Aon Hewitt ernennt Management
Nach der Übernahme von Hewitt durch Aon wurde jetzt das Management für die Schweizer Niederlassung von Aon Hewitt ernannt. Neuer Market Director Schweiz ist Daniel Thomann, der zuvor die Verantwortung für Hewitt Schweiz hatte. Rolf Jufer, bisher Geschäftsleiter bei Aon, wird das Unternehmen verlassen. Auch für die anderen leitenden Positionen werden mehrheitlich die Mitarbeiter von Hewitt die Verantwortung übernehmen.
Standortverantwortliche: Bern: Ernst Rätzer, Neuchâtel: Daniel Thomann, Nyon und Genf: Jean-Marc Wanner, Zürich: Pascal Renaud. Bereichsleiter: Commercial Director: Cathy Course, Pensionskassenverwaltung: Gilles Guenat, Vorsorgeberatung: Olivier Vaccaro, Employee Benefits Brokerage: Carryl Mauch, HR-Beratung: Stephan Nyfeler.
Irland: “Ruchlose Plünderung des Pensionsfonds”
“In Irland geht zurzeit vieles in die Brüche: Wer glaubte, die Republik habe in weiser Voraussicht in guten Zeiten etwas auf die hohe Kante gelegt, um das staatliche Altersvorsorgesystem für die Zukunft sicherer zu machen, wird jetzt eines Besseren belehrt. Aus dem National Pension Reserve Fund (NPRF) sollen weitere 10 Mrd. € für den Kauf von irischen Bankaktien abgezweigt werden. Bereits zu Beginn des Jahres waren je 3,5 Mrd. € in die Allied Irish Bank und die Bank of Ireland gebuttert worden; wie so oft ist schlechtem Geld gutes nachgeworfen worden”, schreibt Werner Enz in der NZZ unter “Reflexe”.
Strukturreform: “Anlagestiftungen im Alarmzustand”
Die NZZ berichtet ein zweites Mal über die Einschätzung des Verordnungsentwurfs zur Strukturreform in den betroffenen Fachkreisen. Nach den Pensionskassen kommen hier die Anlagestiftungen zu Wort, die neu gemäss Absicht des Bundesrates ebenfalls ein enges Korsett umgelegt erhalten sollen. Michael Ferber schreibt: Mit der Strukturreform der beruflichen Vorsorge werden die Anlagestiftungen erstmals gesetzlich erfasst und dem BVG unterstellt. Damit endet eine mehrere Jahre andauernde Diskussion darüber, wo die 40 Einrichtungen, die in der zweiten Säule des Altersvorsorgesystems rund 85 Mrd. Fr. an Geldern verwalten, rechtlich hingehören. Die Anlagestiftungen sind mit den Details der neuen Verordnung im Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) aber unglücklich und beklagen eine zu strenge und umfangreiche Regulierung. In der am vergangenen Mittwoch eröffneten und bis 28. Februar dauernden Vernehmlassung wollen sie sich für Änderungen einsetzen.
Brändle und Hunziker bewerten die ASV als «Regulierungsschub». So ist im derzeitigen Entwurf eine Produkte-Regulierung vorgesehen – insbesondere alternative Anlageprodukte müssen einzeln von der Oberaufsichtskommission zugelassen werden. Ein weiterer Kritikpunkt der KGAST-Vertreter an der Verordnung ist, dass sämtliche Vorlagen, die eine Anlagestiftung an ihrer Anleger-Versammlung bespricht, der Oberaufsichtskommission vorgelegt werden müssen. Dieses Vorgehen sei in der Realität kaum umsetzbar.”
Verstaatlichung der ungarischen Pensionskassen
Bereits vor einigen Wochen hatte die ungarische Regierung beschlossen, die Beitragszahlungen an die obligatorischen privaten Pensionskassen für die kommenden 14 Monate nicht weiterzuleiten, sondern im Staatshaushalt einzubehalten. Parallel dazu wurde eine Diskussion über die Zukunft der Pensionskassen losgetreten.
Bereits Ende Januar 2011 müssen sich nach den Vorstellungen von Volkswirtschaftsminister György Matolcsy alle Bürger entscheiden, ob sie vom obligatorischen Privatkassenmodell in die staatliche Rente wechseln oder im derzeitigen (halb-)privaten System verbleiben. Wer wechselt, nimmt das seit Einführung des privaten Modells vor zwölf Jahren angehäufte Kapital mit in die staatliche Rente. Und dieses Geld – insgesamt rund 2,7 Billionen Forint – hat die Regierung bitter nötig; mehr als 500 Milliarden davon wurden bereits für den Staatshaushalt 2011 verplant.
Damit auch ja nichts schiefgeht, würzte Minister Matolcsy sein „Angebot“ am vergangenen Mittwoch mit einer Drohung: Wer im privaten System verbleibt, verliert seinen Anspruch auf den staatlichen Anteil seiner Rente. „Wer sich für das private System entscheidet, ist nicht mehr Teil der Gemeinschaft“, so Matolcsy wörtlich.
NZZ: “Obligationen als Problemkinder”
Verstaatlichung der bolivianischen Pensionskassen, Zürich Financial betroffen
Der bolivianische Präsident Evo Morales hat eine Gesetzesvorlage an den von ihm kontrollierten Kongress geschickt, mit welcher er die zwei privat geführten Pensionskassen des Landes zu verstaatlichen beabsichtigt Betroffen sind die Kassen Futuro der Zürich Financial Services und Prevision der spanischen BBVA Gruppe Die beiden Kassen teilten die Verantwortung für das Pensionssystem Boliviens seit der Privatisierung desselben durch Präsident Gonzalo Sanchez de Lozada im Jahre 1996 Zusammen verwalten die beiden Kassen gegenwärtig ein Vermögen in der Höhe von rund 3 Mrd. Dollar von 1,3 Mio Bolivianern.
China erwägt Erhöhung des Rentenalters
Zur Situation auf dem Arbeitsmarkt hat die chinesische Regierung am 10. September 2010 ein Papier vorgelegt, in dem erwogen wird, das Rentenalter auf 65 Jahre anzuheben. He Ping, Sprecher des Arbeitsministeriums, legte dar, dass der Start des Arbeitnehmers in die Rente künftig alle drei Jahre um ein Jahr angehoben werden soll. Das Rentenalter für weibliche Arbeitnehmer soll ab 2010 angehoben werden, für Männer ab 2015. Die Vorschläge wurden ausgearbeitet, weil sich die öffentlichen Pensionskassen durch die steigende Zahl von Rentnern einem wachsenden Defizit ausgesetzt sehen.
Gegenwärtig beträgt das gesetzliche Rentenalter für Männer im Regelfall 60 Jahre und für Frauen 55. Wer in Branchen tätig ist, die durch schwere körperliche Arbeit geprägt sind, oder unter hohen Temperaturen oder im Untertagebau sowie in anderen gesundheitsgefährdenden Bereichen arbeiten muss, kann sich bereits mit 55 beziehungsweise 45 Jahren berenten lassen. Das Papier der Regierung zur Rentenpolitik führt aus, dass im Jahr 2035 zwei Steuerzahler für einen Rentner aufkommen werden müssen.
Teure alternative Anlagen
Marco Bagutti, Leiter Kapitalanlagen bei der Auffangeinrichtung, hat in der NZZ einen Beitrag über die Kosten alternativer Anlagen und Investment Banking-Dienstleistungen publiziert. Bagutti schreibt zum Thema Hedge Fund-Investitionen: “Die Auffangeinrichtung hat den Versuch unternommen, eine Vollkostenrechnung im Bereich ihrer Hedge-Fund- Investitionen zu tätigen. Sie hat dabei festgestellt, dass sie über die verschiedenen Ebenen (Single-Hedge-Fund, Fund-of-Fund, Hedge-Fund-Beratung) fixe Vermögensverwaltungsgebühren von 2,56% pro Jahr bezahlt und zusätzlich ab einem gewissen Renditeniveau ein Drittel der Performance in Form von erfolgsabhängigen Gebühren ausrichtet. Das Verlustrisiko trägt sie aber zu 100%. Diese Berechnung schliesst die Transaktionskosten, Depotgebühren auf verschiedenen Stufen und Fonds-Administrations-Entschädigungen usw. nicht ein. Diese betragen gut und gerne noch einmal 0,5% pro Jahr. Es fällt schwer zu glauben, dass es im jetzigen Tiefstzinsumfeld möglich ist, eine risikomässig vertretbare Anlagestrategie umzusetzen, die diese horrenden Kosten deckt und dem Portfolio einen substanziellen Mehrertrag bringt.”
Winter-Session: Vorsorge-Themen
Ständerat: 2. 12.: BVG. Finanzierung öffentlich-rechtlicher Vorsorgeeinrichtungen, Differenzbereinigung. Geschäft 08.069N;
Motion Nationalrat (Humbel Näf): Berufliche Vorsorge. Gerechte Teilung der Austrittsleistung bei Ehescheidung. Geschäft 08.3956;
Motion Graber: Administrative Entschlackung des BVG, Geschäft 10.3795;
Montag, 6.12.:Pensionskasse SBB. Sanierung, Geschäft 10.036.
Daniel Gloor aus U-Haft entlassen
Der Hauptverdächtige in der BVK-Korruptionsaffäre, Daniel Gloor, ist am 26.11.2010 aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Ende Mai dieses Jahres (2010) war der damalige Anlagechef der Personalvorsorge des Kantons Zürich wegen Korruptionsverdachts verhaftet worden.
Laut der jüngsten Mitteilung der Oberstaatsanwaltschaft «besteht der dringende Verdacht, dass sich der weitgehend geständige Hauptangeschuldigte zwischen 1997 und 2010 von verschiedenen Personen wiederholt bestechen liess». Erstmals beziffert sie die Bestechungssumme mit «mindestens 1,5 Millionen Franken». Sie begründet die Haftentlassung damit, dass keine Verdunkelungsgefahr mehr bestehe. Über das weitere Verfahren will die Oberstaatsanwaltschaft erst nach Abschluss der Strafuntersuchung informieren, schreibt der Tages-Anzeiger.
Gewerkschaften gründen Pensionskassen-Netzwerk
Der SGB schreibt in einer Mitteilung: “Nirgendwo verfügen die Arbeitnehmenden über mehr gesetzliche Mitspracherechte als in der beruflichen Vorsorge. Die höchsten Organe aller Schweizer Pensionskassen sind streng paritätisch von Vertretern der Arbeitgeber und der versicherten Arbeitnehmer besetzt. Diese Parität ist zum Teil auch mit Problemen verbunden, gerade da es sich bei der beruflichen Vorsorge um ein äusserst komplexes Themenfeld handelt. Ausbildung, Information und Austausch unter den Stiftungsräten sind unerlässliche Voraussetzungen für eine funktionierende paritätische Verwaltung der Vorsorgegelder. Zur Förderung dieser Angebote haben sich jetzt 14 Arbeitnehmerorganisationen zum Gewerkschaftlichen Netzwerk 2. Säule (Verein PK-Netz) zusammengeschlossen.
Das PK-Netz hat zum Ziel, die Parität zu stärken und die Arbeitnehmerdelegierten in den Organen der Pensionskassen zu vernetzen. Mit Bildungsveranstaltungen und Diskussionsabenden, mit einem regelmässig erscheinenden Newsletter und einer Internetplattform sowie mit ganztägigen Thementagungen sollen Mitglieder von Stiftungsräten und Vorsorgekommissionen angesprochen werden. Das PK-Netz ist online unter www.pk-netz.ch erreichbar.
Mitglieder: Gewerkschaft Unia, Syna, KV (Käufmännischer Verband), LCH (Lehrerinnen und Lehrer Schweiz), SEV (Schweizerischer Eisenbahner- und Verkehrspersonalverband), Gewerkschaft Kommunikation, vpod (Verband des Personals öffentlicher Dienste), VSPB (Verband Schweizerischer Polizeibeamter), Comedia, Transfair, PBV (Personalverband des Bundes), SBPV (Schweizerischer Bankpersonalverband), BSPV (Bernischer Staatspersonalverband), Kapers (Gewerkschaft des Schweizerischen Kabinenpersonals). Präsident ist Urs Eicher.
Tribune de Genève: La CIA et le Titanic
Le déni de réalité comme excuse d’un statu-quo délétère pour la caisse de pension de l’administration publique genevoise, la CIA, voire de l’égoïsme à court terme. Voilà l’explication du refus d’un plan de sauvetage élaboré par le conseil d’Etat. En effet, 54% des membres et des retraités s’y sont opposés par le biais d’un référendum lancé par le syndicat SSP-VPOD. Les conséquences de son jusqu’auboutisme ne vont pas tarder.
D’autant que les mesures urgentes de stabilisation du taux de couverture de la CIA – 59% en 2009 (20% de moins qu’en 1979), un des taux les plus bas des caisses de retraite publiques – ne sont qu’un apéritif. D’ici à 2050, la CIA devra en effet faire passer son taux de couverture à 80%, pour satisfaire aux exigences que les Chambres fédérales vont adopter en leur session de décembre 2010. Cet objectif se traduit en une recapitalisation de 2,1 milliards pour la CIA, un chiffre comparable au coût de la débâcle de la BCGe ! Cerise sur le gâteau, compte tenu du projet de fusion entre la CIA et la caisse de pension des établissements hospitaliers (CEH), la facture finale devrait exploser à 3,1 milliards.
C’est dire s’il est urgent d’agir. C’est dire s’il est irresponsable de faire comme si de rien n’était.
PK Pro scheitert mit Klage gegen NZZaS
Die Pensionskasse Pro in Schwyz ist vor dem Bezirksgericht Schwyz mit einer Klage weitgehend gescheitert. Die Pro hatte die Zeitung «NZZ am Sonntag» wegen unlauteren Wettbewerbs verklagt. In einer Serie von acht Artikeln hatte sich die Zeitung zwischen 2006 und 2009 kritisch mit der an der Bahnhofstrasse 4 in Schwyz domizilierten Pensionskasse auseinandergesetzt. Im Prozess vom August 2009 klagte die Kasse, insgesamt 37 Aussagen in dieser Artikelserie seien widerrechtlich, heisst es in einem Artikel der Schwyzer Zeitung.
Strukturreform: Kritik an Verordnungsentwurf
Der Bundesrat hat am 24.11.2010 die Verordnung zu den neuen Vorschriften im BVG im Rahmen der sog. Strukturreform in die Vernehmlassung geschickt. Die vorgelegten Entwürfe sind laut NZZ in den Fachkreisen überwiegend auf Kritik gestossen. Zu den Skeptikern gehört auch Hanspeter Konrad, Direktor des ASIP. Im Beitrag der NZZ heisst es dazu: “Aus Sicht von Hanspeter Konrad vom Pensionskassenverband Asip setzen die Verordnungen «ganz klar ein falsches Signal». Der Asip habe die ursprüngliche Stossrichtung der BVG-Strukturreform zwar im Grundsatz unterstützt, mit den Verordnungen schiesse der Bundesrat nun aber weit über das Ziel hinaus. Die Regelungen seien viel zu ausführlich und atmeten den «Geist eines umfassenden Kontrollbedürfnisses ». Gemäss den Regelungen werde letztlich die Revisionsstelle die Institution, die alles überwache. Das Führungsorgan der Pensionskassen, der sozialpartnerschaftlich zusammengesetzte Stiftungsrat, werde entmündigt. Der erhöhte Kontrollaufwand führe zu enormen Mehrkosten bei den Pensionskassen. Letztlich müssten diese die Versicherten bezahlen.
An der geplanten Oberaufsichtskommission kritisiert Konrad, diese sei «überdimensioniert» und mit einem geplanten Budget von 7,2 Mio. Fr. deutlich teurer als ursprünglich geplant. Die Folgen der Verordnungen seien mehr Kosten, aber nicht mehr Sicherheit. So sei es zum Beispiel völlig verfehlt, den Pensionskassen- Verantwortlichen vorzuschreiben, in welcher Form Leistungsverbesserungen zugunsten der Versicherten vorzunehmen seien. Die Verzinsung der Altersguthaben festzulegen, sei eine Führungsaufgabe des Stiftungsrates.”
Sanierung der PKBS per 31.12.2010
Die Sanierung der baselstädtischen Staats-Pensionskasse (PKBS) wird per 31. Dezember 2010 vollzogen. Am Stichdatum wird formell die Änderung des Pensionskassengesetzes wirksam. Diese beinhaltet eine indirekte Sanierung: Der Staat als Arbeitgeber muss der PKBS die Deckungslücke überweisen, wie sie am 30. September 2009 in den Büchern stand. Ist sie indes Ende 2010 höher, wäre der höhere Betrag einzuschiessen und paritätisch zu tragen.
Per 31. September 2009 hatte die Deckungslücke der PKBS im Bereich Staat 795 Millionen Franken betragen, Ende letztes Jahr dann dank guten Börsengangs noch 721 Millionen Franken. Liegt indes die Deckungslücke Ende 2010 real unter dem Wert vom 30.9.2009, wird nicht die Sanierungssumme reduziert, sondern mit der Differenz eine Wertschwankungsreserve gebildet.