Mercer: Global Asset Manager Fee Survey 2010
Die Vermögensverwaltungsgebühren für alternative Anlageklassen sind aufgrund des gestiegenen Kostenbewusstseins vieler Investoren zurückgegangen. Vor allem die Gebührensätze in den Kategorien Hedgefonds, Private Equity, Infrastruktur und Immobilien sind gesunken. Die Gebühren für traditionelle Anlageklassen entwickelten sich unterschiedlich, wobei bei Aktien und festverzinslichen Anlagen ein Anstieg aufgrund des vermehrten Einsatzes von Nischenprodukten zu verzeichnen war. Zu diesem Ergebnis kommt eine internationale Studie des Beratungsunternehmens Mercer, in deren Rahmen die Gebühren von 20’000 Anlageprodukten von über 4’000 Vermögensverwaltern analysiert wurden.
Mit einer durchschnittlichen Gebühr von rund 0.7% sind Kollektivanlagen teurer als Spezialmandate, und zwar für alle vergleichbaren Mandatsgrössen. Die durchschnittlichen Gebührensätze für Kollektivanlagen haben sich über alle Mandatsgrössen hinweg im Zeitraum von 2008 bis 2010 nicht verändert. Während die durchschnittlichen Gebühren für Mandate in der Grössenordnung von 25 Millionen Franken zurückgegangen sind, ist für Mandate im Umfang von 100 bis 200 Millionen Franken ein Anstieg der Gebühren zu verzeichnen. Die Gebühren für Spezialmandate sind im Durchschnitt um nicht ganz 0.01 Prozentpunkte gestiegen.
SR einstimmig für Sanierung der PK SBB
Der Ständerat hat als Erstrat das Traktandum “Sanierung der PK SBB” mit einem Tag Verspätung behandelt und in der Gesamtabstimmung mit 40 gegen 0 Stimmen (eine Enthaltung) dem Entwurf des Bundesrates zugestimmt. Zu Diskussionen Anlass hat lediglich ein Minderheitsantrag der vorberatenden Finanz-Kommission gegeben, mit dem explizit festgehalten werden sollte, dass mit der Zustimmung zum Sanierungsbeitrag in Höhe von 1,148 Mrd. Franken “keinerlei Anerkennung von Verpflichtungen des Bundes gegenüber Vorsorgeeinrichtungen von Betrieben, die der Bund führt oder geführt hat oder an denen er direkt oder indirekt beteiligt ist oder war” bewirkt. Er wurde deutlich abgelehnt.
NR: Finanzierung öffentlicher VE – letzte Differenz beseitigt
Der Nationalrat hat im laufenden Differenzbereinigungsverfahren um die Finanzierung öffentlich-rechtlicher Vorsorgeeinrichtungen die letzte formale Differenz ausgeräumt und damit das Geschäft bereit für die Schlussabstimmung gemacht. Toni Bortoluzzi erläuterte, dass der letzte Gang vor den NR nur sicherheitshalber erfolge, weil die Redaktionskommission sich nicht ganz sicher war, die formale Differenz in eigener Kompetenz ausräumen zu können.
Der Rat stimmte dem Antrag der Kommission zu. Das Diff. Bereinigungsverfahren ist damit abgeschlossen.
NR: Anfrage Weber: Strukturreform und Oberaufsichtskommission
NR Marie-Thérèse Weber-Gobet stellte dem BR folgende Frage: “Mit der Strukturreform geht die heutige Direktaufsicht des Bundesamtes für Sozialversicherungen über Vorsorgeeinrichtungen mit nationalem oder internationalem Charakter an die Kantone über. Die Oberaufsicht wird neu von einer ausserparlamentarischen Oberaufsichtskommission wahrgenommen. Auf den 1. Januar 2012 soll die Oberaufsichtskommission operativ sein. Wie stellt der Bundesrat sicher, dass diese Kommission, wie gesetzlich vorgesehen, tatsächlich Unabhängigkeitsstatus haben wird?”
Der Bundesrat hält in seiner Antwort u.a. fest: “L’indépendance de la commission de haute surveillance sera garantie de la manière suivante: premièrement, la commission de haute surveillance sera une commission décisionnelle extraparlementaire indépendante au sens de la loi fédérale sur l’organisation du gouvernement et de l’administration. La commission de haute surveillance ne recevra aucune directive du Conseil fédéral, qui n’exercera sur elle qu’une simple surveillance de service. Elle lui rendra compte de son activité au moyen d’un rapport d’activité annuel et pour son travail opérationnel, la commission disposera de son propre secrétariat professionnel. Deuxièmement, la commission de haute surveillance devra veiller à son propre financement.
Son indépendance financière sera assurée par les taxes et les émoluments qui devront entièrement couvrir les coûts. Troisièmement, les membres de la commission de haute surveillance devront être des spécialistes indépendants. Les dispositions seront très strictes: il sera par exemple exclu que les membres de la commission de haute surveillance soient en même temps membres du comité ou de la direction d’une association active dans la prévoyance professionnelle ou membres de la direction ou du conseil d’administration d’une compagnie d’assurance, d’une banque ou de toute autre entreprise active dans la prévoyance professionnelle.”
NR: Anfrage Bischof: Gefahren für das BVG
NR Primin Bischof hat sich beim Bundesrat mit folgender Anfrage gemeldet: “Nach 25 Jahren BVG beträgt deren Kapital über 500 Milliarden Franken und damit für viele Arbeitnehmerinnen und -nehmer den grössten Teil ihres Vermögens.
– Was unternimmt der Bundesrat, um die Sicherheit dieser Kapitalien sicherzustellen?
– Ist angesichts der periodischen Korruptionsfälle (z. B. BVK ZH) die Corporate Governance noch genügend?
– Sind die Milizstiftungsräte fachlich überfordert?
– Kann mehr Wahlfreiheit (z. B. individuelle Sparpläne) die Altersvorsorge der heute Aktiven verbessern?”
Der Bundesrat verweist in seiner Antwort erneut auf den für nächstes Jahr geplanten Bericht: “Un rapport sur l’avenir du deuxième pilier est actuellement en cours d’élaboration et sera transmis au Parlement à la fin 2011. Il y sera notamment examiné si les prescriptions de placements dans la prévoyance professionnelle, déjà adaptées début 2009, doivent être encore retravaillées plus à fond, en fonction des expériences faites lors de la crise financière. L’opportunité de prescriptions de solvabilité, en particulier pour les institutions collectives, ainsi que de prescriptions pour l’accumulation de réserves de fluctuations de valeur, va être étudiée.”
Anfrage Bischof und Antwort BR
NZZ: Teurer Regulierungseifer
Die NZZ befasst sich in ihrer Ausgabe vom 4.12.2010 ein weiteres Mal mit dem Verordnungsentwurf zur Strukturreform, der in Fachkreise auf heftigste Kritik gestossen ist. Michael Ferber schreibt u.a.: “Mit einigen Vorschriften der Reform schiesst der Regulator weit über das Ziel hinaus. In den Verordnungen zeigt sich ein umfassendes Kontrollbedürfnis, das in der Praxis unerwünschte Nebenwirkungen nach sich ziehen dürfte. Erklären lässt sich die Regulierungsoffensive wohl mit dem Willen, in der zweiten Säule «die Schrauben anzuziehen». In Vorsorgekreisen ist zu hören, die Abfuhr für den Bundesrat bei der Volksabstimmung über den Umwandlungssatz im März stecke Burkhalter tief in den Knochen. Die «Veradministrierung» der zweiten Säule schafft aber keine effiziente Aufsicht. Sie löst die Probleme bestenfalls teilweise und schafft einige neue.”
“Letztlich führen die neuen Regelungen dazu, dass die zweite Säule noch komplizierter wird und sich zunehmend zu einer Art «Raumschiff» entwickelt, in dem Entscheidungsträger abgehoben von den Versicherten agieren. Der Bürger zahlt zwar Monat für Monat per Gesetzeszwang erhebliche Teile seines Gehalts ein, versteht wegen der wachsenden Komplexität aber immer weniger, wie das System funktioniert. Zudem ist die geplante neue Aufsicht in dieser Form nicht effizient, da sie mit Doppelstrukturen und überflüssiger Bürokratie die Vorsorge verteuert. Diese Aufblähung der zweiten Säule führt dazu, dass es für die Vorsorgeeinrichtungen in Zukunft noch schwieriger wird, den ohnehin zu hohen gesetzlichen BVG-Mindestumwandlungssatz zu erfüllen.”
AHV-Revision: Verbesserte Durchführung, nächste Etappen
Der Bundesrat hat die Botschaft zur "Verbesserung der Durchführung der AHV“ zuhanden des Parlaments verabschiedet. Diese technische Gesetzesänderung bringt Verbesserungen in der Durchführung der AHV, die seit Jahren hängig und unbestritten sind. Sie sollen bereits 2012 in Kraft treten. Im Laufe des Jahres 2011 will der Bundesrat zudem die Grundlagen für eine tief greifende AHV-Revision vorbereiten, die einerseits die mittelfristig erwarteten, demografisch bedingten finanziellen Probleme der AHV lösen und anderseits ihren Vollzug modernisieren soll. Diese AHV-Revision soll auf der Basis eines gemeinsamen Verständnisses der interessierten Kreise in Bezug auf die zu erwartenden Entwicklungen erarbeitet werden, wie es in einer Mitteilung des EDI heisst. Die Teilnehmer der Anhörungen, die das EDI in den vergangenen Wochen durchgeführt hat, haben dieses Vorgehen zur Reform der AHV begrüsst.
Blick: “Doppelte Witwe”
Eine Leserin hat sich beim “heissen Draht” des Blick mit folgender Frage gemeldet: “Mein Ehemann ist vor längerem verstorben, seither beziehe ich Witwenrenten der AHV und der Pensionskasse. Seit über 10 Jahren lebe ich mit einem Mann im Konkubinat. Jetzt möchten wir regeln, was nach seinem Tod passiert – denn er ist schwer krank. Was, wenn er stirbt? Krieg ich dann zweimal Witwenrente?”
Motion Graber: Administrative Entschlackung des BVG
Der Ständerat hat die von SR Konrad Graber eingereichte Motion zur BVG-Entschlackung behandelt. Graber umriss in seinem Votum die Forderung, die ohne Einbusse an Transparenz und Sicherheit erfüllt werden solle. Allerdings will er auch keine bisherigen Erweiterungen im Gesetz rückgängig machen. Hingegen sieht Graber Möglichkeiten u.a. bei der Teilliquidation, den Loyalitätsrichtlinien, die Anlage- und Rechnungslegungsvorschriften, der Altersstaffelung der Beiträge.
Christine Egerszegi gab zu Protokoll, dass sie den Vorstoss untersützt (wie dies auch der Bundesrat tut). Kritik an der bisherigen Parlamentstätigkeit möchte sie aber nicht gelten lassen. Wenn sie ein Problem sieht, dann betrifft es die vorgesehene Ausstattung der geplanten neuen Oberaufsicht mit 30 Vollzeitstellen.
Rolf Bütiker outete sich als zweifacher Stiftungsratspräsident, der die Probleme aus erster Hand kennt: “Ich kann Ihnen sagen, wenn man in einer solchen Position ist, dann ist man bedient. Während der Nacht schläft man schlecht, wenn die Börse wie jetzt gerade auf Ende Jahr hin Bocksprünge macht, und während des Tages hat man ständig Arbeit mit der Bürokratie, den Vorschriften, den Experten, der Aufsicht usw. Ich habe mir lang Gedanken gemacht zum Vorstoss Graber. Ich bin ihm dankbar, dass er ihn gemacht hat, und ich danke dem Bundesrat, dass er ihn zur Annahme empfiehlt.” Bütiker schlägt die Schaffung einer neuen Rechtsform für die VE vor, was beträchtliche Vereinfachungen möglich mache.
Abschliessend ging BR Burkhalter auf den geplanten Bericht ein, der im kommenden Jahr erstellt werden soll, der eine Gesamtschau über die aktuelle Verfassung der 2. Säule geben soll und in dessen Rahmen auch die aufgeworfenen Fragen behandelt werden sollen.
Wortprotokoll / Motion mit Antwort BR
Motion Humbel: Teilung der Austrittsleistung bei Scheidung
Die Motion von Ruth Humbel zur erweiterten Regelung über die Teilung der Austrittsleistung bei Scheidung wurde im SR angenommen. BR Burkhalter verwies darauf, dass die Forderung der Motion mit der laufenden Gesetzesrevision erfüllt werde.
Wortprotokoll SR / Motion / Vernehmlassung Vorsorgeausgleich
SR: Finanzierung öffentlich-rechtlicher Vorsorgeeinrichtungen
Im laufenden Differenzbereinigungsverfahren um die Finanzierung öffentlich-rechtlicher VE hat sich der Ständerat bei den fünf bestehenden Differenzen seiner Kommission und damit dem Nationalrat angeschlossen. Wie Kommissionssprecher Alex Kuprecht einleitend bemerkte, handelte es sich um nicht sehr problematische Punkte und auch BR Burkhalter machte “pour simplifier les débats” klar, dass der Bundesrat mit den Kommissionsanträgen im SR vollumfänglich einig geht. Vereinfacht wurde die Situation auch aufgrund der inzwischen verabschiedeten Strukturreform. Aufgrund eines redaktionellen Einschubs muss aber das Geschäft nochmals zurück an den Nationalrat, was aber rein formeller Natur sein dürfte. Das Geschäft ist damit praktisch bereit für die Schlussabstimmung.
Wortprotokoll SR / Differenzen/ Botschaft
BSV-Forschungsbericht: Kant. Alterspolitiken
Die Studie “Kantonale Alterspolitiken in der Schweiz” bietet eine Bestandesaufnahme der bestehenden Formen und Ausprägungen von Alterspolitiken. Die Ergebnisse werden mit einer kommentierten Checkliste von Merkmalen ergänzt, die in der Praxis Bausteine einer formulierten Alterspolitik sind bzw. als solche berücksichtigt werden sollten. Der Bericht liegt in deutscher Sprache vor mit Zusammenfassungen in Französisch, Italienisch und Englisch. Die gedruckte Publikation kann ab Januar 2011 bestellt werden. Als pdf bereit zum herunter laden.
BSV-Forschungsbericht: Internationaler Vergleich der Aufsicht über die BV
Die vom BSV in Auftrag gegebene Studie zur Aufsicht über die berufliche Vorsorge im internationalen Vergleich wurde jetzt publiziert. Sie wurde verfasst von Hato Schmeiser, Angela Zeier und Werner Nussbaum und zeigt einen Vergleich der Entwicklungen der direkten Aufsicht bzw. Oberaufsicht in sechs Ländern (Deutschland, Österreich, Niederlande, Schweden, Kanada und Japan). Es wird dargelegt, dass die Aufsichtsbehörden zunehmend eine präventiv ausgerichtete Aufsichtsphilosophie verfolgen, die sich an den zugrundeliegenden Risiken orientiert. Der Bericht liegt in deutscher Sprache vor mit Zusammenfassungen in Französisch, Italienisch und Englisch. Die gedruckte Publikation kann ab Februar 2011 bestellt oder ab sofort herunter geladen werden.
BSV Forschungsbericht / pdf / Bericht IPE
Freiburger Stadtammann freigesprochen
Das Bezirksgericht Saane hat den Freiburger Stadtamman Pierre-Alain Clément und zwei ehemalige Chefbeamte vom Vorwurf der Urkundenfälschung freigesprochen.
Beim Prozess ging es um falsche Angaben, die 2000 bis 2003 in der städtischen Rechnung auftauchten. Der SP-Politiker Clément war in dieser Zeit Finanzdirektor. Er wurde zusammen mit zwei seiner damaligen Chefbeamten dafür verantwortlich gemacht, dass der Garantiebeitrag für die Pensionskasse viel zu tief angegeben wurde – 15 Millionen Franken statt 91 Millionen Franken.
Die Pensionskasse des Stadtfreiburger Personals wies Ende 2003 mit 31,4 Prozent den tiefsten Deckungsgrad aller Kassen in der Schweiz auf. Der Missstand wurde 2006 mit einer Einlage von 30 Millionen Franken behoben.
Das Gericht befand nun, dass die in den Jahren 2000 bis 2003 angegebenen Garantiebeträge sehr wohl ausreichend gewesen seien. Sie seien sogar höher gewesen als die vom Generalrat vorgesehenen 6 Millionen Franken.
Clément hatte vor Gericht erklärt, er habe bei der Festlegung der städtischen Garantie seinen Mitarbeitern vertraut. Die beiden Kader beriefen sich ihrerseits auf Angaben des früheren Pensionskassenverwalters.
“EU droht Pensionskassen zu sprengen”
Die EU-Kommission plant Pensionskassen zur betrieblichen Altersvorsorge künftig mit Lebensversicherungen gleichzustellen. Sie müssten dann die gleichen Eigenkapitalregeln erfüllen. Profitieren würde die Versicherungswirtschaft, schreibt die Fiancial Times Deutschland. Deutschen Unternehmen mit konzerneigenen Pensionskassen drohen damit schärfere Eigenkapitalregeln und damit Kosten in Milliardenhöhe. In Anlehnung an die neuen Eigenkapitalregeln für die Assekuranz (Solvency II) will die EU-Kommission Pensionskassen künftig mit Lebensversicherungen gleichstellen. Das geht aus dem Grünbuch der Brüsseler Behörde zur Sicherung der europäischen Rentensysteme hervor.
FT Deutschland / EU / Grünbuch d