Die NZZ berichtet ausführlich über die Richtlinien für institutionelle Investoren. In dem Artikel heisst es u.a.:  “Man mag die Richtlinien auf den ersten Blick als Ansammlung von Selbstverständlichkeiten betrachten – umso mehr, als Ideen wie das Verbot des Wertpapierverleihs und die Pflicht zur Offenlegung des konkreten Abstimmungsverhaltens ausser Rang und Traktanden fielen. Die Absage an eine Offenlegungspflicht begründeten Exponenten vor allem mit zwei Argumenten. Zum einen brächte dies zusätzlichen administrativen Aufwand mit der Publikation des Abstimmungsverhaltens von jährlich bis zu 1000 oder mehr Traktanden. Und zum andern käme eine Pensionskasse bei Abweichung von externen Stimmempfehlungen unter zusätzlichen Rechtfertigungsdruck, was in der Praxis zu noch grösserer Anlehnung an externe Empfehlungen führen würde. Doch die Offenlegungspflicht wird zumindest für Pensionskassen ohnehin kommen: Die Minder-Initiative ebenso wie der Gegenvorschlag verlangen dies.”

  NZZ