Definitive Pensionskassenlösung für Universität Basel
Für die Angestellten der Universität Basel haben Basel-Stadt und Baselland als gemeinsame Trägerschaft der Uni eine definitive Pensionskassenlösung gefunden. Unterschieden wird dabei zwischen unbefristet und befristet Angestellten. Die unbefristet Angestellten wechseln auf Anfang 2009 von der bisherigen Übergangslösung in den neuen Leistungsprimatsplan der Pensionskasse Basel-Stadt. Für sie gilt das Pensionierungsalter 65; sie können sich aber auch schon mit 60 vorzeitig in den vorzeitigen Ruhestand versetzen lassen. Die befristet Angestellten verbleiben dagegen im Beitragsprimatsplan der Basellandschaftlichen Pensionskasse. Sie werden im Alter von 64 Jahren pensioniert. Die Möglichkeit zur vorzeitigen Pensionierung besteht für sie schon ab 58 Jahren.
Basler Zeitung
Vera/Pevos: Oberstaatsanwalt zieht Appellation zurück
(sda/AWP) Der Fall der Anlagestiftungen Vera und Pevos wird vor dem Solothurner Obergericht nicht neu aufgerollt. Der Oberstaatsanwalt zieht die Appellation zurück. Die Chancen auf eine Verurteilung der sieben Verantwortlichen sei «gering». Auch aus Kostengründen sei es nicht verantwortbar, die Appellation aufrecht zu erhalten, teilte der Oberstaatsanwalt mit. Bis zur obergerichtlichen Hauptverhandlung würden zusätzliche Partei- und Gerichtskosten in beträchtlicher Höhe anfallen.
Das Amtsgericht Olten-Gösgen hatte im Juli 2008 alle sieben Angeklagten im Strafverfahren um die ehemaligen Stiftungen Vera und Pevos freigesprochen. Diese Urteile waren der vorläufige Abschluss des Strafverfahrens um den bisher grössten Pensionskassenkollaps in der Schweiz. Bei der Beurteilung der Erfolgschancen einer Appellation müsse auch die Verjährung berücksichtigt werden, hält der Oberstaatsanwalt fest. Die aussichtsreichsten Anklagepunkte seien bereits am 31. Dezember 2007 verjährt.
Die Anlage- und Sammelstiftungen Vera und Pevos des im Jahre 2000 verstorbenen Oltner Bauunternehmers Albert Heer waren Anfang 1996 im Zuge der Schweizer Immobilienkrise zusammengebrochen. Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) hatte die Liquidation der Stiftungen verfügt, nachdem trotz intensiver Bemühungen eine Sanierung nicht zustande kam. Vom grössten Debakel in der beruflichen Vorsorge der Schweiz waren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von 120 Firmen betroffen. Vera und Pevos hatten rund 200 Mio CHF Pensionskassengelder in den Sand gesetzt.
SVV: Zufrieden mit Umwandlungssatz-Entscheid des Nationalrats
Der Schweizerische Versicherungsverband SVV begrüsst den Entscheid des Nationalrates, den Mindestumwandlungssatz in der beruflichen Vorsorge innert fünf Jahren auf 6,4% zu senken. Die Überprüfung im 5-Jahres-Rhythmus erachtet der SVV als geeignet, um den Mindestumwandlungssatz den massgebenden Entwicklungen anzupassen, heisst es in einer Mitteilung des Verbands.
Weiter hält der SVV fest: «Der SVV betrachtet diesen Entscheid als einen Schritt in die richtige Richtung. Eine raschere Senkung des überhöhten Mindestumwandlungssatzes als in der 1. BVG-Revision vorgesehen ist aufgrund der höheren Lebenserwartung und dem langfristigen Trend zu tieferen Renditen an den Finanzmärkten dringend notwendig. Die ungerechte Umverteilung der Vorsorgegelder von den Erwerbstätigen zu den Rentnern wird damit gemindert und die Stabilität der zweiten Säule gestärkt.»
Versicherungsverband
Herbstsession: Zustimmung des Nationalrats zu beschleunigter Senkung des Umwandlungssatzes
Gegen den Widerstand der SP und der Grünen hat der Nationalrat mit 115:57 Stimmen die raschere Senkung des Umwandlungssatzes bei der 2. Säule gutgeheissen. Nach geltendem Recht sinkt der Mindestsatz, mit dem das Alterskapital in die Rente umgewandelt wird, von heute 7,05% für Männer und 7,1% für Frauen bis 2014 auf 6,8%. Wegen der geringeren Zinserwartung wollte der Bundesrat den schrittweisen Abbau auf 6,4% im Jahr 2011 beschleunigen. Dies scheiterte im Sommer 2007 im Ständerat, nachdem die Linke generell opponierte und die bürgerliche Seite sich uneines war über den Zeitplan zur Absenkung. Der Nationalrat als Zweitrat hat auf Antrag seiner Sozialkommission (SGK) beschlossen, das Tempo gegenüber dem Bundesrat etwas zu drosseln. Neu soll der Umwandlungssatz die 6,4% erst fünf statt drei Jahre nach dem Inkrafttreten der Gesetzesänderung erreichen, das heisst aus heutiger Sicht 2015.
Ratsprotokoll / Bericht Moneycab
AHV-Statistik 2008
Die Ausgaben der Altersversicherung beliefen sich im Jahr 2007 auf 33.3 Milliarden Franken. Die Renten machten mit 32.5 Milliarden Franken den Hauptteil der Leistungen aus. Weitere erwähnenswerte Ausgaben waren die Hilflosenentschädigungen (448 Millionen Franken) und die Beiträge an Hilfsorganisatien für betagte Menschen (293 Millionen). Auf der Seite der Finanzierung haben die beitragspflichtigen Einkommen 25.3 Milliarden Franken oder 73 % der gesamten Einnahmen eingebracht (34.8 Mia. Franken). Die öffentliche Hand als zweite bedeutende Finanzierungsquelle hat 6.6 Milliarden Franken (19 %) überwiesen. Der Anteil am Mehrwertsteuerprozent zu Gunsten der AHV hat einen Betrag von 2.1 Milliarden Franken (6 %) erbracht. Die neue AHV-Statistik gibt weitere Auskünfte über diese Zahlen und geht insbesondere in die Aufteilung der Renten-Bezüger nach verschiedenen Kriterien ein.
AHV-Statistik
Ethos: Studie zu Managerlöhnen
Ethos stellt zusammen mit acht grossen Schweizer Pensionskassen bei ABB, Credit Suisse Group, Nestlé, Novartis und UBS je einen Aktionärsantrag für die Generalversammlungen vom Frühjahr 2009. Die heute eingereichten Anträge verlangen eine Statutenänderung, damit künftig die Generalversammlung konsultativ über den Vergütungsbericht abstimmen kann. Mit diesen sogenannten Say-on-Pay-Anträgen will Ethos zur Lösung des Problems von exzessiven Vergütungen beitragen
In ihrer heute publizierten Studie zu den Vergütungen 2007 der Führungsinstanzen der grössten in der Schweiz kotierten Unternehmen kommt gemäss Ethos Handlungsbedarf zum Ausdruck: Einige Vergütungen bei Schweizer Unternehmen seien nach wie vor hoch, ohne dass diese durch hervorragende Leistung gerechtfertigt wären. Zudem Entsprächen viele Vergütungssysteme kaum internationalen Best Practices.
Mitteilung Ethos / Download Studie
McKinsey Quarterly: Serving aging baby boomers
In less than a decade, all of the baby boomers will be 51 to 70 years old. This generation’s size and tendency to make new rules have created business opportunities since child boomers bought hula hoops in the 1950s. Now it’s time for businesses to prepare for the changing needs of the older boomers, who are about to become the largest and wealthiest over-50 consumer group in US history. Boomers will account for roughly 40 percent of US spending by 2015 and for a disproportionate share of the growth and consumption in industries ranging from consumer electronics and clothing to home furnishings, restaurants, and, of course, health care.
Despite the economic power of boomers, many aging ones face the prospect of shattered expectations. A generation that lived through unprecedented prosperity and has correspondingly high hopes for its golden years must cope with significant financial, physical, and social challenges. New McKinsey research reveals that 60 percent of boomers won’t be able to maintain a lifestyle close to their current one without continuing to work, that 60 percent of older boomers already suffer from chronic health problems, and that by 2015 there will be 21 million single 51- to 70-year-old boomers—more than twice as many single households as the previous generation had at the same age. Not surprising, 46 percent of boomers fear ending up alone, and 43 percent already are frustrated that they aren’t leading the lives they expected to.
McKinsey
Finanzdirektoren gegen Sanierung der SBB-Pensionskassen mit Bundeshilfe
Die Konferenz der Finanzdirektoren ist gegen eine Sanierung der SBB-Pensionskasse mit Bundeshilfe. Viel mehr sollen – nach der SBB und ihren Angestellten und den Bahnfahrenden – die Rentner bei der Sanierung helfen.
Dem Verursacherprinzip gemäss müssten «in erster Linie» die SBB und ihre Angestellten ihre Pensionskasse sanieren. In zweiter Linie müsse ein Beitrag durch die Bahnfahrenden ins Auge gefasst werden, teilte die Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren (FDK) mit. Als «ultima ratio» sollte geprüft werden, ob nicht die Rentner und Renterinnen der PK SBB einen Beitrag zur Sanierung leisten sollten, erklärte der Sekretär der FDK, Andreas Huber, der Nachrichtenagentur SDA. Mit anderen Worten mit einer Rentenkürzung.
Zu prüfen sei, ob die heute bestehenden «hohen Hürden» im Bundesgesetz über die berufliche Alters, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) gesenkt werden könnten mit einer Revision des Artikels 65d. Die Pensionskasse der SBB habe schon genügend Bundesmittel erhalten, begründet die FDK ihre Vernehmlassungsantwort. Die Steuerzahlenden hätten damit «ihre Verantwortung abschliessend wahrgenommen».
Der Bundesrat hat im Juli 2008 vier Varianten in die Vernehmlassung gegeben. Drei davon würden ein finanzielles Engagement des Bundes erfordern. Die FDK hat sich nun für die vierte Variante, die «Sanierung ohne Bundeshilfe» ausgesprochen.
Stellungnahme der Konferenz
NZZaS: "Verluste bei Pensionskassen – Die Zeche zahlen die Jungen"
Seit einem Jahr haben die Börsen weltweit im Schnitt rund 20% verloren. Wie die Baisse die Schweizer Pensionskassen rein mathematisch trifft, rechnet Professor Martin Janssen von Ecofin in Zürich vor. «Bei einem Aktienanteil von rund 30% bedeutet das – bezogen auf das Gesamtvermögen von 650 Mrd. Fr. – einen Verlust von 6%, also etwa 40 Mrd. Fr.» Das sei ein Durchschnitt; einzelne Kassen stünden viel schlechter da, manche auch besser. So weist etwa die Pensionskasse Stadt Zürich per Mitte September eine Performance von minus 7,5% aus, Novartis per Ende August eine von minus 2,1%, schreibt die NZZ am Sonntag.
Für die Deckungsgrade der Kassen (Deckung der Verpflichtungen durch Vermögenswerte) verheissen die Verluste nichts Gutes. Janssen erklärt: «Zum Vermögensverlust von durchschnittlich 6% kommt die Minimalverzinsung von rund 2,5% für die vergangenen 12 Monate hinzu. Der Deckungsgrad der Kassen ist damit in den letzten 12 Monaten im Schnitt um rund 8,5 Prozentpunkte gefallen.»
Schwerer als die Börsenverluste wiegen für Janssen die falschen technischen Grundlagen bei vielen Kassen: «Die gestiegene Lebenserwartung wird oft nicht korrekt berücksichtigt, und der Wert der zukünftigen Leistungen per heute wird meist mit viel zu hohen Zinsen berechnet.» Deshalb werde der Deckungsgrad dieser Kassen im Schnitt um 20 Prozentpunkte zu hoch ausgewiesen.
Viele Kassen würden 2008 das Kapital nicht oder nur teilweise verzinsen, falls das Kassenreglement dies zuliesse, prophezeit Janssen. «Das ist ein echter Sanierungsbeitrag in der Höhe der BVG-Mindestverzinsung.» Auch Hanspeter Konrad, Direktor des Pensionskassenverbandes Asip, rechnet damit, dass viele Kassen dieses Jahr wegen der gesunkenen Wertschwankungsreserven eine «Nullrunde» prüfen werden. Viele Kassen hatten nach der Börsenkrise 2001 bis 2003 diese Möglichkeit in ihre Reglemente eingebaut. Konrad hält dies für eine angemessene Massnahme: «Es ist besser, in einem Jahr auf die Verzinsung zu verzichten, wenn damit die Kasse langfristig auf gesündere Beine gestellt werden kann.»
Kommt es so weit, verzichten nur die Arbeitnehmer auf eine Verzinsung: Die Rentner hingegen können nicht für die Sanierung von Kassen herangezogen werden. Sobald eine Rente läuft, werden die Guthaben der Rentner mit 4% oder mehr verzinst. Besonders ärgerlich für Junge sei, so Janssen, «dass sie zur Sicherstellung der laufenden Renten Risiken übernehmen müssen, die sie gar nicht tragen können und für deren Übernahme sie nicht entschädigt werden». Entlastung für die Pensionskassen kommt derweil aus der politischen Ecke: Der Mindestzins soll von 2,75 auf 2% gesenkt werden.
Artikel NZZaS
Hanspeter Konrad: "Abschaffung der 2. Säule ist ungerecht gegenüber den Jungen"
In einen Beitrag im Blick wendet sich Hanspeter Konrad, Direktor des Pensionskassenverbands ASIP, gegen die im gleichen Blatt formulierten Vorschläge für eine Abschaffung der 2. Säule. Konrad schreibt u.a.: «Eine Abschaffung der BVG stärkt weder die Systemsicherheit noch die Konjunktur, ganz im Gegensatz. Ohne die 2. Säule liegt die Erhaltung des Wohlstandes der älteren Generation ganz und gar auf den Schultern der jüngeren Generation. Dies würde die AHV existentiell bedrohen und das Risiko der Zunahme von der Verarmung der Rentner massiv erhöhen. Sowohl die Kaufkraft der Rentner als auch die der jüngeren Generation würde sinken, insbesondere da die Arbeitnehmer die Renten für eine proportional viel grössere Bevölkerungsgruppe finanzieren müssten.»
Blick
Global Pensions: Pension funds halt lending
Pension funds in the US and Europe have restricted their securities lending activities as regulators in the US and UK announced a clampdown on short selling of financial stocks.
Global Pensions
Reuters: Pension funds stick by equities despite crisis
Europe’s two largest pension schemes, with a total of about $705 billion in assets, said they would adhere to existing allocations to equities as part of their long-term strategy, despite the sustained market turmoil.
Norway’s Government Pension Fund and APG, the asset manager of the Netherlands› largest pension scheme, which covers the Dutch civil service and construction industry, said they were concerned by the current financial market problems but had ruled out changes to their investment allocations.
Reuters
Verhaltene Reaktionen auf Mindestzins-Vorschlag der BVG-Kommission
Der Tages-Anzeiger hat einige Reaktionen zum Mindestzins-Vorschlag für 2009 (2%) der BVG-Kommission gesammelt. Sie sind aufgrund des salomonischen Entscheids (Mittel aus den Maximalforderungen) verhalten und ohne grosses Protestgeschrei ausgefallen.
Tages-Anzeiger
Mindestzinssatz: BVG-Kommission will nur noch 2%
Die BVG-Kommission schlägt dem Bundesrat vor, den Mindestzinssatz auf den Altersguthaben der zweiten Säule auf 2% senken. Dies sagte Präsident Claude Frey am Freitag gegenüber der Nachrichtenagentur SDA. Die Vorschläge in der Kommssion seien zwischen 1,75 und 2,25% gelegen. 2% bildeten die Entwicklung an den Finanzmärkten ab, sagte Frey. Heute liegt der Mindestzinssatz bei 2,75%. Auf diesen Satz hatte die Landesregierung den Mindestzinssatz auf 2008 angehoben. Die Erhöhung um 0,25% fiel allerdings ausgerechnet ins schlechte Börsenjahr. Eine erneute Senkung hatte sich daher abgezeichnet. Vor 2003 war der Mindestzinssatz während 18 Jahren unverändert bei 4% gelegen.
Die BVG-Kommission, in der die Sozialpartner, Behörden und Vorsorgeeinrichtungen vertreten sind, hatte ihren Vorschlag für September in Aussicht gestellt, den Entscheid wegen der unsicheren Lage an den Finanzmärkten aber vertagt. Der Mindestzinssatz betrifft nur die Guthaben des obligatorischen Teils der zweiten Säule. Für das restliche Altersguthaben sind die Vorsorgeeinrichtungen frei, eine andere Vergütung festzulegen.
Keine Einigung der Sozialpartner zum BVG-Mindestzins
Während der Arbeitgeberverband 1,75 Prozent verlangt, fordern die Gewerkschaften vom Bundesrat mindestens 2,25 Prozent BVG-Mindestzins.
«Angesichts der Entwicklungen auf den Finanzmärkten und der Anlagerenditen seit Mitte 2007 befürwortet der Schweizerische Arbeitgeberverband eine Anpassung des Mindestzinses für das Jahr 2009. Er hält einen Satz von 1,75% für angemessen und liegt damit im oberen Bereich der Berechnungen, welche das BSV nach den Vorgaben früherer Beschlüsse der BVG-Kommission angestellt hat. Der vorgeschlagene Satz soll den Vorsorgeeinrichtungen noch Spielraum lassen, um auch in Anlagen mit höheren Renditen und Risiken zu investieren. Zu berücksichtigen ist zudem, dass viele Vorsorgeeinrichtungen mit ihren Renditen 2007 Jahr den Mindestzinssatz nicht erreichten und aufgrund der aktuellen Finanzmarktkrise im laufenden Jahr nochmals in eine ähnliche Situation geraten werden», heisst es in einer Mitteilung des Arbeitgeberverbands.
Die Arbeitnehmer-Organisationen SGB, kv schweiz und traivaille.suisse fordern hingegen den Bundesrat auf, den Mindestzinssatz BVG für 2009 nicht unter 2.25 % festzusetzen. «Die Vorsorgeeinrichtungen leiden gegenwärtig unter den Auswirkungen der Finanzmarktkrise, was eine Senkung des Mindestzinssatzes grundsätzlich rechtfertigt. In den letzten Jahren ist der Mindestzinssatz gemessen an den Renditen der Vorsorgeeinrichtungen jedoch systematisch zu tief gewesen». heisst es in einer gemeinsamen Mitteilung.
«Wir warnen auch eindringlich davon, den Mindestzins so tief anzusetzen, dass die Versicherten den
Eindruck erhalten, berufliche Vorsorge lohne sich nicht mehr für sie. In der Tat liegt der Mindestzinssatz seit langem und auch jetzt unter dem Kassazinssatz von langjährigen Bundesobligationen (3.19 % für 20-jährige Obligationen, 3.27% für 30-jährige). Ein systematisch zu tiefer Mindestzinssatz untergräbt das Vertrauen in die berufliche Vorsorge. Daran kann auch der Bundesrat kein Interesse haben! Auf diesem Hintergrund und aufgrund der Renditen der wichtigsten Anlagekategorien ist ein Mindestzinssatz von 2.25 % für 2009 angemessen. Die Arbeitnehmerorganisationen fordern allerdings, dass der Mindestzinssatz in besseren Zeiten auch wieder substantiell erhöht wird», schreiben die Verbände weiter.
Die BVG-Kommission hat sich auf einen Mittelweg geeinigt und schlägt dem Bundesrat einen Satz von 2% vor.