Signet_96Das Vorsorgeforum hat die unmittelbar an der laufenden Vernehmlassung zur Revision des FZG in der Folge der Motion Stahl beteiligten Kreise zu einer Diskussion in Zürich eingeladen. Beteiligt waren NR Jürg Stahl, Vertreter der Sozialpartner, des BSV, der Pensionskassen sowie der Beratung.

Die Teilnehmer waren sich einig, dass die bestehende Situation unbefriedigend ist. Zwar erlaubt Artikel 1e der BVV2 die Wahl der Anlagestrategie durch die Versicherten im rein überobligatorischen Bereich, doch werden die allfälligen Verluste aufgrund der eingegangenen Risiken letztlich durch das Kollektiv getragen. Keine Einigung bestand hingegen über den einzuschlagenden Weg resp. den vom Bundesrat in die Vernehmlassung gegebenen Vorentwurf zu einer Ergänzung des FZG.

Gänzlich gegen die Individualisierung und die Wahl von Anlagestrategien sprach sich Doris Bianchi vom SGB aus. Sie hält diese Entwicklung für systemfremd, Artikel 1e sei zu streichen. Die übrigen Diskussionsteilnehmer machten klar, dass sie an dieser Wahlmöglichkeit für die Versicherten festhalten wollen, machten aber Bedenken gegenüber der vorgeschlagenen Lösung geltend. Diese betreffen insbesondere die Vorschrift einer Strategie, welche die garantierte BVG-Mindestverzinsung sicherstellt sowie diverse formelle Bedingungen, wie etwa die Vorschrift einer Zustimmung des Ehegatten zur jeweiligen Strategiewahl.

Markus Moser, Geschäftsführer der PK Novartis, hält das für ein “Unding” und praktisch nicht durchführbar. Hanspeter Konrad, Direktor des ASIP, sprach sich als Alternative für eine risikofreie und lediglich mit Nominalwertgarantie versehene Geldmarktstrategie aus. Dieser Idee schloss sich auch Roland Müller vom Arbeitgeberverband an.

Grossen Raum nahm die Entwicklung des De-Risking bei Kassen und Unternehmen ein. Die Strategiewahl ist mit mehr Freiheit für die Versicherten verbunden, aber auch mit der Übernahme verstärkter Risiken, was die Kassen entlastet. Peter Zanella, Towers Watson, machte aber deutlich, dass der Vorentwurf des Bundesrats wenig geeignet ist, die erhoffte Erleichterung für die IAS-Bilanzierung zu erzielen. Colette Nova, Vizedirektorin beim BSV, führte als Begründung der beim BSV entwickelten Vorschriften an, dass bei den bis heute angebotenen 1e-Plänen es teilweise zu Wildwuchs und abstrusen Lösungen gekommen sei. Dem müsse begegnet werden. Die Folien zur Tagung sowie eine ausführliche Zusammenfassung können mit den untenstehenden Links heruntergeladen werden.

Zusammenfassender Bericht / Unterlagen Nova / Unterlagen Müller / Unterlagen Konrad / Unterlagen Moser / Unterlagen Zanella