Carl Helbling: Aktivierung von Arbeitgeber-Beitragsreserven in der Firmenbilanz
Die freiwillige Zuwendung von Arbeitgeberbeitragsreserven an Pensionskassen ist eine schweizerische Besonderheit. Ist dies für das Unternehmen eine stille Reserve? Darf diese, oder muss sie gar, in der Firmenbilanz aktiviert werden? Der Frage geht Carl Helbling in Ausgabe 3/2009 des Schweizer Treuhänder nach.
Schweizweit betrugen 2006 die AGBR rund CHF 5 Mrd. Davon sind rund 7%, also CHF 350 Mio., solche mit Verwendungsverzicht, d. h., der Arbeitgeber verzichtet gemäss Art. 65 a BVG auf sein Bestimmungsrecht, so dass die betreffenden AGBR zur allgemeinen Sanierung gemäss Beschluss des Stiftungsrates verwendet werden können. Im Jahre 2002 hatten die AGBR insgesamt noch CHF 8,5 Mrd. betragen (Zahlen gemäss Pensionskassenstatistiken). Das sind knapp 1 bzw. 2% des damaligen gesamten Pensionskassenvermögens. Im Einzelfall kann eine AGBR durchaus sehr wesentlich sein.
In seinem Fazit hält Helbling u.a. fest: In der Bilanz des Arbeitgebers können AGBR ganz oder teilweise als Aktivum ausgewiesen werden. Dazu gibt das OR ein Wahlrecht. Eine Aktivierung ist nicht nur im Jahr der Bildung, sondern auch später noch möglich. Eine aktivierte AGBR in der handelsrechtlichen Bilanz (also nach OR-Grundsätzen) kann – wie andere Aktiven – nach Ermessen ganz oder teilweise wertberichtigt werden. Es entstehen dann, sofern die Wertberichtigung wirtschaftlich nicht nötig war, entsprechende (unversteuerte) stille Reserven.
Kammer der PK-Experten nachdrücklich für Senkung des Mindest-Umwandlungssatzes
Die Kammer der Schweiz. Pensionskassen-Experten, der aktuell 118 Pensionsversicherungsexperten angehören, hat sich in einer ausführlichen Medienmitteilung klar hinter die vom Parlament beschlossene Senkung des BVG Mindest-Umwandlungssatzes gestellt. In der Mitteilung werden eine Reihe von Argumenten für die Notwendigkeit der Senkung und gegen die Vorbehalte der Gegner aufgeführt, welche bekanntlich das Referendum ergriffen haben.
Zu den Renditeerfordernissen, welche mit der bestehenden Regelung verbunden sind, heisst es: “Die jetzt beschlossene Senkung berücksichtigt die in den letzten Jahren deutlich gesunkene erzielbare Rendite auf dem Vermögen der Pensionskassen. Dem jetzigen Satz liegen Annahmen über künftige Kapitalmarkterträge zugrunde, welche nur unter Inkaufnahme hoher Risiken zu erzielen sind. (…) Um einen Eindruck vom damit verbundenen Renditeerfordernis für die Pensionskassen zu erhalten, müssen dazu die Rückstellungen für die steigende Lebenserwartung, die Administrationskosten sowie die Vermögensverwaltungskosten für die Pensionskassen addiert werden. Damit ergibt sich eine erforderliche Rendite von rund 5%. Diese Rendite konnte in den letzten 10 Jahren nicht erzielt werden.”
Zu den sozialpolitischen Forderungen wird ausgeführt: “Der Umwandlungssatz ist eine versicherungstechnische und keine politische Grösse und ist versicherungsmathematisch zu berechnen. Fragen nach der sozialen Verträglichkeit oder der Gerechtigkeit seiner Anwendung sind im politischen Kontext zu stellen und entsprechend zu beantworten.”
Zum Verweis auf die kommerziellen Interessen der Lebensversicherer heisst es: “Die Diskussion um die Lebensversicherer darf nicht als Begründung dafür verwendet werden, Gesetze zu erlassen, welche sich zum Nachteil aller Pensionskassen und damit aller Versicherten in der 2. Säule auswirken müssten. (…) Die Kammer der Pensionskassen-Experten distanziert sich von den Schlagworten in dieser Diskussion. Sie sind sozialpolitisch unergiebig und lenken nur von den tatsächlich bestehenden Problemen ab.
Motion Sommaruga: Ständerat lehnt 4 von 5 Punkten ab
Simoneta Sommaruga (SP) hat in ihrer Motion “Anlagevorschriften für Pensionskassen. Weniger Risiken auf Kosten der Versicherten” eine Reihe von verschärften Vorschriften für die Anlage von Pensionskassengeldern gefordert. Sie umfassen folgende Punkte:
1. Verzicht auf strukturierte Produkte und Hedgefonds; 2. Verzicht auf Aktivfonds; 3. Fremdwährungsanlagen nur mit obligatorischer Wechselkursversicherung; 4. Offenlegung von Retrozessionen, Vertriebsvergütungen, Provisionen ("Kickbacks") der Pensionskassenverwalter sowie der beigezogenen Anlageberater; 5. Namentliche Nennung der von den Pensionskassen beigezogenen Experten, Anlageberater und Anlagemanager in den Jahresberichten der Pensionskassen.
Der Rat verwarf die Punkte 1-4 mit 18 gegen 9 Stimmen, Punkt 5 wurde mit 20 gegen 6 Stimmen angenommen. SR Doris Leuthard wies darauf hin, dass “eine Umsetzung dieses Punktes doch relativ schwierig sein dürfte. Erstens ist der Begriff des Beraters kaum definiert. Sie müssten auch abgrenzen, was gilt, wenn der Berater nur ad hoc zugezogen wird, und was gilt, wenn es eine natürliche oder eine juristische Person ist, die hier eine solche Beratung vornimmt. Aus Sicht des EDI führt das dazu, dass man in Umsetzung dieser Vorschrift wahrscheinlich mehr Aufwand hat, als dass sie für die Versicherten von Nutzen sein dürfte.” Der Rat liess sich leider von diesem weisen Einwand nicht abhalten, die Motion in diesem Punkt anzunehmen.
Protokoll Ständerat
Sanierungsmoratorium im Ständerat abgelehnt
Der Ständerat hat die Motion Fetz “Moratorium für einschneidende Sanierungsmassnahmen bei Pensionskassen in Unterdeckung” klar abgelehnt. Dagegen äusserten sich Christine Egerszegi (FDP) und Alex Kuprecht (SVP). BR Doris Leuthard sprach sich ebenfalls gegen ein solches Moratorium aus. Der Rat lehnte die Motion mit 23 gegen 7 Stimmen ab.
Währungsfonds: Fordert verstärkte kant. Aufsicht über Pensionskassen
Der internationale Währungsfonds hat sich mit Bericht vom 9. März mit der aktuellen Wirtschaftslage der Schweiz auseinanergesetzt. Der IMF prognostiziert einen Abschwung von mind. 2 Prozent. Lob erhielt die Schweiz für ihr bisherige Krisenmanagement. 2010 könne im Einklang mit der erwarteten Erholung der Weltwirtschaft mit einer schrittweise Rückkehr auf den Wachstumspfad gerechnet werden. Die Schweizer Wirtschaft befinde sich zwar in einer vergleichsweise günstigen Ausgangslage, könne sich aber als offene Volkswirtschaft mit einem bedeutenden Finanzsektor der Finanzkrise und dem weltweiten Abschwung nicht entziehen, urteilten die IMF-Experten.
Im Bericht werden auch die Pensionskassen erwähnt. Kurz im Zusammenhang mit den Anlage-Verlusten der Versicherungen und nochmals mit der Finma. Der letzte Satz im Bericht lautet: “In addition, there is a need to continue strengthening pension fund supervision (by cantons) in line with earlier recommendations.” Ein Hinweis darauf, dass der IMF eine zentralisierte Aufsicht über die Pensionskassen unter der Aegide der Finma dem jetzigen System vorziehen würde.
ASIP: Sanierungsmoratorium bildet Gefahr für 2. Säule
Der Pensionskassenverband ASIP schreibt in einer Pressemitteilung: “Die Gewerkschaften und die Linke fordern ein befristetes Aussetzen von Sanierungen von Pensionskassen in Unterdeckung. Die Forderung nach einem generellen Moratorium steuert aber nicht zur Sicherung der beruflichen Vorsorge in der Schweiz bei, im Gegenteil. Das Aufschieben allfälliger Sanierungsmassnahmen könnte die momentane Situation der Vorsorgeeinrichtungen erheblich verschärfen und nimmt ihnen die Möglichkeit, erneut Reserven anzulegen.”
Auch verschärften Anlagevorschriften kann der Verband nichts abgewinnen: “Sodann geht die politische Forderung nach restriktiveren Anlagevorschriften, u.a. Verzicht auf strukturierte Produkte, Hedge Fonds und Aktivfonds, zu weit. Wer jetzt für die bereits heute stark regulierte Berufliche Vorsorge nach zusätzlicher Regulierung ruft, verkennt die bisherigen Anstrengungen und Entwicklungen in den einzelnen Vorsorgeeinrichtungen. Entscheidend ist der richtige Umgang mit den erwähnten Anlageinstrumenten.”
Letztlich geht der ASIP auch auf die Diskussion um den Umwandlungssatz ein: “Die Senkung des Umwandlungssatzes verhindert zum einen die Aushöhlung der Pensionskassen durch zu hohe Rentenzahlungen. Zum anderen wird durch die Senkung das Solidaritätsprinzip aufrechterhalten, welches die gemeinsame Übernahme von Risiken durch die Versicherten vorsieht. Es ist nicht Zweck der 2. Säule, Renten durch die Umverteilung von Geldern von aktiv Versicherten auf Rentner zu sichern. Die Altersvorsorge der Versicherten muss im Gegenteil durch die langfristige Stabilität der 2. Säule gesichert werden.”
NZZ am Sonntag: Kniefall vor Matter
Es ist lange gegangen aber jetzt hat sich die NZZ am Sonntag dem Unvermeidlichen gefügt und sich bei Thomas Matter für die Berichterstattung im Sommer 2006 über die Fusion von Swissfirst und Bellevue entschuldigt. Die Formulierung ist gewunden und offensichtlich das qualvolle Ergebnisse stundenlanger Verhandlungen der Anwälte. Letztlich aber eindeutig: Die NZZ am Sonntag hat während Monaten Gerüchte in die Welt gesetzt, die nie zu beweisen waren.
Im Wortlaut heisst es: “Im Nachgang der Fusion der Banken Swissfirst und Bellevue hat die «NZZ am Sonntag» im Sommer 2006 in verschiedenen Artikeln Kritik an der Transaktion geübt. Mehrfach wurde behauptet, diese sei auf Kosten der Mitglieder von Pensionskassen erfolgt. Weiter wurde die Frage aufgeworfen, ob noch andere Anreize eingesetzt wurden, um die Anlageverantwortlichen der fraglichen Pensionskassen zum Verkauf von Swissfirst-Aktien zu bewegen. Die «NZZ am Sonntag» stellt im Lichte der heute erhärteten Fakten fest, dass ihre damalige Berichterstattung in diesen beiden Punkten auf Annahmen begründet war, die sich in der Folge nicht bestätigten. Die genannten Transaktionen führten weder bei den Pensionskassen und deren Versicherten zu einem Vermögensschaden, noch flossen irgendwelche Leistungen an die Pensionskassenverwalter.
Die «NZZ am Sonntag» bedauert, dass mit ihrer Berichterstattung ein falscher Eindruck erweckt wurde, und entschuldigt sich dafür bei Thomas Matter. Thomas Matter verzichtet auf finanzielle Forderungen gegenüber der Neuen Zürcher Zeitung AG.”
Referendum gegen Umwandlungssatzentscheid kommt zustande
Laut einer Mitteilug von Unia hat die Gewerkschaft nach Hälfte der Referendumsfrist gegen 50’000 Unterschriften für das Referendum gegen die Anpassung des Mindest-Umwandlungssatzes gesammelt, K-Tipp über 40’000. Die Einreichung des Referendums ist für den 8. April geplant.
Könitz plant Primatwechsel
Die Pensionskasse des Gemeindepersonals von Köniz steht besser da als manch andere Pensionskasse der öffentlichen Hand. Sie weist nämlich per Ende 2008 einen Deckungsgrad von 107 Prozent auf, wie die Kasse mitteilte.
Eigentlich hätte die Pensionskasse auf Anfang Jahr verselbständigt werden sollen. Davon sieht man in Köniz aber vorerst ab. Bei einer Vorprüfung der entsprechenden Reglemente durch die kantonale Stiftungsaufsicht ergaben sich bei zwei Artikeln Differenzen. Diese könnten erst mit den neuen BVG-Vorschriften auf Bundesebene ausgeräumt werden, heisst es in einer Mitteilung. An die Hand nehmen will die Kasse dafür einen zu Gunsten der Verselbständigung seinerzeit zurückgestellten Primatwechsel. Die Kasse soll neu nach dem Beitragsprimat funktionieren. Damit entspricht sie einem vom Gemeindeparlament überwiesenen Vorstoss.
Swisscanto startet Flex Sammelstiftung der Kantonalbanken
Die neue Swisscanto Flex Sammelstiftung der Swisscanto bietet KMU unterschiedlicher Grösse flexible Kollektiv-Vorsorgelösungen an. Die Flexibilität des Angebotes für Firmenkunden äussert sich in individuellen Versicherungsplänen und in verschiedenen Wahlmöglichkeiten bei der Anlage des Vorsorgevermögens. So kann sich ein Unternehmen der standardisierten Gemeinschaftseinrichtung anschliessen oder eine massgeschneiderte "Sparkassen-Risiko-Lösung" wählen, die gemäss Mitteilung der Swisscanto “bezüglich Individualität und Transparenz einer autonomen Pensionskasse in nichts nachsteht”.
Deckungsgrad der Migros-Pensionskasse Ende 08 bei 97.1%
Die Krise an den Finanzmärkten und die damit einhergehenden starken Kurseinbrüche an den Aktienmärkten haben im Geschäftsjahr 2008 zu einer ungenügenden Anlagerendite von -12.3 % geführt. Die Jahresrechnung schliesst nach Auflösung der verfügbaren Wertschwankungsreserven mit einem Fehlbetrag von rund CHF 427 Mio. ab, wodurch sich die MPK erstmals seit ihrem bald 75-jährigen Bestehen mit einem Deckungsgrad gemäss Art. 44 BVV2 von 97.1 % in Unterdeckung befindet. Die Ursache hierfür liegt primär im konjunkturellen Umfeld und ist weniger versicherungstechnisch bedingt.
Das Gesamtvermögen der Kasse beläuft sich auf CHF 14.8 Mrd. Hiervon entfallen CHF 7.1 Mrd. auf die Nominalwertanlagen (primär Obligationen) und CHF 3.6 Mrd. bzw. CHF 4.1 Mrd. auf die Aktien und Immobilienanlagen.
Deckungsgrad-Hochrechnung von AWP/Complementa
Nach der Berechnung der Deckungsgrade per Ende 2008 im PK-Monitor (Swisscanto) hat auch die Complementa auf Basis der Daten des Risiko Check-up und der dabei ermittelten Sollrenditen und der Asset Allocation eine Hochrechnung für die Deckungsgrade angestellt. In der AWP Soziale Sicherheit Nr. 04/2009 sind die Daten zusammen mit den vom ASIP ermittelten Umfrageergebnissen zusammen gestellt. Teilweise liegen die Ergebnisse sehr nah beieinander, teilweise differieren sie auch. Die pessimistischste Variante stammt vom PK-Monitor. Weitere Erkenntnisse sind im Rahmen der von den Aufsichtsämtern durchgeführten Umfrage zu erwarten. Alle VE mit Unterdeckung wurden gebeten, Angaben über den Grad ihrer Unterdeckung an die zuständigen Ämter zu senden. Der Deckungsgrad mag im direkten Vergleich zwischen individuellen Pensionskassen wenig aussagen, als Kennzahl für den Durchschnitt der Kassen gibt er aber sehr wohl einen Eindruck von der aktuellen Finanzierungssituation des Systems.
AWP/Complementa |
ASIP |
PK-Monitor |
|
Durchschnittl. Deckungsgrad (%) |
94,1* |
96,5 |
94,4 |
– privatrechtl. VE |
100,7 |
97,8 |
96,6 |
– öffentl.recht. VE |
86,1 |
84,8 |
84,7 |
Anteil VE in Unterdeckung (%) |
63,9 |
60 |
76,5 |
– privatrechtl. VE |
60,8 |
57 |
72 |
– öffentl. rechtl. VE |
85,2 |
85 |
97 |
Anz. Teilnehmer (Anzahl) |
432 |
362 |
153 |
Erfasstes Vermögen (Mrd) |
422 |
318 |
276 |
* gewichtet
Anlagen: Ein verlorenes Jahrzehnt
Der Dow Jones fällt erstmals seit 1997 wieder unter die 7000-Marke, ein Fass Erdöl kostet rund 40 Dollar. Die Preise für amerikanische Immobilien sind nochmals mehr als 20 Prozent eingebrochen, wer Obligationen kauft, muss sich mit einer äusserst bescheidenen Rendite zufriedengeben. Das bittere Fazit für Investoren: Die Gewinne der letzten zehn Jahren sind weggeblasen, und alle gehören zu den Verlieren, stellt Philip Löpfe im Tages-Anzeiger fest.
Interaktive Grafik auf dem Web.
ASIP Performancevergleich 2008
Der im Auftrag des Schweizerischen Pensionskassenverbandes (ASIP) von Watson Wyatt durchgeführte Performancevergleich zeigt für das Jahr 2008 eine Median Performance von -15.0% auf dem Gesamtvermögen der teilnehmenden Vorsorgeeinrichtungen. “Die Performance beruht auf effektiv per 31.12.2008 erhobenen Daten und nicht auf Schätzungen”, wie der Verband in einer Mitgliedermitteilung betont.
Die Bandbreite der Ergebnisse liegt für 2008 zwischen -8.6% und -27.1% für 90% der Kassen. Die Performance muss jeweils unter Berücksichtigung der Risikofähigkeit und der Volatilität der gewählten Anlagestrategie einer Pensionskasse interpretiert werden. Kernanlagen wie z.B. Immobilien Schweiz und Obligationen der Eidgenossenschaft und anderer Staaten wiesen positive Renditen auf. Ergänzungsanlagen wie Immobilien Ausland, Hedge Funds, Rohstoffe und High Yield Obligationen erzielten dagegen stark negative Renditen. Die Median-Performance über 5 Jahre (1.1.2004 – 31.12.2008) lag bei 1.4% pro Jahr. Die Bandbreite für diese Zeitperiode betrug zwischen -0.2% und +4.2% pro Jahr für 90% der Kassen. Die meisten Vorsorgeeinrichtungen konnten die notwendige Sollrendite nicht erzielen. Dies gilt sowohl für die letzten 5 Jahre wie auch das Jahr 2008.
Libera: So lesen Sie den Bericht des Experten
Die Jahresrechnung ist für den anerkannten Experten die Basis für den versicherungstechnischen Bericht. Aus diesen beiden Dokumenten kann der Stiftungsrat direkt ersehen, wie es um die finanzielle Lage seiner Stiftung steht und daraus bei Bedarf Massnahmen ableiten. Mit dieser Vorgehensweise soll sichergestellt werden, dass die Vorsorgeeinrichtung ihre Verpflichtungen gegenüber den Destinatären erfüllen kann. Die neuste Ausgabe der Libera Horizonte (Nr. 33) hilft, den Bericht des Experten zu lesen und zu verstehen.