CS PK-Index Q3
Im 3. Quartal 2011 nahm der Credit Suisse PK-Index um 3.33 Punkte resp. 2.67% ab und liegt per 30. September bei 121.51 Punkten. Zum negativen Resultat haben der Juli mit -1.83% und der August mit -1.09% beigetragen, während der September ein Plus von 0.24% zu verzeichnen hatte. Die Performance Contribution zeigt, dass insbesondere die Aktien Ausland (-1.86%), die Aktien Schweiz (-1.50%), die Liquidität (-0.47%) und die alternativen Anlagen (-0.06%) zur negativen Rendite beigetragen haben.
Die BVG-Mindestverzinsung (rote Linie in Abbildung), ebenfalls ausgehend von 100 zu Anfang des Jahres 2000, legte im Berichtsquartal um weitere 0.5% resp. 0.68 Punkte auf den Stand von 138.76 zu. Somit vergrösserte sich die Differenz wieder und liegt per 30. September bei 17.25 Punkten.
In der Anlageallokation per 30. September fällt auf, dass sich die Liquiditätsquote (6.8%) reduziert hat. Ebenfalls reduziert haben sind die Engagements in Aktien Schweiz (11.1%) und in Aktien Ausland (15.6%). Erhöht haben sich im Gegenzug die Engagements in Schweizerfranken Obligationen (27.2%), Fremdwährungsobligationen (9.0%) und Immobilien (21.4%). Die Schweizer Franken Quote hat sich per 30. September auf 78.9% erhöht.
UBS PK-Barometer September 2011
Die UBS schreibt zu den Ergebnissen ihres PK-Barometers für September 2011: Im September gelang es den Vorsorgeeinrichtungen bei anhaltend hohen Volatilitäten an den internationalen Aktienmärkten nur knapp, positive Renditen zu erwirtschaften. Daran änderte auch der am 6. September energisch durch die Nationalbank gestoppte Höhenflug des CHF nichts. Die kumulierten Renditen für das Jahr 2011 bleiben im negativen Bereich.
Calpers Plans Front-Running, Personal Stock-Trading Restrictions
The California Public Employees’ Retirement System, the largest U.S. public pension fund, is considering a proposal to restrict personal stock trades by employees as a way to avoid conflicts of interest.
“Tiefe Zinsen sind grössere Herausforderung als die Volatilität”
Das Herbstgespräch von Swisscanto zu aktuellen Fragen der beruflichen Vorsorge fand im Zeichen der europäischen Staatsschuldenkrise und ihren kurz- und langfristigen Auswirkungen statt. Kurzfristig drücken der starke Schweizerfranken und die Verluste an den Aktienmärkten die Renditen, was die teilweise neu gebildeten Schwankungsreserven aufgebraucht hat. Längerfristig stellen die anhaltend rekordtiefen Zinsen aber die grössere Herausforderung dar, wie Swisscanto in einer Mitteilung festhält. Sie werden dazu führen, dass die für die Leistungssicherung notwendigen Sollrenditen wie in den vergangenen Jahren kaum erwirtschaftet werden können. Trotz dieser schwierigen Rahmenbedingungen wird von den Vorsorgeeinrichtungen erwartet, dass sie ihren Leistungsverpflichtungen nachkommen.
Jeannette Leuch, COO Complementa Investment-Controlling, zeigte auf, wo die Pensionskassen Ende August bezüglich ihres Deckungsgrades standen. Die Daten basieren auf dem Complementa Risiko Check-up. Vermögensgewichtet beträgt der errechnete durchschnittliche Deckungsgrad per Ende August 2011 für alle Kassen 95 Prozent (privatrechtliche Kassen 100%, öffentlich-rechtliche Kassen 89%). Diese Zahl ergibt sich aus einer Hochrechnung der per Ende 2010 erhobenen Daten. Hätten die Kassen keine Währungsabsicherungen vorgenommen, läge der Deckungsgrad per Ende August 2011 bei 93 Prozent. Complementa geht für die Simulation davon aus, dass sich der Umfang der Absicherungen dieses Jahr im gleichen Rahmen bewegt wie 2010. Insgesamt, ohne die öffentlich-rechtlichen Vorsorgeeinrichtungen mit Staatsgarantie, sind die Vorsorgeverpflichtungen per Ende 2010 gedeckt (durchschnittlicher Deckungsgrad >100%). Per Ende August 2011 ist jedoch von einer Unterdeckung auszugehen. Die durchschnittliche Sollrendite von 2,5% im Jahr 2010 konnte durch die Renditen im Jahr 2010 erwirtschaftet werden. Die höhere Sollrendite im Vergleich zu den Vorjahren 2008 und 2009 zeigt, dass Sanierungsmassnahmen aufgrund des guten Ergebnisses von 2009 reduziert werden konnten. Die durchschnittliche Rendite aller untersuchten Pensionskassen von 2,9% in 2010 kam zu Stande durch den hohen Umfang an Währungsabsicherung sowie eine gute Vermögensbewirtschaftung, die eine Überrendite im Vergleich zur Benchmark-Performance ergab.
Hanspeter Konrad, Direktor des Pensionskassenverbands ASIP, behandelte in seinem Referat die Strukturreform, welche mit der Verabschiedung der Verordnungen durch den Bundesrat auf der Gesetzgebungsstufe ihren Abschluss gefunden hat und jetzt von den Pensionskassen und Aufsichtsämtern praktisch umzusetzen ist. Einleitend betonte er angesichts des wirtschaftlichen und finanzpolitischen Umfeldes die Notwendigkeit einer Diskussions- und Kooperationsbereitschaft aller Beteiligten, welche von einer ehrlichen Sorgfalt für die nachhaltige Sicherung des Vorsorgesystems geprägt ist. Es braucht ein konstruktives Miteinander, einen Dialog zwischen allen Akteuren der beruflichen Vorsorge. Gemeinsame Sachpolitik ist gefragt!
Für die Pensionskassen von besonderer Wichtigkeit sind die Vorschriften betreffend Loyalität und Integrität zur Führung der Vorsorgeeinrichtungen. Da diesbezüglich in den vergangenen Jahren seitens der Pensionskassen beträchtliche Fortschritte gemacht wurden, dürften sich die Auswirkungen im Rahmen halten, zumal der Bundesrat die teilweise realitätsfremden Anforderungen aufgrund der Kritik im Vernehmlassungsverfahren auf ein vernünftiges Niveau reduziert hat.
Swisscanto: Schweizer Pensionskassen 2011
Swisscanto hat die Studie "Schweizer Pensionskassen 2011" publiziert. Diese Studie zur aktuellen Situation der beruflichen Vorsorge und der Vorsorgeeinrichtungen in der Schweiz ist in ihrer diesjährigen Ausgabe schwergewichtig den Themen Kapitalmarkt und Anlagen, Kosten sowie der Strukturreform gewidmet. Die Kommentare und Artikel prominenter Exponenten der 2. Säule werden ergänzt mit einer ausführlichen Analyse der wichtigsten Ergebnisse der diesjährigen Umfrage von Swisscanto.
Die von Swisscanto herausgegebene Studie gibt ein informatives und facettenreiches Bild der beruflichen Vorsorge. Die Daten, illustriert mit einer Vielzahl von Grafiken und Tabellen, beruhen auf den Angaben von 373 (Vorjahr 286) Pensionskassen mit einem Vermögen von über CHF 431 Mia. und 2,5 Mio. (Vorjahr 2,2 Mio.) Destinatären. An der Umfrage teilgenommen haben praktisch alle Pensionskassen von Bund, Kantonen und Städten sowie sämtlicher SMI-Gesellschaften mit eigener Vorsorgeeinrichtung. Die Angaben dürfen deshalb hohe Repräsentativität beanspruchen.
Von anhaltendem Interesse sind die Ereignisse auf den Kapitalmärkten und ihre Auswirkungen auf die Vorsorgeeinrichtungen. Peter Bänziger und Benno Weber von Swisscanto Asset Management skizzieren vor diesem Hintergrund Thesen zu einer Neustrukturierung festverzinslicher Papiere im Portfolio von Pensionskassen. Stephanie Spozio von Ecofin Investment Consulting beleuchtet gewisse Schwächen und Nachteile der Indizes, die beim Einsatz passiver Anlagen zu beachten sind. Der intensiv diskutierten Frage der Vermögensverwaltungskosten widmen sich Ueli Mettler, Partner c-alm, sowie Stephan Skaanes und Hansruedi Scherer, beide Partner PPCmetrics.
Mehrere Beiträge befassen sich mit den Konsequenzen der abgeschlossenen Strukturreform aus Sicht der unterschiedlichen Akteure in der beruflichen Vorsorge. Autoren sind Hanspeter Konrad, Direktor ASIP, Kurt Brändle, Geschäftsführer der Konferenz der Geschäftsführer von Anlagestiftungen sowie Othmar Simeon, Leiter Personalvorsorgeberatung von Swisscanto. Dieter Stohler, PKBS und designierter Direktor der Publica, beschäftigt sich mit den neuen Regelungen für die öffentlich-rechtlichen Kassen. Martin Kaiser, stv. Direktor, beleuchtet die Reform aus Sicht des BSV.
Mit grundsätzlichen Fragen vor dem Hintergrund der Staatsschulden- und Währungskrise setzt sich Gérard Fischer, CEO Swisscanto Gruppe, auseinander. Die Ereignisse auf den Kapitalmärkten sowie die zunehmend unsicheren Aussichten von Dollar und Euro belasten die Pensionskassen in höchstem Masse und rufen für Neurentner nach einer verstärkten Flexibilität bei der Leistungserbringung. Renten über zwei und mehr Jahrzehnte zu garantieren wird in Zukunft zunehmend schwierig wenn nicht gar unmöglich. Ausgehend von dieser Tatsache entwickelt Fischer die Umrisse einer Rente, deren Komponenten sich verstärkt nach den schwer vorhersehbaren Entwicklungen auf den Kapitalmärkten richten und unfaire Umverteilungen zwischen den einzelnen Versicherten vermeiden.
Axa Winterthur lanciert “Flex Invest”
Axa Winterthur bietet neu ein Pensionskassenlösung an, bei der die Versicherten selber bestimmen können, ob sie ihr Erspartes in der beruflichen Vorsorge mit der Garantie eines Versicherers oder mit mehr Chancen auf einen höheren Ertrag anlegen wollen.
Die Möglichkeit besteht vom Gesetz her bereits seit 2006. Damals wurde das dritte Paket der 1. BVG-Revision in Kraft gesetzt. In diesem steht, dass Vorsorgeeinrichtungen, die ausschliesslich Lohnanteile über dem anderthalbfachen BVG-Maximallohn (das entspricht heute 125’280 Franken) versichern, innerhalb des Vorsorgeplans verschiedene Anlagestrategien anbieten dürfen. Doch ein Widerspruch im Gesetz sprach lange gegen die Umsetzung dieser Möglichkeit.
Das Freizügigkeitsgesetz schreibt den Pensionskassen vor, sie hätten der versicherten Person bei einem Stellenwechsel die gesetzlich vorgeschriebene Mindestleistung mitzugeben. Die unerwünschte Folge: Wenn wegen der vom Versicherten gewählten Anlagestrategie weniger Ertrag auf dessen Konto liegt, muss die Pensionskasse die Differenz auf Kosten der Versichertengemeinschaft ausgleichen. Dieser Widerspruch soll nun gemäss einer vom Parlament an den Bundesrat überwiesenen Motion (Motion Stahl) aufgehoben und das Freizügigkeitsgesetz entsprechend angepasst werden. Allerdings wurde die die geforderte Gesetzesänderung vom Parlament noch nicht behandelt deshalb auch nicht vollzogen. Es besteht deshalb auch noch ein erhebliches Mass an Unsicherheit.
Jene Vorsorgebeiträge, die aus den Lohnanteilen über dem anderthalbfachen BVG-Maximallohn stammen, können in diesem neuen Vorsorgewerk angelegt werden. Die Versicherten haben dann gemäss Darstellung der Axa Winterthur für dieses Kapital die Wahl zwischen vier vorgegebenen Anlagestrategien. Umgesetzt werden diese Strategien durch die Anlage des entsprechenden Sparkapitals in so genannte Mischvermögen, die von Schweizer Anlagestiftungen bereitgestellt werden. Die Versicherten können bei dieser Lösung nicht nur zwischen verschiedenen Anlagestrategien sowie Aktienanteilen zwischen 10 und 50 Prozent wählen, sie können – wenn sich die persönlichen Verhältnisse ändern – nach Wunsch auch zwei Mal jährlich von einem Mischvermögen in ein anderes wechseln.
PKs setzen auf Immobilien
Schweizer institutionelle Anleger setzen bei ihren Immobilien-Investitionen stark auf Mietwohnungen. Dies geschieht im Unterschied zu anderen Ländern, wo angesichts des oft fehlenden Mietmarkts eher in Detailhandelsimmobilien investiert wird. Laut dem neuesten «Immobilien Investment Survey» von Jones Lang LaSalle, einer Umfrage bei Schweizer Institutionellen, sind 83% der Liegenschaften von Schweizer Pensionskassen (PK) und 61% der Liegenschaften von Versicherungen Wohnimmobilien; dies bei einer Immobilienquote von 13% bei den Versicherern und 18% bei den Pensionskassen. Die Mehrheit der Versicherungen und PK plant zudem, den Wohnanteil in den nächsten zwei Jahren weiter auszubauen – und dies, obschon das Angebot an investierbaren Liegenschaften praktisch durchs Band als «knapp» oder «extrem knapp» beurteilt wird und die Preise als «zu teuer» gelten.
Bei ihren direkten Immobilienanlagen rechnen die befragten Investoren mit einer Anlagerendite von 5,8% pro Jahr, bestehend aus einer Ausschüttungsrendite von 4,5% und einer Wertsteigerung, die mit 1,3% ungefähr der Teuerung entspricht. Bei den indirekten Immobilienanlagen sind die Erwartungen der Anleger ähnlich: eine Gesamtrendite (Wertsteigerung plus Dividende) von 5,6% bei kotierten Anlagen, eine Rendite von 5,9% bei nichtkotierten Anlagen wie Anlagestiftungen.
Website zum technischen Zinssatz
Die von der Schweizerischen Kammer der Pensionskassenexperten beschlossene Fachrichtlinie (FRP 4) zur Festlegung des technischen Zinssatzes tritt per 1. Januar 2012 in Kraft. Aufgrund dieser neuen Richtlinie muss bei vielen Vorsorgeeinrichtungen die Höhe des technischen Zinssatzes zur Diskussion gestellt werden.
Die Fachrichtlinie dient als Basis für die Empfehlung des Experten bezüglich des technischen Zinssatzes zur Bewertung der Rentenverpflichtungen und technischen Rückstellungen. Der Referenzzinssatz wird jährlich per 30. September anhand einer Berechnungsformel ermittelt und gilt jeweils für die Jahresabschlüsse der 12 darauffolgenden Monate.
Es ist davon auszugehen, dass sich der jetzt geltende, eher unrealistische Referenzzinssatz von heute 4.25% in den nächsten Jahren deutlich reduziert. Bereits per 30. September 2011 liegt der Referenzzinssatz voraussichtlich im Bereich von 3.25% bis 3.75%. Als Hilfestellung für die langfristige Planung wird auf einer neuen Internetseite, eingerichtet von der PPCmetrics, die simulierte Entwicklung des Referenzzinssatzes dargestellt. Die Simulationen werden monatlich aktualisiert und erlauben es, die erwartete Veränderung des Referenzzinssatzes über die nächsten Jahre abzuschätzen.
F&W: “Vorsorge-Profis”
Thomas Hengartner beschreibt in der Finanz und Wirtschaft Anforderungsprofil und Ausbildung für Pensionskassen-Fachleute. Er schreibt: “Für angehende Geschäftsführer und weitere Kader unternehmensangegliederter autonomer Pensionskassen, von denen es landesweit rund 2000 gibt, werden umfassende Ausbildungsgänge angeboten – etwa an der Fachschule für Personalvorsorge. Sie führt u. a. eine einjährige berufsbegleitende Ausbildung zum eidgenössisch diplomierten Pensionskassenleiter durch. Die Aneignung eines breiten Stoffprogramms – vom Rechnungswesen über Kommunikation und Vermögensstrategien bis zur Anlageumsetzung mitsamt Immobilien- und Hypothekenmanagement sowie Vermögenscontrolling – lässt die Teilnehmer zu top geschulten Vorsorgemanagern reifen. (…)
In der Tat müssen Vorsorgefachleute mit Führungsambitionen mühelos in der Lage sein, die komplexe Versicherungs- und Anlagematerie zu strukturieren und die Administration ihrer Pensionskasse effizient zu organisieren wie auch die Mitarbeitenden zielgerichtet anzuleiten. Bedeutender wird zudem die Aufgabe, den Stiftungsrat der Kasse fachlich zu unterstützen. Dazu gehört, für die Mitglieder des obersten Führungsgremiums Transparenz über alle wesentlichen Stellschrauben des Vorsorgegeschäfts zu schaffen und sämtliche Dossiers beschlussgerecht aufzuarbeiten.”
BSV: Mitteilungen über die BV Nr. 124
Ausgabe 124 der Mitteilungen über die berufliche Vorsorge des BSV enthält Beiträge über die 2. Studie zu den Folgen der Herabsetzung der Eintrittsschwelle sowie zur Änderung des Bankengesetzes. Stellungnahmen werden abgegeben zur Weiterversicherung älterer Arbeitnehmer und insbesondere zur Finanzierung öffentlich-rechtlicher PKs und dem “Zahnradsystem”. Schliesslich wird auf eine Reihe von Gerichtsurteilen verwiesen.
Interpellation SP: “Krise als Vorwand für einen Angriff auf die Renten”
Eingereichter Text: Die massive Überbewertung des Frankens hat zusammen mit den negativen Entwicklungen an den internationalen Börsen in den letzten Monaten zu Milliardenverlusten der Pensionskassen geführt. Obwohl es sich dabei vorerst vor allem um Buchverluste auf Fremdwährungsanlagen handelt, werden die Renten bereits wieder in Frage gestellt. Wieder sollen die Lohnempfängerinnen und Lohnempfänger für die Differenzen aufkommen, ungeachtet der Tatsache, dass im BVG-Geschäft weiterhin jedes Jahr rund 4 Milliarden Franken an Honoraren und Kickbacks versickern.
Der Bundesrat wird dazu um Beantwortung der folgenden Fragen ersucht:
1. Wie beurteilt er die Situation der Pensionskassen als Folge der Frankenhausse?
2. Welche Absichten verfolgt der Bundesrat im Bereich der Renten der ersten und der zweiten Säule?
3. Wie rechtfertigen sich aus Sicht des Bundesrates die insbesondere aufgrund intransparenter Anlagen nach wie vor überhöhten und schwer nachvollziehbaren Verwaltungs- und Beratungskosten von durchschnittlich 1557 Franken pro aktivem Versicherten?
4. Wie sieht er vor, dass unter den gegebenen Umständen das Verfassungsziel (Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung) gewährleistet werden kann?
5. Welche Gegenmassnahmen erwägt und prüft er insbesondere zur Abfederung der drohenden Renteneinbussen bei tieferen und mittleren Einkommen?
When Retirees Are Shortchanged
For nearly a decade, Ms. Schultz and her colleagues have been rooting through the minutiae of accounting regulations, government filings and corporate retirement plans to expose how many of the largest American companies have systematically plundered their employees’ pension funds, at once robbing their workers of hard-won benefits and enriching their own profits. Her work has led to Congressional hearings, to a Washington investigation or two and to numerous journalism awards.
Now, inevitably, comes the book. In “Retirement Heist: How Companies Plunder and Profit From the Nest Eggs of American Workers” (Portfolio/Penguin, $26.95), Ms. Schultz herds all her journalistic cattle into a single corral, laying out by what any measure is a damning indictment of the broken pension promises too many American corporations have made to their workers. For anyone seriously interested in the retirement industry — and that’s what it amounts to, an industry — this book should be required reading.
ZH: Zwei Milliarden für die BVK
Die Zürcher Kantonsregierung schreibt in einer Mitteilung an die Versicherten der BVK: “Der Regierungsrat will mit einer Einmaleinlage von 2 Mrd. Franken einen Beitrag zur langfristigen Finanzierung und anstehenden Sanierung der BVK leisten. Die Einmaleinlage verhindert unter anderem, dass der bereits heute zu tiefe Deckungsgrad der BVK sanierungsbedingt um weitere vier Prozentpunkte abnimmt. Die Vorlage muss vom Kantonsrat genehmigt werden.
Mit der Einlage will der Regierungsrat eine starke Basis für die anstehende Sanierung der BVK im Rahmen der Teilrevision der Statuen legen. Die Kosten für die Finanzierung der Statutenrevision (Reduktion des technischen Zinssatzes, Abfederungsmassnahmen für die Senkung der Umwandlungssätze) müssen dadurch nicht wie ursprünglich geplant zu Lasten des Deckungsgrades der BVK finanziert werden. Zudem wird die erwartete Sanierungsdauer massgeblich verkürzt, was die Auswirkungen für Arbeitgeber und Versicherte mildert. Der Regierungsrat geht davon aus, dass die volle Deckung der BVK von 100% bei einer normalen Entwicklung der Kapitalmärkte in sieben Jahren erreichbar ist.
Mit der Einlage bleibt die Konkurrenzfähigkeit des Kantons und der bei der BVK angeschlossenen Arbeitgeber auf dem Personalmarkt intakt. Die Einmaleinlage legt zudem ein gutes Fundament für die bereits beschlossene Verselbständigung der BVK in eine privatrechtliche Stiftung. Gemäss den Beschlüssen der eidgenössischen Räte und des Bundesrates muss die Verselbständigung für öffentlich-rechtliche Vorsorgeeinrichtungen spätestens per Anfang 2014 unabhängig vom Deckungsgrad erfolgen.
Der Regierungsrat hat sich 2011 mehrmals eingehend mit der Situation der BVK befasst. Dabei ging es schwergewichtig um die geplante Teilrevision der BVK-Statuten, zu der im letzten Quartal 2010 eine Vernehmlassung stattgefunden hat. Der Regierungsrat wird noch 2011 darüber beschliessen.”
Asga baut in St.Gallen
Die Asga Pensionskasse erhält die Baubewilligung für vier Mehrfamilienhäuser. Diese viergeschossigen Bauten werden am Dreilindenhang erstellt und verfügen über insgesamt 40 Wohnungen mit 2,5 bis 4,5 Zimmern. Zwei Längsbaukörper sind parallel zum Hang und zwei quer zum Hang angeordnet. Sie werden mit verputzten Fassaden gestaltet. Die Flachdächer werden extensiv begrünt. Die Bauten sind unterirdisch miteinander verbunden. Im zweiten Untergeschoss ist eine Tiefgarage mit 44 Einstellplätzen angeordnet.
Motion Graber Konrad. Administrative Entschlackung des BVG
Nationalrat: Triponez Pierre (RL, BE), pour la commission: La motion Graber, déposée le 30 septembre 2010, demande des simplifications administratives de la loi sur la prévoyance professionnelle (LPP). L’objectif de la motion est de garantir, entre autres mesures, que le deuxième pilier reste compréhensible, d’aboutir à la plus grande transparence possible pour les assurés et de diminuer les frais administratifs en augmentant la concurrence. Le Conseil fédéral propose d’accepter la motion. Le Conseil des Etats a adopté la motion sans opposition le 12 septembre 2010 en souhaitant que le Conseil fédéral tienne compte, dans les rapports annoncés par ses soins, des différents points soulevés lors de l’examen.
Burkhalter Didier, conseiller fédéral: On ne peut en effet pas vraiment parler de "Begeisterung" autour de cette motion. Personne ne s’y oppose vraiment. Il s’agit de simplifier la prévoyance professionnelle et évidemment que tout le monde est en soi d’accord sur le fait qu’il faudrait simplifier ce qui est ou ce qui apparaît parfois comme étant trop compliqué. J’aimerais tout d’abord dire, au nom du Conseil fédéral, qu’il y a des raisons à la complexité du système. Si la législation qui régit le deuxième pilier est aujourd’hui "compliquée", c’est avant tout parce que depuis l’entrée en vigueur de la LPP, le 1er janvier 1985, les garanties offertes aux assurés se sont multipliées. On peut penser ici en particulier à l’introduction, en 1995, de la loi sur le libre passage, qui n’a pas simplifié les choses; on peut penser aussi à la question compliquée de la compensation de la prévoyance en cas de divorce. Et ce ne sont bien sûr que deux exemples parmi tant d’autres, qui montrent au fond que la prévoyance professionnelle est aussi un peu le miroir de la complexité de notre société et de ses évolutions sociales.
Die Motion wurde wie bereits im Ständerat angenommen

