bs-2Der Basler Regierungsrat gibt den Entwurf für eine Revision des Gesetzes betreffend die Pensionskasse Basel-Stadt (Pensionskassengesetz) in Vernehmlassung. Die PKBS weist einen Deckungsgrad von rund 96% per Ende 2011 auf. Neure Zahlen weiss die Regierung in ihrem Communiqué nicht zu nennen.   

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Die Finanzierungsbeiträge sollen insgesamt nicht höher ausfallen als heute, der Aufteilungsschlüssel Arbeitnehmer / Arbeitgeber soll beibehalten werden. Der technische Zinssatz wird von 4% auf 3% gesenkt. Damit die Finanzierungsbeiträge trotz Senkung des technischen Zinssatzes nicht erhöht werden müssen, schlägt der Regierungsrat die Erhöhung des Rücktrittsalters von heute 63 Jahren auf neu 65 Jahre vor.

Die Senkung des technischen Zinssatzes führt einmalig zu einem höheren Kapitalbedarf, damit einerseits die laufenden Renten korrekt finanziert sind und andererseits eine Besitzstandsleistung vorliegt, mit der vor allem ältere Mitarbeitende mit der bisherigen erwarteten Rente rechnen können. Im System der Vollkapitalisierung würde dies einen Sanierungsbedarf von gut einer Milliarde Franken nach sich ziehen.

Da im Gesetz künftig die Finanzierung geregelt ist, muss der Grosse Rat nicht entscheiden, ob die Kasse im Leistungs- oder Beitragsprimat geführt wird. Da eine Umstellung auf ein Beitragsprimat aber mit Besitzstandskosten verbunden wäre, die der Arbeitgeber finanzieren muss, wird dies in der Vernehmlassungsvorlage ebenfalls dargestellt, wie auch die zum Beitragsprimat passende Sanierungsregel.

Die bestehenden Renten sind durch diese Revision nicht betroffen. Gemäss Vorschlag des Regierungsrates erhalten Angestellte des Kantons (inkl. BVB, IWB und Spitäler), die kurz vor der Pensionierung stehen, eine Besitzstandgarantie. Versicherte bis fünf Jahre vor der Pensionierung erhalten die bisherige Rente im Alter 63, für jene zwischen fünf und zehn Jahren vor der Pensionierung besteht ein teilweiser Anspruch auf Besitzstand. Zudem wird für langjährige Mitarbeitende garantiert, dass sie die bisherige Rente im Alter 65 erreichen. Die Anpassung der Vorsorge für die Angestellten der übrigen Institutionen wird nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes zwischen diesen Institutionen und der PKBS ausgearbeitet.

  Mitteilung BS / Basler Zeitung    Medienunterlagen / Vernehmlassungsentwurf /