Die OZ Bankers schreiben in einer Mitteilung: "Die Untersuchung, welche von der Wirtschaftsprüfungsfirma KPMG Fides Peat durchgeführt wurde, hat bestätigt, dass einzelne wirtschaftlich begründete Kommissionszahlungen von Peter Rüegg nicht im Sinne der Good Corporate Practice abgewickelt worden sind. Der Verwaltungsrat der OZ Bankers AG hat das Ergebnis zur Kenntnis genommen und umgehend entsprechende Verbesserungsmassnahmen in die Wege geleitet. Die KPMG hält in ihrem Schlussbericht weiter fest, dass bezüglich den in den Jahren 1999 bis 2006 ausgerichteten Kommissionen keine Hinweise gefunden werden konnten, die auf Zahlungen an Pensionskassenverwaltern schliessen liessen."
Mitteilung OZ Bankers
Aktuell
NZZ online: Pensionskassen in Swissfirst-Affäre entlastet
Das Amt für berufliche Vorsorge und Stiftungen des Kantons Zürich (BVS) bestätigte die vorab von Rieter bekannt gegebenen Resultate des externen Gutachtens der Revisionsfirma Ernst & Young.
Demnach gibt es keine Hinweise dafür, dass die Pensionskasse und ihre Verantwortlichen bei der Transaktion mit Swissfirst-Aktien Gesetze verletzt oder persönliche Vorteile erlangt hätten. Dies gelte sowohl für Maurer wie auch die Mitglieder des Stiftungsrats. Die Untersuchung der Aufsichtsbehörde förderte auch keine Retrozessionen oder Kickbacks zu Tage, die der Pensionskasse zu Unrecht vorenthalten worden wären.
Im Fall der Siemens-Pensionskasse ist das Gutachten von Ernst & Young noch ausstehend, wie BVS-Chef Erich Peter auf Anfrage sagte. Es dauere hier länger, weil bei der Siemens-Pensionskasse alle Beteiligten ihre Vermögensverhältnisse offen gelegt hätten. Diese Vorkommnisse haben aber nach bisherigen Informationen keinen direkten Zusammenhang mit den Swissfirst-Transaktionen. Resultate der aufsichtsrechtlichen Abklärungen werden demnächst auch in den Fällen der Pensionskassen von Roche und Coop sowie der Vorsorgestiftungen Fundamenta und IST erwartet.
Unabhängig davon sind nach wie vor Strafverfahren im Gang, wie der Zürcher Staatsanwalt Arno Thürig bestätigte. Eines richtet sich gegen den ehemaligen Swissfirst-Chef Thomas Matter wegen Verdachts auf Betrug, Veruntreuung und Insiderhandel. Ein zweites betrifft den Verdacht der Bankgeheimnisverletzung, schreibt die NZZ online.
NZZ Online
Publica: Keine Unregelmässigkeiten mit Swissfirst-Aktien
Die Revisionsgesellschaft BDO Visura hat ihre Abklärungen rund um die Käufe und Verkäufe von Swissfirst-Aktien durch die Pensionskasse des Bundes abgeschlossen. Diese Abklärungen im Auftrag der Kassenkommission Publica ergaben keine Hinweise auf Verstösse gegen gesetzliche Vorschriften oder interne Reglemente.
Die Pensionskasse des Bundes hatte im Jahre 2001 über die Eidg. Finanzverwaltung Aktien der Swissfirst Bank gekauft. Erste Verkäufe durch PUBLICA fanden in den Jahren 2003 und 2004 statt. Im Jahre 2005 verkaufte PUBLICA ihr gesamtes Swissfirst-Aktienpaket im Umfang von über 74’000 Aktien. Es ging dabei um Transaktionen in der Grössenordnung von 4,5 Millionen Franken.
Die Kassenkommission Publica übt die oberste Leitung sowie die Aufsicht und Kontrolle über die Geschäftsführung der Pensionskasse des Bundes aus. Sie hat am 17. August 2006 beschlossen, die Vorgänge vom Kauf des Aktienpaketes der Swissfirst Bank bis zu dessen Verkauf durch die Revisionsgesellschaft BDO Visura umfassend abklären zu lassen. Im Rahmen dieser Abklärungen haben Mitarbeitende der Pensionskasse gegenüber der Revisionsgesellschaft auch alle privaten Bankkonti offengelegt. heisst es in einer Mitteilung der Publica.
Publica – Abklärungen
Gemäss
Bericht der BDO Visura ergeben sich keine Hinweise auf Verstösse von
Mitarbeitenden der Pensionskasse gegen gesetzliche Vorschriften oder
interne Reglemente. Diese Feststellung betrifft sowohl die Käufe von
Aktien der Swissfirst Bank im Jahre 2001 als auch die Verkäufe dieser
Aktien in den Jahren 2003, 2004 und 2005. Insbesondere gibt es
keine
Hinweise darauf, dass Personen, welche in die Entscheide involviert
waren, vom Kauf oder Verkauf dieser Aktien in irgendeiner Weise
profitiert haben;
keine
Hinweise darauf, dass Vertreter der Swissfirst Bank im Jahre 2005 den
Kontakt zu Vertretern von PUBLICA gesucht haben, um auf einen Verkauf
von Swissfirst-Aktien hinzuwirken;
keine
Hinweise darauf, dass Mitarbeitende im Zeitraum 2001-2005 von der
Geschäftsbeziehung oder dem Aktienhandel mit der Swissfirst Bank
persönlich profitiert haben.
Die
Kassenkommission PUBLICA hat vom Ergebnis der Abklärungen mit
Befriedigung Kenntnis genommen. Sie spricht den verantwortlichen
Personen ihr Vertrauen und ihre Wertschätzung aus.
Auskunft:
Hanspeter Lienhart, Präsident der Kassenkommission PUBLICA
SGK-S: Hearing zur Offenlegung von Bankgeschäften

Unter dem Eindruck der Fusion der Swissfirst mit der Bank am Bellevue und den damit getätigten privaten Anlagegeschäften hat der Ständerat in der Herbstsession bei der Beratung des Bundesgesetzes über die Pensionskasse des Bundes ( 05.073 ) eine Bestimmung zur Offenlegungspflicht (Art. 15a Publica-Gesetz, 52a BVG) diskutiert. Danach müssten sämtliche mit der Anlage und Verwaltung von Vorsorgevermögen betrauten Personen jährlich ihre persönlichen Bankbeziehungen und Effektentransaktionen offen legen. Der Rat beschloss, diese Frage in einer Vorlage 3 von der übrigen Vorlage abzutrennen und an die Kommission zurückzuweisen.
Die SGK lud Vertreter von Pensionskassen, Banken sowie die Sozialpartner zu einem Hearing ein. Einhellig äusserten sich die angehörten Personen kritisch gegenüber der vorgeschlagenen Bestimmung. Die Erfassung von verpöntem Handeln durch eine generell-abstrakte Norm dürfte schwierig sein. Es gehe weniger darum, neue Gesetze zu schaffen, als die bestehenden auf allen Ebenen voll durchzusetzen. An ihrer Sitzung vom 8./9. Januar 2007 wird die Kommission über das weitere Vorgehen entscheiden.
An der Anhörung zur Offenlegungspflicht haben folgende Personen teilgenommen: Hanspeter Konrad, Direktor Schweiz. Pensionskassenverband (ASIP), Hans Rudolf Schuppisser, Vizedirektor Arbeitgeberverband, Colette Nova, Geschäftsleitende Sekretärin Schweizerischer Gewerkschaftsbund, Christina Ruggli-Wüest, Leiterin Aufsichtsbehörde BVG und Stiftungsaufsicht des Kantons Basel-Stadt, José Antonio Blanco, Global Investment Solutions.
Medienmitteilung
UK: Rush to dump pension funds
More than 110 companies are considering selling their pension funds, with a collective total of around £12bn of liabilities, according to Mark Wood of Paternoster, the buyout company which last week announced its first deals.
The Observer
Maurer wehrt sich gegen neue Unterstellungen des Blick
Der Manager der Rieter-Pensionskasse, Jürg Maurer, sieht «keinerlei Anlass, von irgendwelchen Ämtern zurückzutreten». Dies liess er am Samstag über eine Consulting-Firma mitteilen. Spekulationen der Tageszeitung «Blick», wonach er seine Verwaltungsratsmandate abgeben müsse, entbehrten jeder Grundlage.
Es sei bemerkenswert, dass sich ein grosses Medienunternehmen wie Ringier auch jetzt, nachdem das Revisionsunternehmen Ernst & Young den Sachverhalt aufgearbeitet habe, nicht durch Fakten von einer Diffamierungskampagne abhalten lasse. Die Rechtsnormen über die Pressefreiheit rechtfertigten keinen schlechten Journalismus und schon gar nicht die Verbreitung von Unwahrheiten, wird Maurer in der Mitteilung zitiert.
Basler Zeitung
Meldung des Blick
Mitteilung Maurer
Tages-Anzeiger: Rümmeli zahlt Siemens 400 000 Franken zurück
400 000 Franken sind von Roland Rümmeli an die Pensionskasse von Siemens zurückgeflossen. Das bestätigen sowohl das Unternehmen als auch der für den Fall zuständige Staatsanwalt. Das Geld stammt aus einer so genannten Kickback-Zahlung, die Rümmeli als Gegenleistung erhielt, weil er Pensionskassengelder in den Hedge Fund Auriga investierte, schreibt der Tages-Anzeiter.
Tages-Anzeiger
Behörden ermitteln gegen Schwyzer Banker
Die Pensionskassen-Affäre zieht Kreise. Nun ist auch der Ex-Chef der OZ Bankers in Pfäffikon SZ ins Visier der Justiz geraten, schreibt der Tages-Anzeiger.
Tages-Anzeiger Online | Wirtschaft
Stiftungsrat als Ehrenamt
Die Strukturen in der Zweiten Säule sind gemäss der Umfrage von Lusenti Partners ausreichend, um ohne weitere Gesetze eine angemessene Corporate Governance zu gewährleisten. Die Anreizsysteme für die Führungskräfte in den Pensionskassen, die sich am Milizsystem orientieren, stehen einer Professionalisierung im Weg, schreibt die NZZ.
NZZ Online
Institutional Survey zur Corporate Governance
Die 7. Ausgabe des Swiss Institutional Survey hat sich mit dem aktuellen Thema „Interne Governance und Führung der Vorsorgeeinrichtung“ beschäftigt. Die Studie mit Stichdatum 30.06.2006 befragt Schweizer institutionelle Anleger, vor allem Vorsorgeeinrichtungen, zu Anlagethemen. Die vorliegenden Ergebnisse liefern interessante Einsichten in die zur Zeit kontroversen Fragen zur Führung der Pensionskassen. Folgende Erkenntnisse können aus der Studie gewonnen werden:
- Die schweizerischen Vorsorgeeinrichtungen weisen nach eigener Meinung keine namhaften strukturellen Mängel in den Bereichen Organisation, Betrieb und interne Governance auf. Die aktuelle Situation erfordert daher keine neuen Gesetzesbestimmungen sondern vielmehr die Umsetzung effizienter, angemessener Lösungen im Rahmen der geltenden Vorschriften.
- Die Mitglieder der Organe werden mehrheitlich nicht entlöhnt; eine Minderheit wird zu einem tiefen Ansatz, zumeist einem Sitzungsgeld, entlöhnt. Finanzielle Anreizsysteme sind selten. Generell erachten es die Institutionen nicht als erforderlich, die Entlöhnung ihrer Hauptverantwortlichen von der Erreichung finanzieller Ziele abhängig zu machen. Nur 1 von 10 Institutionen hat ein finanzielles Anreizsystem hinsichtlich der erzielten Ergebnissen für die Mitglieder der Organe und/oder die internen Fachstellen geschaffen.
- Mit einer durchschnittlichen Vergütung pro Mitglied und Jahr im Bereich von CHF 3’400.- bis CHF 4’400.- ist die finanzielle Entschädigung der Mitglieder des obersten Führungsgremiums im Verhältnis zur Verantwortung tief angesetzt.
- Weniger als ein Drittel der Teilnehmer verfügt über ein internes Portfoliomanagement: Sie ziehen es vor, die Vermögensverwaltung extern zu delegieren. Nur die Hälfte der Kassen besitzt eine interne Administration.
- Bei den kleinen und mittleren Institutionen wird das Engagement der Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter für die Institution in den meisten Fällen als zusätzlicher Bestandteil ihrer beruflichen Tätigkeit für das Unternehmen aufgefasst.
- Die paritätische Vertretung der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite ist nicht nur die Norm im obersten Führungsgremium; sie ist ebenfalls in den Fach- und Sonderkommissionen sehr verbreitet, insbesondere in den Anlage- und Leistungskommissionen.
Ernst & Young fordert verstärkte Professionalisierung der BV
An einer Pressekonferenz hat Ernst & Young die Einführung aufsichtsrechtlicher Richtlinien zur Wahl des technischen Zinssatzes, zu Mindestanforderungen in Bezug auf operationelle Risiken und zur Verbesserung der Transparenz vorgeschlagen. Ein auf das gesamte Geschäft der beruflichen Vorsorge angepasster Swiss Solvency Test, wie er für Privatversicherer mit Sammelstiftungen schon jetzt Vorschrift ist, würde das Finanz- und Risikomanagement stark verbessern. Für Ernst & Young erscheint zudem das Risikomanagement der meisten Vorsorgeeinrichtungen verbesserungsfähig. Deren Fokus liege oftmals zu stark auf den Renditechancen, die Volatilität und Trendrisiken würden oft vernachlässigt.
Laut Ernst & Young ist durch unterschiedliche Bilanzierung von Leistungsverpflichtungen die Aussagekraft des Deckungsgrades stark eingeschränkt ist. «Der technische Zinssatz, die wesentliche Grösse für die Bewertung der zukünftigen Leistungsverpflichtungen, schwankt je nach Vorsorgeeinrichtung zwischen 3% und 5%. Dabei gilt die Faustregel, dass ein um 0.5% tieferer technischer Zinssatz den Bilanzwert der Verpflichtung um 10% erhöht», so Bernhard Locher. Die Transparenz für die Versicherten etwa darüber, wie die gutgeschriebene Anlagerendite zustande kommt, sei zudem oft ungenügend. Ebenso seien die Angaben zu den Anlage- oder Verwaltungskosten oder zum jeweiligen Deckungsgrad für die Versicherten in vielen Fällen kaum vergleichbar.
: Ernst & Young Schweiz
Stiftungsrat der PKZH nimmt Stellung zur «freien Pensionskassenwahl»
Der Stiftungsrat der PK der Stadt Zürich hat sich in einer Stellungnahme zur vielgehörten Forderung nach Einführung der "freien Pensionskassenwahl" geäussert. Die Kurzfassung ist wie folgt formuliert, die längere Fassung kann von der Website der Kasse herunter geladen werden:
"Immer wieder wird auf der politischen Ebene die Frage aufgeworfen, ob die Wahl der Vorsorgeeinrich-tung den einzelnen Versicherten überlassen werden sollte („freie PK-Wahl"). Gestützt auf Expertengutachten kam der Bundesrat im Frühling 2006 zum Schluss, dass die freie PK-Wahl kein wünschbares Modell sei. Es würde das Vorsorgesystem schwächen und die Kosten in die Höhe treiben.
Der Stiftungsrat der PKZH betrachtet das geltende System der betrieblichen kollektiven Vorsorge aus folgenden Gründen als die effizienteste Organisationsform zur Erreichung der Verfassungsziele.
• Das System der zweiten Säule beruht auf der Solidarität zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern sowie zwischen aktiven und pensionierten Versicherten. Es wird bei Aufgabe dieser Solidarität ver-teuert und geschwächt.
• Träger der beruflichen Vorsorge sind heute die Belegschaft und ihr Arbeitgeber. Die Versicherten sind im Rahmen der paritätischen Verwaltung in den obersten Organen der Vorsorgeeinrichtungen vertreten. Bei freier PK-Wahl besteht diese Mitwirkungsmöglichkeit nicht mehr.
• Im heutigen System kann der Arbeitgeber im obersten Organ der Vorsorgeeinrichtung ebenfalls mitwirken und sich so mit „seiner" Pensionskasse identifizieren. Er kann sie zudem als Aushängeschild verwenden und sich selber als sozialen Arbeitgeber präsentieren.
• Die Rentenhöhe richtet sich nach dem vorhandenen Altersguthaben. Dieses hängt aber bei freier PK-Wahl von den zufälligen Renditeschwankungen in den Jahren vor der Pensionierung ab. Das verfassungsmässige Leistungsziel ist damit für den einzelnen Versicherten nicht mehr gewährleistet.
• Der einzelne Versicherte ist zeitlich bedingten Vermögensschwankungen viel stärker ausgesetzt als ein Kollektiv, da dieses über einen längeren Zeitraum planen kann. Eine kollektive Anlagestrategie ist deshalb individuellen Anlagestrategien überlegen."
Langfassung der Stellungnahme
Herbsttagung der Angestellten: Sorge um Vorsorge
Die Herbsttagung 2006 der Angestellten Schweiz im World Trade Center in Zürich setzte den Fokus vor allem auf die 2. Säule, die Pensionskassen. Diese sind aus Sicht des Angestelltenverbandes der zentrale Pfeiler der Vorsorge für die Angestellten. Aber auch die 1. und die 3. Säule wurden in den Betrachtungen der Referentinnen und Referenten und der Workshopleiterinnen und –leiter berücksichtigt. Patentrezepte konnte natürlich niemand abgeben, aber die Tagung zeigte, dass die Herausforderungen erkannt wurden und dass mit Hochdruck an Lösungen gearbeitet wird.
Für den Präsidenten des Vorsorgeforums und alt Nationalrat Hans Werner Widrig war der 16. Mai 2004 ein schwarzer Tag: Damals wurde die 11. AHV-Revision vom Volk abgelehnt (was allerdings die Angestellten Schweiz auch empfohlen hatten, da sie sie als ungenügend erachteten). Damit seien die Probleme nicht gelöst worden. In der gleichzeitigen 1. BVG-Revision seien aber Verbesserungen für Teilzeiter eingeführt worden, nämlich die Senkung des Schwellenwerts von 24 000 auf 16 000 Franken. Die Flexibilisierung der 1. und 2. Säule ist nach Widrig auszubauen. „Sie liegt im Interesse von Wirtschaft und Gesellschaft unseres Landes.“ Eine zukunftsgerichtete Lösung müsse auf folgenden vier Fundamenten abgestützt sein:
• Rentenalter 65 für Mann und Frau. Dies entspreche dem Gleichstellungsartikel.
• Vorbezug mit versicherungstechnischer Kürzung. Nur so könne man verhindern, dass ein erheblicher Prozentsatz der Versicherten die Rente möglichst früh bezieht.
• Branchen-Lösungen einsetzen. Als gutes Beispiel führte Hans Werner Widrig den Gesamtarbeitsvertrag für den flexiblen Altersrücktritt im Bauhauptgewerbe an.
• Die Entscheidungskompetenz liegt bei den Sozialpartnern. So könne man einer Überreglementierung entgegen wirken. Damit komme man, so schloss Widrig, auf die AHV-Revision von 2004 zurück.
Bericht Angestelltenverband
Presseportal.ch.
Anpassung der Hinterlassenen- und Invalidenrenten des BVG
Auf den 1. Januar 2007 werden jene obligatorischen Hinterlassenen- und Invalidenrenten der zweiten Säule an die Preisentwicklung angepasst, die seit drei oder mehr Jahren ausgerichtet werden. Für jene Renten, die erstmals 2003 ausbezahlt wurden, beträgt der Anpassungssatz 3,1 %, für jene die 2002 zum ersten Mal ausgerichtet wurden 0,8 % und für jene die vor 2002 ausgerichtet wurden 2,2 %.
www.news.admin.ch.
Rümmeli: Geld kam von Auriga
Die Pensionskasse von Siemens investierte in den Hedge Fund Auriga. Dafür erhielt Portfoliomanager Roland Rümmeli vom Fonds eine halbe Million. Ausbezahlt in Cheques, schreibt der Tages-Anzeiger.
Tages-Anzeiger Online | Wirtschaft

