BSV: "Die IV-Reform ist auf Kurs"
«Die erste Bilanz der 5. IV-Revision ein halbes Jahr nach Inkrafttreten sieht gut aus: Die Entwicklung von der Renten- zur Integrations-Versicherung ist angelaufen und lässt sich mit den Zahlen des ersten halben Jahres belegen», schreibt das BSV in einer Mitteilung. Mit 800 Meldungen pro Monat sei die Früherfassung von Problemen am Arbeitsplatz ein Erfolg. Die Zahl der neu zugesprochenen IV-Renten nahm nochmals leicht ab und liegt heute 35% tiefer als im Jahr 2003.
Mitteilung BSV
Die nächsten Etappen zur Sanierung der Invalidenversicherung
Nach Ansicht des Bundesrats sind die notwendigen Reformen zur Sanierung der Invalidenversicherung in zwei Schritten anzugehen: In einem ersten Paket sollen unverzüglich Massnahmen vorbereitet werden, die kurzfristig in die Wege geleitet werden können, ein zweites Paket mit Massnahmen, deren Vorbereitung mehr Zeit in Anspruch nimmt, soll bis Ende 2010 erarbeitet werden, wie es dem Auftrag des Parlaments entspricht. Damit wird die nachhaltige Sanierung der IV ab 2017 gesichert.
Die Zusatzfinanzierung für die IV, die das Parlament verabschiedet hat und die von Volk und Ständen im nächsten Jahr noch bestätigt werden muss, bringt nur eine vorübergehende Entlastung auf der Einnahmenseite. Nach 2017 muss die IV wieder ohne den Ertrag aus dem Mehrwertsteuer-Zuschlag auskommen, die Sparmassnahmen müssen bis zu diesem Zeitpunkt ihre volle Wirkung entfalten. Darum ist es nach Ansicht des Bundesrates wichtig, mit deren Vorbereitung nicht zuzuwarten, bis über die Zusatzfinanzierung entschieden ist.
Mitteilung BSV
Die nächsten Etappen zur Sanierung der Invalidenversicherung
Nach Ansicht des Bundesrats sind die notwendigen Reformen zur Sanierung der Invalidenversicherung in zwei Schritten anzugehen: In einem ersten Paket sollen unverzüglich Massnahmen vorbereitet werden, die kurzfristig in die Wege geleitet werden können, ein zweites Paket mit Massnahmen, deren Vorbereitung mehr Zeit in Anspruch nimmt, soll bis Ende 2010 erarbeitet werden, wie es dem Auftrag des Parlaments entspricht. Damit wird die nachhaltige Sanierung der IV ab 2017 gesichert.
Die Zusatzfinanzierung für die IV, die das Parlament verabschiedet hat und die von Volk und Ständen im nächsten Jahr noch bestätigt werden muss, bringt nur eine vorübergehende Entlastung auf der Einnahmenseite. Nach 2017 muss die IV wieder ohne den Ertrag aus dem Mehrwertsteuer-Zuschlag auskommen, die Sparmassnahmen müssen bis zu diesem Zeitpunkt ihre volle Wirkung entfalten. Darum ist es nach Ansicht des Bundesrates wichtig, mit deren Vorbereitung nicht zuzuwarten, bis über die Zusatzfinanzierung entschieden ist.
Mitteilung BSV
SGK-N für verlangsamte Anpassung des Umwandlungssatzes
Über die im Ständerat gescheiterte Rentenkürzung bei der Zweiten Säule entscheidet in der Herbstsession der Nationalrat. Seine Sozialkommission (SGK) will den Umwandlungssatz etwas weniger rasch senken als der Bundesrat. Heute beträgt der Mindestsatz für Männer 7,05 und für Frauen 7,1 Prozent.
Gemäss der 2003 beschlossenen 1. BVG-Revision sinkt er bis 2014 schrittweise auf 6,8 Prozent. Wegen der höheren Lebenserwartung und der langfristig tieferen Renditeaussichten schlug der Bundesrat neu schon für 2008 eine Senkung auf 6,9 Prozent und dann einen etappenweisen weiteren Abbau auf 6,4 Prozent bis 2011 vor. Eine Satzsenkung um 0,5 Prozent bedeutet eine etwa um 8 Prozent tiefere Rente. Dieses Tempo war dem Ständerat zu rasant. Im Sommer 2007 lehnte die kleine Kammer die Vorlage in der Gesamtabstimmung mit 22 zu 11 Stimmen ab. Zur grundsätzliche opponierenden SP gesellten sich dabei die SVP und eine Mehrheit der FDP, weil der Rat ihrer Ansicht nach zu stark auf die Bremse getreten war.
Gegen den Widerstand der Linken beschloss die SGK des Nationalrates im April mit 14 zu 9 Stimmen Eintreten. In der Gesamtabstimmung hiess sie nun die Vorlage mit 15 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung gut, wie ihr Präsident Jürg Stahl (SVP/ZH) am Dienstag den Medien mitteilte. Nur das Tempo will sie etwas drosseln. Statt innert dreier Jahre wie die Landesregierung strebt die Kommissionsmehrheit laut Stahl den Satz von 6,4 Prozent erst fünf Jahre nach dem Inkrafttreten der Gesetzesänderung an. Bei einem Inkrafttreten Anfang 2010 gälte der neue Mindestsatz demnach ab 2015.
Im April hatte die SGK die Beratungen unterbrochen, weil sie gleichzeitig die umstrittene Legal Quote für die Überschussbeteiligung der Versicherung neu regeln wollte. Mit einer Subkommission kam sie nun zum Schluss, dass dieses Problem nicht mit der Absenkung des Umwandlungssatzes gekoppelt werden sollte. Das Geschäft wird am 30.9. im Nationalrat behandelt.
Unbestritten war eine Initiative von Ruedi Rechsteiner (SP/BS). Sie verlangt, dass bei der Teilliquidation von Vorsorgeeinrichtungen die Wertschwankungsreserven anteilsmässig nach den gleichen Prinzipien mitgegeben werden müssen wie die versicherungstechnischen Rückstellungen. Dies soll künftig eine Benachteiligung der Wegzüger gegenüber jenen verhindern, die bei der Vorsorgeeinrichtung bleiben. Die Verwaltung wird nun dem Bundesrat eine entsprechende Verordnungsänderung unterbreiten.
Mitteilung SGK
Erich Peter: Das IKS in der beruflichen Vorsorge
«Art. 728 a Obligationenrecht (OR) – in Kraft seit 1. Januar 2008 – verlangt, dass die Revisionsstelle bei Aktiengesellschaften unter anderem auch die Existenz eines internen Kontrollsystems (IKS) prüft und bestätigt. Diese Bestimmung ist auf Vorsorgeeinrichtungen nicht anwendbar. Entsprechend kann auch der neue Prüfungsstandard (PS) zur Prüfung der Existenz des IKS (PS 890) auf Vorsorgeeinrichtungen nicht unbesehen angewendet werden. Daraus zu schliessen, dass Vorsorgeeinrichtungen deshalb über kein System interner Kontrollen verfügen müssen, wäre hingegen falsch», schreibt Erich Peter, Chef des Amts für Berufliche Vorsorge des Kt. Zürich in einem Beitrag im Treuhänder 09/2008.
Und als Fazit hält er folgerichtig fest, dass sowohl registrierte wie nicht registrierte Vorsorgeeinrichtungen «über ein geeignetes System interner Kontrollen verfügen (müssen), da dies zwingend zu einer sachgemässen Organisation gehört. Die sachgemässe Organisation ist als Teil der rechtmässigen Geschäftsführung von der Revisionsstelle zu prüfen und in der Bestätigung der Rechtmässigkeit der Geschäftsführung enthalten.» Womit offenbar die fehlende gesetzliche Vorschrift wettgemacht wäre.
Beitrag Treuhänder
Treuhänder: ALM-Studien bei Vorsorgeeinrichtungen
Asset und Liability Management (ALM) bei Vorsorgeeinrichtungen ist zurzeit aufgrund der geplanten gesetzlichen Änderungen (Strukturreform) in aller Munde. Der Beitrag im Treuhänder 09/2008 von Ludmila Bertschi, Peter Zanella und Nathalie Munaretto (Watson Wyatt) schafft einen Überblick über die in der Praxis angewandten ALM-Modelle. Zudem wird den Pensions- kassenverantwortlichen eine Checkliste als Instrument zur Überprüfung und Verifizierung von ALM-Studien in die Hand gegeben.
Die drei Autoren verweisen in ihrem Beitrag aber auf damit verbundene Probleme. Sie halten fest: «Die in der Praxis erstellten ALM-Studien variieren stark in Abhängigkeit vom Anlass, der Pensionskasse und dem jeweiligen Anbieter. Eine Verifizierung und Überprüfung einer ALM-Studie ist nur möglich, wenn das verwendete ALM-Modell, die verwendeten Parameter und Grundlagen, sowie die Berechnungsmethode in der Studie offengelegt werden. Es wäre wünschenswert, wenn ein Fachgremium, im Sinne einer Selbstregulierung, verbindliche Vorgaben zur Offenlegung herausgeben würde.»
Treuhänder
Baisse du taux de conversion à 6,2% en discussion au National
Les futurs rentiers du 2e pilier échapperont difficilement à une baisse de leur rente. Par 15 voix contre 8, la commission de la sécurité sociale du National propose au plénum de réduire progressivement le taux de conversion à 6,4% en cinq ans.
La commission a suivi dans les grandes lignes le projet du Conseil fédéral. Seule différence, elle propose au National, qui se prononce à fin septembre, d’étaler l’adaptation du taux sur cinq ans au lieu de trois, a indiqué son président Jürg Stahl (UDC/ZH) devant la presse. Comme la révision de la LPP n’entrera vraisemblablement pas en vigueur avant 2010, la baisse ne serait achevée qu’en 2015 avec ce modèle.
Le plénum devra se prononcer sur différentes minorités. L’une propose de ne pas entrer en matière sur cette réforme. Une autre veut adoucir le sort des personnes touchant une rente très basse, a indiqué Thérèse Meyer (PDC/FR). L’idée de prolonger le délai transitoire sur une période plus longue n’a en revanche plus été débattu en commission.
romandie news
D: Die besten Pensionskassen ohne Todesfallleistungen
Pensionskassen sind nach deutschem Verständnis Versicherungsunternehmen, die nur die betriebliche Altersversorgung anbieten. Viele Kassen sind von der Rechtsform her Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit. Die meisten Vereine sind nicht für alle Arbeitnehmer zugänglich, sondern oft nur für Mitarbeiter bestimmter Branchen oder Betriebe. Es gibt aber auch Pensionskassen in der Rechtsform von Aktiengesellschaften. Sie sind in Konzerne eingebunden, zu denen auch Lebensversicherer gehören. Diese Pensionskassen sind offen für alle Interessenten.
Finanztest hat die Angebote von 30 Pensionskassen und einem Konsortium mehrerer Anbieter untersucht, die allen Branchen oder wenigstens sehr vielen Unternehmen offen stehen.
Die Rechtsform einer Pensionskasse beeinflusst die Kalkulation der Unternehmen. Das bekommen Kunden meist durch die Höhe der zugesagten Renten zu spüren. So lagen die zugesagten Renten aller Versicherungsvereine im Test über denen von Aktiengesellschaften. Allerdings bieten die Aktiengesellschaften Rabatte, wenn mindestens zehn Mitarbeiter einer Firma einen Tarif abschließen. Das erhöht die garantierten Renten geringfügig.
Bericht Finanztest / Bericht FAZ
Reform der Altersvorsorge in Europa – Modelle für die Schweiz?
Die demografische Alterung stellt eine der bedeutendsten Herausforderungen für die Altersvorsorgesysteme dar. Seit den 1990-er Jahren erneuern verschiedene OECD-Länder ihr Rentensystem durch die Einführung von zukunftsorientierten Massnahmen von Grund auf. Können die im Ausland gesammelten Erfahrungen der Schweiz als Anhaltspunkte für künftige Reformen dienen? Mit dieser Frage befasste sich eine vom BSV in Auftrag gegebene Studie von Professor Giuliano Bonoli und seinem Team am Hochschulinstitut für Öffentliche Verwaltung IDHEAP in Lausanne.
Die Verfasser der Studie verglichen die Tendenzen im Bereich der Rentenreform in fünf OECD-Ländern und analysierten die Ziele und Erfolgsfaktoren dieser Reformen. Die Studie leistet nicht nur einen Beitrag zur Debatte, sondern ermöglicht es auch, die Diskussion über die Zukunft der Altersvorsorge mit einem offeneren und weniger rechnerischen Ansatz anzugehen.
Mitteilung BSV
Taschenstatistik «Sozialverscherungen der Schweiz» 2008
Die Taschenstatistik «Sozialverscherungen der Schweiz» 2008 ist erschienen. Sie liefert aktuelle Angaben über die einzelnen Zweige und die Gesamtrechnung der Sozialversicherungen. Gedruckte Exemplare sind gratis verfügbar ab dem 1. Oktober 2008; Bestellung via Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL), Vertrieb Publikationen, CH-3003 Bern, Fax 031 325 50 58, www.bundespublikationen.ch (Bestellnummer 318.001.08d).
Statistiken zur Sozialversicherung
Dialog Finanzplatz Schweiz: Förderung kollektiver Anlageformen
Die seit einem halben Jahr zwischen Finanzplatz, Behörden und Regierung erfolgte Zusammenarbeit zur Verbesserung der Rahmenbedingungen und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes Schweiz zeigt erste positive Ergebnisse. Der zu diesem Zweck im Januar etablierte Steuerungsausschuss Dialog Finanzplatz Schweiz STAFI hat am 2. September 2008 ein erstes Massnahmenbündel verabschiedet. Die Massnahmen schaffen Klarheit bei der Besteuerung des Hedge-Fund- und Private-Equity-Geschäftes und tragen zur Liberalisierung der Bewilligungspraxis für Anlagefonds bei. Dadurch dürfte der Finanzplatz Schweiz im internationalen Standortwettbewerb mittelfristig gestärkt werden.
Medienmitteilung
BGer: Anspruch gleichgeschlechtlicher Paare auf PK-Guthaben
Gleichgeschlechtliche Konkubinatspartner haben bei der Auszahlung des Pensionskassen-Guthabens an den überlebenden Teil das gleiche Privileg wie unverheiratete Hetero-Paare. Das Bundesgericht hat der lesbischen Freundin einer Verstorbenen Recht gegeben. Mit seinem Entscheid hat das Bundesgericht die Beschwerde der Mutter und der Geschwister der verstorbenen und kinderlosen Frau abgewiesen. Die Verwandten hatten verlangt, dass ihnen das Freizügigkeitsguthaben aus der Pensionskasse der Verblichenen in der Höhe von fast 200’000 Franken ausbezahlt wird.
Den gleichen Anspruch hatte die frühere Partnerin der Verstorbenen erhoben. Das Bundesgericht hat nun entschieden, dass die lesbische Freundin das Geld erhält. Die beiden Frauen hatten über lange Jahre eine Bezieung geführt, indessen weder zusammen gewohnt, noch ihre Partnerschaft registrieren lassen. Laut den Statuten der Pensionskasse gehen den Eltern und den Geschwistern bei der Anspruchsberechtigung diejenigen Personen vor, die mit der oder dem Verstorbenen die letzten fünf Jahre vor dem Tod eine ununterbrochene Lebensgemeinschaft gebildet haben. Gemäss dem Urteil können eine solche «Lebensgemeinschaft» im Sinne des Pensionskassengesetzes nicht nur heterosexuelle, sondern auch homosexuelle Konkubinate bilden.
Entscheid Bundesgericht / St.Galler Tagblatt
Pensionskassenstudie Mercer Österreich: Wege aus der Krise
Eine Studie von Mercer Österreich hat die marktübliche durchschnittliche österreichische Pensionskassenlösung recherchiert und diese auch einem Vergleich mit den europäischen Pensionsvorsorgemodellen unterzogen. Die Experten orten dabei in Österreich dringenden Handlungsbedarf, um dem gegenwärtigen – und noch lange nicht ausgestandenen – Performance-Tief entgegenzusteuern. Lösung dafür könne aber kein Garantieprodukt, wie von der AK gefordert, sein. Die Pensionskasse sollte keine zweite betriebliche Kollektivversicherung werden, so die Meinung der Mercer-Experten. Aber nicht nur die Pensionskassen, auch der Gesetzgeber ist gefordert, rasch Aktionen zu setzen, um die Anzahl der betrieblich Pensionsversicherten in Österreich (13 %) zu heben und die Position als europäisches Schlusslicht zu verbessern.
Ad-hoch News
Teilrevision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes
Der Bundesrat hat die Botschaft zur Teilrevision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes verabschiedet. Ziel der Revision ist es, das finanzielle Gleichgewicht wieder herzustellen mit Mehreinnahmen und Einsparungen in der gleichen Grössenordnung.
Mitteilung Seco
Herbstsession 2008: Geschäfte zur 2. Säule
Die Herbstsession 2008 dauert vom 15. September bis 3. Oktober. Folgende Geschäfte zur 2. Säule sind traktandiert:
Ständerat: 16.9. BVG, Teilrevision Strukturreform, Link. Bundesgesetz über die Pensionskasse des Bundes. Totalrevision. Link.
Nationalrat: 30.9. Berufliche Vorsorge, Mindestumwandlungssatz. Link. Motion WBK-NR. Soziale Sicherheit für Berufe mit häufig wechselnden oder befristeten Anstellungen. Link.