Eingereichter Text: Die parlamentarische Initiative 07.454 von Nationalrätin Vreni Hubmann verlangt eine Teilung des Rentendeckungskapitals, auch nach Eintritt eines Vorsorgefalls. Diese Initiative wurde von der Kommission für Rechtsfragen am 1. September 2011 mit 8 zu 6 Stimmen bei 3 Enthaltungen abgeschrieben. Dies vor allem, weil man eine Botschaft des EJPD abwarten wollte, welche dem Bundesrat im ersten Halbjahr 2012 unterbreitet werden sollte. Diese Botschaft wurde nun, ohne Begründung, bis spätestens Dezember 2013 verschoben.

Diese Verschiebung blockiert eine Lösung für die betroffenen Frauen ein weiteres Mal und ist deshalb nicht zu akzeptieren. Denn die Pensionskassen können sich mit dieser Verschiebung weiterhin auf die bestehende Gesetzeslücke berufen und die betroffenen Frauen weiterhin diskriminieren, das heisst mit Minimalrenten abspeisen.

Für gerechte Witwenrenten braucht es deshalb zwingend eine Reglementsanpassung. Theoretisch sieht man zwar dort den Handlungsbedarf, will aber der kommenden, nunmehr verschobenen Gesetzesanpassung nicht vorgreifen. Das EJPD hat zudem verlauten lassen, dass man nach einer gerechten Übergangslösung auch für altrechtliche Fälle sucht. Diese Verschiebung verhindert deshalb auch hier eine schnellere Lösung via Reglementsanpassung.

Meine Fragen:
1. Ist sich der Bundesrat bewusst, dass hier dringend Handlungsbedarf besteht und das Geschäft nicht noch einmal "auf die lange Bank geschoben" werden darf?
2. Kann er verlässliche Angaben bezüglich des weiteren Vorgehens und bezüglich des Zeitplans machen?

  Interpellation Haller (BD)