Vertreter der Wirtschaft, Institutionelle Investoren und Stimmrechtsberater haben «Richtlinien für Institutionelle Investoren zur Ausübung ihrer Mitwirkungsrechte bei Aktiengesellschaften» (Richtlinien) publiziert. Die Herausgeber wollen damit laut eigener Darstellung aktiv ein “Zeichen zu Gunsten einer zielführenden Selbstregulierung” setzen.

Die Richtlinien gehören zur Selbstregulierung, denen sich Institutionelle Investoren und Stimmrechtsberater freiwillig unterstellen können, wenn sie mit den darin enthaltenen Prinzipien grundsätzlich einverstanden sind. Bei einer Selbstunterstellung bleibt es aber möglich, von einzelnen Regeln abzuweichen (Grundsatz des «Comply or Explain»). Auch wenn es letztlich jedem einzelnen Institutionellen Investor überlassen sein wird, sich freiwillig den Richtlinien zu unterstellen, ist es für die Akzeptanz der Richtlinien wichtig, dass diese breit anerkannt und abgestützt sind. Die Herausgeber der Richtlinien sind überzeugt, dass die Anlegergemeinschaft die Relevanz der Richtlinien erkennt.

Herausgeber der Richtlinien sind: ASIP, Schweizerischer Pensionskassenverband, Ausgleichsfonds AHV/IV/EO, economiesuisse, Verband der Schweizer Unternehmen, Ethos – Schweizerische Stiftung für nachhaltige Entwicklung, Schweizerische Bankiervereinigung Swiss Banking, SwissHoldings, Verband der Industrie- und Dienstleistungskonzerne der Schweiz.

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