Wie üblich hat die (vorentscheidende) Empfehlung der BVG-Kommission zur Festlegung des BVG-Mindestzinses für das kommende Jahr positive und negative Reaktionen ausgelöst. Die Kritik ist jedoch nicht zum Nennwert zu nehmen sondern politisch motiviert und Aussagen wie “Kniefall vor den Versicherungen” wirken ziemlich antiquiert und durch die stete Wiederholung etwas abgegriffen. Auffällig ist das Abstimmungsergebnis in der BVG-Kommission mit 13 gegen eine Stimme und drei Enthaltungen für die Beibehaltung des geltenden Satzes. Die Kommission hat 19 Mitglieder. Mind. vier davon können als Gewerkschaftsvertreter oder als gewerkschaftsnah bezeichnet werden.
Der Tages-Anzeiger hat die wichtigsten Stimmen zusammen getragen.