Der KV Schweiz, die Schweizer Kaderorganisation (SKO) und Travail.Suisse haben die Nein-Parole zur Minder-Initiative beschlossen. Für die drei Angestellten- und Arbeitnehmerverbände ist laut ihrer Medienmitteilung klar, dass es keine Rechtfertigung gibt für die Lohnexzesse der letzten Jahre. Deshalb haben sie die Minder-Initiative bei deren Lancierung auch unterstützt. Mit dem Gegenvorschlag des Parlaments hat die Initiative aber ihren Zweck erfüllt, und ein Nein zur Initiative führt zur besseren Lösung.

Für Nationalrat Thomas Weibel, Präsident der SKO, wird am 3. März nicht darüber entschieden, ob gegen die Abzockerei vorgegangen werden soll, sondern nur noch, wie. Die Minder-Initiative hat zwar einen knackigen Titel, schadet aber dem Werkplatz Schweiz und gefährdet Arbeitsplätze. Davon betroffen wären nicht nur die grossen Unternehmen, sondern auch der Blumenladen um die Ecke oder der Hersteller von Halbfabrikaten im Nachbardorf.
Martin Flügel, Präsident von Travail.Suisse, erwartet keine Wunder von der Stärkung der Aktionärsrechte. Was auf diesem Weg bezüglich Transparenz und Kontrolle der Entschädigungen erreicht werden kann, wird vom Gegenvorschlag erreicht.

Flügel betont: “Dort, wo die Initiative über den Gegenvorschlag hinaus geht, bringt sie vor allem administrativen Aufwand und Kosten mit sich. Und zwar vor allem für die Pensionskassen. Diesen schreibt die Initiative vor, bei allen Unternehmen, bei welchen sie einen Teil des Kapitals investiert hat, zu allen Geschäften an den Delegiertenversammlungen abzustimmen. Bei einer vernünftig diversifizierten Pensionskasse betrifft das nicht einige wenige Titel, sondern Dutzende von Unternehmen. Wenn das seriös gemacht wird, erhöhen sich auch die Verwaltungskosten der Pensionskassen. Das ist sicher nicht im Interesse der Arbeitnehmenden.”

Nationalrat Daniel Jositsch, Präsident des KV Schweiz und Strafrechtsprofessor an der Uni Zürich, weist darauf hin, dass die einjährige Wahlperiode für den Verwaltungsrat das schädliche kurzfristige Denken der Unternehmen weiter stärkt. Zudem ist es strafrechtlich vollkommen übertrieben, wenn gegen einen Pensionskassenverwalter wegen einem verpassten Stimmrecht zwingend eine Freiheitsstrafe verhängt wird. Dies nützt nichts im Kampf gegen die Abzocker.

Alles in allem kommen die drei Verbände zum Schluss, dass die negativen Auswirkungen der Initiative überwiegen. und deshalb auch aus Sicht der Angestellten und Arbeitnehmenden mit einem Nein der besseren Lösung zum Durchbruch verholfen werden muss.

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