Stocks hat Dominique Biedermann zu diversen aktuellen Themen im Bereich der Pension Fund Governance befragt. Hier ein Auszug:

Kommen wir zurück zum UBS-Bericht.
Biedermann: Noch Anfang 2008 waren keine Informationen darüber erhältlich, was bei der Bank genau läuft, deshalb haben wir die Sonderprüfung verlangt, die eine Zustimmung von 44 Prozent der Aktionärsstimmen erhielt. Dieser Schritt führte letztlich zur angesprochenen Transparenz.
Sie sind mit dem Bericht also zufrieden?
Punkto Transparenz, ja. Bei der Frage, ob man die damals Verantwortlichen wegen Verletzungen der Sorgfaltspflicht nicht belangen soll, nein. Eine Zivilklage wäre gerechtfertigt – in diesem Punkt sind wir enttäuscht vom UBS-Verwaltungsrat.
Ethos könnte Zivilklage einreichen?
Dies wird Ethos nicht tun. Erstens kostet das zu viel, und zweitens müssen die Vorwürfe bewiesen werden. Und das ist ohne Einsicht in Protokolle von Geschäftsleitungssitzungen oder interne Mails sehr schwierig.
Sie haben also eine Klage der UBS gegen die ehemaligen Manager erwartet?
Ja.
Eine Sammelklage läuft in den USA. Hier will sich Ethos anschliessen.
Das ist noch nicht definitiv. Geklärt werden muss, ob auch Anleger teilnehmen können, die UBS-Aktien ausserhalb der USA gekauft haben.
Falls das möglich ist …
… wird Ethos die Möglichkeiten prüfen. Eine Teilnahme an der Sammelklage ist aber wahrscheinlich.
Sie hoffen auf diese Möglichkeit?
Es kann nicht sein, dass US-Pensionskassen, die ihr UBS-Engagement heute vielleicht bereits wieder verkauft haben, Entschädigungen bekommen – und wir als langfristige Aktionäre das Nachsehen haben. Diese mögliche Ungerechtigkeit ist die Motivation für eine Teilnahme, es geht also nicht darum, die UBS zu schädigen.
Sie selbst würden also nie eine Sammelklage anstreben?
Nein. Aber wenn eine auf dem Tisch liegt, ist es unsere treuhänderische Pflicht, daran teilzunehmen.
In diesem Zusammenhang wurde auch in der Schweiz wieder über eine Systemänderung diskutiert, die künftig Sammelklagen ermöglichen würde.
Ich bin aus dem erwähnten Grund gegen das System von Sammelklagen – hier werden Unternehmen und nicht fehlbare Manager zur Kasse gebeten. Das kann nicht im Interesse von langfristigen Aktionären sein.

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