EU: Massiver Rückgang der Anlagen in Private Equity
Weltwoche: Land am Tropf
Das Nein in der Pensionskassen-Abstimmung war eine egoistisch-rationale Handlung. Die Mehrheit der Stimmberechtigten bezieht eine Rente und verteidigt ihre Privilegien. Reformen werden so verunmöglicht. Das System der Rundumversorgung steuert auf den Kollaps zu, schreibt Urs Paul Engeler in der Weltwoche.
Weltwoche (login)
«Es wird immer schlimmer»
Der unveränderte Umwandlungssatz könne im Extremfall zu einem Ausfall der Renten führen, sagt Ulrich Grete in einem Interview mit der Weltwoche. Ein Auszug aus dem Gespräch.
Herr Grete, fast 73 Prozent der Bürger wollen nichts davon wissen, dass der Umwandlungssatz gesenkt wird. Müssen jetzt die Prämien angehoben werden, um die Renten zu sichern?
Grete: Das würde nichts nützen.
Weshalb?
Höhere Prämien am Ende der Ansparphase bedeuten zwar, dass ein höheres Kapital in der Pensionskasse gutgeschrieben ist. Ist der Umwandlungssatz indessen zu hoch, steht nicht mehr Geld für eine längere Auszahlungszeit zur Verfügung. Prämienerhöhungen könnten also das Resultat dieser Abstimmung nicht korrigieren.
Müssen in den nächsten Jahren Renten gesenkt werden?
Nein.
Keine höheren Prämien, keine tieferen Renten: Welche Konsequenzen sind zu erwarten?
In der Zweiten Säule, die laut Gesetz ausschliesslich nach dem Kapitaldeckungsverfahren funktioniert, wird das Umlageverfahren als systemfremdes Element an Bedeutung gewinnen. Das verletzt eine grundlegende Basis der Altersvorsorge, und es ist ein Sündenfall allererster Güte.
Weil die heutigen Pensionäre auf Kosten der Jungen profitieren?
Ja. Das ist zwar heute bereits in einem gewissen Mass der Fall. Aber dieser Trend wird sich verstärken, und zwar wegen der zunehmenden Zahl der Rentner und einer im Durchschnitt längeren Lebenserwartung.
Wie wird es in zwanzig, dreissig Jahren sein?
Es wird immer schlimmer. Die Lebenserwartung steigt weiter. Auch der Anteil der Rentner an der Gesamtbevölkerung steigt. Das alles belastet die Rechnung der Kassen.
Wie merken Prämienzahler, dass ein Teil ihrer Gelder an heutige Rentner geht?
Das merken sie nicht. Aber die Kassen merken es sehr wohl, weil sie zur Finanzierung der laufenden Renten zunehmend Gelder verwenden müssen, die als Sparbeitrag von den Aktiven einbezahlt werden. Darob kann eine Kasse pleitegehen. Und dann merken es natürlich sofort auch die Versicherten.
Weitere 800 Mio. für Basler PK
Die PK des baselstädtischen Staatspersonals (PKBS) war nach hartem Ringen per Anfang 2008 mit über 1 Mrd. Franken auf 100 Prozent ausfinanziert worden. Danach kollabierte die Börse, und mit abgesackten Anlagewerten entstand erneut eine Deckungslücke. Das neue PK-Gesetz gibt bei weniger als 95 Prozent Deckungsgrad eine Sanierung vor.
Am 31.12.2008 lag die PKBS bei 85,4 Prozent: 1,12 Milliarden Franken fehlten. Die Regierung schlug dieses Stichdatum vor sowie, dass der Kanton die Lücke mit einer Einmaleinlage füllt, die dann Arbeitgeber und -nehmer über 19 Jahre amortisieren.
Statt innert 19 Jahren will die WAK (Wirtschafts- und Abgabenkommission) das Problem in 12 Jahren lösen. Gestritten wurde im Basler Grossen Rat – bei inzwischen weiter erholten Börsen – ob man der PKBS mit dem Regierungsvorschlag eine Wertschwankungsreserve von rund fünf Prozent gönnt, oder mit der WAK die Kasse wieder nur eben füllt.
Alle Bürgerlichen samt GLP stellten sich hinter die WAK, dazu auch Grüne. Rechte Voten relativierten die Zustimmung zum späteren Stichdatum als Kompromiss, so FDP, GLP und SVP: Eigentliches Problem sei das Leistungsprimat und die im Vergleich arg üppigen Leistungen der PKBS; diese zu finanzieren bringe Anlagerisiken.
IPE: Kassen von Post und Kt. Basel unterdurchschnittlich
The Pensionskasse of the Swiss postal service (PK Post) as well as the one of the city of Basel (PKBS) returned 9.43% and 10.4% respectively last year – less than the average pensionskassen because of their lower risk strategies. While their performance this year was below the 10.6% average of Swiss Pensionskassen, the funds were among those not hit as hard by the crisis in 2008, when they returned -13.6% and -10.9% respectively.
Postulat Fetz geglätteter Deckungsgrad abgelehnt
Der Ständerat hat das von Anita Fetz (SP, BS) eingereichte Postulat für eine Glättung der Deckungsgradberechnung mit 24 gegen 10 Stimmen abgelehnt. Fetz begründete ihr Anliegen damit, dass die heftigen Ausschläge der Börsen zu rasch wechselnden Deckungsgraden bei den Pensionskassen und damit zu übereilten Sanierungsmassnahmen führen könnten. Sie schien jedoch bei ihrer Erläuterung im Ständerat der Sache selbst nicht mehr recht zu trauen und betonte, es gehe ihr vor allem darum, dass der Vorschlag jetzt geprüft werde.
Der von Anfang an chancenlose Vorstoss wurde von Rolf Büttiker(SR, SO) mit einigem Sarkasmus gebodigt. Er verwies dabei insbesondere auf die Probleme bei der Teilliquidation. “Ich habe mir aus Gründen der Altersmilde eigentlich vorgenommen, keine Postulätchen mehr zu bekämpfen. Doch bei diesem Postulat muss ich hinsichtlich der Praxis jetzt doch zwei, drei Dinge sagen. Es ist richtig, dass es, wenn in einer Pensionskasse eine Unterdeckung besteht, unabhängig davon, ob das eine öffentliche oder eine private Kasse ist, unangenehm und schwierig wird; wenn man dann noch bei der Transparenz mit einem geglätteten Effekt daherkommt, wird dann die Erklärung für die Betroffenen noch etwas schwieriger. Es ist ganz klar, dass man – wenn man einen geglätteten Index gehabt hätte – Ende 2008 besser dagestanden wäre, als es in der Realität gewesen ist, weil die vorangegangenen Jahre den Absturz 2008 geglättet hätten, und dass man auch Ende 2009 in der Realität wohl besser dagestanden wäre als mit dem geglätteten Effekt, weil das Jahr 2008 im Durchschnitt dann im Nachhinein hinuntergezogen hätte.
Es braucht begründeterweise Sicherheit, Klarheit und Transparenz, wenn man den Leuten, den Betroffenen die Geschichte und dann die Sanierungsmassnahmen erklären will. (…) Das gilt vor allem dann, wenn Sie die Teilliquidation durchführen und den Betroffenen die Situation erklären müssen, die Folgen, die das in Bezug auf die Unterdeckung hat. Ich habe von niemandem in diesem Saal gehört, wie man das bei einer Teilliquidation mit einem geglätteten Deckungsgrad machen muss. Das ist Praxis, und dort kommen die Probleme. Dort werden Sie dann auch Rechtsfälle haben, wenn Sie die Sache nicht mit einer Liquidationsbilanz auf einen Stichtag auf Franken und Rappen genau berechnen können.
SR: Differenzbereinigung Strukturreform
Der Ständerat hat beschlossen, dass die Pensionskassen ihre Berater und Anlagemanager namentlich im Jahresbericht ausweisen müssen. Unter dem Eindruck der Abstimmung vom Sonntag schloss er sich bei der Revision der Aufsicht dem Nationalrat an. Bisher opponierte die kleine Kammer gegen diese Vorschrift. Nach der Version beider Räte müssen die Pensionskassen die Anlageberater, -manager und weiteren beigezogenen Experten mit Namen und Funktion ausweisen.
Simonetta Sommaruga (sp., Bern) mahnte im Rat, nach der wuchtigen Ablehnung der Senkung des Umwandlungssatzes vom Sonntag kämen die Pensionskassen letztlich nicht umhin, auch die Bezüge dieser Experten, die Verwaltungskosten und die Vermögensverwaltungskosten auszuweisen. Eugen David (cvp., St. Gallen) opponierte zwar nicht, warnte aber, dass die Kosten für die Pensionskassen durch die Vorschrift steigen. Und die Publikation entlaste die Stiftungsräte in keiner Weise von ihrer Verantwortung. Rolf Büttiker (fdp., Solothurn) lobte die steigende Transparenz.
Bundesrat Didier Burkhalter erklärte, endlich werde die Bedeutung der zuvor öffentlich als technokratisch wahrgenommenen Revision erkannt. Schliesslich räumte der Ständerat die Differenz ohne Opposition aus. Stillschweigend erledigte die kleine Kammer eine weitere kleine Differenz bei der Meldung an die Aufsichtsbehörden.
Mit einer Differenz geht die Vorlage zurück an den Nationalrat. Diese betrifft die Ausgestaltung der Aufsichtsbehörde. Mit einem Einzelantrag löste Alex Kuprecht (svp., Schwyz) das Patt zwischen den Räten. Dem Ständerat war die Formulierung des Nationalrats allzu «freischwebend». Wie Kuprecht erklärte, gestaltet sein Antrag die Stellung der Aufsichtsbehörde wie jene eines Gerichts. Als öffentlich-rechtliche Anstalt soll die Aufsicht keinen Weisungen unterliegen. Zudem praktizierten die Ost- und Zentralschweiz diese Form der Aufsicht bereits. Der Rat schloss sich Kuprechts Antrag oppositionslos an.
UWS: Niederlage eingepreist
Die Handelszeitung schreibt in einem Artikel zu den Folgen des Abstimmungsergebnisses auf die Kursentwicklung der Assekuranz-Titel: “Auch wenn einzelne Analysten im Vorfeld vor einer Ablehnung der Vorlage zu einem tieferen Umwandlungssatz in der beruflichen Vorsorge gewarnt hatten – die Aktienkurse der vier hiervon besonders betroffenen Gesellschaften Bâloise, Swiss Life, Helvetia und National zeigten sich zu Wochenbeginn von der Abstimmung kaum beeinflusst.
Analysten erklärten die Ruhe nach dem Abstimmungssturm mit der sich im Vorfeld abzeichnenden Niederlage an den Urnen, wenn auch die Börsianer nicht mit einem so deutlichen Verdikt gerechnet haben. «Das Ergebnis ist eine klare Niederlage für die Versicherungen, welche die Kampagne teilweise finanziert hatten», kommentieren die Analysten beim Broker Helvea.
Die Versicherungen hätten bei einer Senkung des Umwandlungssatzes zu den Nutzniessern gezählt. Ihr Anteil am Altersvorsorgemarkt liegt bei etwa 25%. «Swiss Life wäre der grösste Gewinner gewesen, gefolgt von Bâloise und Helvetia», so Helvea. Laut den Analysten der ZKB sei das Ergebnis aber eher ein Nachteil für die Versicherten und weniger für die Versicherungen selber: Es seien mehrere Faktoren für den Erfolg einer Versicherung im Bereich der beruflichen Vorsorge verantwortlich, und nicht nur der Umwandlungssatz allein.
Längerfristig dürfte das Ergebnis laut den Vontobel-Analysten «strategische Diskussionen» um die Ausgestaltung der beruflichen Vorsorge auslösen, da die regulatorischen Rahmenbedingungen die Kollektivlebensversicherungen nicht unterstützen. Das betrifft vor allem die kleineren Portefeuilles.
ASGA Jahresabschluss 2009
Die Asga Pensionskasse hat das Jahr 2009 mit einem Deckungsgrad von 106% abgeschlossen. Die Bilanzsumme beträgt 7,0 Mrd. Franken. Darin enthalten sind 5,9 Mrd. Franken Vorsorgekapital der Aktiven und Rentner. Die technischen Rückstellungen betragen 207 Mio. und die Wertschwankungsreserve 370 Mio. Franken.
Die Asga Pensionskasse weist 2009 erneut tiefe Verwaltungskosten aus. Sie verrechnet jedem
Versicherten 180 Franken pro Jahr und jedem Arbeitgeber 200 Franken pro Jahr und pro
Vertrag, unabhängig davon, wie viele Versicherte der Vertrag umfasst. Diese Beträge behält die Asga auch im 2010 bei.
Obwohl sich der Asga Pensionskasse im 2009 rund 850 neue Firmen angeschlossen haben, ist die Gesamtanzahl der Mitgliedfirmen um 0.8% zurückgegangen. Dies liegt daran, dass im 2009 viele Unternehmen aufgrund der schlechten allgemeinen Wirtschaftslage ihre Geschäftstätigkeit aufgegeben haben oder alle ihre BVG-pflichtigen Mitarbeiter entlassen mussten.
ASGA / Mitteilung ASGA / Kennzahlen
Cash: BVG-Debatte – Jetzt wehren sich die Autonomen
Nach dem Nein zum tieferen Umwandlungssatz gehen nun auch die autonomen Pensionskassen auf die Barrikaden. «Wir sind nicht das schwache Glied», sagt Verbandspräsident Hanspeter Konrad.
Roger Köppel: Pensionskassen und die Bewirtschaftung der Staatsgläubigkeit
In seinem Video-Kommentar führt Chefredaktor Roger Köppel von der Weltwoche das Abstimmungsergebnis vom 7.3.2010 zu wesentlichen Teilen auf den wachsenden Anteil der Bevölkerung zurück, welche von staatlichen Leistungen lebt und von diesem auch alles verlangt. Die Linke bewirtschaftet diese Entwicklung erfolgreich und verspricht alles, was gefordert wird. Aber ewig kann das nicht gut gehen. Der Crash lauert um die Ecke.
Bund: Die Linke will die Versicherungen von der 2. Säule ausschliessen
In einem Bericht zur Medienkonferenz der SP beschreibt Daniel Friedli im Bund, was für eine Rolle die Abstimmungssieger für die Versicherer bei der 2. Säule künftig sehen: nämlich gar keine. Der Bund schreibt: “SP und Gewerkschaften arbeiten in der 2. Säule auf einen Systemwechsel hin, der sich salopp gesagt folgendermassen zusammenfassen lässt: Man wirft die Versicherungsgesellschaften aus dem Geschäft und übergibt dieses öffentlich-rechtlichen BVG-Kassen. «Wir müssen daran arbeiten, die Versicherer mittelfristig aus der Altersvorsorge auszuschliessen», sagt SP-Chef Christian Levrat.
Fürs Erste fordern SP und Gewerkschaften dabei, dass die Versicherungsgesellschaften mit der beruflichen Vorsorge keinen Gewinn mehr machen dürfen. Die 2. Säule sei ein von den Sozialpartnern finanziertes Sozialwerk, und in einem solchen hätten Profite nichts verloren, sagt Paul Rechsteiner, SP-Nationalrat und Präsident des Gewerkschaftsbundes (SGB). Die Versicherungen müssten darum minutiös darlegen, welche Kosten und welche Erträge bei ihnen anfielen, und garantieren, dass die Gewinne samt und sonders den Kunden zugute kämen.
Dass damit den Versicherungen das BVG-Geschäft vergällt würde, nehmen viele Linke billigend in Kauf oder gar dankend hin. «Wenn der Preis für ihren Verbleib in der 2. Säule eine Eigenkapitalrendite von zehn Prozent ist, dann sollen die Versicherer gehen», sagt Andreas Rieger. Und SP-Pensionskassenexperte Rudolf Rechsteiner schwebt auch schon vor, was an ihre Stelle treten könnte: Eine öffentlich-rechtliche Anstalt, die in der beruflichen Vorsorge quasi als Grundversicherung für die KMU agiert, so wie es die Suva bei der Unfallversicherung tut.
Eine solche Anstalt müsste laut Rechsteiner paritätisch zusammengesetzt sein und gemeinwirtschaftlich handeln. So könnte sie letztlich zu günstigeren Tarifen offerieren als heute die Versicherer. «Wir werden solche Modelle am Runden Tisch vorbringen, zu dem der Pensionskassenverband eingeladen hat», sagt er. Und SGB-Chef Paul Rechsteiner fügt an:
«Das ist eine historische Chance.»
Basler Zeitung: “So schenkte die Politik den Versicherern Hunderte Millionen”
“Das 600-Millionen-Loch bei den Pensionskassen müsste nicht sein: Wenn das Parlament 2004 bei der BVG-Revision seine Arbeit gemacht – und Bundesrat Merz dem Druck der Versicherungslobby nicht nachgegeben hätte”, fabuliert die Basler Zeitung.
Rossier: «Der Staat kann die Verwaltungskosten nicht verordnen»
Die NZZ führte mit Yves Rossier, Direktor des BSV, ein Interview zum Ausgang der Abstimmung über den Umwandlungssatz. Auszüge aus dem Gespräch:
Der Bundesrat hat mit der längeren Lebenserwartung und den sinkenden Erträgen argumentiert.
Rossier: Vernunftargumente allein konnten nun offensichtlich nicht überzeugen. Es ist auch so, dass Entscheide über die Solidarität und über die Verteilung der Opfer immer politisch sind. Man kann diese nicht mathematisch berechnen. Das bürokratische Ei des Kolumbus gibt es in der Sozialpolitik nicht. Politische Fragen brauchen eine politische Antwort. Und um diese muss immer wieder neu gestritten werden.
Die SP fordert einen externen Rentenüberwacher.
Massgebend ist, welche Regeln eingehalten werden müssen. In dieser Hinsicht scheint mir die geplante Oberaufsicht mehr als ein Rentenüberwacher zu bieten. Die Oberaufsicht muss nicht nur die Einhaltung der Regeln überwachen, sondern sie setzt auch, wie bereits gesagt, allgemein geltende Standards der Überwachung fest. Diese Oberaufsicht ist unabhängig, professionell, und die Sozialpartner haben Einsitz.
Im Abstimmungskampf wurde behauptet, dass viel Geld bei den Versicherungen zum Beispiel durch überhöhte Beraterhonorare oder Verwaltungskosten versickert. Wie viel Luft ist da noch drin?
Es fällt mir schwer, das zu sagen. Die Pensionskassen sind ja partnerschaftlich geführt. Ich kann mir also nicht vorstellen, dass dort absichtlich zu hohe Verwaltungskosten verrechnet werden. Etwaige Interessenkollisionen werden nun in der Strukturreform angepackt. Die Kosten der Vermögensverwaltung haben sich in den letzten 20 Jahren zudem deutlich nach unten bewegt, sie liegen nun bei 0,29 Prozent des Kapitalbetrags. Ich sehe nicht, wie der Staat die «richtige» Höhe der Verwaltungskosten vorschreiben kann. Man muss auf die partnerschaftliche Führung der Pensionskassen setzen.
Tages-Anzeiger: Die Renten sinken trotz Nein des Volks
Deutlich wie selten haben die Stimmbürger ihren Willen bekundet, dass die Renten nicht sinken sollen. Zwei Tage später ist klar: Die Abstimmung hat für viele angehende Pensionäre gar keine Wirkung. Ihre künftigen Renten werden trotzdem gekürzt.
«Man wird Massnahmen treffen, um den Umwandlungssatz zu senken, ohne dabei das Gesetz zu verletzen», sagt Pensionskassenexperte Martin Janssen. Und Direktor Werner Hertzog von der Bundespensionskasse Publica ergänzt: «Sehr viele Pensionskassen müssen sich gar nicht speziell um das Obligatorische in der beruflichen Vorsorge kümmern.» Wie andere angefragte Kassenchefs sagt er: «Wir werden den Umwandlungssatz weiter senken.»
660 Milliarden Franken waren Ende 2008 in der beruflichen Vorsorge angespart worden. Nur knapp die Hälfte davon fällt laut der Beratungsfirma Complementa in den obligatorischen Bereich. 55 Prozent ist überobligatorisches Kapital. Das Bundesamt für Sozialversicherungen schätzt, dass nur eine Minderheit von einer halben Million Arbeitnehmenden ausschliesslich obligatorisch versichert ist.
Und so machen die Pensionskassen für viele der übrigen 3,1 Millionen Versicherten eine Mischrechnung. Bei der Publica beträgt der Umwandlungssatz 6,53 Prozent, beim Nahrungsmittelhersteller Hügli 6,4 Prozent, bei der römisch-katholischen Vorsorge des Kantons Luzern 6,3 Prozent. Schweizweit liegt der Durchschnitt laut Swisscanto mit 6,7 Prozent bereits unter der Obligatoriumsvorgabe. «Es gibt eine Tendenz in diese Richtung», sagt Michael Brandenberger von Complementa.
Die Quersubventionierung vom überobligatorischen in den obligatorischen Bereich hat trotzdem Konsequenzen: Sie macht das überobligatorische Sparen weniger attraktiv. «Durch die Senkung des Umwandlungssatzes im überobligatorischen Bereich werden Verteilungswirkungen zugunsten kleiner Einkommen erzielt. Das führt in der Tendenz zu einer Stärkung von Alternativlösungen», sagt Janssen. Mehrere Pensionskassenverwalter raten ihren Versicherten bereits heute, die zweite Säule auf das Minimum zu beschränken und den Rest privat anzulegen.