Der Bundesrat hat beschlossen, den BVG-Mindestzinssatz bei 1% zu belassen. Der ASIP forderte im Vorfeld eine Senkung des BVG-Mindestzinssatzes. Er setzt sich seit Jahren für die Verwendung einer Formel als Richtschnur ein. Die aktuellen Formeln ergeben Werte weit unter 1% als Mindestzins. In Erinnerung zu rufen ist, dass das Zinsniveau im Vergleich zum Vorjahr weiter gesunken ist. Eine Senkung ist auch real betrachtet durchaus vertretbar. Trotz Senkung wird das Leistungsziel im BVG weiterhin übertroffen.