Deutsche Pensionskassen gegen Solvency II
Am 22.9. wird eine erste Vorentscheidung zum Umgang mit Pensionskassen im Solvency II Regelwerk fallen. Der Ausschuss für Wirtschaft und Währung des Europäischen Parlaments wird dann die voraussichtlich letzte Anhörung zu Solvency II durchführen. Der deutsche Verband der Firmenpensionskassen VFPK fordert die Politik auf, für eine Nicht-Einbeziehung der Pensionskassen einzutreten. Denn sie tragen nicht dasselbe Risiko wie Lebensversicherungen und könnten daher auch nicht mir denselben Maßstäben gemessen werden.
Eine Einbindung unter Solvency II hätte lauft VFPK erhebliche negative Auswirkungen auf die betriebliche Altersvorsorge in Deutschland:
* Die Pensionskassen wären gezwungen ausschließlich in lang laufende Zinspapiere zu investieren, was sich negativ auf die Rendite und Rentenhöhe auswirken würde,
* die Regelung würde eine Kostensteigerung mit erheblichen Störungen der bisher erfolgreich eingeleiteten Umstellung auf kapitalgedeckte Altersvorsorgesysteme mit sich bringen und
*Solvency II würde von den Trägerunternehmen der Pensionskassen zusätzliches Haftungskapital in Milliardenhöhe abziehen. Das hätte einen massiven Verlust von notwendigem Investitionskapital bei den deutschen Unternehmen zur Folge.
Mit Solvency II wird die Einführung von europaweit einheitlichen Maßstäben für die Bemessung des Eigenkapitals der Versicherungen angestrebt. Dabei wird diskutiert, ob sich Pensionskassen an Richtlinien für Lebensversicherungen messen lassen müssen, obwohl sie nicht das gleiche Risiko tragen.
Mitteilung VFPK
Luzerner PK droht Verlust von 8 Millionen
Der Pensionskasse der Stadt Luzern droht ein Verlust von 8 Millionen auf strukturierten Produkten. Grund sind Anlagen bei Lehman Brothers. «Die Beurteilung der LUKB lautete noch am vergangenen Donnerstag, dass wir die Papiere halten sollen», erklärt Konrad Wüest, der Geschäftsführer der Pensionskasse: «Die Wahrscheinlichkeit eines Konkurses wurde als sehr gering eingestuft.» Das Gesamtvermögen beträgt rund 1,1 Milliarden Franken. Insgesamt hat die Pensionskasse laut Wüest 35 Millionen Franken in strukturierte Produkte verschiedenster Emittenten investiert.
Zisch
Intérêt minimal LPP: commission LPP propose de l’abaisser à 2%
La commission fédérale LPP propose au Conseil fédéral d’abaisser à 2% l’an prochain le taux d’intérêt minimal sur les avoirs du 2e pilier, actuellement de 2,75%. Cette décision tient compte de l’évolution des marchés financiers, selon le président de la commission.
Lors de la discussion au sein de la commission, les propositions ont oscillé entre 1,75% et 2,25%, a indiqué vendredi son président Claude Frey à l’ATS au terme de la réunion. En définitive, une majorité s’est prononcée pour 2%.
Après trois ans à 2,5%, le taux d’intérêt minimal LPP avait été augmenté d’un quart de point, à 2,75%, en 2008. A l’instar de la commission, le Conseil fédéral avait estimé à l’époque que les signaux économiques étaient suffisamment positifs pour le revoir à la hausse.
Les caisses de pension avaient enregistré de très bons résultats en 2005 et 2006, contrairement à 2007. En un an, leur rendement moyen a chuté de 6,36 à 2,1%, soit en dessous du taux d’intérêt légal, selon l’étude annuelle de Swisscanto. Pour 2009, la commission avait décidé en juin de reporter sa décision en septembre, les marchés étant jugés trop volatils.
Romandie News
Botschaft des Bundesrates zur Finanzierung der öffentlichen Pensionskassen
Der Bundesrat hat die Botschaft zur Finanzierung der Vorsorgeeinrichtungen von öffentlich-rechtlichen Körperschaften zuhanden der eidgenössischen Räte verabschiedet. Die Vorlage sieht eine Vollkapitalisierung dieser Vorsorgeeinrichtungen innert 40 Jahren (Dauer eines Erwerbslebens) sowie deren Verselbständigung gegenüber dem Gemeinwesen vor. Ebenfalls in der Vorlage enthalten sind Bestimmungen zur Rechtsform der privatrechtlichen Vorsorgeeinrichtungen. Diese Änderungen des BVG sollen am 1. Januar 2010 in Kraft treten.
Die vom Bundesrat verabschiedete Botschaft entspricht im Wesentlichen der im Vorjahr in die Vernehmlassung geschickten Vorlage. Der Bundesrat entschied sich indes nach Kenntnisnahme der Vernehmlassungsergebnisse, die Frist für die Vollkapitalisierung bei 40 Jahren – anstelle der ursprünglich vorgesehen 30 Jahre – festzusetzen, um so den damit verbundenen Kosten Rechnung zu tragen. Die Botschaft beinhaltet folgende Punkte:
- Vorsorgeinrichtungen von öffentlich-rechtlichen Körperschaften (ÖRVE) müssen ihr Finanzierungssystem so ausgestalten, dass sie innert 40 Jahren eine Vollkapitalisierung erreichen, wie dies bei den privatrechtlichen Einrichtungen bereits der Fall ist.
- Bis zur Vollkapitalisierung sollen ÖRVE, die bisher teilkapitalisiert waren, nach dem Finanzierungsmodell des sogenannten differenzierten Zieldeckungsgrades geführt werden, sofern sie über eine Garantie des Gemeinwesens verfügen und der von ihnen erstellte Finanzierungsplan von der zuständigen Aufsichtsbehörde genehmigt wurde.
- Die ÖRVE und ihre Aufsichtsbehörden sollen rechtlich, organisatorisch und finanziell gesehen verselbständigt werden. Der Einfluss des Gemeinwesens auf die ÖRVE wird so eingeschränkt und die Position des obersten Organs der Vorsorgeeinrichtung gestärkt.
- Der Bundesrat soll dem Parlament regelmässig (alle 10 Jahre) Bericht über die finanzielle Lage der ÖRVE erstatten. Auf diese Weise kann das Parlament die Entwicklung der finanziellen Situation der teilkapitalisierten Vorsorgeeinrichtungen verfolgen und gegebenenfalls die erforderlichen Massnahmen ergreifen.
- Die nach Inkrafttreten des Gesetzes neu geschaffenen privatrechtlichen Vorsorgeeinrichtungen müssen die Rechtsform einer Stiftung aufweisen, die Rechtsform ,Genossenschaft» ist nicht mehr zulässig. Vor dieser Frist eingerichtete Vorsorgeeinrichtungen in Form einer Genossenschaft können bis zur ihrer Aufhebung oder Umstrukturierung in eine andere Rechtsform weiterhin als Genossenschaft betrieben werden.
Botschaft / Gesetzesentwurf / Glossar
ASIP: Lagebeurteilung notwendig, aber kein Grund zur Panik
«Die derzeitige Aktienbaisse setzt gewiss auch die Portfolios der Pensionskassen unter Druck. Dank eines langfristig ausgerichteten Vorsorgesystems und zwischenzeitlich aufgebauter Reserven zur Sicherung der finanziellen Stabilität ist eine akute Gefährdung der beruflichen Vorsorge jedoch nicht zu befürchten. Der Pensionskassenverband ASIP warnt vor einer unnötigen Verunsicherung der Öffentlichkeit und fordert mehr Differenzierung und Besonnenheit bei der Diskussion», heisst es in einer Mitteilung des ASIP.
Weiter hält der Verband fest: «Da die Finanzierung der Vorsorgeeinrichtungen langfristig ausgerichtet ist, muss die finanzielle Entwicklung der Vorsorgeeinrichtungen über einen langfristigen Zeitraum betrachtet werden. Die kurzfristige Perspektive auf reine Aktien-Performance entspricht nicht dem Charakter der beruflichen Vorsorge. Denn die Vorteile der kapitalgedeckten Vorsorge mit einem langfristigen Anlagehorizont ermöglichen den Vorsorgeeinrichtungen, dem Aspekt Sicherheit Rechnung zu tragen, ohne sich den Weg zu verbauen, von einer Börsenerholung zu profitieren. Die Anlagestrategien, die Zielrenditen und die Wertschwankungsreserven sind nachhaltig definiert, so dass die Vorsorgeeinrichtungen sowohl die Absicherung der Renten garantieren können als auch über genügend Liquidität verfügen, diese auszuzahlen. In der aktuellen Marktsituation dürften nur in wenigen Ausnahmefällen Sofortmassnahmen notwendig sein.»
Mitteilung ASIP
BVV2: Anpassung der Anlagebestimmungen
Die Anlagevorschriften für Pensionskassen, Freizügigkeitseinrichtungen und Säule 3a-Stiftungen werden angepasst. Die vom Bundesrat beschlossene Revision der BVV2 bezweckt einerseits eine stärkere Betonung des Vorsichtsprinzips und ein entsprechendes eigenverantwortliches Handeln, indem die Tätigkeiten, Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten bei der Vermögensbewirtschaftung der Einrichtungen transparent, nachvollziehbar und kontrollierbar festgehalten werden müssen. Andererseits wird das bestehende System der Anlagelimiten vereinfacht und der Anlagekatalog durch die Möglichkeit erweitert, in gut diversifizierte alternative Anlagen zu investieren. Die beschlossenen Verordnungsänderungen treten am 1. Januar 2009 in Kraft.
Das oberste Organ (im Normalfall der Stiftungsrat) der Vorsorgeeinrichtung soll sich gemäss den neuen Regeln bei seinen Entscheidungen über die Vermögensanlage noch stärker als bisher vom Vorsichtsprinzip leiten lassen. Es ist verantwortlich für eine nachvollziehbare Gestaltung, Überwachung und Steuerung der Vermögensbewirtschaftung. Ebenso bestimmt das oberste Organ in einem Reglement die Ziele und Grundsätze, die Organisation und das Verfahren der Vermögensanlage. Damit schafft das Führungsorgan die Grundlage für eine verantwortungsvolle, transparente und an die Situation der Pensionskasse angepasste Vermögensanlage.
Die vom Bundesrat beschlossene Revision der Anlagevorschriften reduziert und vereinfacht zudem das System der Anlagelimiten. Diese Begrenzungen sind nur noch Leitplanken, unabhängig davon muss jede Vorsorgeeinrichtung sorgfältig handeln, ihre Risiken angemessen verteilen und ihre Risikofähigkeit beachten. In diversifizierte Formen von alternativen Anlagen darf neu in einem gewissen Rahmen auch ohne separate Begründung investiert werden, doch ist dabei das Vorsichtsprinzip zu beachten.
Für das Wertschriftensparen im Bereich der Freizügigkeit und der Säule 3a gelten diese Anlagevorschriften sinngemäss. Im Bereich der Säule 3a wird neu die Möglichkeit eingeführt, in Obligationen guter Bonität oder in kapitalerhaltende Produkte zu investieren.
Mitteilung BSV / Verordnungsänderungen / Erläuterungen
Blick: "2. Säule abschaffen"
Werner Vontobel kommentiert im Blick Leserbriefe zum Thema Finanzkrise und 2. Säule und kommt mit den Lesern zum Schluss, dass das 2. Säule-Obligatorium besser abgeschafft und dafür die AHV aufgestockt werden sollte. Ähnliche Überlegungen hat bereits Ulrich Grete Ende vergangenen Jahres entwickelt. Gleichzeitig werden in anderen Medien grob geschätzte Zahlen über die an den Börsen erlittenen Verluste der Pensionskassen publiziert. Die Gewinnzahlen für die Boomjahre sucht man allerdings vergeblich. Und auch die Tatsache, dass bisher aufgrund der Kursentwicklung nur wenige Kassen in eine meist geringfügige Unterdeckung geraten sind scheint nicht weiter erwähnenswert.
Blick
Sanierung SBB-PK: economiesuisse will keine weiteren Steuergelder einschiessen
economiesuisse schreibt in einem Beitrag zur Vernehmlassung über die (erneute) Sanierung der SBB-Pensionskassen: «Der Bundesrat stellt mit der Vernehmlassungsvorlage zur Sanierung der SBB-Pensionskasse ein Wunschkonzert von vier Varianten mit unterschiedlichen Kostenfolgen zur Auswahl. Bis zu drei Milliarden Steuerfranken sollen eingeschossen werden. Aus Sicht von economiesuisse kommt dies nicht in Frage. Für die Wirtschaft wäre einzig Variante 4 „Sanierung ohne Bundeshilfe“ denkbar.
(…) Anstatt das Heft in die Hand zu nehmen und die notwendigen Sanierungsmassnahmen in der Pensionskasse einzuleiten, rufen die SBB-Verantwortlichen nach neuen Steuergeldern. Weitere Steuermittel wären aber ein falsches Signal an andere öffentliche Pensionskassen und sind sowohl aus finanz- als auch wettbewerbspolitischen Gründen abzulehnen. Beispielsweise müssen auch die privaten Bahnen, die im Güterverkehr in Konkurrenz zur SBB stehen, die Sanierung ihrer Pensionskasse aus eigener Kraft regeln. Würde der Bund als Eigner der SBB dieser eine Milliardenspritze verpassen, käme dies einer krassen Wettbewerbsverzerrung gleich.»
economiesuisse
Sterblichkeit 2006: Sinkende Mortalitätsraten, mehr Demenzfälle
In der Schweiz wird eine zunehmende Zahl von Todesfällen infolge Demenz beobachtet, wie das Bundesamt für Statistik (BFS) in der soeben veröffentlichten Todesursachenstatistik 2006 feststellt. Weiterhin die häufigsten Todesursachen bleiben die Herzkreislauferkrankungen und Krebs, auch die Unfälle und gewaltsamen Todesfälle sowie die Atemwegserkrankungen sind zahlenmässig bedeutsam. Am stärksten abgenommen haben die Todesfälle infolge von Herzkreislaufkrankheiten. Bei den Diagnosen Aids, Diabetes und Asthma sind die vor dem 70. Altersjahr verlorenen potenziellen Lebensjahre am deutlichsten zurückgegangen.
Potenziell verlorene Lebensjahre
Potenziell verlorene Lebensjahre sind ein Indikator für Krankheiten, bei welchen sich präventive und therapeutische Anstrengungen besonders lohnen. Die Altersgrenze von 70 Jahren wird international häufig verwendet. Im Jahr 2006 starben in der Schweiz 14’000 Personen vor dem 70. Altersjahr. Die Summe ihrer potenziellen Lebensjahre bis 70, welche durch den vorzeitigen Tod verloren gingen, liegt bei 190’000 Jahren. Ein Drittel dieser verlorenen Jahre geht auf das Konto von Krebs, ein Viertel auf das Konto von Unfällen, gewaltsamen Todesfällen und anderen äusseren Ursachen, weitere 15% beruhen auf Herzkreislaufkrankheiten. Die Zahl der verlorenen potenziellen Lebensjahre hat in den letzten 10 Jahren um 52’000 Jahre oder 21% abgenommen. Am deutlichsten wurden die vorzeitigen Todesfälle bei Aids (minus 87%), bei Asthma (minus 71%) und bei Diabetes (minus 48%) reduziert. Parallel zur Abnahme der Todesfälle im Alter von unter 70 Jahren steigt die Lebenserwartung kontinuierlich an.
Mitteilung BfS
SGB: "Kein Mindestzins unter 2.25%"
SGB, Travail.Suisse und KV Schweiz fordern den Bundesrat im Rahmen der Anhörung der Sozialpartner auf, den Mindestzinssatz BVG für 2009 nicht unter 2.25 % festzusetzen. In einer Medienmitteilung heisst es dazu u.a.:
«Die Vorsorgeeinrichtungen leiden gegenwärtig unter den Auswirkungen der Finanzmarktkrise, was eine Senkung des Mindestzinssatzes grundsätzlich rechtfertigt. In den letzten Jahren ist der Mindestzinssatz gemessen an den Renditen der Vorsorgeeinrichtungen jedoch systematisch zu tief gewesen. Er ist auch in den Jahren mit guten bis hervorragenden Renditen der Vorsorgeeinrichtungen auf mickrigen 2.25 % – 2.50 % geblieben.
Wir warnen auch eindringlich davon, den Mindestzins so tief anzusetzen, dass die Versicherten den Eindruck erhalten, berufliche Vorsorge lohne sich nicht mehr für sie. In der Tat liegt der Mindestzinssatz seit langem und auch jetzt unter dem Kassazinssatz von langjährigen Bundesobligationen (3.19 % für 20-jährige Obligationen, 3.27% für 30-jährige). Ein systematisch zu tiefer Mindestzinssatz untergräbt das Vertrauen in die berufliche Vorsorge. Daran kann auch der Bundesrat kein Interesse haben!»
Mitteilung SBG
Beobachter: «Junge Familien sind stärker armutsgefährdet als Rentner»
Li: Neuer Rückversicherer für Pensionskassen
Die Swiss Re, die Liechtensteinische Landesbank LLB und die Beratungsgesellschaft für die zweite Säule AG bauen gemeinsam einen neuen Rückversicherer für Pensionskassen auf. Dieser hat seinen Sitz in Liechtenstein. Der designierte Geschäftsführer und Mitgründer der neuen Gesellschaft Elips Life, Peter Eugster (Bild links), bestätigt, dass die Firma in Gründung sei. Swiss Re und LLB werden mit je 48% an Elips Life beteiligt sein, schreibt die NZZ am Sonntag.
Eugster war bis Ende vergangenen Jahres Geschäftsführer der PK Rück, nach deren Vorbild nun die neue Elips Life aufgebaut werden soll. Zu seinem Rücktritt von der PK Rück sagt Eugster in der NZZaS: «Wir hatten verschiedene strategische Auffassungen.» Dass Eugster, kaum weg von der PK Rück, nun mit Elips Life das Geschäftsmodell der PK Rück kopiert, hat Erstaunen ausgelöst. Eugster dazu: «Das von mir entwickelte Geschäftsmodell der PK Rück ist erfolgreich. Wir wollen es nun weiterentwickeln und auf zusätzliche Kundensegmente ausweiten. Elips ist mehr als nur ein weiterer Rückversicherer.» Mit Swiss Re und LLB im Rücken will Eugster nicht nur in der Schweiz, sondern europaweit tätig sein.
In der NZZaS heisst es weiter: «Mit der Beteiligung an Elips Life hilft Swiss Re, ein Geschäftsmodell aufzubauen, das sie gleichzeitig bei der PK Rück selber rückversichert. Dieses Vorgehen befremdet den Verwaltungsrat der PK Rück. Man werde über die Bücher gehen, was den eigenen Rückversicherer angehe. Bei Elips ist die Swiss Re nicht nur Kapitalgeber, sondern darüber hinaus auch Rückversicherer. Initiant der neuen Firma ist allerdings Eugster, wie dieser bestätigt, und nicht die Swiss Re. Letztere kommentiert das Ganze nicht. Die Liechtensteinische Landesbank wiederum will mit der Beteiligung an Elips Life stärker in der Vorsorgewelt Liechtensteins Fuss fassen.» Laut Hanspeter Tobler, Nachfolger von Eugster, weisen die der PK Rück angeschlossenen PKs heute 92’000 Versicherte auf.
Herbstsession: Ständerat genehmigt Strukturreform
Der Ständerat hat als Erstrat die Neustrukturierung der Aufsicht über die Vorsorgeeinrichtungen genehmigt. Mit dem Bundesrat beschloss der Ständerat, die direkte Aufsicht über die zweite Säule zu kantonalisieren, das heisst alle rund 2600 Vorsorgeeinrichtungen einer kantonalen Aufsichtsbehörde zu unterstellen. Dazu sollen die Kantone Aufsichtsregionen bilden.
Die heutige Direktaufsicht des Bundes über Vorsorgeeinrichtungen mit nationalem und internationalem Charakter übernehmen die Kantone. Für die Oberaufsicht sorgt neu statt des Bundesrates eine weisungsunabhängige Kommission. Sie soll die Tätigkeit der Aufsichtsbehörden überwachen und für einheitliche Standards sorgen.
Die eidgenössische Oberaufsichtskommission besteht aus sieben bis neun Sachverständigen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer ordnen je einen Vertreter ab. Die SP-Kommissionsminderheit machte sich im Interesse der «Praxisnähe» erfolglos für je zwei Vertreter der Sozialpartner stark.
Neu werden die Anforderungen an die Integrität und Loyalität von Pensionskassenverwaltern präzisiert. Den seiner Ansicht nach zu subjektiven Begriff des «guten Rufs» strich der Rat dabei mit knappem Mehr aus dem Gesetz. Bundesrat und Parlament möchten vorab Interessenskonflikten vorbeugen. Verboten werden soll so das «parallel running»,
Den Vorsorgeeinrichtung sind Vermögensvorteile wie Provisionen, Kickbacks und Rabatte zwingend abzulieferen. Bestimmte Geschäfte sind zudem von der Revisionsstelle vorab zu prüfen. Die in dieser Richtung erweiterte Strukturreform passierte mit 35 zu 0 Stimmen.
Mit 34 zu 0 Stimmen angenommen wurden die Massnahmen, mit denen man ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dem Arbeitsmarkt erhalten will. Die Reglemente sollen den Versicherten insbesondere die Möglichkeit geben, die Folgen von Lohnreduktionen beim Kürzertreten durch erhöhte eigene Beiträge ab 58 Jahren teilweise aufzufangen. Wer über das ordentliche Rentenalter hinaus arbeitet, soll zudem bis zum Alter von 70 Jahren weiter versichert werden können. Die so zusätzlich in die berufliche Vorsorge fliessenden Beiträge verbessern die späteren Altersleistungen.
Ratsdebatte / Bericht NZZ
Bignasca verliert Mandat in der Pensionskasse Luganos
Der Präsident der Tessiner Lega, Giuliano Bignasca, verliert sein Mandat im Verwaltungsrat der Luganeser Pensionskasse. Das Gremium warf ihn aus dem Verwaltungsrat, weil er wiederholt Amtsgeheimnisse veröffentlicht hatte.
NZZ
Li: Profond gründet Euvidea in Vaduz
«Liechtenstein bietet gute Rahmenbedingungen für Pensionsfonds», sagt Herbert Brändli, Verwaltungsratspräsident der neu gegründeten Euvidea. Der aus Vaduz geleitete Pensionsfonds ist der dritte in Liechtenstein, seit diese Vorsorgeeinrichtungen anfangs 2007 gesetzlich ermöglicht wurden. Vorerst beschäftigt Euvidea drei Mitarbeiter in der Administration, bis Ende nächsten Jahres könnten es zehn sein.
Hinter Euvidea steht allen voran die Schweizer Pensionskasse Profond, bei der Brändli als Stiftungsratspräsident amtet. Da die Schweiz nicht im EWR ist, kam sie jedoch als Sitz für den international ausgerichteten Pensionsfonds nicht infrage. Sonst müsste in jedem Land, wo Euvidea aktiv wird, eine Bewilligung eingeholt und eine Geschäftsstelle eingerichtet werden. Vom Standort Liechtenstein aus gibt es solche Probleme nicht. Alle EWR-Länder stehen dem neuen Pensionsfonds offen.
Euvidea hat als erstes Deutschland im Auge. Dort müssen seit 2002 zwar zwingend alle Firmen etwas für den Ruhestand ihrer Mitarbeiter zur Seite legen. Allerdings verfügt etwa die Hälfte der Unternehmen nicht über eine externe Vorsorgeeinrichtung. Die Pensionsvermögen werden stattdessen intern in Form von Rückstellungen gehalten. Dies führt zu aufgeblähten Bilanzen und unnötigen Risiken, die nichts mit dem Kerngeschäft zu tun haben. «Viele Unternehmen überlegen sich deshalb momentan, wie sie ihre Pensionsverpflichtungen aus ihren Bilanzen bringen können», sagt Brändli. Davon könne Euvidea profitieren, heisst es im Liechtensteiner Vaterland.
Obwohl Pensionsfonds auf eine EWR-Richtlinie zurückgehen, sind die Rahmenbedingungen nicht überall gleich. Dadurch kann sich Liechtenstein von anderen EWR-Ländern abheben. «Wir können langfristig anlegen, was angesichts des langfristigen Horizonts angebracht ist. Liechtensteiner Pensionsfonds dürfen darum auch vorübergehend eine Unterdeckung aufweisen, wenn es wegen höherer Risiken Verluste gibt», sagt Brändli. Pensionsfonds nach deutschem Recht müssten dagegen jedes Jahr positiv abschliessen, da eine Unterdeckung verboten ist. Dies zwingt die Vorsorgeeinrichtungen zu einer sehr konservativen Anlagestrategie, die viel zu kurzfristig ausgerichtet werden muss. Darum kann von deutschen Pensionsfonds auch nur eine tiefe Rendite erwartet werden.
Neben Deutschland will man sich gemäss Brändli in einem ersten Schritt vor allem auf Österreich konzentrieren. Ausserdem spielen Italien und Frankreich eine Rolle. «Bei Profond haben wir Kunden im Tessin und in der Westschweiz. Diese sind teilweise länderübergreifend tätig, was für einen Teil der Mitarbeiter keine befriedigende Vorsorgelösung zuliess. Mit dem international ausgerichteten Pensionsfonds bestehen diese Probleme nicht mehr», so Brändli. Bezüglich Unternehmensgrösse stehen besonders grössere, grenzüberschreitend aufgestellte Firmen im Vordergrund, die mehrere Hundert Mitarbeiter beschäftigen.
Euvidea wird auf absehbare Zeit nicht die letzte Neugründung eines Liechtensteiner Pensionsfonds sein. Bei der Finanzmarktaufsicht (FMA) sind zurzeit weitere drei Bewilligungsgesuche pendent. Zudem gibt es laut FMA-Chef Mario Gassner laufend Anfragen. Allerdings hat die Steuerdebatte der jungen Branche einen Dämpfer versetzt, wurden doch seit Februar keine neuen Gesuche mehr eingereicht.