parlament Der Ständerat hat als Erstrat die Neustrukturierung der Aufsicht über die Vorsorgeeinrichtungen genehmigt. Mit dem Bundesrat beschloss der Ständerat, die direkte Aufsicht über die zweite Säule zu kantonalisieren, das heisst alle rund 2600 Vorsorgeeinrichtungen einer kantonalen Aufsichtsbehörde zu unterstellen. Dazu sollen die Kantone Aufsichtsregionen bilden.

Die heutige Direktaufsicht des Bundes über Vorsorgeeinrichtungen mit nationalem und internationalem Charakter übernehmen die Kantone. Für die Oberaufsicht sorgt neu statt des Bundesrates eine weisungsunabhängige Kommission. Sie soll die Tätigkeit der Aufsichtsbehörden überwachen und für einheitliche Standards sorgen.

Die eidgenössische Oberaufsichtskommission besteht aus sieben bis neun Sachverständigen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer ordnen je einen Vertreter ab. Die SP-Kommissionsminderheit machte sich im Interesse der «Praxisnähe» erfolglos für je zwei Vertreter der Sozialpartner stark.

Neu werden die Anforderungen an die Integrität und Loyalität von Pensionskassenverwaltern präzisiert. Den seiner Ansicht nach zu subjektiven Begriff des «guten Rufs» strich der Rat dabei mit knappem Mehr aus dem Gesetz. Bundesrat und Parlament möchten vorab Interessenskonflikten vorbeugen. Verboten werden soll so das «parallel running»,

Den Vorsorgeeinrichtung sind Vermögensvorteile wie Provisionen, Kickbacks und Rabatte zwingend abzulieferen. Bestimmte Geschäfte sind zudem von der Revisionsstelle vorab zu prüfen. Die in dieser Richtung erweiterte Strukturreform passierte mit 35 zu 0 Stimmen.

Mit 34 zu 0 Stimmen angenommen wurden die Massnahmen, mit denen man ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dem Arbeitsmarkt erhalten will. Die Reglemente sollen den Versicherten insbesondere die Möglichkeit geben, die Folgen von Lohnreduktionen beim Kürzertreten durch erhöhte eigene Beiträge ab 58 Jahren teilweise aufzufangen. Wer über das ordentliche Rentenalter hinaus arbeitet, soll zudem bis zum Alter von 70 Jahren weiter versichert werden können. Die so zusätzlich in die berufliche Vorsorge fliessenden Beiträge verbessern die späteren Altersleistungen.

Ratsdebatte / Bericht NZZ