Die Lage auf dem Arbeitsmarkt im August 2009
Gemäss den Erhebungen des Staatssekretariats für Wirtschaft SECO waren Ende August 2009 150’831 Arbeitslose bei den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) eingeschrieben, 5’467 mehr als im Vormonat. Die Arbeitslosenquote stieg damit von 3,7% im Juli 2009 auf 3,8% im Berichtsmonat. Gegenüber dem Vorjahresmonat erhöhte sich die Arbeitslosigkeit um 56’792 Personen (+60,4%).
Top pension funds back to 2006 levels
Total assets of the world’s largest 300 pension funds fell by 13% in 2008 to US$10.4 trillion, down by around US$1.5 trillion from last year’s figure, according to Pensions & Investments and Watson Wyatt research. The P&I / Watson Wyatt global 300 ranking, conducted in conjunction with Pensions & Investments, a leading US investment newspaper, shows that despite last year’s fall in assets, compound annual growth during the past five years is still around 10%. The region with the highest compound annual growth rate (CAGR) during this period is Asia-Pacific (19%) and the lowest is North America (4%), with Europe having a growth rate of 12%.
Carl Hess, global head of investment consulting at Watson Wyatt, said: “The world’s largest pension funds were not exempt from the economic crisis and have been set back a number of years. While, over a five-year period, they still show impressive growth, results in aggregate during the last decade have been more volatile. So despite having fared better than many other funds, they will now be focusing even more on risk management and reassessing their governance arrangements to ensure investment returns are more secure in future.”
WW/P&I 300 Analysis / Watson Wyatt
Gesetz über St.Galler Pensionskasse geht in Vernehmlassung
Die Grundlagen für die berufliche Vorsorge des Staatspersonals und der Lehrer sollen auf eine neue Basis gestellt werden. Kernpunkte bilden dabei die Fusion und die Verselbständigung der Versicherungskasse für das Staatspersonal und der kantonalen Lehrerversicherungskasse. Die Versicherungsleistungen sollen vereinheitlicht werden. Für die Altersleistungen ist ein Wechsel vom Leistungs- zum Beitragsprimat vorgesehen.
Das dienstrechtliche, ordentliche Rücktrittsalter wird gemäss dem separaten Entwurf eines neuen Personalgesetzes, für welches bis Ende September 2009 die Vernehmlassungsphase läuft, auf das Alter 65 angehoben. Am bisherigen Leistungsziel für die Altersrenten soll aber festgehalten werden. Die Altersrenten sind deshalb im Rücktrittsalter 65 höher als im Rücktrittsalter 63. Sie werden im Alter 65 mit einem Umwandlungssatz von 6.4 Prozent berechnet. Die Zeitspanne für den Beginn der Altersrente wird auf Alter 58 bis Alter 70 vergrössert (heute von Alter 60 bis Alter 63). Die Arbeitnehmer können ab Alter 58 freiwillig in den Ruhestand treten. Der Bezug der Altersrente kann unabhängig vom Ende der Berufstätigkeit bis Alter 70 aufgeschoben werden. Je später die Altersleistung bezogen wird, desto höher ist sie (heute ab Alter 63 keine Erhöhung mehr).
Auf eine Ausfinanzierung der bestehenden Unterdeckung soll zum jetzigen Zeitpunkt verzichtet werden.
Moneycab: Interview mit Philippe Egger, CEO Axa Winterthur
Moneycab interviewte Philippe Egger, CEO der Axa Winterthur, zum aktuellen Geschäftsgang und zum Verhältnis von BV und Assekuranz. Auszug aus dem Interview:
Wie hat sich die Finanz- und Wirtschaftskrise auf das Geschäft mit der beruflichen Vorsorge ausgewirkt?
Egger: Im BVG-Geschäft haben wir derzeit eine spezielle Situation. Wie schon erwähnt, hat die Nachfrage nach unserem Vollversicherungsmodell zwar massiv zugenommen, trotzdem können wir nicht davon profitieren, wie es in einem freien Markt der Fall sein müsste. Verhindert wird dies durch die so genannten "rostigen Fesseln". Viele Vorsorgeeinrichtungen, die zur AXA Winterthur wechseln möchten, sind jetzt bei teilautonomen Pensionskassen angeschlossen, die in Unterdeckung sind. Um wechseln zu können, müssten sie also die Differenz aus eigenen Mitteln finanzieren. Und dies ausgerechnet jetzt, wo viele der Unternehmen unter den Auswirkungen der Krise leiden.
BFS: Demografisches Verhalten der Familien in der Schweiz 1970 bis 2008
Die Publikation des Bundesamtes für Statistik “Demografisches Verhalten der Familien in der Schweiz 1970 bis 2008” kann als pdf herunter geladen werden.
Obama Outlines Retirement Initiatives
President Obama, noting that millions of Americans do not have enough savings to cover their retirement, announced a package of initiatives to spur increased savings. The administrative actions, which do not require new legislation from Congress, are intended to make it easier and more automatic for people to put money into tax-advantaged retirement accounts.
“The fact is, even before this recession hit, the savings rate was essentially zero, while borrowing had risen and credit card debt had increased,” Mr. Obama said in his weekly radio address. “Half of America’s work force doesn’t have access to a retirement plan at work. And fewer than 10 percent of those without workplace retirement plans have one of their own.”
Mr. Obama outlined four new initiatives, all of which are based on new behavioral research on ways to encourage people to save in a systematic way. One key finding in that research is that people are more likely to contribute to a retirement savings account, like an employer-sponsored 401(k) plan, if they are enrolled automatically. Workers have usually had to sign up for the plan, something that large percentages of people either postponed or never did at all.
Betriebsrechnung 2008 der Assekuranz für die berufliche Vorsorge
Die privaten Schweizer Lebensversicherer legten für das Jahr 2008 zum vierten Mal eine vollständige Betriebsrechnung für die berufliche Vorsorge vor.
Das System der Rück- und Volldeckung von Leistungsverpflichtungen in der beruflichen Vorsorge durch die privaten Lebensversicherer bestand im Krisenjahr 2008 einen wichtigen Härtetest, schreibt die Finma in ihrer Mitteilung. Die garantierten Versicherungsverpflichtungen sind nach wie vor ganz mit Vermögenswerten im separaten gebundenen Vermögen gedeckt. Von den gesamten Erträgen aus Spar-, Risiko- und Kostenprozess im Betriebsjahr 2008 flossen den Versicherten 100% in Form von Versicherungsleistungen, Erhöhung der technischen Rückstellungen und Überschussbeteiligung zu. Damit liegt die durchschnittliche Ausschüttung über der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestquote von 90%. Das negative Betriebsergebnis im Umfang von 906 Mio. CHF ging voll zu Lasten der Lebensversicherer. Den Überschussfonds wurden insgesamt 434 Mio. CHF zugeführt, und den Versicherten daraus Überschussanteile im Umfang von 943 Mio. CHF ausgeschüttet.
Elf private Lebensversicherer betrieben per 31. Dezember 2008 die Kollektivversicherung im Rahmen der beruflichen Vorsorge für insgesamt 2.16 Mio. Versicherte (Vorjahr: 2.10 Mio.) mit technischen Rückstellungen von insgesamt 121.9 Mrd. CHF (Vorjahr: 120.6 Mrd. CHF).
Stadt Luzern: Sanierung der PK
Das Stadtparlament stimmt den vom Stadtrat vorgeschlagenen Massnahmen zur Sanierung der städtischen Pensionskasse zu – mit maximal 50 Mio. Franken aus der Stadtkasse. Der Sanierungsplan sieht unter anderem einen jährlichen Beitrag von 10 Millionen Franken aus der Stadtkasse vor während maximal fünf Jahren. Die Pensionierten erhalten während der Sanierung 1 Prozent weniger Teuerungszulage als das aktive Personal. Die aktiven Arbeitnehmer müssen sich mit 1 Prozent weniger Zins auf ihren Altersguthaben begnügen, als nach dem BVG-Mindestzinssatz vorgesehen.
Taux minimum: le 2e pilier devrait échapper au 0%
La Commission LPP, chargée d’établir une recommandation pour le Conseil fédéral, prendra position le 18 septembre. L’Union syndicale suisse réclame un relèvement d’un demi-point à 2,5% de la rémunération servie sur la partie obligatoire des avoirs des institutions de prévoyance
Janssen: Deckungsgrad der Pensionskassen ist tiefer als ausgewiesen
Der als steter Mahner und Kritiker in Sachen 2. Säule bei den Medien hoch im Kurs stehende Finanzprofessor Martin Janssen sieht die Gründe für den schlechten Zustand der Pensionskassen in unrealistischen Annahmen und eigener Selbstüberschätzung. Der Tages-Anzeiger hat im Raum für seine Befürchtungen gegeben.
So wird u.a. ausgeführt: Meist gehen Kassenverantwortliche bei der Berechnung des Deckungsgrads von falschen Annahmen aus. Das zeigt sich laut Janssen bei der der Einschätzung zur Lebenserwartung der Rentner, die unterschätzt würde. Besonders deutlich werde das Fehlurteil aber bei der Kapitalmarktrendite: «In vielen Pensionskassen werden die Rentenberechnungen auf der Basis eines Vermögensertrages von 5 Prozent oder mehr pro Jahr durchgeführt», sagt Jansen und ergänzt: «Ein solch hoher erwarteter Ertrag kann bei den heutigen Zinsen nur mit dem Eingehen eines sehr grossen Risikos erreicht werden». Konkret bedeutet das, die Kassen müssten weit mehr als 50% des gesamten Kapitals in Aktien anlegen. Für den Professor führt das zu einer unhaltbaren Lage: «Die Rentenleistungen werden auf der Basis von 5% Rendite pro Jahr berechnet, ohne dass die aktuellen Rentner irgendein Anlagerisiko tragen müssen. Wenn sich wie in der aktuellen Krise das wahre Risiko zeige, müssten die Erwerbstätigen die Kapitaleinbussen alleine tragen, oft sogar dadurch, dass sie mit ihren Sanierungsbeiträgen das Kapital der Rentner wieder äufnen.
Gleichstellung von Frau und Mann: Die Schweiz im internationalen Vergleich
Lösungen für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie werden unter anderem in der Arbeitsteilung zwischen Partner und Partnerin gesucht und zeigen sich anschaulich an den Erwerbsmodellen in Paarhaushalten. Die Schweiz, Österreich, Deutschland, die Niederlande und Belgien zeichnen sich durch einen hohen Anteil an Paarhaushalten aus, in denen der Mann Vollzeit und die Frau Teilzeit arbeitet und einen relativ tiefen Anteil mit zwei Vollzeit erwerbstätigen Partnern. Die Lebenssituation von Paaren verändert sich grundlegend sobald Kinder im Haushalt leben. Dies sind einige Ergebnisse einer vom Bundesamt für Statistik (BFS) publizierten Studie zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie in der Schweiz und weiteren europäischen Ländern.
Weltwoche: Das IV-Syndrom
Ein Streifzug durch die Gerichtssäle zeigt, warum Profiteure leichter zu einer Invalidenrente kommen als Leute mit echten Gebrechen. Die Beispiele zeigen: Missbrauch wird kaum bestraft, Gutachter und Ärzte lassen sich an der Nase herumführen, schreibt Alex Baur in der Weltwoche.
Er schliesst seine Beschreibung diverser makabrer Missstände mit dem Fazit: “Fragt sich, wie lange wir uns diese Verluderung des Krankheits- und Invalidenbegriffs leisten können – und wollen. 3,945 Millionen Arbeitnehmer füttern in der Schweiz rund 400 000 IV-Bezüger durch, 15 Prozent der Leistungen gehen ins Ausland. Mit einem Jahresbudget von 12 Milliarden Franken übersteigen die Ausgaben der IV die Investitionen des Bundes in die Landesverteidigung oder in die Bildung (je knapp 4 Milliarden Franken) um das Dreifache. Dabei generiert die IV ein Defizit von 1,3 Milliarden Franken pro Jahr. Am 27. September soll das Volk entscheiden, ob es den desolaten Zustand der Invalidenversicherung durch eine Steuererhöhung und einen Transfer von fünf Milliarden Franken aus der Altersvorsorge notdürftig entschärfen will. Oder ob wir uns vorweg nicht ein paar grundsätzlichen Fragen stellen sollten.»
Beobachter: Interview mit Thomas Daum, Arbeitgeberverband, zur IV
Der Beobachter interviewte Thomas Daum, Direktor des Arbeitgeberverbands, zur Situation der IV. Auszüge aus dem Gespräch:
Beobachter: Die Sozialwerke haben teure Abklärungs- und Vermittlungsbürokratien aufgebaut. Sie alle klopfen beim Arbeitgeber an, um Klienten unterzubringen. Müssten die Sozialwerke nicht zusammengelegt werden?
Daum: Das gäbe einen riesigen Verwaltungsapparat, der kaum zur Problemlösung beitragen würde. Es ist besser, die Koordination unter den Sozialwerken zu verbessern, als alle Fälle in einen Topf zu werfen. Dafür wurde die interinstitutionelle Zusammenarbeit (IIZ) geschaffen. Die Sozialwerke müssen sich noch besser absprechen, damit die Arbeitgeber nicht mehrmals zum selben Fall angegangen werden.
Beobachter: Geht es letztlich nicht darum, einfach eine Anzahl Leute aus den IV-Büchern herauszubringen auf die Gefahr hin, dass diese in der Arbeitslosigkeit oder bei der Sozialhilfe landen?
Daum: Nein, es geht auch um die Menschenwürde: Wenn es Menschen gibt, die ins Erwerbsleben zurückkehren könnten, und wir es ihnen nicht ermöglichen, dann ist dies unverantwortlich. Dort, wo wir eine Chance sehen, müssen wir die Reintegration versuchen. Dabei ist gemäss Revisionsentwurf eine Probezeit von zwei Jahren eingeplant. Klappt innerhalb dieser Zeit die Reintegration nicht, kehrt der Invalide wieder zurück in die IV.
Botschaft zur Einrichtung eines Familienzulagenregisters
Mit einem Familienzulagenregister will der Bund dafür sorgen, dass für das gleiche Kind Zulagen nicht mehrfach bezogen werden können und dass der administrative Aufwand bei der Abklärung des Anspruchs auf die Zulagen vermindert wird. Das Register soll am 1. Januar 2011 in Betrieb genommen werden. Der Bundesrat hat die Botschaft und die Änderung des Familienzulagengesetzes für die Einrichtung eines Familienzulagenregisters zuhanden des Parlaments verabschiedet.
Gertrud Bollier: Leitfaden Sozialversicherungen in neuer Auflage
Wer es ganz genau wissen will in allen Bereichen der Sozialversicherung, der greift zum Leitfaden von Gertrud Bollier. Das Standardwerk der Fachfrau ist in 11. Auflage erschienen, überarbeitet und auf den neusten Stand der Dauerbaustelle Sozialversicherung Schweiz gebracht.
Im Standardwerk werden die zehn Sozialversicherungen (!) und soweit möglich die Sozialhilfe nach einem einheitlichen Raster dargestellt. Im einleitenden Kapitel „soziale Sicherheit» wird verstärkt auf die künftige Ausgestaltung und diesbezügliche Studien eingegangen. Systemleitende Fragen werden in den anschliessenden Kapiteln „grenzüberschreitende Sozialversicherungen» und „Struktur» erörtert. In den einzelnen Sozialversicherungen werden an geeigneter Stelle Besonderheiten aufgezeigt oder Querverweise angebracht. Die vom Juristen im letzten Kapitel dargelegten rechtlichen Aspekte runden das Werk ab.
Seit Sommer 2007, dem Datum der letzten Ausgabe, haben viele Teilbereiche Änderungen erfahren, so beispielsweise der massgebende Lohn der AHV, Präzisierungen betreffend Entsendung von Mitarbeitern in Vertragsstaaten, Krankenversicherung /Neuordnung der Pflegefinanzierung usw. Gänzlich neu erstellt wurden die Kapitel Invalidenversicherung, Ergänzungsleistungen zur AHV/IV und Familienzulagen. Am Ende jedes Kapitels finden sich Kontrollfragen – die Lösungsvorschläge werden in einem separaten Heft mitgeliefert. Die 11. Auflage des Leitfadens richtet sich an alle am schweizerischen System der sozialen Sicherheit interessierte Person und solche, die mit dem Vollzug der Sozialversicherungen betraut sind sowie Studierende.
Gertrud E. Bollier und Beat Conrad, „Leitfaden Schweizerische Sozialversicherung», 11. überarbeitete Auflage, Verlag KDMZ, Zürich 2009, ISBN 978-3-9058-3911-1, 685 Seiten broschiert, 99 Fr.