WEF-Vorbezug: “Riskante Form des Eigenkapitals”
Gut eine halbe Million Eigenheimbesitzer in der Schweiz haben ihren Traum von den eigenen vier Wänden mit Hilfe ihrer Altersvorsorge verwirklicht. Die seit dem Jahr 1995 bestehende Möglichkeit, Mittel aus dem Pensionskassenvermögen für den Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum einzusetzen, nehmen jährlich rund 37 000 Personen in Anspruch, weniger als ein Prozent aller BVG-Versicherten. Diese Zahl ist im Zeitverlauf relativ stabil geblieben, schreibt die NZZ am Sonntag zu einer Untersuchung der UBS.
Durchschnittlich wird dabei ein Betrag von 60 000 bis 75 000 Fr. eingesetzt, etwa 10% des Mittelwerts für ein Eigenheim, für das im Schnitt 680 000 Fr. aufgewendet werden müssen. Dies belege, dass beim Einsatz von Geldern aus der zweiten Säule für den Kauf von Wohnungen und Häusern bisher «keine Übertreibungen stattgefunden haben», sagt Thomas Veraguth von der UBS.
Für den Immobilienanalysten der UBS ist der Vorbezug von Geldern der Pensionskasse (PK) «aus ökonomischer Sicht nicht unproblematisch». Denn die Eigentumsförderung, das erklärte Ziel des Vorbezugs, kollidiert mit den übergeordneten Zielen der Alterssicherung. Über die letzten 15 Jahre ist so eine Gesamtsumme von schätzungsweise 35 Mrd. Fr. aus den individuellen Altersrücklagen der Versicherten in deren Wohneigentum geflossen.
«Vorbezüger von Vorsorgegeldern setzen sich auf Jahre den einseitigen, nicht diversifizierbaren und nicht zu unterschätzenden Risiken des Immobilienmarkts schutzlos aus», kritisiert Verguth. Eigenheime bewertet er im Vergleich zu anderen Kapitalanlagen langfristig als «nicht attraktiv». Trotzdem würden bei nahezu einem Drittel aller Käufe von Neubauobjekten und bei rund einem Fünftel aller Transaktionen mit bestehenden Objekten Pensionskassengelder eingesetzt. In ihrer Studie zweifelt die UBS grundsätzlich an der Zweckmässigkeit dieser Form der Wohneigentumsförderung.
Erfolgreiche Erstemission der Patrimonium Anlagestiftung
Die im Jahr 2010 lancierte Anlagegruppe «Nachhaltige Wohnimmobilien Schweiz» der Patrimonium Anlagestiftung schloss die Erstemission per 31.12.2010 erfolgreich ab. Mit der Lancierung etabliert sich eine neue bankenunabhängige Anlagestiftung. Die Anlagegruppe bleibt geöffnet für Kapitalzusagen und Sacheinlagen.
Mit der Übernahme eines erstklassigen Liegenschaftsportfolios im Rahmen einer
Sacheinlage, werden der Anlagegruppe ab Beginn Mietertrage zufliessen, womit laut Mitteilung bereits im ersten Geschäftsjahr mit einer ansprechenden Rendite gerechnet werden kann. Zudem konnte in ein bereits laufendes Bauprojekt investiert werden.
Die auf zwei Säulen basierende Anlagestrategie – der Erstellung von Neubauten, welche
hohen ökologischen Anforderungen und ökonomischen Erwarten genügen müssen und dem
Ankauf von bestehenden Liegenschaften, welche ein Mietzinssteigerungspotential aus der
Vornahme von Sanierungen vor allem unter ökologischen Gesichtspunkten haben – wird
weiter verfolgt.
Die Patrimonium Anlagestiftung richtet sich ausschliesslich an Einrichtungen der beruflichen
Vorsorge (2. Säule) und der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a). Das Nettovermögen der
Anlagegruppe betragt per Ausgabetermin 34.7 Millionen Schweizer Franken.
Burkhalter: BVG-Probleme “ungelöst”
In einer Rede am 17. Rheintaler Wirtschaftsforum in Widnau (SG) hat Bundesrat Didier Burkhalter zu mehr Selbstverantwortung aufgerufen. Nicht der Staat sei für alles zuständig, sondern jeder Einzelne müsse mehr Verantwortung tragen. Er gab ausserdem Auskunft über die Reform der Sozialversicherungen, insbesondere des BVG und der IV.
Zum Thema BVG führte Burkhalter aus: “In der beruflichen Vorsorge (BVG) sind Massnahmen erforderlich, denn das heutige System kann die Deckung der Renten durch das vorhandene Kapital früher oder später nicht mehr gewährleisten. Hier besteht das Risiko einer zunehmenden Umverteilung von den jüngeren Beitragszahlenden zu den älteren Rentnerinnen und Rentner. Dies ist besonders heikel in einem System, welches durch das Kapitaldeckungssystem finanziert ist. Das Parlament hat dieses Jahr eine Strukturreform in diesem Bereich des BVG verabschiedet, die es erlaubt, Massnahmen zu treffen, welche Risiken im System abbauen und damit das Vertrauen der Bevölkerung stärken sollen. Dazu gehört die Stärkung der Aufsicht, die Schaffung einer Oberaufsichtskommission auf Bundesebene, die Verstärkung der Transparenz- und Gouvernanz-bestimmungen sowie eine Kodifizierung der Anlagestiftungen.
Der Bundesrat wird Ende dieses Jahres einen umfassenden Bericht zum Zustand der 2. Säule und zu den erforderlichen Reformen vorlegen, für diesen Sommer ist somit eine Vernehmlassung zum Entwurf des Berichts geplant. Mit der letztjährigen Volksabstimmung hat die Bevölkerung signalisiert, welches Vorgehen sie nicht wünscht und welche Verbesserungen erwartet werden. Wir haben die Botschaft verstanden und die Strukturreform nimmt einen Teil dieser Anliegen auf, indem Aufsicht und Transparenz verstärkt werden. Allerdings bleiben die Probleme des BVG mit dieser Abstimmung ungelöst und das Projekt muss neu aufgegleist werden.”
Publica senkt Umwandlungssatz
Die Kassenkommission der Publica hat beschlossen, infolge der steigenden Lebenserwartung den Umwandlungssatz zu senken. Die Anpassung des Umwandlungssatzes erfolgt am 01. Juli 2012. Dieser wird für das Rücktrittsalter 65 statt der heute 6.53% neu 6.15% betragen.
Mit der Senkung des Umwandlungssatzes eliminiert die Publica eine technische Verlustquelle von jährlich rund 90 Mio. Franken. Von der Senkung betroffen sind alle versicherten Personen, welche nach dem 30. Juni 2012 in Pension gehen werden.
Um der damit verbundenen Kürzung der Renten entgegenzuwirken, hat die Kasse in den vergangenen Jahren Rückstellungen für die Senkung des Umwandlungssatzes in der Höhe von 480 Mio. Franken und Rückstellungen für die Langlebigkeit für die Rentenbeziehenden von 870 Mio. Franken geäufnet. Diese werden bis zur Senkung des Umwandlungssatzes weiterhin geäufnet. Anschliessend werden die Rückstellungen vollständig aufgelöst und den Altersguthaben der versicherten Personen bzw. den Rentendeckungskapitalien der Rentenbeziehenden gutgeschrieben. Damit soll sichergestellt werden, dass bereits laufende Renten zum Zeitpunkt der Senkung des Umwandlungssatzes nicht angepasst werden müssen.
Die Publica kann ihren Umwandlungssatz unter den BVG-Mindestumwandlungssatz von 6.8% senken, da ihre Leistungen über dem BVG-Minimum liegen. Zum Nachweis der Erfüllung der gesetzlichen Mindestpflicht wird für jede versicherte Person zur Berechnung der Mindestleistungen separat ein zweites Sparkonto mit dem Mindestumwandlungssatz nach BVG geführt.
Im EU-Pensionsfonds fehlen 84,5 Mio. Euro
Das Finanzdesaster der Pensionskasse für EU-Abgeordnete enthüllt ein internes Papier des Haushaltskontrollausschusses des EU-Parlaments.
• Die Verpflichtungen des Fonds beliefen sich Ende 2009 auf 262,1 Millionen Euro. Das Vermögen des Fonds betrug aber zum gleichen Zeitpunkt nur noch 177,5 Millionen Euro.
• Allein zwischen 2007 und 2009 verlor der Fonds 35 Millionen Euro an Wert.
• Im Jahr 2008 machte der Fonds 30,3 Prozent Verlust, weil mehr als zwei Drittel des Vermögens in Aktien angelegt wurden.
Dem Parlaments-Papier zufolge muss der Fonds jährlich eine Rendite von 10,5 Prozent erwirtschaften, um nicht ins Minus zu rutschen. Das ist ihm aber in den Jahren zwischen 1999 und 2009 nur drei Mal gelungen.
Bereits ab 2021 könnte das Vermögen des Fonds die Pensions-Ausgaben nicht mehr decken. Die Zahlungen müssten dann „durch den Parlamentshaushalt erfolgen“, heißt es in dem Papier. Die EU-Steuerzahler müssten in diesem Fall doppelt für die Pensionen der EU-Abgeordneten zahlen: Für den inzwischen geschlossenen Pensionsfonds, in den die Abgeordneten bis zur EU-Wahl 2009 freiwillig einzahlen konnten. Und für die 2009 neu eingeführte Gratis-Pension für alle Parlamentarier.
Cocos: Banken in den Startlöchern
Der «Swiss Finish» der neuen Eigenmittelanforderungen für Banken sieht vor, dass maximal 9 Prozent der risikogewichteten Aktiven mit CoCos (Contingent Convertible Bonds) unterlegt werden können. Ausgehend von risikogewichteten Aktiven von ungefähr 400 Milliarden Franken pro Institut könnten die beiden Grossbanken Credit Suisse und UBS damit CoCos im Volumen von insgesamt 72 Milliarden Franken emittieren.
Die niederländische Rabobank dagegen hat schon in dieser Woche die erste CoCo-Emission 2011 getätigt. Gemäss Bloomberg ist die Pflichtwandelanleihe, die bei einem Fall des Eigenkapitals unter 8 Prozent der risikogewichteten Aktiven in Eigenkapital gewandelt wird, mit einem Coupon von 8,375 Prozent ausgestattet. Hier verläuft damit eine untere Kostengrenze für CoCos. Mit einem AAA-Rating (Standard&Poor’s) ist die Rabobank nämlich eine der solidesten Banken von Europa überhaupt.
Die Credit Suisse dagegen wird von Standard&Poor’s mit einem A-Rating riskanter eingeschätzt, was für die Grossbank die Kosten erhöht. «Ich gehe davon aus, dass die Credit Suisse für CoCos wohl eher 9,5 Prozent zahlen muss», so einer der Fixed-Income-Manager zu cash.
Caisse de pension de Lausanne: nouvel assainissement en vue
(AWP) Un nouveau plan d’assainissement se profile pour la Caisse de pension de la commune de Lausanne (CPCL). Le Conseil communal a débattu mardi soir du taux de couverture toujours insuffisant de la caisse publique.
L’annonce que le taux de couverture de la CPCL s’est péjoré en 2010 malgré le précédent programme d’assainissement a provoqué un débat urgent au parlement communal. Le syndic Daniel Brélaz a expliqué que la caisse souffrait du franc fort et des aléas boursiers. Un tiers de la fortune de la CPCL – 350 millions sur 1 milliard – est constituée de placements, actions et obligations.
En fin de compte, le taux de couverture de la caisse n’a pas progressé depuis fin 2009, où il était de 55,1%, a indiqué le syndic. Or ce taux devrait atteindre 60% d’ici fin 2012 et la nouvelle loi fédérale prévoit même un taux de 80% d’ici 2035. Un nouveau train de mesures, le quatrième depuis 2003, sera donc incontournable.
Une baisse des prestations semble également difficile à éviter. Des négociations auront lieu avec les partenaires sociaux pour revoir le plan de prestations, a indiqué M. Brélaz. Le nouveau paquet d’assainissement, d’un montant de 50 à 150 millions, sera présenté en novembre ou décembre prochain.
Publica: Performance 2010 von 5,1%
Mit einer absoluten Performance von 5.1% erzielte die Pensionskasse des Bundes Publica im Jahr 2010 ein ansprechendes Anlageergebnis, schreibt diese in einer Mitteilung. Hauptgrund für das gute Ergebnis ist, dass sie die Währungsrisiken systematisch absichert. Hätte sie auf die Währungsabsicherung verzichtet, betrüge die Performance des Anlagevermögens lediglich 1.1%. Die Tatsache, dass das Portfolio die Publica die Schwäche von US Dollar, Euro und Pfund nicht mitgemacht hat, hat zu einer zusätzlichen Performance von 4.0% geführt, heisst es weiter.
Zu ihrer Absicherungs-Strategie heisst es: “Publica hat den strategischen Entscheid getroffen, Fremdwährungsrisiken vollständig abzusichern, um damit Risiken aus dem Portfolio zu nehmen, die nicht mit einer Prämie abgegolten werden. Langfristig erwartet Publica von der Währungsabsicherung keinen direkten Performancebeitrag. Indirekt trägt die Währungsabsicherung aber zu erwarteten höheren Renditen bei: Durch die Reduktion von Risiken schafft sie freies Risikobudget, das dazu verwendet werden kann, in Anlageklassen wie Aktien zu investieren, wo systematische Risiken mit höheren erwarteten Erträgen abgegolten werden. Kurzfristig kann die Währungsabsicherung einen deutlichen Einfluss auf die Performance haben; was 2010 für Publica gelaufen ist, kann in Zukunft – etwa wenn der Euro aus seiner aktuellen Krise findet – auch gegen Publica laufen.”
Einkauf und Kapitalbezug: BG-Entscheid geht zu weit
Bei Sozialleistungen von Arbeitgebern (Pensionskasseneinkäufe bei vorzeitiger Pensionierung) bestehen seit neuerer Zeit steuerliche Stolperfallen. Dies liegt darin begründet, dass Einkäufe des Arbeitgebers in die Pensionskasse des Arbeitnehmers gleich behandelt werden wie Einkäufe, die der letztere selber tätigt. Hinzu kommt, dass seit dem bundesgerichtlichen Urteil 2C_68/2009 feststeht, dass jeglicher Kapitalbezug innerhalb von drei Jahren nach einem Pensionskasseneinkauf dessen steuerliche Abzugsfähigkeit aufhebt. Konkret heisst das, dass der vom steuerbaren Einkommen in Abzug gebrachte Pensionskasseneinkauf im Nachsteuerverfahren aufgerechnet und damit nachträglich zur (ordentlichen) Besteuerung gebracht wird.
Ein Beitrag der Autorinnen Franziska Bur Bürgin und Dr. Katharina Luethy im “Jusletter” zeigt auf, dass die aktuelle Praxis einiger Steuerbehörden, namentlich bei arbeitgeberseitigen Einkäufen im Hinblick auf vorzeitige Pensionierungen, zu weit geht. Die Autorinnen rufen insbesondere das Kreisschreiben EStV Nr. 1/2003 in Erinnerung und legen dar, dass mindestens bei vorzeitigen Pensionierungen Kapitalleistungen an den Arbeitnehmer durchaus der Vorsorge dienen können.
Swisscanto PK-Monitor: 2010–eine laterale Arabeske
Die Deckungsgrade haben sich im vierten Quartal 2009 im Vergleich zum Vorquartal kaum verändert und bleiben damit faktisch auf dem Niveau von Ende 2009. Für die privat-rechtlichen Pensionskassen stagnierte der vermögensgwichtete Deckungsgrad. So lag er per Ende 2009 bei 104,7 und Ende 2010 bei 104,5%. Ein ähnliches Bild zeigt sich bei den öffentlich-rechtlichen Kassen. Ende 2009 lag der Deckungsgrad bei 92,1% Ende 2010 bei 91,8%.
2010 konnten die erfassten Vorsorgeeinrichtungen eine durchschnittliche, vermögensgewichtete Rendite von 2,0% erzielen. Dabei handelt es sich um eine konservative Renditeschätzung, da die Berechnung auf der Vermögensallokation der Vorsorgeeinrichtungen per 31.12.2009 basiert. Das Marktumfeld hat im vierten Quartal nur unwesentlich zu einer besseren Performanceentwicklung bei den Vorsorgeeinrichtungen geführt. Die 2010 erzielte Rendite ist gemessen an der Sollrendite zu klein. Die Sollrendite zeigt an, wie viel Performance erzielt werden muss, um den Deckungsgrad konstant zu halten.
Insgesamt hat sich der Anteil der Kassen in Unterdeckung seit Jahresbeginn nur leicht reduziert. So befinden sich per 31. Dezember 2010 noch 15% der privat-rechtlichen Kassen in Unterdeckung bei den öffentlich-rechtlichen sind es rund 60%.
Der Swisscanto Pensionskassen-Monitor beruht auf den Daten des AWP/Complementa Risiko Check-up und der Swisscanto Pensionskassen-Umfrage. Grundlage für die aktuellen Schätzungen per 31. Dezember 2010 bilden die effektiven Angaben per 31. Dezember 2009 von 420 Vorsorgeeinrichtungen mit einem Vermögen von insgesamt CHF 400 Mia. Die Schätzungen sind Hochrechnungen aufgrund der Marktentwicklungen und der von den Umfrageteilnehmern zu Beginn des Jahres 2010 gewählten Anlagestrategie.
NZZ: Heimatschutz in BVG-Reform?
Michael Felber kümmert sich derzeit in der NZZ verdienstvoll um die Verordnungsentwürfe zur Strukturreform. Zu den (zahlreichen) umstrittenen Punkten gehören die Ausführungsbestimmungen in Artikel 48 f. Absatz 3 BVV2.
Art. 48f Anforderungen an Geschäftsführung und Vermögensverwaltung (Art. 51b Abs. 1 BVG)
3 Externe Personen oder Institutionen dürfen nur als Vermögensverwalter tätig sein, wenn sie direkt von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA)
beaufsichtigt werden. Teilaufgaben der Vermögensverwaltung können an
ausländische Personen und Institutionen übertragen werden, wenn diese einer der FINMA gleichwertigen Aufsicht unterstehen und sichergestellt wird, dass die
Verträge über die delegierten Aufgaben schweizerischem Recht unterliegen und der Gerichtsstand in der Schweiz ist.
Felber schreibt: “Laut Sven Ebeling von der Pensionskassen-Beratungsfirma Mercer ist die dafür vorgesehene Passage in der Verordnung unklar formuliert, weshalb hier «wahres Dynamit» versteckt liegen könne. Für Ebeling wirft dies die Frage auf, ob hier die Forderung nach qualifizierter Vermögensverwaltung dazu benutzt werde, den Schweizer Markt «trickreich gegen ausländische Konkurrenz abzuschotten».
Laut Martin Kaiser-Ferrari, stellvertretender Direktor des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV), bezwecken die Strukturreform und der fragliche Artikel weder Heimatschutz noch eine Beschränkung der Zahl ausländischer Vermögensverwalter. Geschützt würden die Interessen der zwangssparenden Versicherten. Deshalb sollten erstens alle externen Vermögensverwalter, die im Bereich der zweiten Säule tätig sind, einer staatlichen Aufsicht unterstehen, das heisst in der Schweiz der Finma und im Ausland einer dieser gleichwertigen Aufsicht. Zweitens solle die Gesamtverantwortung für die Vermögensverwaltung in der Schweiz bleiben. Werde die Vermögensverwaltung vollständig ins Ausland übertragen, könnten die schweizerischen rechtlichen Bestimmungen zum Schutz der Versicherten nicht mehr oder nur noch mit sehr hohem Aufwand durchgesetzt werden.
BSV-Mitteilungen über die BV Nr. 121
Das BSV hat die Mitteilungen über die berufliche Vorsorge Nr. 121 publiziert. Hinzuweisen ist u.a. auf die Stellungnahme zu den neuen Regelungen für ältere Arbeitnehmende. Eingegangen wird auf eine ganze Reihe von praktischen Fragen, die sich aus der Weiterführung der Vorsorge ergeben (Barauszahlung, Scheidung, Einkäufe etc.). Ein weiteres wichtiges Thema von 121 bildet der steuerliche Abzug von Einkäufen bei Kapitalauszahlung innerhalb von drei Jahren (BG-Entscheid). Das BSV hält dazu fest: “Art. 79b BVG ist zwar eine primär vorsorgerechtliche Norm, beruht aber klar auf steuerrechtlichen Motiven. Er übernimmt und konkretisiert die bundesgerichtliche Rechtsprechung zur Verweigerung der Abzugsberechtigung wegen Steuerumgehung. Die dreijährige Kapitalrückzugssperre ist nicht als eine notwendigerweise direkte Verknüpfung zwischen dem Einkauf und der Leistung zu verstehen, denn die in die Vorsorgeeinrichtung einbezahlten Beträge werden nicht ausgesondert und die Leistungen aus Vorsorgeeinrichtungen nicht aus bestimmten Mitteln, sondern aus dem Vorsorgekapital der versicherten Person insgesamt finanziert. Deshalb ist jegliche Kapitalauszahlung in der Dreijahresfrist missbräuchlich und jede während der Sperrfrist erfolgte Einzahlung vom Einkommensabzug ausgeschlossen”.
NZZ: Den Pensionskassen droht eine «Gebührenlawine»
Vergangene Woche hat Kaiser-Ferrari auf den alljährlichen Informationstagen zur beruflichen Vorsorge einmal mehr beteuert, mit der Reform das Vertrauen der Bürger in die zweite Säule stärken zu wollen. Die Branche steht dem Gesetzeswerk indessen weiter sehr skeptisch gegenüber und fördert immer neue Kritikpunkte zutage, die in der bis zum 28. Februar dauernden Vernehmlassung thematisiert werden. Neben dem Regulierungseifer wird nun beklagt, die Reform schotte den Markt vor ausländischen Anbietern ab und schränke den Wettbewerb ein. Angesichts der derzeitigen unklaren Formulierungen in der Verordnung scheint dies in der Tat möglich. Gesetze mit protektionistischem Inhalt schädigen aber die Pensionskassen und ihre Versicherten, schreibt Michael Ferber in der NZZ-Reflexe.
Swiss Life übernimmt Kollektiv-Geschäft von Nationale Suisse
Swiss Life übernimmt den gesamten Geschäftsbereich Kollektivleben von Nationale Suisse. Mit der Übernahme stärkt Swiss Life gemäss Medienmitteilung die Position als einer der führenden Anbieter von BVG-Lösungen für Schweizer Unternehmen. Die beiden Versicherer vereinbaren zudem ein Vertriebsabkommen: Nationale Suisse bietet künftig exklusiv Kollektivleben-Produkte von Swiss Life an, während Swiss Life ihren Kunden ausgewählte Nichtleben-Produkte von Nationale Suisse offerieren wird. 32 Mitarbeitende von Nationale Suisse werden von Swiss Life übernommen.
D: Renditeflaute hilft Beteiligungsfonds
Die niedrige Verzinsung bei Staatsanleihen mit guter Bonität und die schwachen Renditen bei Tagesgeldern erhöhen den Handlungsdruck bei institutionellen Investoren. Sie müssen sich abseits der etablierten Kapitalmärkte stärker bei sogenannten alternativen Anlagen engagieren, um ihre versprochenen Garantieverzinsungen für die Kunden erwirtschaften zu können.
Laut einer Blitzumfrage der Beratungsgesellschaft Mackewicz & Partner für das Handelsblatt wollen fast zwei Drittel der Versorgungswerke, Pensionskassen, Versicherungen, Banken und Family-Offices in Deutschland im laufenden Jahr mehr Mittel in das Segment Infrastruktur investieren. Hoffnungen auf einen höheren Mittelzufluss könnten sich aber auch Beteiligungsfonds (Private Equity) und Hedge-Fonds machen, hier planen 53 Prozent beziehungsweise 44 Prozent der befragten Kapitalmanager höhere Anlagesummen ein.

