Als Teil des Vergleichverfahrens wurde zwischen Gemini sowie Carl Helbling und Oskar Leutwyler wurde Stillschweigen vereinbart. Der vom BSV in Auftrag gegebene und vom Basler Anwalt Christoph Degen erstellte Expertenbericht sollte nicht an die Öffentlichkeit gelangen. Da aber in der Schweiz offenbar nichts unter Verschluss gehalten werden kann, wurde jetzt auch diese Expertise der Sonntags-Zeitung zugespielt. Hanspeter Bürgin fasst in der Sonntags-Zeitung einige Kernaussagen zusammen, wobei seine Interpretation der Einsichten Degens ohne Kenntnis des Originaltextes mit Vorsicht zu geniessen ist. Wer mit der Materie vertraut ist, wird nichts wesentlich Neues erfahren. Es stellt sich jetzt vor allem die Frage, wer ein Interesse daran hat, die Expertise der Zeitung zu übergeben. Der Wahrheitsfindung über die Hintergründe des Falles dürfte es kaum dienen. Jedenfalls präsentiert sich die Situation nachwievor sehr komplex und eine fachliche und unvoreingenommene Diskussion unter Offenlegung aller Fakten wäre zweifellos nutzbringender.

Helbling und Leutwyler weisen jedenfalls weiterhin alle Anschuldigungen zurück. Die Sonntags-Zeitung schreibt dazu: “In einer ausführlichen Stellungnahme zuhanden der SonntagsZeitung bezeichnen Carl Helbling und Oskar Leutwyler die erhobenen Vorwürfe einer persönlichen Bereicherung oder gar Korruption als «grund- und haltlos». Dem BSV werfen sie vor, «entgegen den ursprünglichen Erwartungen» kein Untersuchungsverfahren durchgeführt zu haben. Sie hätten weder über «Parteirechte noch Rekursmöglichkeiten» verfügt. Der Bericht Degen habe deshalb «keinen amtlichen Charakter».

Degens Auffassungen würden «ausdrücklich nicht geteilt». Überdies werfen Helbling und Leutwyler dem Berichtverfasser vor, sie nicht befragt zu haben. Die Akteneinsicht sei ihnen verweigert worden. Zudem seien ihnen «zentrale Dokumente», auf die sich der Bericht abstütze, vorenthalten worden. Degen reagierte auf eine telefonische Anfrage nicht.

Trotz des eingegangenen Vergleichs und der Rückzahlung von 6,4 Millionen Franken an die Sammelstiftung sind Helbling und Leutwyler «nach wie vor und unverändert der Auffassung», dass die Vereinnahmung der Swiss-Life-Zahlungen «in allen Teilen korrekt und die Gemini-Struktur rechtlich einwandfrei war».

 Artikel Sonntags-Zeitung