Am 22.9. wird eine erste Vorentscheidung zum Umgang mit Pensionskassen im Solvency II Regelwerk fallen. Der Ausschuss für Wirtschaft und Währung des Europäischen Parlaments wird dann die voraussichtlich letzte Anhörung zu Solvency II durchführen. Der deutsche Verband der Firmenpensionskassen VFPK fordert die Politik auf, für eine Nicht-Einbeziehung der Pensionskassen einzutreten. Denn sie tragen nicht dasselbe Risiko wie Lebensversicherungen und könnten daher auch nicht mir denselben Maßstäben gemessen werden.
Eine Einbindung unter Solvency II hätte lauft VFPK erhebliche negative Auswirkungen auf die betriebliche Altersvorsorge in Deutschland:
* Die Pensionskassen wären gezwungen ausschließlich in lang laufende Zinspapiere zu investieren, was sich negativ auf die Rendite und Rentenhöhe auswirken würde,
* die Regelung würde eine Kostensteigerung mit erheblichen Störungen der bisher erfolgreich eingeleiteten Umstellung auf kapitalgedeckte Altersvorsorgesysteme mit sich bringen und
*Solvency II würde von den Trägerunternehmen der Pensionskassen zusätzliches Haftungskapital in Milliardenhöhe abziehen. Das hätte einen massiven Verlust von notwendigem Investitionskapital bei den deutschen Unternehmen zur Folge.
Mit Solvency II wird die Einführung von europaweit einheitlichen Maßstäben für die Bemessung des Eigenkapitals der Versicherungen angestrebt. Dabei wird diskutiert, ob sich Pensionskassen an Richtlinien für Lebensversicherungen messen lassen müssen, obwohl sie nicht das gleiche Risiko tragen.