Complementa Risiko Check-up 2011: Beitrag der Währungsabsicherung zur Performance
Der seit 1995 von Complementa durchgeführte Risiko Check-up wird seit einigen Jahren von einer detaillierten Studie mit den Resultaten begleitet. An der diesjährigen Umfrage haben 382 (Vorjahr 418) Vorsorgeeinrichtungen teilgenommen mit einem Gesamtvermögen von 430 Mrd. Franken.
Aus der Fülle der Daten im Bericht greifen wir die Angaben zum Thema Währungsabsicherung heraus, welche erstmals systematisch ausgewertet worden sind. Complementa schreibt dazu: Die Abbildung unten zeigt, dass namentlich Investitionen in Hedge Funds und Rohstoffe von den meisten Kassen währungsgesichert umgesetzt werden. Allgemein ist festzustellen, dass der Umfang der Fremdwährungsabsicherung tendenziell mit der Kassengrösse ansteigt. Die Absicherungsquoten bei einer grössengewichteten Betrachtung liegen denn auch deutlich über denjenigen einer ungewichteten. So impliziert beispielsweise bei Obligationen FW der gewichtete Durchschnitt eine Absicherungsquote von 71% für die zweite Säule, während die typische Vorsorgeeinrichtung, dargestellt durch den ungewichteten Durchschnitt, mit 33% weitaus weniger stark Währungsrisiken absichert.
Neben der Erkenntnis, dass in der zweiten Säule im beträchtlichen Umfang Währungsrisiken reduziert werden, zeigen sich deutliche Unterschiede zwischen den einzelnen Kassenkategorien bezüglich des verbleibenden Währungsrisikos. So sind kleine Kassen trotz stärker ausgeprägtem „Home-Bias“ einem höheren Währungsrisiko ausgesetzt als grosse Vorsorgeeinrichtungen. Interessant ist auch, dass öffentlichrechtliche Kassen (aufgrund einiger grosser Kassen) deutlich geringere Fremdwährungsquoten nach Absicherung aufweisen als privatrechtliche.
Die durchschnittliche Rendite aller Kassen liegt 2010 bei rund 2.9%. Etwa einen Drittel der Gesamtrendite 2010 dürfte dabei auf die Absicherung von Fremdwährungen zurückzuführen sein. Noch etwas akzentuierter dürfte der Effekt im 1. Halbjahr 2011 ausgefallen sein. Wird mit den per Ende 2010 beobachteten Währungsabsicherungsquoten die Rendite bis Mitte 2011 simuliert, ist von einer Rendite um die 0.2% auszugehen. Ohne Währungsabsicherung würde hingegen ein Verlust von -1.5% resultieren. Hierin zeigt sich der Effekt von Währungsentwicklungen und die Wichtigkeit, sich Währungsrisiken bewusst zu werden und systematisch zu steuern.
Weitere sehr aufschlussreiche Kapitel befassen sich mit Themen wie Technischer Zinssatz versus aktuelles Zinsniveau oder Technisches Absinken der Deckungsgrade versus nachhaltige Verbesserung der finanziellen Situation.
Eine Kurzfassung des Berichts kann von der Website der Complementa heruntergeladen werden, der vollständige Bericht ist bei der Complementa erhältlich.
Verbesserung der Durchführung der AHV
Eine Reihe von Verbesserungen in der Durchführung der AHV kann schon bald realisiert werden. Der Bundesrat hat die vom Parlament in der Sommersession 2011 verabschiedete Revision des AHV-Gesetzes und die entsprechenden Verordnungsänderungen auf den 1. Januar 2012 in Kraft gesetzt. Das Revisionspaket enthält eine Serie von Verbesserungsmassnahmen, die seit Jahren hängig und im Rahmen der 11. AHV-Revision unbestritten waren.
BS auf dem Weg zur BB-Aufsicht mit BL
Die Justizkommission des Kantons Basel-Stadt (JSSK) hat der Zusammenlegung der kant. BVG-Aufsicht mit jener von Baselland zugestimmt, was reine Formalität war. Im Bericht dazu ist folgender Passus interessant: “Der Kanton Solothurn war laut JSSK lnitiant des regionalen Projekts, beteiligt sich aber vorerst ebenso wenig wie der Kanton Aargau. Die Bürgergemeinden Basel und Riehen können bestehende Stiftungen wie die Christoph Merian Stiftung weiterhin beaufsichtigen.”
Ehemaliger Anlagechef der Zürcher Pensionskasse BVK angeklagt
Dem ehemaligen Anlagechef der BVK Personalvorsorge des Kantons Zürich wird unter anderem mehrfache passive Bestechung und mehrfache ungetreue Amtsführung vorgeworfen. Laut der Staatsanwaltschaft hat er in den Jahren 2000 bis 2010 von fünf BVK-Geschäftspartnern wiederholt Bargeld und andere finanzielle Vorteile angenommen oder sich versprechen lassen. Der Deliktsbetrag beläuft sich laut Mitteilung auf rund 1,67 Millionen Franken. Ausserdem wird dem Beschuldigten vorgeworfen, die BVK im Zusammenhang mit Sanierungsmassnahmen, die 2001 und 2002 zugunsten der Beteiligungsgesellschaft BT&T Asset Management AG ergriffen wurden, im Umfang von 43,5 Millionen Franken geschädigt zu haben. Schliesslich wird ihm zur Last gelegt, bei Geschäften mit der Argus Finanz AG auf Rückvergütungen (Retrozessionen) in der Höhe von 2,3 Millionen Franken verzichtet zu haben.
In diesem Zusammenhang ist auch gegen den Gründer und Chef der BT&T-Gruppe, Walter Meier, Anklage wegen mehrfacher Bestechung erhoben worden. Er soll dem ehemaligen BVK-Anlagechef mehrfach Bargeld in der Höhe von 121’700 Franken übergeben haben. Der BT&T-Chef selbst weist jegliche Vorwürfe von sich, wie das Unternehmen am Montagmorgen mitteilte.
Ebenfalls wegen Bestechung angeklagt ist ein früheres Verwaltungsratsmitglied einer Beteiligungsgesellschaft sowie der Chef der Lehmann Partners AG. Ihnen wird zur Last gelegt, dem damaligen BVK-Anlagechef Bargeld in der Höhe von 200’000 beziehungsweise 863’000 Franken übergeben zu haben.
Die Anklage gegen den Chef der Argus Finanz AG lautet ebenfalls auf mehrfaches Bestechen sowie auf mehrfache Anstiftung zu ungetreuer Amtsführung. Er soll dem ehemaligen Anlagechef der BVK Bargeld im Gegenwert von mindestens 180’000 Franken übergeben und andere finanzielle Vorteile verschafft haben.
Schliesslich wird auch der ehemalige Geschäftsführer und Partner der DL Investment Partners AG wegen mehrfachen Bestechens angeklagt, der wegen Flucht- und Verdunkelungsgefahr noch immer in Untersuchungshaft sitzt. Er soll dem ehemaligen BVK-Kadermitglied finanzielle Vorteile verschafft und Vermögenswerte von mindestens 300’000 Franken versprochen haben.
Mercer Global Pension Index: Schweiz auf Platz 3
Die Niederlande erreichen das dritte Jahr in Folge den ersten Platz im Melbourne Mercer Global Pension Index. Australien hat aufgeholt und steht nun wieder an zweiter Stelle, gefolgt von der Schweiz. Die Schweiz hat gegenüber dem Vorjahr einen Rang verloren und erreicht mit einer Punktzahl von 72,7 den dritten Platz. Die Schlusslichter sind Indien und China.
Dies ist das Ergebnis des Melbourne Mercer Global Pension Index 2011. Im Rahmen dieser Studie, die das internationale Beratungsunternehmen Mercer zusammen mit dem Australian Centre for Financial Services nun bereits zum dritten Mal durchgeführt hat, wurden die Vorsorgesysteme von 16 Ländern bewertet. Zur Beurteilung der Vorsorgesysteme wurden 40 Indikatoren ausgewertet. Diese basieren auf den Kriterien „Leistungen“, „Finanzierung“ und „Rahmenbedingungen“.
Als grösste Herausforderung für das Schweizer Vorsorgesystem gilt nach wie vor das im Vergleich zur Lebenserwartung tiefe Rentenalter. Dies wird durch die neuen Statistiken belegt, welche einen deutlichen Anstieg der Lebenserwartung in den letzten 10 Jahren zeigen. Zudem muss bei Pensionierung keine Rente bezogen werden, was für die Kapitalbezüger heisst, dass sie kein sicheres Mindesteinkommen haben.
Der Index verdeutlicht, dass es kein perfektes Vorsorgesystem gibt. Kein Land wurde mit der Note A bewertet und zehn Länder erhielten entweder die Note C (erhebliche Risiken bzw. Nachteile) oder D (erhebliche Schwächen und Versäumnisse).
NZZaS: Besteuerung bei Kapitalbezug
BG: Rente für Konkubinatspartnerin
Der Beobachter berichtet über ein Urteil des Bundesgerichts zum Falle einer Konkubinatspartnerin: Eine Pensionskasse wollte einer jungen Mutter nach dem Tod ihres Konkubinatspartners keine Leistungen zahlen. Der Mann kam 2008 bei einem Unfall ums Leben. Das Paar hatte einen vierjährigen gemeinsamen Sohn. Die Kasse weigerte sich, eine Hinterlassenenrente auszuzahlen, denn ihr Reglement verlangt, dass Konkubinatspartner unmittelbar vor dem Tod während mindestens fünf Jahren ununterbrochen einen gemeinsamen Haushalt geführt haben müssen. Das Paar hatte aber erst vier Jahre lang zusammengelebt. Das Berner Verwaltungsgericht wies die Beschwerde der Frau ab. (…)
Das Bundesgericht hat nun das Berner Urteil aufgehoben. Denn ein gemeinsamer Haushalt könne auf verschiedenste Arten geführt werden. Gerade junge Konkubinatspartner seien mobiler. Das Paar habe die Lebensgemeinschaft teils auf Reisen und mit Unterbrüchen gestaltet, aber mit dem klaren Willen zum Zusammenleben. Fazit: Die Pensionskasse muss der Frau die volle Hinterlassenenrente bezahlen. (9C_902/2010).
Frage Hiltpold: Nutzung der WEF, Vernehmlassung zum Bericht Ende 2011
Eingereichter Text: Zeitungen veröffentlichten Ende Juli Artikel, die von laufenden Arbeiten im BSV zu Einschränkungen der Nutzung der zweiten Säule beim Kauf eines Hauses oder einer Wohnung berichten. Diese Artikel kündigen an, dass ein Bericht zu diesen Fragen der BVG-Kommission zugestellt wird. Diese soll anschliessend dem Bundesrat Vorschläge unterbreiten.
– Kann der Bundesrat bestätigen, dass solche Arbeiten im Gange sind?
– Beabsichtigt er gegebenenfalls, dem Parlament Massnahmen zu Nutzungseinschränkungen vorzuschlagen?
Antwort des BR: Suite à la votation du 7 mars 2010 sur le taux de conversion minimal, le Conseil fédéral a annoncé qu’il présenterait un rapport sur tous les problèmes et défis de la prévoyance professionnelle. Ce rapport est actuellement en cours d’élaboration et la Commission LPP y collabore étroitement. Une partie du rapport traitera des versements en capitaux, dont les retraits pour acquérir un logement font partie. Si les retraits peuvent correspondre à un besoin des assurés et avoir des effets positifs du point de vue du marché immobilier, il ne faut pas oublier qu’ils ont une influence directe sur la protection des assurés qui, en raison du retrait, ne peuvent prétendre qu’à des prestations réduites après la survenance d’un risque assuré. (….)
Le rapport sur l’avenir du deuxième pilier présentera non seulement une vue d’ensemble des problèmes et des défis de la prévoyance professionnelle, mais il mentionnera aussi des solutions possibles et une proposition d’agenda de réformes. Le Conseil fédéral soumettra le rapport au Parlement en 2012, après avoir consulté les milieux intéressés fin 2011/début 2012. Celui-ci pourra ensuite débattre sur tous les sujets contenus dans le rapport, y compris la question du versement en capital en vue d’acquérir un logement.
TA PK-Rating: Mehr Transparenz
Der Tages-Anzeiger hat die Resultate der vierten Ausgabe seines PK-Ratings publiziert. Die Teilnahme hat zwar einen neuen “Rekord” erreicht, blieb aber erneut eher bescheiden. 39 Kassen haben sich dem Vergleich gestellt, der für viele von ihnen wohl eher ernüchternd ausgefallen sein dürfte. Der jetzt sehr ausgefeilte Fragebogen berücksichtigt soweit überhaupt möglich alle Besonderheiten der 2. Säule, welche solche Ratings zu einer sehr anspruchsvollen Sache machen. Die Aussagekraft ist damit gegeben und auch die zweifellos wertvollen Informationen für die jeweiligen Vorsorgeeinrichtungen und ihre Versicherten. Dass nicht mehr Kassen den Mut für die damit verbundene Transparenz aufbringen, ist bedauerlich.
Obenaus geschwungen ist in der Schlussabrechnung die Migros PK, gefolgt von Swiss Re und ZKB. Alles drei Schwergewichte in der Vorsorgeszene und somit keine Überraschungen. Erst dann kommen weniger bekannte Einrichtungen. Die ganze Liste ist auf den pdf im Anhang einsehbar.
Die Endwertung setzt sich zusammen aus den drei Komponenten Leistungen, Finanzierung und Performance und Verzinsung. Bei den Leistungen erzielte die Swiss Re PK den Spitzenplatz, bei der Finanzierung Kuoni Reisen und in Sachen Performance finden sich mit Hagedorn-Meilen, Metallum Group und Bucher-Guyer, Safar neue Namen, die aufzeigen, dass auch kleinere Pensionskassen vorne mitmischen können.
How seasonal moods affect investments
People who experience seasonal depression shun financial risk-taking during seasons with diminished daylight, but are more willing to accept risk in spring and summer, a study by prof. Lisa Kramer of the University of Toronto’s Rotman School of Management and Waterloo’s Mark Weber suggests.
The researchers based their findings on a study of faculty and staff at a large North American university. Participants were paid for each part of the study they joined, which included online surveys and behavioral assessments.
They also had the option of putting some or all of their payment into an investment with 50:50 odds and where the potential gains exceeded the potential losses, to mimic financial risk. Participants who experienced seasonal depression chose more of the guaranteed payments and put less money at risk in winter, but their risk tolerance came more into line with other participants’ in summer.
About 10 percent of the population suffers from severe seasonal depression, known as seasonal affective disorder (SAD); other still experience some degree of seasonal fluctuation in mood. Previous research has noted that seasonal patterns in stock market returns have been consistent with people avoiding risk in the fall and winter.
ahv-gemeinsam.ch – AHV-Reformprozess erhält eigene Plattform
Die neue Internetplattform www.ahv-gemeinsam.ch informiert über den Reformprozess zur Sicherung der AHV für künftige Generationen. Sozialpartner, politische Parteien und Kantone sind bereit, gemeinsam mit dem Eidgenössischen Departement des Innern EDI die nächsten Reformschritte anzugehen.
State Street übernimmt Complementa, Joost neuer CEO
Benjamin Brandenberger, VR-Präsident der Complementa, schreibt in einer Mitteilung vom 3.10.11: “Wir haben heute die Übernahme der Complementa Investment-Controlling AG und der Allocare AG durch State Street bekannt gegeben. Sämtliche 120 Mitarbeiter von Complementa und Allocare werden übernommen. Unser Unternehmen ist nun eine 100%-ige Tochtergesellschaft von State Street. Complementa und Allocare werden jedoch weiterhin unter ihrem bisherigen Namen firmieren und ihre eigene Identität vollständig beibehalten. Sowohl ich als auch Michael Brandenberger werden wie bis anhin dem Verwaltungsrat von Complementa angehören und im Unternehmen aktiv bleiben. Andreas Joost, gegenwärtig Mitglied der Complementa-Geschäftsleitung, wird die Position des CEO übernehmen und in Zukunft die Geschäfte von Complementa leiten.”
NZZ: Kommentar zum Verkauf der Complementa an State Street
Michael Ferber kommentiert in der NZZ vom 7.10.11 den Verkauf der St.Galler Pensionskassen-Dienstleistungsgesellschaft Complementa an State Street. Ferber schreibt: “Der amerikanische Finanzkonzern State Street hat in dieser Woche den Kauf der Complementa bekanntgegeben. Der Gründer und Verwaltungsratspräsident Benjamin Brandenberger begründete den Verkauf in einer Pressemitteilung damit, der Verkauf an State Street verschaffe Complementa Zugang zu den weltweiten Ressourcen des US-Konzerns und erweitere die Produktpalette. Hinter der Veräusserung einer der führenden Pensionskassen-Beratungsfirmen dürfte aber deutlich mehr stecken. So macht es stutzig, dass Brandenberger und sein Sohn Michael, CEO und Präsident des Unternehmens, in Zukunft nur noch als Mitglieder des Verwaltungsrats fungieren sollen. Complementa gab dazu keine Stellungnahme ab und verwies auf State Street.”
“Für den Rückzug der Brandenbergers dürfte es hingegen verschiedene Gründe gegeben haben. So soll das Unternehmen in letzter Zeit einige Mandate verloren haben. Dabei dürfte der Anlageskandal bei der BVK Personalvorsorge des Kantons Zürich eine wichtige Rolle gespielt haben. Ein Anfang dieses Monats angeklagter Pensionskassenmanager soll sich hier gemäss der Staatsanwaltschaft in den Jahren 2000 bis 2010 mit einem Betrag von 1,67 Mio. Fr. bestechen lassen haben. Complementa war bei der BVK als Kontrolleur engagiert, und der Ruf des Unternehmens hat infolge des breit in den Medien aufgerollten Skandals gelitten. Ausserdem soll es bei Complementa bei der Nachfolgeregelung von Benjamin auf Michael Brandenberger Probleme gegeben haben. Nun, nach dem Verkauf, ist noch die Frage offen, was mit Complementas Beratungsgeschäft passiert. Würde die als Depotstelle und Produkt-Anbieter fungierende State Street dieses weiterbetreiben, läge ein klarer Interessenkonflikt vor. Ein Verkauf des Bereichs ist denkbar.”
Gebundene Vorsorge – was kann man bei den Steuern abziehen?
Bei der gebundenen Vorsorge (Säule 3a) können in diesem Jahr höchstens 6’682 Franken einbezahlt und beim steuerpflichtigen Einkommen abgezogen werden, wenn der Steuerpflichtige erwerbstätig und in einer Pensionskasse versichert ist. Für Personen, die in keiner Pensionskasse versichert sind, erhöht sich die maximale Abzugslimite auf 20 Prozent des AHV-pflichtigen Einkommens, höchstens aber auf 33’408 Franken.
Die Abzugslimite von 6’682 Franken (Stand 2011) gilt für alle Steuerpflichtigen, die ein Erwerbseinkommen aufweisen und einer Vorsorgeeinrichtung (nach Art. 80 BVG) angehören. Als Vorsorgeeinrichtungen in diesem Sinne gelten nicht nur BVG-registrierte Einrichtungen, sondern auch Pensionskassen im überobligatorischen Bereich. Die Abzugsberechtigung ist auch dann gegeben, wenn ein Arbeitnehmer nur Risikoprämien entrichtet (meistens bis zum 25. Altersjahr) oder wenn ein Steuerpflichtiger (zum Beispiel nach einer Verselbständigung) weiterhin Prämien an eine Freizügigkeitspolice für die Deckung der Risiken Tod und Invalidität bezahlt. Bei verheirateten Personen (oder eingetragenen Partnerschaften) können beide Partner die Abzüge für sich beanspruchen, wenn sie erwerbstätig sind. Die Beiträge dürfen zudem bis längstens fünf Jahre nach Erreichen des ordentlichen AHV-Rentenalters abgezogen werden.
Swisscanto PK-Monitor: Sinkende Deckungsgrade im Q3
Der Swisscanto Pensionskassen-Monitor zeigt für das dritte Quartal 2011 eine weitere Verschlechterung der Finanzierungssituation von Schweizer Vorsorgeeinrichtungen. Mit einem Deckungsgrad von 100,3% haben sich die Reserven der privatrechtlichen Pensionskassen per 30. September 2011 gegenüber dem Vorquartal um 2,3 Prozentpunkte verringert. Die öffentlich-rechtlichen Kassen wiesen mit 88,2% weiterhin eine Unterdeckung auf, welche einer Verminderung von 2,8 Prozentpunkten gegenüber derjenigen des Vorquartals entspricht. Insgesamt sank die durchschnittliche vermögensgewichtete Deckung aller erfassten Vorsorgeeinrichtungen im dritten Quartal von 97,4% auf 94,7%.
Die Renditen im dritten Quartal verschlechterten sich erneut. Die erfassten Vorsorgeeinrichtungen erzielten eine durchschnittliche vermögensgewichtete Rendite von -2,1% seit Jahresbeginn. Kurs- und Fremdwährungsverluste trugen ebenfalls zur schlechteren Finanzierungssituation der Vorsorgeeinrichtungen bei.
Die Schätzungen sind Hochrechnungen aufgrund der Marktentwicklungen und der von den Umfrageteilnehmern zu Beginn des Jahres 2011 gewählten Anlagestrategie. Die Fremdwährungsabsicherungsquoten von 111 Kassen, die fast die Hälfte des Bilanzvolumens ausmachen, waren bekannt. Diese beobachteten Absicherungsquoten wurden für das Gesamtuniversum hochgerechnet. Um den Anteil der Kassen in Unterdeckung zu ermitteln, wurden einerseits die Angaben dieser 111 Kassen berücksichtigt, andrerseits wurde davon ausgegangen, dass bei den restlichen Kassen lediglich Hedge Funds und Commodities währungsgesichert sind. Weitere Informationen sind unter www.swisscanto.ch/pk-monitor erhältlich.

