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Die von der Schweizerischen Kammer der Pensionskassenexperten beschlossene Fachrichtlinie (FRP 4) zur Festlegung des technischen Zinssatzes tritt per 1. Januar 2012 in Kraft. Aufgrund dieser neuen Richtlinie muss bei vielen Vorsorgeeinrichtungen die Höhe des technischen Zinssatzes zur Diskussion gestellt werden.

Die Fachrichtlinie dient als Basis für die Empfehlung des Experten bezüglich des technischen Zinssatzes zur Bewertung der Rentenverpflichtungen und technischen Rückstellungen. Der Referenzzinssatz wird jährlich per 30. September anhand einer Berechnungsformel ermittelt und gilt jeweils für die Jahresabschlüsse der 12 darauffolgenden Monate.

Es ist davon auszugehen, dass sich der jetzt geltende, eher unrealistische Referenzzinssatz von heute 4.25% in den nächsten Jahren deutlich reduziert. Bereits per 30. September 2011 liegt der Referenzzinssatz voraussichtlich im Bereich von 3.25% bis 3.75%. Als Hilfestellung für die langfristige Planung wird auf einer neuen Internetseite, eingerichtet von der PPCmetrics, die simulierte Entwicklung des Referenzzinssatzes dargestellt. Die Simulationen werden monatlich aktualisiert und erlauben es, die erwartete Veränderung des Referenzzinssatzes über die nächsten Jahre abzuschätzen.

  Website technischer Zinssatz