, Direktor Schweiz. Pensionskassenverband (ASIP), Hans Rudolf Schuppisser, Vizedirektor Arbeitgeberverband, Colette Nova, Geschäftsleitende Sekretärin Schweizerischer Gewerkschaftsbund, Christina Ruggli-Wüest, Leiterin Aufsichtsbehörde BVG und Stiftungsaufsicht des Kantons Basel-Stadt, José Antonio Blanco, Global Investment Solutions.
Medienmitteilung
UK: Rush to dump pension funds
More than 110 companies are considering selling their pension funds, with a collective total of around £12bn of liabilities, according to Mark Wood of Paternoster, the buyout company which last week announced its first deals.
The Observer
Maurer wehrt sich gegen neue Unterstellungen des Blick
Der Manager der Rieter-Pensionskasse, Jürg Maurer, sieht «keinerlei Anlass, von irgendwelchen Ämtern zurückzutreten». Dies liess er am Samstag über eine Consulting-Firma mitteilen. Spekulationen der Tageszeitung «Blick», wonach er seine Verwaltungsratsmandate abgeben müsse, entbehrten jeder Grundlage.
Es sei bemerkenswert, dass sich ein grosses Medienunternehmen wie Ringier auch jetzt, nachdem das Revisionsunternehmen Ernst & Young den Sachverhalt aufgearbeitet habe, nicht durch Fakten von einer Diffamierungskampagne abhalten lasse. Die Rechtsnormen über die Pressefreiheit rechtfertigten keinen schlechten Journalismus und schon gar nicht die Verbreitung von Unwahrheiten, wird Maurer in der Mitteilung zitiert.
Basler Zeitung
Meldung des Blick
Mitteilung Maurer
Tages-Anzeiger: Rümmeli zahlt Siemens 400 000 Franken zurück
400 000 Franken sind von Roland Rümmeli an die Pensionskasse von Siemens zurückgeflossen. Das bestätigen sowohl das Unternehmen als auch der für den Fall zuständige Staatsanwalt. Das Geld stammt aus einer so genannten Kickback-Zahlung, die Rümmeli als Gegenleistung erhielt, weil er Pensionskassengelder in den Hedge Fund Auriga investierte, schreibt der Tages-Anzeiter.
Tages-Anzeiger
Behörden ermitteln gegen Schwyzer Banker
Die Pensionskassen-Affäre zieht Kreise. Nun ist auch der Ex-Chef der OZ Bankers in Pfäffikon SZ ins Visier der Justiz geraten, schreibt der Tages-Anzeiger.
Tages-Anzeiger Online | Wirtschaft
Stiftungsrat als Ehrenamt
Die Strukturen in der Zweiten Säule sind gemäss der Umfrage von Lusenti Partners ausreichend, um ohne weitere Gesetze eine angemessene Corporate Governance zu gewährleisten. Die Anreizsysteme für die Führungskräfte in den Pensionskassen, die sich am Milizsystem orientieren, stehen einer Professionalisierung im Weg, schreibt die NZZ.
NZZ Online
Institutional Survey zur Corporate Governance
Die 7. Ausgabe des Swiss Institutional Survey hat sich mit dem aktuellen Thema „Interne Governance und Führung der Vorsorgeeinrichtung“ beschäftigt. Die Studie mit Stichdatum 30.06.2006 befragt Schweizer institutionelle Anleger, vor allem Vorsorgeeinrichtungen, zu Anlagethemen. Die vorliegenden Ergebnisse liefern interessante Einsichten in die zur Zeit kontroversen Fragen zur Führung der Pensionskassen. Folgende Erkenntnisse können aus der Studie gewonnen werden:
- Die schweizerischen Vorsorgeeinrichtungen weisen nach eigener Meinung keine namhaften strukturellen Mängel in den Bereichen Organisation, Betrieb und interne Governance auf. Die aktuelle Situation erfordert daher keine neuen Gesetzesbestimmungen sondern vielmehr die Umsetzung effizienter, angemessener Lösungen im Rahmen der geltenden Vorschriften.
- Die Mitglieder der Organe werden mehrheitlich nicht entlöhnt; eine Minderheit wird zu einem tiefen Ansatz, zumeist einem Sitzungsgeld, entlöhnt. Finanzielle Anreizsysteme sind selten. Generell erachten es die Institutionen nicht als erforderlich, die Entlöhnung ihrer Hauptverantwortlichen von der Erreichung finanzieller Ziele abhängig zu machen. Nur 1 von 10 Institutionen hat ein finanzielles Anreizsystem hinsichtlich der erzielten Ergebnissen für die Mitglieder der Organe und/oder die internen Fachstellen geschaffen.
- Mit einer durchschnittlichen Vergütung pro Mitglied und Jahr im Bereich von CHF 3’400.- bis CHF 4’400.- ist die finanzielle Entschädigung der Mitglieder des obersten Führungsgremiums im Verhältnis zur Verantwortung tief angesetzt.
- Weniger als ein Drittel der Teilnehmer verfügt über ein internes Portfoliomanagement: Sie ziehen es vor, die Vermögensverwaltung extern zu delegieren. Nur die Hälfte der Kassen besitzt eine interne Administration.
- Bei den kleinen und mittleren Institutionen wird das Engagement der Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter für die Institution in den meisten Fällen als zusätzlicher Bestandteil ihrer beruflichen Tätigkeit für das Unternehmen aufgefasst.
- Die paritätische Vertretung der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite ist nicht nur die Norm im obersten Führungsgremium; sie ist ebenfalls in den Fach- und Sonderkommissionen sehr verbreitet, insbesondere in den Anlage- und Leistungskommissionen.