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(SDA) Die Bündner Regierung lehnt die vom Bund geplante Vorlage zur Strukturreform in der beruflichen Vorsorge ab. Die neuen Vorschriften für Pensionskassen seien unnötig, kompliziert und ausufernd. In der Einschätzung der Regierung führen die vorgeschlagenen Vorschriften zu keinen offensichtlichen Verbesserungen. Vielmehr erhöhten sie die Verwaltungskosten der Vorsorgeeinrichtungen erheblich. Die Exekutive verlangt, die Vorlage zu überarbeiten und zu entschlacken.

Laut der Regierung ist es nötig, die sozialpartnerschaftlich aufgebaute zweite Säule und vor allem das paritätische Organ als oberstes Gremium einer Vorsorgeeinrichtung zu stärken. Diesem Anspruch vermöge die Revisionsvorlage des Bundes nicht zu genügen.

Laut einer Mitteilung von “mit-uns-für-uns” lehnt auch der Zuger Regierungsrat die neuen Verordnungen ab. In der Vernehmlassung des Bundes schlage er vor, die Änderungen der Verordnungen zur Strukturreform der beruflichen Vorsorge rigoros zu überarbeiten. «Eine weitere mögliche Lösung wäre es, die Charta des Schweizerischen Pensionskassenverbandes als allgemeinverbindlich für alle Pensionskassen zu erklären».

Viele der neu vorgeschlagenen Regelungen seien kontraproduktiv, da es sich um nicht durchdachte Verordnungsbestimmungen handle. «Dies gilt insbesondere für solche, die vortäuschen, zur Verhinderung von Fehlverhalten beizutragen.» Mit den vorgeschlagenen Verordnungsänderungen werde der Handlungsspielraum der obersten Führungsorgane der Pensionskassen eingeschränkt, und durch den unnötig stark steigenden Kontrollaufwand seien nicht zu rechtfertigende Kostensteigerungen zu erwarten.

 Südostschweiz / mit-uns-für-uns