kpeAnlässlich der ausserordentlichen Generalversammlung vom 27. Oktober 2010 hat die Kammer der Schweizerischen Pensionskassen-Experten eine Fachrichtlinie (FRP 4) über den technischen Zins verabschiedet. Diese Fachrichtlinie tritt am 1.1.2012 in Kraft. In einer Mitteilung der Kammer heisst es:

Eine grosse Mehrheit der Experten hat sich dafür ausgesprochen, dass der technische Zins, der dem paritätischen obersten Organ der Vorsorgeeinrichtung empfohlen wird, mit einer angemessenen Marge, langfristig unterhalb der erwarteten Rendite liegt.

In der Fachrichtlinie wurde ein Referenzzinssatz bestimmt. Der Experte muss rechtfertigen, wenn der technische Zinssatz einer Vorsorgeeinrichtung den Referenzzinssatz um mehr als 0.25% überschreitet. Ohne Begründung der Abweichung muss der Experte dem obersten Organ Massnahmen vorschlagen, wie die Überschreitung des Referenzzinssatzes innert 7 Jahren beseitigt werden kann.

Website der Kammer