axaAxa Winterthur bietet neu ein Pensionskassenlösung an, bei der die Versicherten selber bestimmen können, ob sie ihr Erspartes in der beruflichen Vorsorge mit der Garantie eines Versicherers oder mit mehr Chancen auf einen höheren Ertrag anlegen wollen.

Die Möglichkeit besteht vom Gesetz her bereits seit 2006. Damals wurde das dritte Paket der 1. BVG-Revision in Kraft gesetzt. In diesem steht, dass Vorsorgeeinrichtungen, die ausschliesslich Lohnanteile über dem anderthalbfachen BVG-Maximallohn (das entspricht heute 125’280 Franken) versichern, innerhalb des Vorsorgeplans verschiedene Anlagestrategien anbieten dürfen. Doch ein Widerspruch im Gesetz sprach lange gegen die Umsetzung dieser Möglichkeit.

Das Freizügigkeitsgesetz schreibt den Pensionskassen vor, sie hätten der versicherten Person bei einem Stellenwechsel die gesetzlich vorgeschriebene Mindestleistung mitzugeben. Die unerwünschte Folge: Wenn wegen der vom Versicherten gewählten Anlagestrategie weniger Ertrag auf dessen Konto liegt, muss die Pensionskasse die Differenz auf Kosten der Versichertengemeinschaft ausgleichen. Dieser Widerspruch soll nun gemäss einer vom Parlament an den Bundesrat überwiesenen Motion (Motion Stahl) aufgehoben und das Freizügigkeitsgesetz entsprechend angepasst werden. Allerdings wurde die die geforderte Gesetzesänderung vom Parlament noch nicht behandelt deshalb auch nicht vollzogen. Es besteht deshalb auch noch ein erhebliches Mass an Unsicherheit.

Jene Vorsorgebeiträge, die aus den Lohnanteilen über dem anderthalbfachen BVG-Maximallohn stammen, können in diesem neuen Vorsorgewerk angelegt werden. Die Versicherten haben dann gemäss Darstellung der Axa Winterthur für dieses Kapital die Wahl zwischen vier vorgegebenen Anlagestrategien. Umgesetzt werden diese Strategien durch die Anlage des entsprechenden Sparkapitals in so genannte Mischvermögen, die von Schweizer Anlagestiftungen bereitgestellt werden. Die Versicherten können bei dieser Lösung nicht nur zwischen verschiedenen Anlagestrategien sowie Aktienanteilen zwischen 10 und 50 Prozent wählen, sie können – wenn sich die persönlichen Verhältnisse ändern – nach Wunsch auch zwei Mal jährlich von einem Mischvermögen in ein anderes wechseln.

 Pressemitteilung /dMotion Stahl