SGB, Travail.Suisse und KV Schweiz fordern den Bundesrat im Rahmen der Anhörung der Sozialpartner auf, den Mindestzinssatz BVG für 2009 nicht unter 2.25 % festzusetzen. In einer Medienmitteilung heisst es dazu u.a.:
«Die Vorsorgeeinrichtungen leiden gegenwärtig unter den Auswirkungen der Finanzmarktkrise, was eine Senkung des Mindestzinssatzes grundsätzlich rechtfertigt. In den letzten Jahren ist der Mindestzinssatz gemessen an den Renditen der Vorsorgeeinrichtungen jedoch systematisch zu tief gewesen. Er ist auch in den Jahren mit guten bis hervorragenden Renditen der Vorsorgeeinrichtungen auf mickrigen 2.25 % – 2.50 % geblieben.
Wir warnen auch eindringlich davon, den Mindestzins so tief anzusetzen, dass die Versicherten den Eindruck erhalten, berufliche Vorsorge lohne sich nicht mehr für sie. In der Tat liegt der Mindestzinssatz seit langem und auch jetzt unter dem Kassazinssatz von langjährigen Bundesobligationen (3.19 % für 20-jährige Obligationen, 3.27% für 30-jährige). Ein systematisch zu tiefer Mindestzinssatz untergräbt das Vertrauen in die berufliche Vorsorge. Daran kann auch der Bundesrat kein Interesse haben!»