Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, Artikel 79h der AVO und Artikel 53e der BVV2 mit "direkte und indirekte Anlagen in Infrastruktur" zu ergänzen.

Begründung: Das Umfeld mit tiefen Zinsen und den bescheidenen Renditen über alle Anlageklassen hinweg dürfte sich in absehbarer Zeit nicht fundamental verbessern. Dies führt zu anhaltend tiefen Anlagerenditen bei Pensionskassen und Versicherungen sowie zu einem zunehmendem Erschwernis, das Versprechen "Mindestzins" bei vernünftigen Risiken einzuhalten.

Der Zugang zur Finanzierung öffentlicher Infrastrukturen eröffnet hier zusätzliche Anlagemöglichkeiten – zumindest im Ausland, da in der Schweiz noch keine entsprechenden Opportunitäten bestehen. Bis anhin werden diesbezüglich nur indirekte Anlagen in Infrastruktur akzeptiert, was in vielerlei Hinsicht keinen Sinn macht. Die entsprechenden Verordnungen sollen deshalb so angepasst werden, dass in der Praxis auch direkte Anlagen – selbstverständlich im Rahmen der maximal zugelassenen Quote – möglich sein können.

  Motion Landolt (BD)