Konrad: “Es dauert zu lange”
Hanspeter Konrad, Direktor des ASIP, begrüsst zwar grundsätzlich die Vorschläge des Bundesrates für die Vorsorge 2020, aber es geht im alles zu wenig schnell. “Aus der Optik der Pensionskassen sind die Reformvorschläge des Bundesrates grundsätzlich zu begrüssen: Die Stossrichtung stimmt, und es werden die richtigen Themen behandelt – doch der Gesetzgebungs-prozess dauert insgesamt zu lange. So würde eine raschere Senkung des Mindestumwandlungssatzes den Pensionskassen die notwendige Flexibilität zurückgeben, um mit der Bildung von Rückstellungen richtig auf die Herausforderungen durch die steigende Lebenserwartung und die volatile jährliche Performance reagieren zu können”, schreibt Konrad in Stocks.
Martin Kaiser zum Arbeitgeberverband
Martin Kaiser, bisheriger stellvertretender Direktor und Leiter des Geschäftsfelds Alters- und Hinterlassenenvorsorge im Bundesamt für Sozialversicherungen, wird ab 1. Juni 2013 Mitglied der Geschäftsleitung des Schweizerischen Arbeitgeberverbands. Er wird hier die Verantwortung für das Ressort Sozialpolitik und Sozialversicherungen übernehmen, das heute vom künftigen Direktor, Prof. Dr. Roland A. Müller, betreut wird.
Anlagestiftungen profitieren von guten Märkten
Die Konferenz der Geschäftsführer von Anlagestiftungen hat die Resultate per 31.12.2012 publiziert. Gemäss der positiven Entwicklung sowohl im Aktien- wie im Obligationenbereich sowie dank des von der SNB stabilisierten Eurokurses können die Stiftungen sehr ansprechende Ergebnisse präsentieren. Insgesamt zählt die Kgast nun 15 Mitglieder im Wertschriftenbereich und neun bei den Immobilienanlagestiftungen. Das Gesamtvermögen der klassischen Anlagestiftungen erhöhte sich im Berichtsjahr netto um 6,7% auf 75 Mrd. Franken, bei den Immobilien um 8,8% auf 8,5 Mrd. Angesichts der guten Performance ein insgesamt eher bescheidenes Ergebnis, welches darauf hinweist, dass der Neugeldzufluss wohl gering war. Einen guten Indikator für den Gesamtmarkt bieten jeweils die Performance-Resultate der Mischvermögen mit 20-30% Aktien. Für 2012 liegen die Zahlen zwischen 8,5 und 5,2%, über fünf Jahre erreichen im besten Fall. 2,5%, im schlechtesten 1,1%.
Motion Stahl / Revision FZG: Die Diskussion beim Vorsorgeforum
Das Vorsorgeforum hat die unmittelbar an der laufenden Vernehmlassung zur Revision des FZG in der Folge der Motion Stahl beteiligten Kreise zu einer Diskussion in Zürich eingeladen. Beteiligt waren NR Jürg Stahl, Vertreter der Sozialpartner, des BSV, der Pensionskassen sowie der Beratung.
Die Teilnehmer waren sich einig, dass die bestehende Situation unbefriedigend ist. Zwar erlaubt Artikel 1e der BVV2 die Wahl der Anlagestrategie durch die Versicherten im rein überobligatorischen Bereich, doch werden die allfälligen Verluste aufgrund der eingegangenen Risiken letztlich durch das Kollektiv getragen. Keine Einigung bestand hingegen über den einzuschlagenden Weg resp. den vom Bundesrat in die Vernehmlassung gegebenen Vorentwurf zu einer Ergänzung des FZG.
Gänzlich gegen die Individualisierung und die Wahl von Anlagestrategien sprach sich Doris Bianchi vom SGB aus. Sie hält diese Entwicklung für systemfremd, Artikel 1e sei zu streichen. Die übrigen Diskussionsteilnehmer machten klar, dass sie an dieser Wahlmöglichkeit für die Versicherten festhalten wollen, machten aber Bedenken gegenüber der vorgeschlagenen Lösung geltend. Diese betreffen insbesondere die Vorschrift einer Strategie, welche die garantierte BVG-Mindestverzinsung sicherstellt sowie diverse formelle Bedingungen, wie etwa die Vorschrift einer Zustimmung des Ehegatten zur jeweiligen Strategiewahl.
Markus Moser, Geschäftsführer der PK Novartis, hält das für ein “Unding” und praktisch nicht durchführbar. Hanspeter Konrad, Direktor des ASIP, sprach sich als Alternative für eine risikofreie und lediglich mit Nominalwertgarantie versehene Geldmarktstrategie aus. Dieser Idee schloss sich auch Roland Müller vom Arbeitgeberverband an.
Grossen Raum nahm die Entwicklung des De-Risking bei Kassen und Unternehmen ein. Die Strategiewahl ist mit mehr Freiheit für die Versicherten verbunden, aber auch mit der Übernahme verstärkter Risiken, was die Kassen entlastet. Peter Zanella, Towers Watson, machte aber deutlich, dass der Vorentwurf des Bundesrats wenig geeignet ist, die erhoffte Erleichterung für die IAS-Bilanzierung zu erzielen. Colette Nova, Vizedirektorin beim BSV, führte als Begründung der beim BSV entwickelten Vorschriften an, dass bei den bis heute angebotenen 1e-Plänen es teilweise zu Wildwuchs und abstrusen Lösungen gekommen sei. Dem müsse begegnet werden. Die Folien zur Tagung sowie eine ausführliche Zusammenfassung können mit den untenstehenden Links heruntergeladen werden.
Zusammenfassender Bericht / Unterlagen Nova / Unterlagen Müller / Unterlagen Konrad / Unterlagen Moser / Unterlagen Zanella
NYT: Ray Kurzweil Says We’re Going to Live Forever
Ray Kurzweil, bekanntester und prominentester Futurologe und Unternehmer der USA, hat in einem Interview im Magazin der New York Times Auskunft über seine Visionen gegeben.
As a futurist, you are famous for making predictions of when technological innovations will actually occur. Are you willing to predict the year you will die?
My plan is to stick around. We’ll get to a point about 15 years from now where we’re adding more than a year every year to your life expectancy.
You have described microscopic nanobots of the future that will be able to shape shift into anything, even gather into patterns that mimic familiar life-forms. So millions of nanobots will be running around that look just like Ray Kurzweil?
This idea of creating a whole virtual body with nanobots, that’s more like a 2050 scenario. But by the 2030s we’ll be putting millions of nanobots inside our bodies to augment our immune system, to basically wipe out disease. One scientist cured Type I diabetes in rats with a blood-cell-size device already.
You’ve said that if you woke up one day with a terminal disease, you’d be forced to invent a cure. Were you being serious?
I absolutely would try. I’m working now on a cancer project with some scientists at M.I.T., and if I develop cancer, I do have some ideas of what I would do.
I imagine a lot of people would hear that and say, Ray, if you think you’re capable of curing yourself, why don’t you go ahead and start curing others?
Well, I mean, I do have to pick my priorities. Nobody can do everything. What we spend our time on is probably the most important decision we make. I don’t know if you’re aware, but I’m joining Google as director of engineering.
CS PK-Index: Weit hinter dem Mindestzins
Der Credit Suisse Schweizer Pensionskassen Index (blaue Linie in Abbildung 1a), der zu Beginn des Jahres 2000 mit 100 Punkten gestartet wurde, zeigt insgesamt ein erfolgreiches Anlagejahr. Im Berichtsquartal nahm der Index um 1,30 Punkte resp. 0,98 % zu und liegt per 31. Dezember 2012 bei 133,61 Punkten. Zum positiven Resultat haben der November mit 0,68 % und der Dezember mit 0,42 % beigetragen, während der Oktober ein leichtes Minus von 0,13 % zu verzeichnen hatte.
Die BVG-Mindestverzinsung (graue Linie in Abbildung 1a), ebenfalls ausgehend von 100 zu Anfang des Jahres 2000, legte im Berichtsquartal um 0,37 % resp. 0,53 Punkte auf den Stand von 141,54 zu. Somit verringerte sich die Differenz zwischen der BVG-Mindestverzinsung und dem Credit Suisse Schweizer Pensionskassen Index wieder und liegt per 31. Dezember 2012 bei 7,93 Punkten, was praktisch einer Halbierung gegenüber dem Vorjahr entspricht (2011: 14,82 Punkte).
Für das Anlagejahr 2012 wurde, angetrieben von den Aktienkursen, den Schweizer-Franken-Obligationen und den Immobilien, eine ansehnliche Rendite von 7,21% erzielt, die beste seit 2009 (10,86 %). Es gilt ebenfalls zu vermerken, dass sämtliche Anlagekategorien im Anlagejahr 2012 eine positive Rendite erzielt und somit zum erfreulichen Resultat beigetragen haben. Die BVG-Vorgabe wurde um 5,71% übertroffen. Die annualisierte Rendite (seit Beginn der Messung) des Credit Suisse Schweizer Pensionskassen Index (Tabelle 1d) beträgt per Jahresende 2,25 %. Dem steht die annualisierte BVG-Mindestverzinsung von 2,71% gegenüber.
SO: 130 Gemeindevertreter verweigern Beteiligung an PK-Sanierung
Die Solothurner Zeitung schreibt über die GV des Solothurner Einwohnergemeindeverbands, der sich zur Sanierung der PKSO zu äussern hatte. “130 Stimmberechtigte versammelten sich auf Einladung des Vorstandes des Verbandes der Solothurner Einwohnergemeinden (VSEG) zur ausserordentlichen Generalversammlung im Alten Spital. Deren einziges, dafür umso gewichtigeres Traktandum: die Vernehmlassungsantwort des Verbandes zur regierungsrätlichen Vorlage über die Sanierung der Pensionskasse Kanton Solothurn.
Einstimmig und ohne Diskussion folgte die Verbandsbasis dabei dem Antrag des Vorstandes. Und das heisst: Die Gemeindevertreter befürworten die Stossrichtung des Gesetzesentwurfs und damit insbesondere die Vollkapitalisierung der Pensionskasse. Sie lehnen aber eine Beteiligung der Gemeinden an der Sanierung ab. Gemäss Regierungsvorschlag sollten sie mit 377 Mio. Franken (von total 1,1 Mrd. Franken) in die Ausfinanzierung eingebunden werden. Dies aufgrund ihrer Funktion als Arbeitgeber der Volksschullehrkräfte, die bei der Kasse versichert sind.
NZZ: Leitplanken für Pensionskassen
Die NZZ berichtet ausführlich über die Richtlinien für institutionelle Investoren. In dem Artikel heisst es u.a.: “Man mag die Richtlinien auf den ersten Blick als Ansammlung von Selbstverständlichkeiten betrachten – umso mehr, als Ideen wie das Verbot des Wertpapierverleihs und die Pflicht zur Offenlegung des konkreten Abstimmungsverhaltens ausser Rang und Traktanden fielen. Die Absage an eine Offenlegungspflicht begründeten Exponenten vor allem mit zwei Argumenten. Zum einen brächte dies zusätzlichen administrativen Aufwand mit der Publikation des Abstimmungsverhaltens von jährlich bis zu 1000 oder mehr Traktanden. Und zum andern käme eine Pensionskasse bei Abweichung von externen Stimmempfehlungen unter zusätzlichen Rechtfertigungsdruck, was in der Praxis zu noch grösserer Anlehnung an externe Empfehlungen führen würde. Doch die Offenlegungspflicht wird zumindest für Pensionskassen ohnehin kommen: Die Minder-Initiative ebenso wie der Gegenvorschlag verlangen dies.”
Interpellation: Masterplan für nachhaltige Vorsorge
Eingereichter Text: Das schweizerische Dreisäulenprinzip der Altersvorsorge hat sich bewährt. Deshalb müssen die Säulen als Ganzes betrachtet und weiterentwickelt werden. Folglich wäre es sinnvoll, einen Masterplan Altersvorsorge zu erarbeiten. Mit ihm können Strategien entwickelt und Handlungsvorschläge unterbreitet werden. Ein Masterplan als integrativer Gesamtplan soll übergreifend qualitative und quantitative Aussagen zu den einzelnen Sozialwerken machen. Auf Basis des Masterplanes werden die notwendigen, sich ergänzenden Massnahmen entwickelt und ausgearbeitet.
Motion: Infrastrukturanlagen und Assekuranz
Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, Artikel 79h der AVO und Artikel 53e der BVV2 mit "direkte und indirekte Anlagen in Infrastruktur" zu ergänzen.
Begründung: Das Umfeld mit tiefen Zinsen und den bescheidenen Renditen über alle Anlageklassen hinweg dürfte sich in absehbarer Zeit nicht fundamental verbessern. Dies führt zu anhaltend tiefen Anlagerenditen bei Pensionskassen und Versicherungen sowie zu einem zunehmendem Erschwernis, das Versprechen "Mindestzins" bei vernünftigen Risiken einzuhalten.
Der Zugang zur Finanzierung öffentlicher Infrastrukturen eröffnet hier zusätzliche Anlagemöglichkeiten – zumindest im Ausland, da in der Schweiz noch keine entsprechenden Opportunitäten bestehen. Bis anhin werden diesbezüglich nur indirekte Anlagen in Infrastruktur akzeptiert, was in vielerlei Hinsicht keinen Sinn macht. Die entsprechenden Verordnungen sollen deshalb so angepasst werden, dass in der Praxis auch direkte Anlagen – selbstverständlich im Rahmen der maximal zugelassenen Quote – möglich sein können.
Motion: Rentenalter und Lebenserwartung
Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, einen Erlassentwurf vorzulegen, der eine automatischen Anpassung des Rentenalters an die Lebenserwartung einführt. Davon betroffen sein muss nicht nur das gesetzliche Rentenalter, sondern auch der effektive Renteneintritt. Dabei sollen weiterhin berufsspezifische und individuelle Flexibilisierungen innerhalb einer gewissen Bandbreite möglich sein. Ebenso wird von einem gleich hohen Rentenalter für Frauen und Männer ausgegangen.
Interpellation: Geschiedene Witwen
Eingereichter Text: Die parlamentarische Initiative 07.454 von Nationalrätin Vreni Hubmann verlangt eine Teilung des Rentendeckungskapitals, auch nach Eintritt eines Vorsorgefalls. Diese Initiative wurde von der Kommission für Rechtsfragen am 1. September 2011 mit 8 zu 6 Stimmen bei 3 Enthaltungen abgeschrieben. Dies vor allem, weil man eine Botschaft des EJPD abwarten wollte, welche dem Bundesrat im ersten Halbjahr 2012 unterbreitet werden sollte. Diese Botschaft wurde nun, ohne Begründung, bis spätestens Dezember 2013 verschoben.
Diese Verschiebung blockiert eine Lösung für die betroffenen Frauen ein weiteres Mal und ist deshalb nicht zu akzeptieren. Denn die Pensionskassen können sich mit dieser Verschiebung weiterhin auf die bestehende Gesetzeslücke berufen und die betroffenen Frauen weiterhin diskriminieren, das heisst mit Minimalrenten abspeisen.
Für gerechte Witwenrenten braucht es deshalb zwingend eine Reglementsanpassung. Theoretisch sieht man zwar dort den Handlungsbedarf, will aber der kommenden, nunmehr verschobenen Gesetzesanpassung nicht vorgreifen. Das EJPD hat zudem verlauten lassen, dass man nach einer gerechten Übergangslösung auch für altrechtliche Fälle sucht. Diese Verschiebung verhindert deshalb auch hier eine schnellere Lösung via Reglementsanpassung.
Meine Fragen:
1. Ist sich der Bundesrat bewusst, dass hier dringend Handlungsbedarf besteht und das Geschäft nicht noch einmal "auf die lange Bank geschoben" werden darf?
2. Kann er verlässliche Angaben bezüglich des weiteren Vorgehens und bezüglich des Zeitplans machen?
Motion: Zweckentfremdung des Vorsorgekapitals
Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen für die Berechnung der Ergänzungsleitungen folgendermassen zu überarbeiten:
Bei der Berechnung der Ergänzungsleistungen soll, im Falle eines vorgängigen Rentenvorbezugs, eines Kapitalvorbezugs für Wohneigentum oder einer Barauszahlung, die mutmassliche Rente ohne Vorbezug oder Barauszahlung als Einnahme angerechnet werden. Die Anrechnung soll nur soweit erfolgen, als das sozialrechtliche Existenzminimum bei der Berechnung der jährlichen Ergänzungsleistung nicht unterschritten wird.
Postulat: Sichere Renten
Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht darzulegen, wie die Renten im Obligatorium der 2. Säule im Umfeld sinkender Zinsen und steigender Lebenserwartung ohne Kürzungen gewährleistet werden können, indem – anstelle der bisher geltenden unfreiwilligen Umverteilung – eine Finanzierung des obligatorischen Rentenanspruchs für Hochbetagte im Teil-Umlageverfahren erfolgt (Varianten: Renten ab 90, ab 85, ab 80 Jahren durch Zuschüsse des Sicherheitsfonds).
Kosten (BVG-Lohnprozente), Leistungen (Renten, Rentensicherheit) und Mechanik eines solchen Modells sind mit den bisherigen Verfahren zu vergleichen hinsichtlich Kosten, Berechenbarkeit, Stabilität, Sicherheit und Sparquote. Die Auswirkungen für Pensionskassen mit überdurchschnittlich hohem Rentnerbestand, für solche mit Vollversicherung bei einer Lebensversicherung und für die ordentlichen Risikoprämien (Tod und Invalidität) sind ebenfalls darzulegen, ebenso die Auswirkungen auf die Freizügigkeit und auf die Leistungen des Überobligatoriums.
Interpellation: PKs und Energiewende
Eingereichter Text: 1. Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass die Investition von Pensionskassen in die Energiewende für beide Bereiche eine Chance bedeutet?
2. Wie gedenkt er die Rahmenbedingungen der Energiewende dahingehend anzupassen, dass private Investoren genügend Investitionspotential sehen?
3. Kann er die Oberaufsichtsbehörde beauftragen, geeignete Anlagekategorien für Infrastruktur-Investitionen im Bereich der Energiewende zu schaffen?
4. Welche Massnahmen plant der Bundesrat um Hürden bei der Investition von Pensionskassen in die Energiewende zu erkennen und abzubauen?
5. Welche Möglichkeit hat die Pensionskasse des Bundes (Publica), Investition in die Energiewende zu tätigen um eine Vorreiterrolle einzunehmen und in welchem Ausmass werden diese Möglichkeiten heute genutzt?


