Strukturreform: ASIP begrüsst Korrekturen
In einer ersten Stellungnahme hat der Pensionskassenverband Befriedigung zu den vorgenommenen Änderungen in den Verordnungen zur Strukturreform geäussert. In der Mitteilung heisst es: “Der schweizerische Pensionskassenverband ASIP nimmt mit Befriedigung zur Kenntnis, dass der Bundesrat – wohl aufgrund der massiven Kritik im Vernehmlassungsverfahren – Korrekturen vorgenommen hat. Nach wie vor fehlt allerdings für einige Bestimmungen eine gesetzliche Grundlage (z.B. Leistungsverbesserungen bei nicht vollständig geäufneten Wertschwankungsreserven) und es muss sich zeigen, ob die vorgesehenen Kontrollmassnahmen mehr als nur Beruhigungspillen sind.”
Weiter hält der ASIP fest: “Notwendig sind letztlich eine gewisse Bodenhaftung der Akteure sowie ein von Ethik geleitetes Geschäftsgebaren. Die persönliche Integrität der mit der Führung und Überwachung der Vorsorgeeinrichtung betrauten Personen stellt das wichtigste Kriterium dar.
Der ASIP begrüsst aber die vorgenommenen Anpassungen. Der Bundesrat trägt z.B. den unterschiedlichen Vorsorgestrukturen Rechnung, indem er keine formelle Pflicht zur Erstellung eines internen Kontrollsystems (IKS) unabhängig von der Grösse und Komplexität mehr vorsieht. Überarbeitet wurden auch die den Revisionsstellen übertragenen Kompetenzen und die Anforderungen an Geschäftsführung und Vermögensverwaltung wurden präzisiert. Positiv zur Kenntnis genommen werden auch die angepassten Inkraftsetzungs- und Umsetzungsbestimmungen.”
Bundesrat setzt Bestimmungen zur Finanzierung öffentlicher VE in Kraft
Gleichzeitig mit der Strukturreform hat der Bundesrat am 10.6.2011 auch die Bestimmungen über die Finanzierung von Vorsorgeeinrichtungen öffentlich-rechtlicher Körperschaften in Kraft gesetzt. Sie sollen die finanzielle Sicherheit dieser Vorsorgeeinrichtungen gewährleisten.
Dazu wird das Modell des differenzierten Zieldeckungsgrades eingeführt und die Erreichung eines Deckungsgrads von 80 % innerhalb von 40 Jahren gefordert. Die Einrichtungen sollen zudem rechtlich, organisatorisch und finanziell aus der Verwaltungsstruktur herausgelöst und verselbständigt werden.
Die entsprechende Änderung des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge wird auf den 1. Januar 2012 in Kraft gesetzt. Für die Anpassung an die organisatorischen Anforderungen haben die Vorsorgeeinrichtungen Zeit bis Ende 2013.
Bundesrat verabschiedet Verordnungen zur Strukturreform
Der Bundesrat hat am 10. Juni 2011 die Verordnungsbestimmungen zur Umsetzung der Strukturreform in der beruflichen Vorsorge verabschiedet. Die zentralen Elemente der Reform sind die Verbesserung von Transparenz, Governance und Unabhängigkeit sowie die Stärkung und Neuordnung des Aufsichtssystems mit einer verwaltungsunabhängigen Oberaufsichtskommission.
In der Mitteilung des BSV heisst es u.a.: “Die breite Vernehmlassung zu den Verordnungen zeigte, dass die grundsätzlichen Ziele und Inhalte der Strukturreform mitgetragen werden. Zu den Ausführungsbestimmungen gingen die Meinungen auseinander. Die Verordnungen wurden nach der Vernehmlassung substanziell überarbeitet. Die Kommissionen für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates und des Ständerates (SGK-S und SGK-N) wurden erneut konsultiert, und es gab aus den Kommissionen am Schluss keine Empfehlungen für weitere Anpassungen. Die beratende BVG-Kommission wurde insgesamt dreimal konsultiert, alle Anpassungen fanden schliesslich einhellige oder grossmehrheitliche Unterstützung.”
Gemäss BSV wurden folgende Elemente überarbeitet:
- Artikel 1, 3, 7, 12, 18, 19, 20 der Verordnung über die Aufsicht in der beruflichen Vorsorge (BVV1):
So wurde etwa der Geltungsbereich der BVV1 präzisiert; auf die Vorprüfung der Entwürfe von Verwaltungs-, Vermögensverwaltungs- und Arbeitsverträgen durch die Aufsichtsbehörde in der Gründungsphase einer Einrichtung verzichtet; die Garantiestellung auch mittels Vollversicherungsvertrag stipuliert und die Frist für die Durchführung paritätischer Wahlen auf ein Jahr nach Erlass der Aufsichtsübernahmeverfügung verkürzt. - Artikel 34, 35, 40, 46, 48a, 48b, 48c, 48f, 48g, 48h, 48i, 48j, 48k, 48l, III Übergangsbestimmungen der Verordnung über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVV2):
So wird etwa eine der Grösse und Komplexität der Einrichtung angemessene interne Kontrolle als genügend erachtet; wurden die Unabhängigkeitsanforderungen an Revisionsstelle und Experten für berufliche Vorsorge gestrafft; wurde das Verbot von Dauerverträgen gestrichen; müssen Art und Weise der Entschädigung sowie deren Höhe eindeutig bestimmbar schriftlich festgehalten werden und sind alle darüber hinausgehenden Vermögensvorteile der Vorsorgeeinrichtung zwingend abzuliefern; sind Geschäftsführer und Vermögensverwalter gegenüber dem obersten Organ anstatt der Revisionsstelle offenlegungspflichtig; wird für die Anpassung der Reglemente, Verträge und Organisation von Vorsorgeeinrichtungen eine Übergangsfrist bis 31. Dezember 2012 vorgesehen. - Art. 7, 10, 17, 23, 24, 26, 27, 28 der Verordnung über die Anlagestiftungen (ASV):
Legiferiert wurde entsprechend dem Willen des Gesetzgebers im Wesentlichen die heutige Praxis. Erleichterungen wurden aufgenommen etwa bei der Vorprüfung (nur Statuten und Reglemente) sowie bei der Fokussierung von Anlagegruppen (prozentuale Abweichung vom Index anstelle tracking error). - Die personelle Ausstattung der Oberaufsichtskommission und ihres Sekretariats wurde auf 25,5 Stellen beschränkt. Das sind deutlich weniger als in der Botschaft zur Strukturreform veranschlagt (29,8 Stellen). Dadurch konnten die Kosten pro versicherte Person gegenüber der Vernehmlassungsvorlage von 1 Franken auf 80 Rappen pro Jahr gesenkt werden.
Zur Frage der Beaufsichtigung der Vermögensverwalter (vorgesehener Art. 48f Abs. 3 BVV2) wird der Bundesrat in Kürze einen separaten Beschluss fassen. Die Bestimmungen betreffend Transparenz und Governance treten auf den 1. August 2011 in Kraft. Die Vorsorgeeinrichtungen erhalten die Möglichkeit, ihre Organisation und Reglemente – wenn nötig – bis Ende 2012 anzupassen. Am 1. Januar 2012 treten die Bestimmungen zur Aufsichtsstruktur in Kraft, und die Oberaufsichtskommission wird dann ihre operative Tätigkeit aufnehmen.
Mitteilung BSV / Faktenblatt / Verordnungstext / Vernehmlassungsbericht
PKSO: Anpassung an die Realitäten
Die Solothurner Regierung sieht vor, den Umwandlungssatz in der kant. Pensionskasse in fünf Schritten zwischen 2012 und 2016 von gegenwärtig 6,74 auf 5,97 Prozent zu senken. Das sei keine Sanierungsmassnahme zur Beseitigung der Deckungslücke von knapp 30 Prozent, sondern diene der Festlegung eines technisch korrekten Satzes, schreibt die Regierung in Beantwortung einer Interpellation. Unbestreitbar trifft die vom Regierungsrat beantragte schrittweise Senkung des Umwandlungssatzes die Versicherten der PKSO massiv, wie aus den Zahlen hervorgeht: Im Jahr 2012 beträgt die Renteneinbusse 3 Prozent der heutigen Rentenansprüche, im Jahr 2013 5 Prozent, 2014 7,1 Prozent, 2015 9,2 Prozent und ab 2016 satte 11,4 Prozent, schreibt das Oltner Tagblatt. Diese Rosskur sei nötig, weil die heutigen Umwandlungssätze der PKSO versicherungstechnisch nicht mehr korrekt seien, und zwar weil der technische Zinssatz (angesichts der tieferen Marktzinsen der letzten Jahre) von 4 auf 3,5 Prozent gesenkt wurde und weil die durchschnittliche Lebenserwartung angestiegen sei. Werde der Umwandlungssatz nicht gesenkt, ergebe dies zu hohe Renten, welche nicht ausreichend finanziert seien, das finanzielle Gleichgewicht der Kasse würde beeinträchtigt, und die Deckungslücke würde noch grösser als sie heute schon ist, argumentiert der Regierungsrat.
Kostenanalyse: Auch hiesige Berater mit Angebot
In einem Kommentar zum Bericht der NZZ am Sonntag wurde vermerkt, dass ein vergleichbares Angebot eines Schweizer Beraters für die Kostenanalyse von Pensionskassen nicht bestehe. Das ist offenbar nicht richtig, wie uns die Firma Novarca Services mitteilt. Sie schreibt uns: “Die Novarca Gruppe mit inzwischen 30 Mitarbeitern ist ausschliesslich auf dieses Thema fokussiert und das seit 2006. Wir arbeiten rein erfolgsorientiert, also ohne Downside für Kunden wie Pensionskassen, haben viele positive Referenzen von Schweizer Pensionskassen und gehen bei der Analyse, Überprüfung und Optimierung wesentlich weiter als Kohlberg, da wir auch die Alternativen Anlagen miteinbeziehen und genau hier übrigens die porportional grössten Optimierungserfolge erzielen. Die kürzlich veröffentlichte Studie von C-Alm bestätigt, dass der Kostenbeitrag der Alternativen Anlagen überproportional hoch ist, entsprechend hoch ist das Optimierungspotential.”
NZZaS: Anonyme Kritik am ASIP
“Hinter den Kulissen wird die Verbandsführung (des ASIP) heftig kritisiert”, schreibt Charlotte Jacquemart in der NZZ am Sonntag. Grund sei die Information des Pensionskassenverbands an seine Mitglieder über das Angebot von Kohlberg & Associates zur Überprüfung der Vermögensverwaltungskosten. Leider erfahren wir nicht, wer hinter den Kulissen kritisiert. Offensichtlich sind es Schweizer Beratungsfirmen, die anonym bleiben wollen. Wir erfahren auch nicht, wie viele es sind. Die Information ist also ziemlich dürftig. Der Artikel verschweigt aber auch, dass K&A auf solche Überprüfungen spezialisiert ist und von hiesigen Beratern kein vergleichbares Angebot vorliegt. Und selbstverständlich findet sich in der NZZ am Sonntag auch kein Hinweis darauf, dass es eigentlich lobenswert ist, dass der Pensionskassenverband seine Mitglieder bei der Kostenkontrolle unterstützt. Aber das hätten wir hiermit ja nachgeholt.
Artikel NZZaS / Schreiben des ASIP
SonntagsZeitung: Sammelstiftungs-Vergleich
Zum sechsten Mal hat die SonntagsZeitung einen Vergleich unter den Sammelstiftungen durchgeführt, acht erhielten einen Award in den Kategorien Anlagerendite, Verzinsung, Kosten, Verwaltung und Service.
Der Offertenvergleich basiert auf drei Unternehmen aus verschiedenen Branchen: einem Architekturbüro, einem Beratungsunternehmen und einem Altersheim. Damit werden die unterschiedlichen Risikoklassen besser abgebildet. «Die Risiko- und Verwaltungskosten sind in den letzten Jahren deutlich gesunken», sagt René Weibel von Weibel Hess & Partner. Das Beratungsunternehmen führte wiederum den Vergleich im Auftrag der SonntagsZeitung durch.
Die beste Anlagerendite erzielte die Sammelstiftung CoOpera und schaffte es damit auf den ersten Rang. Im Vorjahr rangierte die Kasse auf Platz zwei. Die Vorjahressiegerin Nest büsst einen Platz ein. Auf Rang drei steht neu die auf Nachhaltigkeit fokussierte Abendrot-Sammelstiftung.
Bei den Lebensversicherern führt erneut Axa Winterthur die Spitze an. Mit Ausnahme von 2008 lag die Lebensversicherung immer auf dem ersten Rang. Den zweiten Platz nimmt wie im Vorjahr Swiss Life ein.
Die höchste Verzinsung gewährt wiederum Profond. Zwischen 2001 und 2010 winkten den Versicherten durchschnittlich 3,62 Prozent. Ausser im Jahr 2009 gewann die unabhängige Sammelstiftung diesen Preis jährlich.
Strukturreform: BL mit BS aber ohne SO
Im Rahmen der Strukturreform werden die Stiftungsaufsichtsbehörden der Kantone Basel-Stadt und Baselland zusammengelegt. Nicht mit von der Partie ist der Kanton Solothurn, der ein eigenes Züglein fährt. Der entsprechende Staatsvertrag wurde – nach einigen Schwierigkeiten und der Überwindung halbkantonaler Empfindlichkeiten – von den Regierungen gutgeheissen und zuhanden der Kantonasparlamente verabschiedet.
Der Staatsvertrag zwischen den beiden Kantonen sieht eine Anstalt mit Sitz in Basel vor. Der Beitritt weiterer Kantone zu dieser "BVG- und Stiftungsaufsicht beider Basel" (BSABB) ist zurzeit nicht aktuell, wird vom Vertrag jedoch ermöglicht, heisst es in einer Mitteilung des Kt. Basel-Stadt. Die strategische Leitung der Anstalt obliegt einem fünfköpfigen Verwaltungsrat, den die Regierungen der beiden Vertragskantone wählen. Die Anstalt wird vollumfänglich durch Gebühren finanziert.
Das Personal wird nach den Vorschriften des Sitzkantons (BS) öffentlich-rechtlich angestellt. Es ist beabsichtigt, die bisherigen Mitarbeitenden der kantonalen BVG- und Stiftungsaufsichtsbehörden beider Kantone in die BSABB zu übernehmen.
Eine Zusammenführung der beiden kantonalen Aufsichtsbehörden war auch in den beiden Kantonsparlamenten ein Thema: Der baselstädtische Grosse Rat und der Baselbieter Landrat haben zwei gleichlautende Vorstösse zur Prüfung einer Zusammenführung und Berichterstattung an ihre Regierungen überwiesen.
AWP: Konrad zu den Thesen Fricks
In den AWP-Nachrichten Nr. 10 nimmt Hanspeter Konrad, Direktor des Pensionskassenverbands ASIP, Stellung zu den Kommentaren von SR Bruno Frick anlässlich der Swisscanto Tagung. Auszüge aus dem Interview:
Ständerat Bruno Frick plädiert für grössere Pensionskassen. Können kleine und mittlere Pensionskassen tatsächlich nicht mehr mit den Anforderungen des Finanzmarktes mithalten?
Diese Sicht teile ich in dieser Absolutheit nicht. Einzuräumen ist, dass das Umfeld für Pensionskassen hin sichtlich Organisation, Führung und Kostentransparenz immer komplexer und anspruchsvoller wird. Will die Politik kleinere und mittlere betriebseigene Pensions kassenüber gesetzliche Regulierung bewusst aus dem Markt drängen, sollte dies offen gesagt werden. Pauschale Kritik ist dies bezüglich nicht zielführend.
Die Erfahrung der letzten 25 Jahre zeigt, dass der Konzentrationsprozess in vollem Gange ist. Die heutige Regulierungsdichte in vielen Bereichen der beruflichen Vorsorge führt dazu, dass Arbeitgeber die Lust an einer eigenständigge führten Vorsorgelösung verlieren, ihre betriebseigenen Pensionskassen auflösen und sich einer Sammel- oder Gemeinschaftsstiftung anschliessen.
Die Renditen der kleinen und mittleren PK sind nicht unbedingt schlechter?
Die jährlich von Swisscanto publizierte Studie über die Pensionskassen zeigt, dass eine grosse Pensionskasse hinsichtlich Performance nur minimale Vorteile gegenüber kleinen und mittleren Pensionskassen aufweist, obwohl der Skaleneffekt bei den Vermögensverwaltungskosten spielen müsste. Offenbar hat die gewählte Anlagestrategie immer noch den grössten Einfluss auf die erzielte Rendite.
Stohler: «Der Teufel steckt im Detail»
Die Basler Zeitung interviewte Dieter Stohler”, Direktor der Basler Pensionskasse PKBS, zu den Ergebnissen der Vermögensverwaltungskosten-Studie des BSV. Auszüge:
Laut einer Studie des Bundesamts für Sozialversicherungen sind die tatsächlichen Kosten für die Verwaltung des Vermögens der 2. Säule viermal so hoch wie die ausgewiesenen Kosten. Überrascht Sie das?
Nein, das liegt am System. Erstens müssen bei kollektiven Produkten die verdeckten Kosten nicht separat ausgewiesen werden. Deshalb machen das die wenigsten Pensionskassen. Zweitens gibt es keine einheitlichen Vorschriften darüber, was unter dem Begriff Vermögensverwaltungskosten zu verstehen ist.
Können Sie ein Beispiel geben?
Zum Beispiel Transaktionskosten und Stempelabgaben, welche in der Studie zu den Vermögensverwaltungskosten hinzugezählt werden. Es ist nirgends geregelt, dass sie Teil davon sind.
Der Aufwand für die Vermögensverwaltungskosten liegt je nach PK zwischen 0,15 und 1,86 Prozent, der Durchschnitt liegt bei 0,56 Prozent.
Wie sieht das bei der PKBS aus? Wir haben bei der Studie auch mitgemacht. Wir befinden uns klar unterhalb des Durchschnitts.
Eine der Erkenntnisse der Studie ist, dass strukturierte Produkte nur 6,4 Prozent des Vorsorgevermögens ausmachen, aber 33,2 Prozent der Kosten aufweisen. Sollte eine PK den Anteil an alternativen Anlagen reduzieren?
Nein, nicht unbedingt, abgesehen davon, dass alternative Anlagen nicht zwingend strukturierte Produkte sein müssen. Im Vordergrund muss immer noch eine für die jeweilige Kasse sinnvolle Anlagestrategie stehen. Dabei sind strukturierte Produkte nicht per se des Teufels. Aber am Ende ist die Nettoperformance entscheidend, das Ergebnis nach Abzug der Kosten und unter Berücksichtigung des Risikos. Kassen mit hohen Kosten müssten demnach vor Abzug der Kosten besser performen, sonst schneiden sie bei der ausgewiesenen Nettoperformance schlechter ab.
Trotzdem: Kosten sparen ist angesagt. Wo sehen Sie Ansatzpunkte?
Es sind verschiedene: Der Pensionskassenverband fordert seit Langem, dass die Stempelsteuer für Vorsorgeeinrichtungen abgeschafft wird. Dann geht es darum, in der Umsetzung der Anlagestrategie noch kostenbewusster zu werden. Wir müssen, wie die PKBS das macht, vermehrt auf günstige indexgebundene Produkte setzen statt auf teure aktiv verwaltete, die auf lange Sicht keinen Mehrertrag bringen. Und wir müssen die Vermögensverwaltungsmandate immer wieder neu ausschreiben und so den Wettbewerb unter den Finanzanbietern voll ausnützen. Als grosse Kasse haben wir dabei natürlich Vorteile. Schliesslich wird auch das Zusammenlegen von Anlagen mehrerer Kassen die Kosten senken können.
Demnach machen Sie sich für eine Konzentration bei den PK stark?
Nicht unbedingt, denn die dezentrale berufliche Vorsorge hat sich bestens bewährt und diversifiziert die Risiken. Aber die Pensionskassen könnten durchaus noch stärker zusammenarbeiten und die Vermögen gegenüber den Anbietern vermehrt gemeinsam zusammenfassen. Dadurch könnten sie günstigere Konditionen herausholen. Braucht es eine stärkere Regulierung, etwa eine Beschränkung der Anteile von strukturierten Produkten für PK? Nein, das wäre kontraproduktiv. Dadurch würde der Verwaltungs- und Kontrollaufwand unnötig vergrössert. Es ist zu befürchten, dass die eingesparten Kosten dann dort anfallen und die Kosten insgesamt sogar steigen.
Le Temps: Regard sur une prévoyance sortie des griffes des politiciens
Pourquoi ne pas considérer des systèmes de retraite plus performants? Le système chilien? A sa création en 1981,1e quart des salariés avait choisi de changer et de préférer le nouveau système élaboré par José Pinera. Trente ans plus tard, 99% des salariés l’ont adopté. Ce n’est pas de l’idéologie: «Lorsqu’on laisse le choix aux salariés sur les placements nécessaires pour financer leur retraite, la majorité fait confiance au marché, même sur un thème central comme la sécurité sociale», écrit l’auteur de cette réforme dans le dernier ouvrage de l’Institut Libéral (Sackgasse Sozialstaat; Altemativen zu einem lrrweg, Christian Hoffmann, Pierre Bessard, Edition Liberales Institut, 2011, 216 pages).
Arbeitgeber zur VV-Studie
Der Schweiz. Arbeitgeberverband hält in einer Stellungnahme zu den Ergebnissen der Studie zu den Kosten der Vermögensverwaltung in der 2. Säule fest:
Der Schweizerische Arbeitgeberverband begrüsst, dass mit der vorgestellten Untersuchung mehr Transparenz in die Diskussion über die Vermögensverwaltungskosten der 2. Säule kommt. Die Tatsache, dass bisher nur ca. ein Viertel der effektiven Kosten offen ausgewiesen wurde, ist unbefriedigend und schadet der Glaubwürdigkeit der beruflichen Vorsorge.
Die publizierten Resultate müssen die Führungsorgane der Vorsorgeeinrichtungen veranlassen, eine umfassende Überprüfung der von ihnen zu verantwortenden Vermögensverwaltungskosten vorzunehmen. Sie müssen vor allem im Bereich der bisher «unsichtbaren» Kosten nach Optimierungsmöglichkeiten suchen und gegebenenfalls aus Anlagen mit tiefen Nettorenditen aussteigen. Bei einem Durchschnittswert von 0,56 Prozent und einer Bandbreite von 0,18 bis 1,86 Prozent darf behauptet werden, dass in vielen Fällen ein erhebliches Kostensenkungspotenzial besteht, das im Interesse der Versicherten unbedingt ausgeschöpft werden muss.
VV-Kosten Studie: “Gegenwind für Hedge-Funds”
Die NZZ kommentiert in der Rubrik “Reflexe” Ergebnisse der vom BSV bei c-alm in Auftrag gegebene Studie zu den Vermögensverwaltungskosten. Dort heisst es u.a.: “Einen Skandal deckt die Studie nicht auf. Im internationalen Vergleich erscheinen die Kosten für die Schweizer Vorsorgeeinrichtungen laut dem Papier als gemässigt. Denkanstösse gibt es dennoch. Vor allem für die Pensionskassen selbst, die angesichts des statistischen Zusammenhangs – je höher die Vermögensverwaltungskosten, desto tiefer die Nettorenditen – in den Spiegel schauen müssen. Besonders «Alternativanlagen» wie Hedge-Funds und Private Equity haben Rechtfertigungszwang: Sie machten in den erfassten Vorsorgeeinrichtungen nur etwa 6% der Vermögen aus, produzierten aber einen Drittel der Vermögensverwaltungskosten. Je grösser ihr Anteil im Untersuchungszeitraum 2005 bis 2009 war, desto tiefer lag die Gesamtrendite der Pensionskassen. Es geht nicht um Kleinkram. Eine jährliche Renditedifferenz von 0,5 Prozentpunkten kann nach 40 Jahren die Rente um über 10% steigern oder drücken.”
AHV-Statistik 2010
Die Ausgaben der Alters- und Hinterlassenenversicherung beliefen sich im Jahr 2010 auf 36,6 Mrd. Franken. Die Renten machten mit 35 Mrd. Franken den Hauptteil der Leistungen aus. Weitere Ausgaben waren die Hilflosenentschädigungen (449 Mio.) und die Beiträge an Hilfsorganisationen für betagte Menschen (118 Mio.). Zur Finanzierung haben die beitragspflichtigen Einkommen 27,5 Mrd. oder 71 % der gesamten Einnahmen (38,5 Mrd.) beigetragen. Der Bund als zweite bedeutende Finanzierungsquelle hat 7,2 Mrd. (19 %) überwiesen. Der Anteil am Mehrwertsteuerprozent zu Gunsten der AHV hat einen Betrag von 2,2 Mrd. Franken (5,8 %) erbracht. Die neue AHV-Statistik gibt weitere Auskünfte über diese Zahlen und geht insbesondere auf die Struktur der Renten-Bezüger nach verschiedenen Kriterien ein.
Der Bericht enthält eine Vielzahl aufschlussreicher Tabellen und Grafiken, die einen interessanten Einblick geben nicht nur in die Verhältnisse bei der AHV, sondern auch in die aktuelle gesellschaftliche Situation der Schweiz bezüglich Geschlecht und Alter, Anteil Ausländer, Zivilstand etc.
La résistance des frontaliers au fisc français
La France veut imposer le capital du deuxième pilier. Unia a mobilisé les salariés à la vallée de Joux.