Dutch Pension-Fund Finances “Still Worrisome”
The Dutch central bank said the financial position of the country’s pension funds remains “worrisome,” although the average coverage ratio increased.
“The worrisome financial position of many pension funds is related to the decline in interest rates, which raised the market value of future obligations,” the Amsterdam-based bank said in its quarterly report.
The average coverage ratio of Dutch pensions rose to 103 percent last month from 95 percent in August. Funds have to increase their coverage ratio, or benefits relative to future payouts, to a regulatory minimum of 105 percent within five years, according to the central bank, which oversees the country’s 600 pension funds.
Seven pension funds will lower pension payments by between 2 to 5.9 percent to improve their financial position, the bank said. These cuts will affect 49,000 participants in the plans.
BSV verfügt Liquidation der «Ascoop»
Die Pensionskasse «Ascoop» wird per 1. Januar 2011 liquidiert. Das Bundesamt für Sozialversicherungen als Aufsichtsbehörde hat die Liquidation der Pensionskasse verfügt und einen Liquidator eingesetzt. Damit kann ein schwieriger Sanierungsfall zum Abschluss gebracht werden.
Der Pensionskasse «Ascoop» waren als Sammelstiftung vor allem Betriebe des öffentlichen Verkehrs angeschlossen. In den Jahren 2000 bis 2003 geriet sie in eine erhebliche Unterdeckung, die im Jahr 2008 rund 700 Mio. Franken erreichte. Die Versicherten und ihre Arbeitgeber mussten einschneidende Sanierungsmassnahmen treffen, um ihre 2. Säule zu sichern.
Inzwischen konnten sich fast alle der rund 150 Vorsorgewerke, die im Jahr 2009 noch der «Ascoop» angehörten, mit ihren gut 9’500 Versicherten und 5’300 Pensionierten anderen Sammeleinrichtungen anschliessen und die Sanierung fortführen, so dass sie die «Ascoop» nicht mehr belasten. Bei der «Ascoop» verbleiben nur noch 11 Vorsorgewerke mit insgesamt 41 aktiven Versicherten und 49 Personen in Rente, sowie zusätzlich eine sogenannte "Rentnerkasse". Diese besteht aus 333 Rentnerinnen und Rentnern, die keinem Arbeitgeber mehr zugeordnet werden können.
Bei dieser Ausgangslage besteht keine Aussicht mehr auf Weiterführung oder Sanierung der «Ascoop». Auf Antrag des Stiftungsrats hat deshalb das BSV die Liquidation der «Ascoop» verfügt. Als Liquidator wurde Patrick Sutter, Schwyz, eingesetzt.
Für die verbliebenen 11 Vorsorgewerke, die der «Ascoop» noch angeschlossen sind, wird der Liquidator die Sanierungsmassnahmen weiterführen und eine neue Vorsorgelösung suchen.
Die «Rentnerkasse» wird dem Sicherheitsfonds übertragen, weil sie als eigenständiges Vorsorgewerk nicht mehr saniert werden kann und sie ihre Verpflichtungen nicht mehr vollständig wird erfüllen können. Die Renten von 330 Rentenbezügern werden dadurch vollumfänglich gesichert. Die Leistungspflicht des Sicherheitsfonds ist jedoch begrenzt. Darum werden 3 Pensionierte, deren Renten auf einem früheren Lohn von mehr als 150’000 Franken beruhen, mit einer Rentenkürzung rechnen müssen.
Der Sicherheitsfonds schätzt seinen Aufwand für die Sicherstellung der Leistungen dieser «Rentnerkasse» auf maximal 30 Mio. Franken.
Othmar Simeon: Ein neues Rentenmodell
Der Leiter der Swisscanto Vorsorgeberatung, Othmar Simeon, hat in der UnternehmerZeitung das Thema der zunehmenden Ungleichgewichte mit der schiefen Lastenverteilung zwischen Aktiven und Rentnern aufgegriffen. Als Lösung schlägt er die Aufteilung der Altersleistung in eine Grund- und Zusatzrente vor.
Simeon hält fest: “Das Modell Grundrente/Zusatzrente könnte schon unter dem heutigen Gesetz über die berufliche Vorsorge (BVG) von einem grossen Teil der Pensionskassen praktiziert werden. Dies unter der Voraussetzung, dass das sogenannte BVG-Minimum nicht verletzt wird. Die Vorsorgepläne vieler Kassen übertreffen jedoch das gesetzliche Rentenminimum deutlich und könnten deshalb durch Reglementsänderungen das solidarische Modell einführen. Soll das neue System hingegen flächendeckend zur Anwendung kommen, wäre eine Änderung des BVG nötig. Deshalb ist es wichtig, dass sich Pensionskassen, Vorsorgeexperten und Politiker, die letztlich für die gesetzlichen Bestimmungen verantwortlich sind, stärker mit dieser Idee des Rentensplits befassen. Eine Umsetzung dieses Prinzips würde zweifellos unseren Vorsorgeeinrichtungen zu mehr Akzeptanz bei den verschiedenen Beteiligten verhelfen. Wichtig ist nun, die Weichen für solche Reformen rechtzeitig zu stellen.”
Sozialversicherungs-Statistik 2010 (2008)
Die neu erschienene “Sozialversicherungsstatistik 2010” weist für das Berichtsjahr 2008 Einnahmen aus, die mit plus 3,4% stärker gestiegen sind als die Ausgaben (+2,7%). Seit vier Jahren übertrifft damit die Zuwachsrate der Einnahmen diejenige der Ausgaben. Es besteht eine Tendenz zur Verbesserung der Sozialversicherungsfinanzhaushalte. Die Einnahmen aller Sozialversicherungen betragen 151 Milliarden Franken, die Ausgaben 124 Milliarden Franken. Die Sozialleistungsquote ist 2008 auf 20,5 Prozent gefallen, nachdem sie 2005 noch 22,3% betragen hatte. Damit sind die Sozialleistungen der Schweiz zum dritten Mal in Folge weniger stark angewachsen als das Bruttoinlandprodukt. Erste Ergebnisse für 2009 (AHV, IV, EL, EO, ALV) deuten darauf hin, dass die Sozialversicherungen 2009 von der Wirtschaftsabschwächung beeinflusst wurden.
Sozialversicherungsstatistik 2010 – Übersicht / pdf Download
Frage Rechsteiner: Spekulative Anlagen für Pensionskassen
Eingereichter Text: Der Bundesrat hat letzte Woche im Rahmen der Verstärkung der Aufsicht für Krankenkassen entschieden, diese alternativen Anlagen wie Hedge Funds usw. zu verbieten. Ist er nicht der Auffassung, dass jetzt der Zeitpunkt gekommen ist, die spekulativen Anlagen auch für Pensionskassen neu zu überprüfen (nachdem die Pensionskassen genauso zur sozialen Sicherheit gehören wie die Krankenkassen)?
Der Bundesrat hält in seiner Antwort u.a. fest: “Selon les derniers chiffres publiés par l’Office fédéral de la statistique, ils représentaient globalement 5,5 pour cent du total du bilan à fin 2009 et la limite pour cette catégorie est fixée à 15 pour cent. Le rapport sur l’avenir du deuxième pilier que le Conseil fédéral transmettra au Parlement en fin d’année 2011 reviendra sur cette thématique et examinera si la réglementation actuelle est encore adéquate, à la lumière notamment de la récente crise financière. Il faut préciser pour conclure que les placements des caisses-maladie et ceux des caisses de pension ne présentent pas le même profil de risque. Les fonds des caisses-maladie doivent couvrir les besoins de liquidité et les provisions pour les cas de maladie advenus. Ceux des caisses de pension doivent être placés sur le long terme. Il n’est donc pas injustifié de réglementer différemment les placements en question.”
Peter Bänziger: Der Spagat zwischen Rendite und Sicherheit
In einem Interview mit dem Strategie Magazin hat Peter Bänziger, Anlagechef der Swisscanto, eine erste, grundsätzlich optimistische Prognose für das Jahr 2011 abgegeben. Er übersieht aber nicht die Probleme, denen sich die Pensionskassen ausgesetzt sehen. Auszüge aus dem Gespräch:
“Der durchschnittliche Deckungsbeitrag der Pensionskassen in der Schweiz liegt gegenwärtig bei 91,9 …
Bänziger:…Das ist richtig, doch die privat-rechtlichen Kassen liegen bei 104,7. Das ist zwar besser, aber auch immer noch sehr knapp …
… Genau. Das ist nicht sehr zufriedenstellend. Wie sehen Sie die Chancen der Pensionskassen, den Deckungsgrad mittelfristig erhöhen zu können?
Auf dem Eidgenossen gibt es derzeit eine risikofreie Rendite von 1,6 Prozent. Damit sind die Pensionskassen einerseits gezwungen, höhere Risiken zu nehmen. Andererseits verfügen sie nicht über den Deckungsgrad, um solche höheren Risiken zu nehmen. Das ist der Spagat. Nun ist die Frage, ob es möglich ist, mit einer statisch-strategischen Vermögensaufteilung höhere Erträge zu erzielen, wenn die Staatsobligationenrenditen derart niedrig sind.
Was verstehen Sie in diesem Zusammenhang unter statisch-strategisch?
Statisch heisst, man legt bei den verschiedenen Anlagekategorien fixe Gewichtungen fest. Die Frage ist nun, ob das ausreicht. Meine Befürchtung ist, dass dies nicht reicht. Das bedeutet, dass wir Modelle finden müssen, die dynamischere Anpassungen in der Vermögensaufteilung zulassen.
Lassen Ihre Pensionskassen darüber mit sich reden?
Mit den ersten Pensionskassen sind wir im Gespräch. Sie haben das Problem erkannt. Es würde aber einen Paradigmenwechsel bedingen, wenn sie von einer strategischen Vermögensaufteilung zu einer dynamischen Allokation oder einem Timing der Strategien wechseln würden. Und so weit sind wir noch nicht.
Das wäre innerhalb des rechtlichen Rahmens möglich?
Selbstverständlich, das wäre innerhalb der BVV2-Richtlinie realisierbar. Es gibt auch bereits erste Produkte auf dem Markt.
Wie lange würde es dauern, bis der Deckungsgrad mit solchen Modellen von den gegenwärtig 91,9 auf 100 Prozent gesteigert werden könnte?
Das hängt vom Risikoprofil ab. Wenn man davon ausgeht, dass solche Strategien jährlich 1,0 bis 1,5 Prozent mehr rentieren, muss man damit rechnen, dass es rund zehn Jahre dauert, bis der Deckungsgrad von 100 Prozent erreicht werden würde.
Das heisst im Umkehrschluss, dass die rund 15 Prozent der Pensionskassen, die eine Unterdeckung aufweisen, mit dem statischen Modell faktisch keine Chance haben, den Deckungsbeitrag zu erreichen?
Nicht, wenn sie das Risiko nicht massiv erhöhen. Oder wenn die Aktienmärkte eine sensationelle Performance erzielen. Der Vorteil von dynamischen Modellen ist zudem, dass das Rückschlagpotenzial deutlich kleiner ist als bei den traditionellen, statischen Strategien.
Ungarn enteignet Pensionskassen-Sparer
Ungarn greift für den Abbau der hohen Schulden zu radikalen Methoden. Das Land verstaatlicht einen Teil des Geldes, das die arbeitende Bevölkerung für ihre Pensionierung zurückgelegt hat. Es geht um die 14 Milliarden Franken von 3 Millionen Bürgern in der seit 1998 existierenden privaten Säule des Versicherungssystems. Vertreter der linken und grünen Opposition sprachen im Parlament von «Rentenklau» und «Diebstahl».
Neuer Chef Asset Management bei der BVK
Der 41-jährigen Adrian Wipf, Betriebsökonom FH, wurde zum Chef des Asset Managements der BVK Personalvorsorge des Kantons Zürich ernannt. Er wird die Stelle am 1. März 2011 antreten. Wipf war bei verschiedenen Schweizer Finanzinstituten in Führungsfunktionen tätig, darunter vier Jahre bei der Swisscanto Asset Management AG und zehn Jahre bei der Julius Bär Investment Funds Services AG. Er hat sich nebenberuflich zum diplomierten Finanzanalytiker und Vermögensverwalter (CEFA) und zum Chartered Alternative Analyst (CAIA) weitergebildet. Gegenwärtig ist er in der Ecofin-Gruppe in Zürich für die Betreuung von Pensionskassen und für den Aufbau einer indexbasierten Anlagelösung für institutionelle Anleger verantwortlich. Der in Winterthur wohnhafte Adrian Wipf füllt die Vakanz, die entstanden ist, nachdem die Finanzdirektorin im Juni 2010 auf Grund von Bestechungsvorwürfen den damaligen Leiter der Vermögensverwaltung der BVK, Daniel Gloor, fristlos entlassen hatte.
Eco: Wege aus dem Ertragsloch
Die Sendung Eco des Schweizer Fernsehens hat sich am 13.12.10 mit der Ertragssituation bei den Pensionskassen auseinandergesetzt (“Die zweite Säule wackelt”). Ausgangsthese: wegen der Tiefzinsen reicht der Kapitalertrag nicht aus, um die vorgeschriebenen Renten auszurichten. Damit kommt es zu ungewollten Solidaritäten, die Aktiven müssen die Löcher stopfen. In Einzelinterviews auf der Website von Eco wird eine Reihe von Exponenten der Beruflichen Vorsorge befragt. SGB-Präsident Paul Rechsteiner kommt zu anderen Schlüssen als Eco. Er muss es, weil jetzt für jedermann offenbar wird, wie irreführend und falsch die Argumentation des SGB bei der Umwandlungssatz-Abstimmung war. Also sind für die Finanzprobleme der Pensionskassen nicht falsche Grundlagen, sondern “Geier” und “verbreitete Korruption” dafür verantwortlich. Die ungewollten Solidaritäten sind “normal”. Die Anlageprobleme will er mit einem Verbot von Hedge Fonds und weiteren Vorschriften lösen.
Differenzierter sehen es die anderen Fachleute. Für alle ist klar, dass der Umwandlungssatz zu hoch ist. Hanspeter Konrad vom ASIP sieht ihn in der Gegend von 6,4%, Janssen bei unter 5%. Im Übrigen stimmen alle überein, dass mehr Transparenz vonnöten ist, um den Wettbewerb unter den Dienstleistungsanbietern zu verstärken und damit Kosten zu sparen. Weil aber alles sehr vage blieb, wurde damit auch nichts Konkreteres als “ein paar hundert Millionen” Einsparungen versprochen. Beteiligung der Rentner an den Verlusten: das heikle Thema verläuft entlang der bekannten Linien. Der Rentner-Vertreter ist natürlich dagegen.
Fachhochschule NW mit neuer Vorsorgelösung
Ab 1. Januar 2011 werden alle Mitarbeitenden der Fachhochschule Nordwestschweiz FHNW in eine einheitliche Vorsorgelösung überführt. Der Fachhochschulrat hat den Anschlussvertrag mit der Basellandschaftlichen Pensionskasse genehmigt. Mit der neuen Lösung wechseln rund 1900 Versicherte aus sieben verschiedenen Pensionskassen in eine neue Vorsorgelösung. Der Träger des Vorsorgewerks ist die Basellandschaftliche Pensionskasse BLPK. Für alle Versicherten der FHNW gilt ein einheitlicher, auf die Bedürfnisse der Fachhochschule abgestimmter Vorsorgeplan sowie das Rahmenreglement für Beitragsprimatpläne der BLPK.
PKs verkaufen PIIGS-Anleihen
Yves Demuth hat sich im “Sonntag” bei grossen Pensionskassen erkundigt, wie sie sich gegenüber Staatsanleihen von Ländern, die in den Strudel der Finanzkrise geraten sind, verhalten.
Pensionskassen stossen diese Papiere ab – was derzeit nicht ohne Verlust möglich ist. Complementa-Chef Michael Brandenberger schätzt, dass durch solche Teilverkäufe insgesamt bereits Verluste von «mehreren 100 Millionen Franken» realisiert wurden.
Die Kasse der Post mit einem Anlagevermögen von 12,5 Milliarden Franken hat seit Anfang Jahr zwei Drittel aller Staatsanleihen von Portugal, Irland, Italien, Spanien und Griechenland verkauft, wie deren Direktorin, Françoise Bruderer, sagt. Aus portugiesischen und griechischen Papieren ist die Post-PK ganz ausgestiegen. Der Anteil irischer und spanischer Staatsanleihen wurde durch Teilverkäufe auf noch 0,24 Prozent des Kassenvermögens reduziert, was laut Bruderer ein Verlustgeschäft war.
Die SBB-Pensionskasse und die Publica bestätigen ebenfalls verlustreiche Teilverkäufe. Das SBB-Vorsorgewerk hat im September wegen der Schuldenkrise die Strategie bei ausländischen Staatsanleihen angepasst, wie Geschäftsführer Markus Hübscher sagt. Seither wird alles verkauft, was von einer der drei grossen Rating- Agenturen tiefer als mit AA bewertet wird.
Wie lange die Manager von Pensionskassen die Staatspapiere mit Renditen von bis zu 11,85 Prozent (Griechenland) noch meiden, ist jedoch unklar. «Es ist durchaus denkbar, dass wir bereits 2011 oder später wieder in Anleihen aus solchen Ländern investieren werden», sagt etwa Susanne Hauly von Siebenthal, Vizedirektorin der Publica. «Die höheren Renditen dieser Papiere werden interessant, wenn ein Bankrott weitgehend ausgeschlossen werden kann.»
Stellungnahme von Helbling und Leutwyler zu Gemini
Die NZZ, welche in den Besitz der Expertise Degen über die Situation bei der Sammelstiftung Gemini gelangt ist, hat begleitend zu ihrem Artikel dazu auch eine Stellungnahme der beiden Beschuldigten Carl Helbling und Oskar Leutwyler publiziert. Die beiden halten fest:
STELLUNGNAHME VON CARL HELBLING UND OSKAR LEUTWYLER
1. Streitpunkt zwischen der Gemini-Sammelstiftung und Prof. Carl Helbling und Dr. Oskar Leutwyler war die Frage, auf welcher rechtlichen Basis Zahlungen der Swiss Life / Rentenanstalt an die Gemini Personalvorsorge AG im Zeitraum 2001 bis 2006 in der Höhe von 6,03 Mio. Fr. erfolgt sind.
2. Diese Zahlungen wurden von der Gemini Personalvorsorge AG als Ertrag verbucht und versteuert. Entnahmen fanden keine statt. Die Gemini Personalvorsorge AG zahlte weder Dividenden noch VR-Honorare. In der Öffentlichkeit erhobene Vorwürfe einer persönlichen Bereicherung oder gar der Korruption sind grund- und haltlos.
3. Dem BSV, Aufsichtsbehörde für die Gemini-Sammelstiftung und die Gemini-Struktur, waren diese Zahlungen bekannt. Die Gemini-Struktur mit der Gemini-Sammelstiftung, der Gem-Stiftung und der Gemini Personalvorsorge AG wurde 1998 unter aktiver Beteiligung des BSV geschaffen.
4. Im Frühjahr 2007 gelangten die Swisscanto Holding AG und die Swisscanto Vorsorge AG (Letztere damals mit der Administration der Gemini-Sammelstiftung betraut) mit schweren Vorwürfen gegen Carl Helbling, damals noch Präsident des Stiftungsrates der Gemini-Sammelstiftung, und Oskar Leutwyler, damals Ersatzmitglied des Stiftungsrates und Geschäftsleiter der Swisscanto Vorsorge AG, an die Öffentlichkeit.
5. Das BSV betraute in der Folge Dr. Christoph Degen mit der Abklärung der Vorwürfe. Entgegen den ursprünglichen Erwartungen führte das BSV kein Untersuchungsverfahren durch. Carl Helbling und Oskar Leutwyler hatten somit weder Parteirechte noch Rekursmöglichkeiten. Das BSV nahm den Bericht Degen lediglich im Rahmen der immerwährenden Aufsicht über die Gemini-Sammelstiftung entgegen. Der Bericht Degen hat folglich keinen amtlichen Charakter, sondern ist ein Bericht, der für die Gemini-Sammelstiftung erstellt wurde und dieser zuzurechnen ist. Die von Christoph Degen in seinem Bericht vertretenen Auffassungen werden von Carl Helbling und Oskar Leutwyler ausdrücklich nicht geteilt.
6. Carl Helbling und Oskar Leutwyler hatten lediglich die Möglichkeit, zu einem Entwurf des Berichts Degen Stellung zu nehmen. Befragt wurden sie von Christoph Degen nie. Auch wurde ihnen die Akteneinsicht verweigert. Nach Vorliegen der Endfassung des Berichts zeigte sich, dass die zentralen Dokumente, auf die sich Christoph Degen abstützte, Carl Helbling und Oskar Leutwyler zur Stellungnahme vorenthalten wurden. Diese Dokumente sind Letzteren bis heute nicht bekannt.
7. Die Gemini-Sammelstiftung, Carl Helbling, Oskar Leutwyler und die Gemini Personalvorsorge AG schlossen – ohne gegenseitige Anerkennung der unterschiedlichen Standpunkte (einschliesslich der im Bericht Degen vertretenen Auffassungen) – am 17. Mai 2010 eine Vergleichsvereinbarung ab. Im Rahmen dieser Vereinbarung wurden die bei der Gemini Personalvorsorge AG verfügbaren Mittel zum grössten Teil auf die Gemini-Sammelstiftung übertragen. Diese entsprechen einem weit überwiegenden Teil der Vergleichssumme von 6,4 Mio. Fr.
8. Carl Helbling und Oskar Leutwyler sind nach wie vor und unverändert der Auffassung, dass die Vereinnahmung der Zahlungen der Swiss Life / Rentenanstalt durch die Gemini Personalvorsorge AG in allen Teilen korrekt war. Sie sind ebenfalls unverändert der Auffassung, dass die Gemini-Struktur rechtlich einwandfrei war.
Liquidationsgewinn für die 2. Säule
Auf den 1. Januar 2011 wird das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer um die Artikel 18a und 37b ergänzt. Davon wird das Gewerbe und die Landwirtschaft profitieren können. Die Änderungen finden im Rahmen der Unternehmenssteuerreform II statt.
Bei Selbständigerwerbenden stellt der Betrieb den Hauptteil der Altersvorsorge dar. Diesem Umstand wurde in der Unternehmenssteuerreform II mit den Bestimmungen zum Liquidationsgewinn Art. 37b DBG Rechnung getragen. Das Modell der Liquidationsgewinne ist zweistufig und bezieht sich auf die steuerrechtlich und echt realisierten stillen Reserven der letzten zwei Geschäftsjahre. Die Liquidationsgewinne werden getrennt vom übrigen Einkommen besteuert. Das übrige Einkommen, welches auch das selbständige Erwerbseinkommen der Steuerperiode ohne den Liquidationsgewinn beinhaltet, wird ordentlich besteuert.
Der Liquidationsgewinn wird unterteilt in einen Bereich, für welchen der Steuerpflichtige einen Einkauf in eine 2. Säule geltend machen kann und einen diesen übersteigenden Betrag. Dabei spricht man von fiktivem Einkauf, wenn der Pflichtige über eine Deckungslücke in der 2. Säule verfügt. Dieser fiktive Einkaufsbetrag errechnet sich nach dem durchschnittlichen selbständigen Nettoerwerbseinkommen (ohne Liquidationsgewinn) der letzten fünf Jahre, multipliziert mit 15% sowie der Anzahl Jahre zwischen dem 25. Altersjahr und dem Liquidationsjahr. Im Maximum beträgt der fiktive Einkauf 835’200 Franken. Der fiktive Einkaufsbetrag wird gleich besteuert wie eine Auszahlung aus der 2. Säule. Der diesen Betrag übersteigende Liquidationsgewinn wird als Restbetrag bezeichnet. Dieser wird zum Steuersatz von einem Fünftel des Restbetrages besteuert, mindestens zu 2% beim Bund.
Gemini: Bericht Degen jetzt auch bei der NZZ
Nachdem eine Kopie der Expertise des Basler Anwalts Christoph Degen über die Vorfälle bei der Gemini-Sammelstiftung bereits vor einiger Zeit ihren Weg zur Tages-Anzeiger- SonntagsZeitungs-Redaktion gefunden hat, ist jetzt gemäss einem Artikel von Werner Enz in der NZZ auch diese Zeitung in den Besitz des Berichts gelangt. In Auftrag gegeben wurde er vom BSV, dafür bezahlt hat jedoch die Gemini. Da nicht völlig klar ist, was die angeblichen Verfehlungen von Carl Helbling und Oskar Leutwyler wirklich sind und ob und wie sie gegen das Gesetz verstossen haben sollen, wäre die Veröffentlichung der Expertise natürlich von allgemeinem Interesse. Das BSV wie auch die direkt Beteiligten haben dies jedoch abgelehnt. Nachdem sie nun aber zunehmende Verbreitung findet (auf WikiLeaks ist sie allerdings noch nicht zu finden), wäre die Veröffentlichung jetzt mehr als opportun. Am Freitag will die NZZ die wichtigsten Erkenntnisse des Berichts offenlegen. Die im Bericht “angegriffenen Personen” kommen gemäss Enz dabei ausgiebig zu Wort.
SR: Ja für die SBB, Nein für die Ascoop
Vierzig Ja- gegen null Neinstimmen bei einer Enthaltung – eindrücklicher kann der Bundesbeitrag von 1,148 Milliarden Franken für die Sanierung der Pensionskasse SBB kaum abgesegnet werden. Das ist ein starkes Signal an den Nationalrat, der den Sanierungsplan in der Frühjahrssession behandeln wird, schreibt Claude Chatelain in der Berner Zeitung.
Was für die SBB gelte, gelte aber in keiner Weise für die Ascoop, die Pensionskasse der Privatbahnen, war wiederholt zu hören. Dies ist nicht selbstverständlich. Der Bund ist auch bei zahlreichen Privatbahnen beteiligt, und deren Vorsorgeeinrichtungen sind im Vergleich zur Pensionskasse SBB häufig noch schlechter dran, ihre Versicherten müssen mit noch tieferen Leistungen rechnen und für die Sanierung ihrer Vorsorgeeinrichtung noch tiefer in die Tasche greifen als SBB-Angestellte.
Sollten die Privatbahnen entgegen der vorherrschenden Meinung trotzdem einen Bundesbeitrag erhalten, dürfte sich dieser in Grenzen halten, rechnete Kommissionssprecher Pankraz Freitag (FDP, GL) vor. Der Anteil des Bundes an all den fraglichen Bahnen beträgt im Schnitt 17 Prozent. Würde sich der Bund im Rahmen seiner Beteiligung an der Sanierung der Deckungslücke von 560 Millionen beteiligen, ergäbe das einen Betrag von 100 Millionen Franken.