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Gut eine halbe Million Eigenheimbesitzer in der Schweiz haben ihren Traum von den eigenen vier Wänden mit Hilfe ihrer Altersvorsorge verwirklicht. Die seit dem Jahr 1995 bestehende Möglichkeit, Mittel aus dem Pensionskassenvermögen für den Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum einzusetzen, nehmen jährlich rund 37 000 Personen in Anspruch, weniger als ein Prozent aller BVG-Versicherten. Diese Zahl ist im Zeitverlauf relativ stabil geblieben, schreibt die NZZ am Sonntag zu einer Untersuchung der UBS.

Durchschnittlich wird dabei ein Betrag von 60 000 bis 75 000 Fr. eingesetzt, etwa 10% des Mittelwerts für ein Eigenheim, für das im Schnitt 680 000 Fr. aufgewendet werden müssen. Dies belege, dass beim Einsatz von Geldern aus der zweiten Säule für den Kauf von Wohnungen und Häusern bisher «keine Übertreibungen stattgefunden haben», sagt Thomas Veraguth von der UBS.

Für den Immobilienanalysten der UBS ist der Vorbezug von Geldern der Pensionskasse (PK) «aus ökonomischer Sicht nicht unproblematisch». Denn die Eigentumsförderung, das erklärte Ziel des Vorbezugs, kollidiert mit den übergeordneten Zielen der Alterssicherung. Über die letzten 15 Jahre ist so eine Gesamtsumme von schätzungsweise 35 Mrd. Fr. aus den individuellen Altersrücklagen der Versicherten in deren Wohneigentum geflossen.

«Vorbezüger von Vorsorgegeldern setzen sich auf Jahre den einseitigen, nicht diversifizierbaren und nicht zu unterschätzenden Risiken des Immobilienmarkts schutzlos aus», kritisiert Verguth. Eigenheime bewertet er im Vergleich zu anderen Kapitalanlagen langfristig als «nicht attraktiv». Trotzdem würden bei nahezu einem Drittel aller Käufe von Neubauobjekten und bei rund einem Fünftel aller Transaktionen mit bestehenden Objekten Pensionskassengelder eingesetzt. In ihrer Studie zweifelt die UBS grundsätzlich an der Zweckmässigkeit dieser Form der Wohneigentumsförderung.

 UBS-Studie