Finanziert die erwerbstätige Bevölkerung die Senioren? Was tragen die Jungen und was die rüstigen Rentner zum Funktionieren unserer Gesellschaft bei? Die Beobachter-Infografik zeigt, wie die Generationen zusammenspielen.
Beobachter
Beobachter: AV2020 verständlich erklärt – mehr oder weniger
Der Beobachter macht den Versuch, die Reform allgemein verständlich darzustellen. Fällt dabei aber auch der irreführenden Sprachregelung zum Opfer, dass der 70 Franken-Zuschlag eine Kompensationsmassnahme darstelle. Man kann es nicht genug betonen, es handelt sich um eine partielle, unnötige und unsoziale Teil-AHV-Erhöhung.
Vom Kapital- zum EL-Bezüger
Pensionskassen und Sozialversicherungsgesetze laden Rentner quasi zum Kapitalbezug ein. Doch schon bald wird die Hälfte der Bezüger auf Ergänzungsleistungen angewiesen sein, schreibt der Beobachter. Im Artikel heisst es:
Die Zahlen schrecken auf: 44 Prozent aller Personen, die 2014 im Kanton Schwyz neu Ergänzungsleistungen (EL) erhielten, hatten zuvor Kapital aus der zweiten Säule bezogen. Das ergab eine Auswertung, die dem Beobachter vorliegt. Es sind die ersten detaillierten Zahlen aus einem Kanton.
Der Anteil der Bezüger von Pensionskassenkapital, die zusätzlich EL benötigen, ist also rund einen Drittel höher als bisher angenommen. Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) war für das Jahr 2014 noch auf einen schweizweiten Anteil von 33 Prozent gekommen. Dies ist allerdings ein hochgerechneter Wert, der auf Daten von zehn EL-Stellen über drei Monate basiert.
Andreas Dummermuth, Direktor der Ausgleichskasse Schwyz, spricht von einer «besorgniserregenden Entwicklung» und einem «Massenphänomen». Jetzt sei das Parlament gefordert: «Es muss entscheiden, wo die Selbstverantwortung der Rentner endet und die Verantwortung der Steuerzahlenden beginnt.» (…)
Das Gesetz regelt nur den obligatorisch versicherten Sparanteil. Beim Geld, das im sogenannten Überobligatorium liegt, haben die Kassen hingegen einen grossen Handlungsspielraum – den sie auch nutzen. Weil die Zinsen aktuell tief sind und die durchschnittliche Lebensdauer steigt, sind die meisten Kassen um jeden Versicherten froh, der sein Geld bezieht. Einige Kassen verlangen von den Versicherten gar, dass sie das ganze überobligatorische Sparguthaben beziehen.
«Längerfristig werden die Kapitalbezüge das EL-System vermehrt belasten, da die Kapitalabfindungen in den vergangenen Jahren zugenommen haben», warnte der Bundesrat daher letzten Herbst.
Prof. Eichenberger: Erwerbstätigkeit im Alter steuerlich fördern
Wirtschaftsprofessor Reiner Eichenberger schlägt in einem Beobachter-Interview vor, Einkommen nach dem ordentlichen AHV-Alter nur noch halb zu besteuern. Auszüge:
Beobachter: Sie schlagen vor, man solle Einkommen ab 66 oder 67 nur noch halb besteuern. Was würde das bringen?
Reiner Eichenberger: Die Steuern brechen heute die Arbeitsanreize der Alten. Rentner, die arbeiten, laufen voll in die Steuerprogression. Dazu müssen sie auch noch AHV-Beiträge zahlen, obwohl ihre Rente dadurch nicht mehr steigen kann. Dagegen wird zuweilen eingewandt, arbeitende Alte könnten ja AHV-Rente und Berufsrente aufschieben lassen, wofür sie dann später höhere Renten erhalten. Das ist aber hochriskant und lohnt sich nur, wenn man sehr alt wird. Für die Alten heisst das: Wer arbeitet, wird entweder überbesteuert oder muss aus steuerlichen Gründen auf die Rente verzichten. Da macht Arbeit wenig Spass. Mein Vorschlag löst dieses Problem.
Arbeiten die Leute nur fürs Geld länger?
Geld ist nie der einzige Motivator, aber meist ein wichtiger. Sobald Leute gute Alternativen zur Arbeit haben – und das haben Rentner –, reagieren sie scharf auf die Höhe der Steuern. Mit meinem Halbsteuermodell könnten sie länger arbeiten, aber es ein wenig ruhiger nehmen und dafür ein bisschen weniger Lohn verlangen. So kämen sie den Arbeitgeber billiger zu stehen, hätten aber trotzdem nach Abzug der Steuern mehr Lohn. Der Staat hätte auch noch etwas davon. Eine Win-win-win-Situation.
Gibt es denn überhaupt genügend Jobs für Ältere?
Aber sicher! Das Problem ist nicht ihr biologisches Alter, sondern ihre «Restlaufzeit». Wenn sich ein 61-Jähriger bewirbt, überlegt heute der Arbeitgeber, ob sich Einarbeiten und Weiterbildung noch lohnen. Wenn der 61-Jährige dagegen dank Halbsteuermodell länger als bis 65 arbeiten will, sieht das anders aus. Zudem: Altersarbeit ist gesamtwirtschaftlich eine Jobmaschine. Je mehr Alte arbeiten und so auch einen Steuerbeitrag liefern, desto weniger müssen Junge und Arbeitgeber belastet werden. Altersarbeit macht also den Standort Schweiz wettbewerbsfähig, bringt Investitionen und Jobs.

