Interpellation: Geschiedene Witwen
Eingereichter Text: Die parlamentarische Initiative 07.454 von Nationalrätin Vreni Hubmann verlangt eine Teilung des Rentendeckungskapitals, auch nach Eintritt eines Vorsorgefalls. Diese Initiative wurde von der Kommission für Rechtsfragen am 1. September 2011 mit 8 zu 6 Stimmen bei 3 Enthaltungen abgeschrieben. Dies vor allem, weil man eine Botschaft des EJPD abwarten wollte, welche dem Bundesrat im ersten Halbjahr 2012 unterbreitet werden sollte. Diese Botschaft wurde nun, ohne Begründung, bis spätestens Dezember 2013 verschoben.
Diese Verschiebung blockiert eine Lösung für die betroffenen Frauen ein weiteres Mal und ist deshalb nicht zu akzeptieren. Denn die Pensionskassen können sich mit dieser Verschiebung weiterhin auf die bestehende Gesetzeslücke berufen und die betroffenen Frauen weiterhin diskriminieren, das heisst mit Minimalrenten abspeisen.
Für gerechte Witwenrenten braucht es deshalb zwingend eine Reglementsanpassung. Theoretisch sieht man zwar dort den Handlungsbedarf, will aber der kommenden, nunmehr verschobenen Gesetzesanpassung nicht vorgreifen. Das EJPD hat zudem verlauten lassen, dass man nach einer gerechten Übergangslösung auch für altrechtliche Fälle sucht. Diese Verschiebung verhindert deshalb auch hier eine schnellere Lösung via Reglementsanpassung.
Meine Fragen:
1. Ist sich der Bundesrat bewusst, dass hier dringend Handlungsbedarf besteht und das Geschäft nicht noch einmal "auf die lange Bank geschoben" werden darf?
2. Kann er verlässliche Angaben bezüglich des weiteren Vorgehens und bezüglich des Zeitplans machen?
Motion: Zweckentfremdung des Vorsorgekapitals
Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen für die Berechnung der Ergänzungsleitungen folgendermassen zu überarbeiten:
Bei der Berechnung der Ergänzungsleistungen soll, im Falle eines vorgängigen Rentenvorbezugs, eines Kapitalvorbezugs für Wohneigentum oder einer Barauszahlung, die mutmassliche Rente ohne Vorbezug oder Barauszahlung als Einnahme angerechnet werden. Die Anrechnung soll nur soweit erfolgen, als das sozialrechtliche Existenzminimum bei der Berechnung der jährlichen Ergänzungsleistung nicht unterschritten wird.
Postulat: Sichere Renten
Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht darzulegen, wie die Renten im Obligatorium der 2. Säule im Umfeld sinkender Zinsen und steigender Lebenserwartung ohne Kürzungen gewährleistet werden können, indem – anstelle der bisher geltenden unfreiwilligen Umverteilung – eine Finanzierung des obligatorischen Rentenanspruchs für Hochbetagte im Teil-Umlageverfahren erfolgt (Varianten: Renten ab 90, ab 85, ab 80 Jahren durch Zuschüsse des Sicherheitsfonds).
Kosten (BVG-Lohnprozente), Leistungen (Renten, Rentensicherheit) und Mechanik eines solchen Modells sind mit den bisherigen Verfahren zu vergleichen hinsichtlich Kosten, Berechenbarkeit, Stabilität, Sicherheit und Sparquote. Die Auswirkungen für Pensionskassen mit überdurchschnittlich hohem Rentnerbestand, für solche mit Vollversicherung bei einer Lebensversicherung und für die ordentlichen Risikoprämien (Tod und Invalidität) sind ebenfalls darzulegen, ebenso die Auswirkungen auf die Freizügigkeit und auf die Leistungen des Überobligatoriums.
Interpellation: PKs und Energiewende
Eingereichter Text: 1. Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass die Investition von Pensionskassen in die Energiewende für beide Bereiche eine Chance bedeutet?
2. Wie gedenkt er die Rahmenbedingungen der Energiewende dahingehend anzupassen, dass private Investoren genügend Investitionspotential sehen?
3. Kann er die Oberaufsichtsbehörde beauftragen, geeignete Anlagekategorien für Infrastruktur-Investitionen im Bereich der Energiewende zu schaffen?
4. Welche Massnahmen plant der Bundesrat um Hürden bei der Investition von Pensionskassen in die Energiewende zu erkennen und abzubauen?
5. Welche Möglichkeit hat die Pensionskasse des Bundes (Publica), Investition in die Energiewende zu tätigen um eine Vorreiterrolle einzunehmen und in welchem Ausmass werden diese Möglichkeiten heute genutzt?
Richtlinien für Institutionelle
Vertreter der Wirtschaft, Institutionelle Investoren und Stimmrechtsberater haben «Richtlinien für Institutionelle Investoren zur Ausübung ihrer Mitwirkungsrechte bei Aktiengesellschaften» (Richtlinien) publiziert. Die Herausgeber wollen damit laut eigener Darstellung aktiv ein “Zeichen zu Gunsten einer zielführenden Selbstregulierung” setzen.
Die Richtlinien gehören zur Selbstregulierung, denen sich Institutionelle Investoren und Stimmrechtsberater freiwillig unterstellen können, wenn sie mit den darin enthaltenen Prinzipien grundsätzlich einverstanden sind. Bei einer Selbstunterstellung bleibt es aber möglich, von einzelnen Regeln abzuweichen (Grundsatz des «Comply or Explain»). Auch wenn es letztlich jedem einzelnen Institutionellen Investor überlassen sein wird, sich freiwillig den Richtlinien zu unterstellen, ist es für die Akzeptanz der Richtlinien wichtig, dass diese breit anerkannt und abgestützt sind. Die Herausgeber der Richtlinien sind überzeugt, dass die Anlegergemeinschaft die Relevanz der Richtlinien erkennt.
Herausgeber der Richtlinien sind: ASIP, Schweizerischer Pensionskassenverband, Ausgleichsfonds AHV/IV/EO, economiesuisse, Verband der Schweizer Unternehmen, Ethos – Schweizerische Stiftung für nachhaltige Entwicklung, Schweizerische Bankiervereinigung Swiss Banking, SwissHoldings, Verband der Industrie- und Dienstleistungskonzerne der Schweiz.
Gewerkschaften gegen Zocker-Minder, Probleme für die PKs
Der KV Schweiz, die Schweizer Kaderorganisation (SKO) und Travail.Suisse haben die Nein-Parole zur Minder-Initiative beschlossen. Für die drei Angestellten- und Arbeitnehmerverbände ist laut ihrer Medienmitteilung klar, dass es keine Rechtfertigung gibt für die Lohnexzesse der letzten Jahre. Deshalb haben sie die Minder-Initiative bei deren Lancierung auch unterstützt. Mit dem Gegenvorschlag des Parlaments hat die Initiative aber ihren Zweck erfüllt, und ein Nein zur Initiative führt zur besseren Lösung.
Für Nationalrat Thomas Weibel, Präsident der SKO, wird am 3. März nicht darüber entschieden, ob gegen die Abzockerei vorgegangen werden soll, sondern nur noch, wie. Die Minder-Initiative hat zwar einen knackigen Titel, schadet aber dem Werkplatz Schweiz und gefährdet Arbeitsplätze. Davon betroffen wären nicht nur die grossen Unternehmen, sondern auch der Blumenladen um die Ecke oder der Hersteller von Halbfabrikaten im Nachbardorf.
Martin Flügel, Präsident von Travail.Suisse, erwartet keine Wunder von der Stärkung der Aktionärsrechte. Was auf diesem Weg bezüglich Transparenz und Kontrolle der Entschädigungen erreicht werden kann, wird vom Gegenvorschlag erreicht.
Flügel betont: “Dort, wo die Initiative über den Gegenvorschlag hinaus geht, bringt sie vor allem administrativen Aufwand und Kosten mit sich. Und zwar vor allem für die Pensionskassen. Diesen schreibt die Initiative vor, bei allen Unternehmen, bei welchen sie einen Teil des Kapitals investiert hat, zu allen Geschäften an den Delegiertenversammlungen abzustimmen. Bei einer vernünftig diversifizierten Pensionskasse betrifft das nicht einige wenige Titel, sondern Dutzende von Unternehmen. Wenn das seriös gemacht wird, erhöhen sich auch die Verwaltungskosten der Pensionskassen. Das ist sicher nicht im Interesse der Arbeitnehmenden.”
Nationalrat Daniel Jositsch, Präsident des KV Schweiz und Strafrechtsprofessor an der Uni Zürich, weist darauf hin, dass die einjährige Wahlperiode für den Verwaltungsrat das schädliche kurzfristige Denken der Unternehmen weiter stärkt. Zudem ist es strafrechtlich vollkommen übertrieben, wenn gegen einen Pensionskassenverwalter wegen einem verpassten Stimmrecht zwingend eine Freiheitsstrafe verhängt wird. Dies nützt nichts im Kampf gegen die Abzocker.
Alles in allem kommen die drei Verbände zum Schluss, dass die negativen Auswirkungen der Initiative überwiegen. und deshalb auch aus Sicht der Angestellten und Arbeitnehmenden mit einem Nein der besseren Lösung zum Durchbruch verholfen werden muss.
BS: Neues PK-Gesetz in der Vernehmlassung
Der Basler Regierungsrat gibt den Entwurf für eine Revision des Gesetzes betreffend die Pensionskasse Basel-Stadt (Pensionskassengesetz) in Vernehmlassung. Die PKBS weist einen Deckungsgrad von rund 96% per Ende 2011 auf. Neure Zahlen weiss die Regierung in ihrem Communiqué nicht zu nennen.
Die Finanzierungsbeiträge sollen insgesamt nicht höher ausfallen als heute, der Aufteilungsschlüssel Arbeitnehmer / Arbeitgeber soll beibehalten werden. Der technische Zinssatz wird von 4% auf 3% gesenkt. Damit die Finanzierungsbeiträge trotz Senkung des technischen Zinssatzes nicht erhöht werden müssen, schlägt der Regierungsrat die Erhöhung des Rücktrittsalters von heute 63 Jahren auf neu 65 Jahre vor.
Die Senkung des technischen Zinssatzes führt einmalig zu einem höheren Kapitalbedarf, damit einerseits die laufenden Renten korrekt finanziert sind und andererseits eine Besitzstandsleistung vorliegt, mit der vor allem ältere Mitarbeitende mit der bisherigen erwarteten Rente rechnen können. Im System der Vollkapitalisierung würde dies einen Sanierungsbedarf von gut einer Milliarde Franken nach sich ziehen.
Da im Gesetz künftig die Finanzierung geregelt ist, muss der Grosse Rat nicht entscheiden, ob die Kasse im Leistungs- oder Beitragsprimat geführt wird. Da eine Umstellung auf ein Beitragsprimat aber mit Besitzstandskosten verbunden wäre, die der Arbeitgeber finanzieren muss, wird dies in der Vernehmlassungsvorlage ebenfalls dargestellt, wie auch die zum Beitragsprimat passende Sanierungsregel.
Die bestehenden Renten sind durch diese Revision nicht betroffen. Gemäss Vorschlag des Regierungsrates erhalten Angestellte des Kantons (inkl. BVB, IWB und Spitäler), die kurz vor der Pensionierung stehen, eine Besitzstandgarantie. Versicherte bis fünf Jahre vor der Pensionierung erhalten die bisherige Rente im Alter 63, für jene zwischen fünf und zehn Jahren vor der Pensionierung besteht ein teilweiser Anspruch auf Besitzstand. Zudem wird für langjährige Mitarbeitende garantiert, dass sie die bisherige Rente im Alter 65 erreichen. Die Anpassung der Vorsorge für die Angestellten der übrigen Institutionen wird nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes zwischen diesen Institutionen und der PKBS ausgearbeitet.
Mitteilung BS / Basler Zeitung
Medienunterlagen / Vernehmlassungsentwurf /
US: Finanzamt bedient sich bei der PK
The U.S. Treasury, in order to avoid default, has resorted to an eyebrow-raising move: it has borrowed from the federal employee pension fund as the country nears its debt ceiling. The U.S. government stopped investing in the federal employee pension fund "to avoid breaching the statutory debt limit," according to a letter Treasury Secretary Timothy Geithner sent to Congress.
Geithner said that the move will free up some $156 billion in borrowing authority, while policy leaders in Washington wrangle over raising the $16.4 trillion debt limit. Geithner promised the fund would be "made whole once the debt limit is increased," and maintains that federal employees and retirees would not be affected by the action. But an IOU from the federal government isn’t very settling for those relying on the fund for retirement.
This is not the first time the government has dipped into pension funds to pay for its overspending. The Treasury has suspended reinvestments in the federal pension fund, aka the G Fund, six times over the past two decades in order to keep the country under the legal debt limit. The most prolonged delay in raising the limit came in 1995 after congressional Republicans came into power during the Clinton administration.
The last time was Jan. 17, 2012, while a vote was pending to increase the debt ceiling by $1.2 trillion. The increase was approved, lifting the debt ceiling to its current $16.4 trillion limit, and a debt ceiling debacle like the one in August 2011 was averted.
Felix Austria: PK-Rendite 8,4%
Die 17 österreichischen Pensionskassen erzielten durchschnittlich im Jahr 2012 eine Performance von 8,39 Prozent. Der Aktienanteil am Portfeuille beträgt zwischen 23 und 29%. Derzeit haben rund 815’500 Österreicher (plus 3 Prozent im Vergleich zu 2011) Anspruch auf eine Firmenpension. Insgesamt verwalten die 17 österreichischen Pensionskassen ein Vermögen von rund 16,25 Milliarden Euro (plus 9 Prozent im Vergleich zu 2011).
Freiburg: 57 Mio. für die Pensionskasse
Die städtische Pensionskasse Freiburg ist chronisch unterdeckt. Die bereits laufenden Sanierungsmassnahmen konnten das Loch in der Kasse nicht stopfen. Darum liegt nun ein neues Sanierungsprogramm auf dem Tisch: Freiburg schiesst 56,8 Millionen Franken ein. Zudem gehen die städtischen Angestellten künftig ein Jahr später in Rente – mit 63 statt wie bisher mit 62 Jahren. Und sie werden tiefere Renten beziehen: Der technische Zinssatz sinkt von 4,5 auf 3,5 Prozent. Die Renten werden nur dann an die Lohn- und Preisentwicklung angepasst, wenn dies der Zustand der Pensionskasse erlaubt. Zudem wird die Indexierung auf 0,25 Prozent beschränkt. Damit tragen auch die Rentner zur Sanierung bei. Da die Stadt eine beträchtliche Summe einschiesst, senkt sie ihren Arbeitgeberbeitrag von 16,55 auf 12 Prozent. Der Beitrag der Arbeitnehmer steigt von 8,95 auf 10 Prozent.
Towers Watson: Steigende Pensionskosten absehbar
Der Ausfinanzierungsgrad der Schweizer Pensionspläne war über das Jahr 2012 gesehen relativ stabil. Diese scheinbar robuste Entwicklung der Deckungsgrade verschleiert jedoch die Tatsache, dass sowohl die Verpflichtungen als auch das Planvermögen im Verlauf des Jahres stark anstiegen. Die tiefen Rechnungszinsen in Kombination mit den Veränderungen in den internationalen Rechnungslegungsstandards (IAS) werden 2013 zu signifikant höheren Pensionskosten führen als im Vorjahr. Dies geht aus dem Pensionskassen-Index Swiss Pension Finance Watch hervor, der vierteljährlich von Towers Watson auf Basis internationaler Rechnungslegungsstandards (IAS) veröffentlicht wird.
Im vierten Quartal 2012 zeichnete sich nach einem leichten Negativtrend in den ersten drei Quartalen des Jahres 2012 eine leichte Erholung der Deckungsgrade ab. Der Benchmark Pension Index stieg von 88.4 auf 89.7 Punkte, liegt damit aber immer noch tiefer als vor Jahresfrist mit 90.4 Punkten. Die Verpflichtungen sanken im vierten Quartal leicht um 0.3 Prozent, während das Planvermögen um 1.3 Prozent stieg. Über das ganze Jahr stiegen die Verpflichtungen um fast 11 Prozent, während das Planvermögen um 10 Prozent anwuchs. Dies führt zu einer relativ stabilen Entwicklung der Deckungsgrade über das Jahr 2012.
„Die Rechnungszinsen befinden sich weiterhin in einer Negativspirale. Im vierten Quartal 2012 lagen sie bei 1.62 Prozent, vor Jahresfrist dagegen noch bei 2.41 Prozent. Die vom Kapitalmarkt getriebenen Anlageerträge trugen jedoch dazu bei, den Negativeffekt auf die Unternehmensbilanz zu dämpfen“, sagt John Carter, Senior Consultant bei Towers Watson. Für das kommende Jahr empfiehlt der Experte mit Blick auf das schwierige Zinsumfeld, die Pensionsverpflichtungen sehr gut im Auge zu behalten. Dies gilt insbesondere für multinationale Firmen, die nach IAS bilanzieren, denn die Änderungen in den Rechnungslegungsstandards werden ihre Pensionskosten merklich erhöhen.
UBS PK-Barometer 2012: Jahresrendite 7,0%
Auch der letzte Monat des vergangenen Jahres bescherte den Schweizer Vorsorgeeinrichtungen positive Renditen. Damit können sie insgesamt auf ein sehr erfreuliches Anlagejahr 2012 zurückblicken. Alle Grössenklassen erzielten beinahe identische Renditen um die 7%.
2012 war das zweitbeste Jahr seit 2007. Nur die dem Crash folgende Erholungsperiode 2009 brachte ein noch besseres Ergebnis.
Seit dem Tiefstpunkt im Februar 2009 hat eine sichtbare Erholung eingesetzt. Dabei verstärkten sich die Renditedifferenzen zwischen den verschiedenen Peer-Gruppen. Die grösseren Vorsorgewerke erzielten nach wie vor die höchsten kumulierten Renditen. Die Bedeutung des Einbruchs der Börsen während der Finanz- und Wirtschaftskrise manifestiert sich daran, dass sich die während der gezeigten Sechsjahresperiode erzielte Performance nur zwischen 1% und 1,5% pro Jahr bewegt. Das reicht langfristig natürlich nicht aus, um die Vorsorgeverpflichtungen zu sichern.
CS PK-Index: Jahresrendite 2012 von 7,2%
Im 4. Quartal 2012 nahm der Index um 1.29 Punkte resp. 0,97% zu und liegt per 31. Dezember bei 133.60 Punkten. Zum positiven Resultat haben der November mit 0,68% und der Dezember mit 0,42% beigetragen, während der Oktober ein leichtes Minus von 0,13% zu verzeichnen hatte. Die Jahres-Rendite betrug per 31. Dezember erfreuliche 7,20%. Die Performance Contribution zeigt, dass im vierten Quartal insbesondere die Anlageklassen Aktien Schweiz (0,55%), Immobilien (0,31%), Schweizerfrankenobligationen (0,11%) und nach zwei negativen Quartalen zum ersten Mal auch wieder Liquidität (0,13%) zur positiven Rendite beigetragen haben.
Die BVG-Mindestverzinsung (aktuell 1,5% p.a.), ebenfalls ausgehend von 100 zu Anfang des Jahres 2000, stieg im Berichtsquartal um weitere 0.53 Punkte (resp. 0,37%) auf den Stand von 141.54 an. Die Differenz zwischen der BVG-Mindestverzinsung und dem Credit Suisse Schweizer Pensionskassen Index verringerte sich erneut und liegt per 31. Dezember bei 7.94 Punkten. Gegenüber dem Vorjahr hat sich die Differenz nahezu halbiert (2011: 14.82 Punkte).
In der Anlageallokation per 31. Dezember fällt auf, dass die Liquiditätsquote wieder leicht gestiegen ist (7,5% gegenüber 7,2% im Q3). Ebenfalls erhöht haben sich die Engagements in Aktien Ausland (16,8%) und Aktien Schweiz (12,5%). Reduziert haben sich hingegen die Engagements in Schweizerfrankenobligationen (24,9%), in Immobilien (20,7%), in Fremdwährungsobligationen (8,8%) und in Hypotheken (2,8%). Die Schweizerfranken Quote ist per 31. Dezember wieder auf über 78% gestiegen (78,5%).
Für das Anlagejahr 2012 wurde eine Rendite von 7,20% verzeichnet, was den höchsten Wert seit 2009 (10,86%) darstellt. Die BVG-Vorgabe wurde somit um 5,7% übertroffen. Die annualisierte Rendite des Credit Suisse Schweizer Pensionskassen Index (seit 01.01.2000) beträgt per Jahresende 2,25%. Demgegenüber steht die annualisierte BVG-Mindestverzinsung, welche 2,71% beträgt.
Swisscanto PK-Monitor: Stabil im Q4/2012
Bei den erfassten privatrechtlichen Pensionskassen stieg der geschätzte vermögensgewichtete Deckungsgrad innerhalb eines Jahres 4 Prozentpunkte auf 106,8% an. Ein ähnliches Bild zeigt sich bei den öffentlich-rechtlichen Kassen mit Vollkapitalisierung, bei denen der vermögensgewichtete Deckungsgrad um 3,2 Prozentpunkte auf 98,5% anstieg.
Bei den erfassten öffentlich-rechtlichen Kassen mit Staatsgarantie resp. Teilkapitalisierung erhöhte sich der vermögensgewichtete Deckungsgrad ebenfalls um 3,2% auf 74,7%.
Die erfassten Vorsorgeeinrichtungen erzielten 2012 eine vermögensgewichtete Rendite von 6,7%. Der geschätzte Anteil der privatrechlichen Kassen in Unterdeckung liegt bei rund 12% (Vorjahr 25%), während die öffentlich-rechtlichen Kassen mit Vollkapitalisierung eine Unterdeckungsquote von 58% (Vorjahr 73%) aufweisen. Damit haben sich die Anteile dieser Kassen in Unterdeckung im Jahr 2012 deutlich verringert.
Grundlage für die aktuellen Schätzungen per 31. Dezember 2012 bilden die effektiven Angaben von 340 Vorsorgeeinrichtungen mit einem Vermögen von insgesamt 437 Mia. Franken per 31. Dezember 2011. Die Schätzungen sind Hochrechnungen aufgrund der Marktentwicklungen und der von den Umfrageteilnehmern zu Beginn des Jahres 2012 gewählten Anlagestrategie.
Die Verteilung der Vorsorgeeinrichtungen nach Deckungsgrad-Bandbreiten per 31. Dezember 2012 zeigt gegenüber den Durchschnittszahlen aufschlussreiche Details für die beiden Gruppierungen der öffentlich- und privatrechtlichen Vorsorgeeinrichtungen. Der Anteil der privatrechtlichen Vorsorgeeinrichtungen in Unterdeckung hat sich mit 11,5% seit Ende 2011 um mehr als die Hälfte reduziert. 18,2% der öffentlich-rechtlichen Kassen mit Vollkapitalisierung weisen einen Deckungsgrad von unter 90% auf, 3,0% sogar weniger als 80%.
"Über dem Strich" – mit einer Deckung von 100% und mehr – finden wir 88,5% der privatrechtlichen Kassen und 42,5% der öffentlich-rechtlichen mit Vollkapitalisierung. Jenseits der Limite von 110%, welche ein Indikator für ausreichende Schwankungsreserven und damit volle Risikofähigkeit darstellt, wurde ein Anteil von 32,9% der privaten und 9,1% der öffentlichen Kassen mit Vollkapitalisierung errechnet.
Die nach der Struktur des Vermögens (Asset Allocation) errechnete Performance ergibt für die erfassten Kassen im Zeitraum 1. Januar 2012 bis 31. Dezember 2012 eine Rendite von 6,7% (vermögensgewichtet). Zwischen den öffentlich- und den privatrechtlichen Kassen lassen sich nur geringe Unterschiede erkennen. Dabei handelt es sich um eine konservative Renditeschätzung, da die Berechnungen auf der Vermögensallokation der Vorsorgeeinrichtungen per 31.12.2011 basieren.
Minder: “Angstmacherei”
Der Blick befasst sich mit der Warnung des ASIP, eine Annahme der “Abzocker”-Initiative würde die Verwaltungskosten für die Pensionskassen in die Höhe treiben. In der Zeitung heisst es dazu: “Der Vater der Abzocker-Initiative wehrt sich gegen die Darstellung, dass die Vorbereitung der Abstimmungen an den Generalversammlungen die Pensionskassen viel Zeit koste: «Der Aufwand wird übertrieben. 95 Prozent der Traktanden sind sowieso klar», sagt Minder. Bei einem «sehr umstrittenen Traktandum könnte die Pensionskasse via die heutigen neuen Medien sogar ihre Versicherten befragen».
Zudem müssten die Vertreter der Pensionskassen ja nicht persönlich an den Generalversammlungen erscheinen: «Stimmzettel ausfüllen, in ein Couvert stecken und abschicken. Den Rest erledigt der unabhängige Stimmrechtsvertreter», so Minder.
Labile Entscheidungssituation
Der Schlagabtausch zwischen Gegnern und Befürwortern der Abzocker-Initiative wird sich bis zum Abstimmungstermin am 3. März sicher noch deutlich zuspitzen. Den Ausgang abzuschätzen ist laut Politologe Andreas Ladner schwierig: «Die Zerrissenheit in den verschiedenen Parteien und Lagern zeigt, wie labil die Entscheidungssituation ist.»

