UK firms with big pension schemes face share price drag
Investors penalise companies with big pension liabilities even when the schemes are well funded, a report on Monday showed, underpinning the drive of many firms to ditch their obligations to retirees.
Demand to shed those liabilities, or protect against them getting worse, has climbed since the financial crisis because low bond market yields have hit investment returns – and that trend has continued apace in 2014.
Looking at UK blue-chip stocks in the FTSE 100, the study found that when two firms had identical levels of assets in pension schemes relative to company assets, the one with higher pension liabilities tended to have a lower valuation.
The study by consultants Llewellyn Consulting also found that for every 100-pound increase in the reported pension deficit of the companies studied, the value of the firm fell by 160 pounds.
Von den Perioden- zu den Generationen-Tafeln
Bei den versicherungstechnischen Grundlagen spielt sich aktuell eine stille Revolution und deshalb meist hinter den Kulissen ab: der Wechsel von den Perioden- zu den Generationentafeln. Christoph Furrer von Deprez Experten (Foto links) hat in der aktuellen Swisscanto-Studie einen auch dem Nichtfachmann zugänglichen Beitrag über die Unterschiede der Grundlagen und die Konsequenzen eines Wechsels beschrieben. Der wieder verbesserte Gesundheitszustand der Kassen hat in jüngerer Vergangenheit den Wechsel erleichtert und in vielen Kassen laufen derzeit entsprechende Diskussionen. Furrer, der mit den von ihm verfassten VZ-Grundlagen wesentlich zum Durchbruch der Generationentafeln beigetragen hat, ist zweifellos besonders prädestiniert, den Wissensstand zu dieser bedeutsamen Frage bei den zuständigen Stellen – insbesondere Stiftungsräte – zu verbessern. Für diese deshalb eine besonders empfehlenswerte Lektüre.
ESTV Kreisschreiben Nr. 41 zur Freizügigkeit
Die ESTV hat ein neues Kreisschreiben Nr. 41 zur Freizügigkeit in der beruflichen Vorsorge veröffentlicht. Das Kreisschreiben ist gemäss Einschätzung der Steuerinformationen.ch “sicher von eminenter Bedeutung für alle in der Beratungs- und Lebens- sowie Sozialversicherungsbranche tätigen Fachleute.”
Das neue Kreisschreiben ersetzt das bisher gültige Kreisschreiben Nr. 22 der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) vom 4. Mai 1995.
Im neuen KS 41 werden – wie bis anhin im KS 22 – steuerliche Fragen im Zusammenhang mit dem Bundesgesetz vom 17. Dezember 1993 über die Freizügigkeit in der beruflichen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge [FZG] und der entsprechenden Ausführungsverordnung erläutert.
Es scheint folgender Passus auf einen eigentlichen Paradigmenwechsel hinzuweisen: “Dabei ist zu beachten, dass ein Bezug "in Tranchen" (Teilkapitalbezug) steuerlich unbeachtlich ist. Tritt ein entsprechender Vorsorgefall oder Barauszahlungsbestand (mit Barauszahlungsbegehren) ein, wird steuerlich stets über das ganze Vorsorgeguthaben abgerechnet. Ausnahmen, in welchen nur der ausgerichtete (Teil-)Betrag zur Besteuerung kommt, sind ausschliesslich im Rahmen des Vorbezugs für Wohneigentumsförderung sowie bei Anwendbarkeit von Art. 25f FZG bei definitivem Verlassen der Schweiz möglich."
Wir werden Sie über die Reaktion der Fachverbände auf dem Laufenden halten.
BSV Forschungsprojekt: FZ-Leistungen
Ziel des Projektes: Ausgehend von einer begrenzten Anzahl Freizügigkeitseinrichtungen soll die Machbarkeitsstudie Angaben zur jährlichen Höhe der Freizügigkeitsleistungen, die den Kreislauf der beruflichen Vorsorge verlassen, und zur Höhe der Leistungen, die im Kreislauf verbleiben oder darin wieder aufgenommen werden liefern. In einer zweiten Phase ist aufzuzeigen, unter welchen Voraussetzungen eine systematische und vollumfängliche Erhebung der Zahlungsflüsse der Freizügigkeitsleistungen bei sämtlichen in der Schweiz tätigen Freizügigkeitseinrichtungen möglich ist.
Endtermin für die Einreichung: 16.10.2014; Projektbeginn: 27.10.2014; Projektabschluss: 20.02.2015.
Eingliederung ins Erwerbsleben wird gestärkt
Der Bundesrat möchte die Eingliederung ins Erwerbsleben in der IV weiter fördern. Er hat die Verordnung über die Invalidenversicherung angepasst und auf den 1.1.2015 in Kraft gesetzt. Damit können die Integrationsmassnahmen flexibler eingesetzt werden. Ausserdem wird die Beratung von Arbeitgebern und Fachpersonen in Schule und Ausbildung explizit als Aufgabe der IV-Stellen verankert. Weitere Änderungen betreffen unter anderem die Qualität von medizinischen Gutachten und die Beratung von Personen, die einen Assistenzbeitrag beantragen.
Reallohnerhöhung dank geringer Teuerung
Schweizer Arbeitnehmer werden im nächsten Jahr durchschnittlich 2,1 Prozent mehr Lohn erhalten. Dabei sollen alle Gehaltsstufen – vom Arbeiter bis zum Top-Management – zumindest prozentual von der gleichen Erhöhung profitieren. Dies geht aus der vom HR-Beratungsunternehmen Aon Hewitt durchgeführten Studie „Global Salary Increase Survey 2014/2015“ hervor, an der sich in der Schweiz 191 Unternehmen aus den Dienstleistungsbranchen und der Fertigungsindustrie beteiligten.
Unter Einbezug der Teuerung (0,5%) ergibt sich mit 1,6% eine Reallohnerhöhung, die sich im europäischen Vergleich im Normalbereich bewegt. So beträgt gemäss der Studie beispielsweise in Deutschland die durchschnittliche Erhöhung zwar 3,0 Prozent, netto bleiben aber wegen der höheren Teuerung bloss 1,8 Prozent mehr zur Verfügung. „Die wirtschaftlichen Aussichten sind für Unternehmen in der Schweiz in den letzten Monaten aus unterschiedlichen Gründen eher gedämpft worden“, sagt Sacha Cahn, Associate Partner und Vergütungs-Experte bei Aon Hewitt Schweiz. “Entsprechend steigen auch im nächsten Jahr die Löhne in der Schweiz in etwa gleich wie in den letzten Jahren.“
SVV: Altersvorsorgemonitor 2014
Im Auftrag des Schweizerischen Versicherungsverbandes SVV befragt das Forschungsinstitut gfs.bern seit 2011 jedes Jahr über 1200 Stimmberechtigte in der ganzen Schweiz über die Wahrnehmung, Einstellung und Forderungshaltung zum Thema Altersvorsorge. Die Ergebnisse dieser Befragungen werden jeweils in der Studie «Altersvorsorgemonitor» zusammengefasst und analysiert.
Der Altersvorsorgemonitor untersucht über mehrere Jahre folgende Schwerpunkte:
- Die Beurteilung des wirtschaftlichen Umfeldes in der Schweiz
- Die Beurteilung des Altersvorsorgesystems in der Gegenwart und in der Zukunft
- Die Beurteilung der eigenen Altersvorsorge in der Gegenwart und in der Zukunft
- Die Forderungshaltung gegenüber möglichen Problemlösungen
Die Erhebungen wurden 2014 zum vierten Mal durchgeführt. Seit 2013 wird der Altersvorsorgemonitor publiziert.
Die Einstellungen zur Altersvorsorge sind seit Jahren relativ stabil. Dennoch konnten 2014 einzelne Veränderungen wahrgenommen werden:
- Die Wahrnehmung der Wirtschaftslage hat sich erneut verbessert. Vor allem überwiegt in der Prognose der folgenden zwölf Monate die optimistische einer pessimistischen Sicht. Die wirtschaftlichen Probleme werden als weniger relevant wahrgenommen.
- Die Altersvorsorge bleibt für die Mehrheit der Pensionierten eine Erfolgsgeschichte, die auch von den jüngeren Generationen breit wahrgenommen wird. Dies prägt auch 2014 die Einstellung gegenüber der Altersvorsorge massgeblich.
- Die grosse Mehrheit überträgt diese individuellen Erfolgsgeschichten auf das ganze System: Aus Sicht der Stimmberechtigten funktioniert die heutige Altersvorsorge gut. Allerdings nimmt – trotz optimistischerer Wirtschaftslage und der letztmals beobachteten Aufbruchstimmung durch die Reformabsichten – die Kritik auf tiefem Niveau zu. Diese Kritik wird vor allem und 2014 insbesondere in der Meinungswirkung anwachsend durch die Sorge um die langfristige Finanzierung genährt.
- Bezüglich der zukünftigen Altersvorsorge ist man im Vergleich zu den Vorjahren zuversichtlicher, weiterhin aber weniger optimistisch als mit Blick auf die heutige Altersvorsorge. Dennoch gelten die Probleme der Altersvorsorge als lösbar. Damit traut man den geplanten Reformen augenscheinlich nach wie vor eine Problemlösung zu.
- Mehrere Lösungsansätze sind grundsätzlich akzeptiert, insbesondere auch eine Schuldenbremse für die AHV. Allerdings werden alle (erkennbaren) Leistungskürzungen für sich genommen abgelehnt; unverbindliche Vorschläge ohne weitreichende individuelle Konsequenzen für sind dagegen akzeptierter. Mehreinnahmen durch höhere Beiträge an die 1. und 2. Säule sind vor dem Hintergrund einer optimistischen Wirtschaftseinschätzung mehrheitsfähig geworden. Die Stimmberechtigten ziehen es vor, die Probleme über Mehreinnahmen statt mit weniger Ausgaben lösen zu wollen.
“Überalterung setzt Pensionskassen zu”
In der NZZ schreibt Michael Ferber über das Herbst-Mediengespräch der Swisscanto zur aktuellen Lage der Pensionskassen. Im Bericht heisst es: “Laut Swisscanto-Vertretern gefährdet die zunehmende Überalterung die Stabilität der Pensionskassen. In der beruflichen Vorsorge ist die Gruppe der Rentner anteilsmässig deutlich kleiner als die der aktiven Versicherten, die Rentner besitzen aber fast 50% des Vorsorgekapitals. Bereits heute gebe es Pensionskassen, bei denen das Vorsorgekapital der Rentner höher sei als das der Aktiven, teilte die Gesellschaft mit (vgl. Grafik). Gerechnet auf das Vorsorgevermögen von rund 680 Mrd. Fr. hat sie eine jährliche Umverteilung von rund 3,4 Mrd. Fr. von Aktiven zu Rentnern bei den Pensionskassen errechnet. Bezogen auf die aktiven Versicherten käme dies einer jährlichen Umverteilung von 880 Fr. pro Person gleich – und aufgrund der demografischen Entwicklung müsse davon ausgegangen werden, dass die Umverteilung noch zunehme.
Swisscanto-Chef Gérard Fischer verlangte in seiner Rede, wichtige Parameter in der beruflichen Vorsorge wie der Umwandlungssatz sollten nicht mehr politisch festgelegt werden. Die Diskussion über die Rentenreform zeige derweil, dass die Politik nicht geeignet sei, um genügend rasch auf demografische Veränderungen und ökonomische Realitäten zu reagieren.
Das in der zweiten Säule definierte Kapitaldeckungsverfahren mutiere ohne Massnahmen langsam zum Umlageverfahren, hiess es an dem Anlass. Um das Überleben der Pensionskassen zu sichern, müsse die Umverteilung innerhalb der Vorsorgeeinrichtungen eingedämmt werden. Kassen sollten nur Renten zahlen müssen, die sie auch finanzieren können – dies bedeute eine Senkung der Umwandlungssätze und eine flexible Gestaltung der Renten.”
Unbehagen gegen Aktivitäten der OAK, Kritik an Kennzahlen-Projekt
In seinem Referat am Mediengespräch der Swisscanto über die aktuelle Situation der beruflichen Vorsorge äussserte Hanspeter Konrad, Direktor des ASIP, Bedenken gegenüber der zunehmenden Regelungsdichte. Konkret ging er in diesem Zusammenhang auf die Aktivitäten der Oberaufsichtskommission ein. “Aktuell werden Diskussionen über die Ausgestaltung der Aufsicht in der beruflichen Vorsorge geführt. Es geht vor allem darum, ob Aufsichtsbehörden im Sinne einer verstärkt risikoorientierten Aufsicht frühzeitig Einfluss nehmen und in welchem Umfang sie als Regulatoren den Pensionskassen Vorgaben machen sollen.
Seit 2013 publiziert die OAK jeweils im Frühling einen Bericht, der Aufschluss geben soll über die Systemsicherheit der beruflichen Vorsorge. Die Pensionskassen liefern der OAK die dazu notwendigen Daten. Eine relativ zeitnahe Einschätzung der finanziellen Lage der Vorsorgeeinrichtungen durch die OAK ist zu begrüssen. Problematisch wird es aber, wenn die OAK, ergänzend zu dieser allgemeinen Lagebeurteilung der beruflichen Vorsorge, kassenindividuell Noten verteilt. Die OAK wird mit einem solchen starren Bewertungssystem der äusserst breiten Palette an verschiedenartigen Pensionskassen nicht gerecht. Die Aufgabe der Risikoeinschätzung liegt vom Gesetz her klar beim obersten Führungsorgan.
Unter dem Deckmantel der vermeintlich zu wahrenden Systemsicherheit wird zusätzlich diskutiert, ob die OAK oder (einzelne) Aufsichtsbehörden von den unterstellten Pensionskassen auf jährlicher Basis zusätzlich "einheitliche" Kennzahlen verlangen dürfen. Ein solches Vorgehen ist nicht zielführend und trägt den gesetzlich vorgegebenen Aufgaben und Kompetenzen nicht Rechnung. Vielmehr würde damit letztlich auch der Grundstein für einheitliche versicherungstechnische Vorgaben (z.B. bezgl. Höhe des technischen Zinssatzes) durch die OAK gelegt. Die Führungsorgane sollen selber und eigenverantwortlich festlegen, welche Grundlagen sie für die Risikoeinschätzung benötigen. Es braucht keine weiteren Vorschriften mit einer Verschiebung der Verantwortung weg vom Führungsorgan hin zur Aufsichtsbehörde. Im Spannungsfeld von Vorsorgesicherheit und Regulierung muss auch die OAK diese Zusammenhänge beachten.”
Swisscanto-Studie 2014
Swisscanto hat ihre jährlich erscheinende Pensionskassen-Studie mit Daten, Analysen, Fachbeiträgen und Kommentaren zur aktuellen Situation der beruflichen Vorsorge der Schweiz publiziert. Neben einer Fülle an Informationen zu Anlagen, Leistungen und Versicherungstechnik der Kassen dürften die Beiträge prominenter Exponenten der Vorsorge mit pointierten Aussagen zur Vorsorge-Politik auf Interesse stossen.
Die in der Studie vermittelten Daten beruhen auf der Umfrage der Swisscanto, welche diese jeweils im Frühjahr durchführt und an welcher 370 Vorsorgeeinrichtungen mit einem Vorsorgevermögen von 506 Mrd. Franken teilgenommen haben. Zum Ausdruck kommt, dass die Pensionskassen nach dem dritten Jahr mit einer erfreulichen Performance ihre Finanzierungssituation deutlich verbessern konnten, ihre im privaten Sektor guten Deckungsgrade aber nur dank massiver Anstrengungen in den vergangenen Jahren zu erreichen vermochten. Aufgrund der weiterhin steigenden Lebenserwartung und der anhaltend tiefen Kapitalmarktzinsen waren vielfach einschneidende Sanierungsmassnahmen, Beitragserhöhungen sowie häufig auch Leistungskürzungen zur Stabilisierung notwendig.
Zu den Herausforderungen durch Demographie und Kapitalmarkt kommen für die Pensionskassen die hausgemachten politischen Probleme. Christoph Ryter, Präsident des Pensionskassenverbands ASIP, sowie Gérard Fischer, CEO der Swisscanto, äussern ihre Bedenken zur fortschreitenden Flut an Vorschriften sowie der sie begleitenden Verpolitisierung der 2. Säule. Ryter spricht in diesem Zusammenhang von einem „gefährdeten Zukunftsmodell“, Fischer warnt vor einem Stillstand, der zu einem Rückschritt werden könnte.
Josef Bachmann, Geschäftsführer der Pensionskasse PwC, formuliert die selben Vorbehalte gegenüber der Entwicklung der letzten Jahre und erachtet gleichfalls die verspätete und trotzdem heftig bekämpfte Senkung des Umwandlungssatzes als eigentliche Gefährdung für die Pensionskassen. Als Möglichkeit, die Stabilität der Vorsorgeeinrichtungen zu verbessern, schlägt er die Einführung variabler Renten vor, wie sie die PwC-Kasse bereits kennt, beispielsweise bei den SBB aber verworfen wurden – aus politischen Überlegungen.
Der politisch statt vesicherungstechnisch determinierte Umwandlungssatz stellt insbesondere für BVG-Minimalkassen ein grosses Problem dar, weil sie anders als die grossen, umhüllenden Kassen ihren Umwandlungssatz nicht mittels Anrechnungsprinzip unter das gesetzliche Mindesterfordernis senken können. An der Swisscanto-Umfrage haben auch dieses Jahr wieder zahlreiche solcher BVG-Kassen teilgenommen. Auf der Basis der entsprechenden Angaben haben Stephan Wyss und Heinrich Flückiger (Swisscanto Vorsorge AG) ihre aktuelle Situation analysiert und errechnet, welche Konsequenzen sich aus dem versicherungstechnisch viel zu hohen Umwandlungssatz ergeben. Ihre Schlussfolgerung: selbst die in der Altersvorsorge 2020 anvisierte Senkung des Satzes auf 6 Prozent reicht nicht aus für eine nachhaltige Entspannung ihrer finanziellen Lage.
Als wichtiger neuer Akteur im Bereich 2. Säule hat sich seit 2012 die Oberaufsichtskommission etabliert. Auch sie sieht sich mit dem Vorwurf konfrontiert, zur Regulierungsflut beizutragen und überdiese mit ihren Bemühungen in Richtung einer präventiven Aufsicht von bewährten Prinzipien abzuweichen. Thomas Hohl, früherer Geschäftsführer der Pensionskasse Migros und Mitglied der Kommission, äussert sich in einem Interview zu den Kritiken und stellt die Arbeitsweise der OAK und ihre Ziele dar.
Ausserhalb der politischen Diskussion und deshalb von der Öffentlichkeit weit weniger beachtet hat sich in den vergangenen Jahren ein bedeutsamer Wechsel bei den verwendeten technischen Grundlagen angebahnt. Es handelt sich um den Übergang von den klassischen Perioden- zu den Generationentafeln. Christoph Furrer, Pensionsversicherungs-Experte (Deprez Experten) und Verfasser der technischen Grundlagen VZ 1990 bis 2010, beschreibt die Systemunterschiede und die Vorteile und Folgen eines Wechsels. Die zentrale Differenz besteht in der Berücksichtigung der laufenden Erhöhung der Lebenserwartung. Die biometrischen Daten stammen aus der Vergangenheit, zu berechnen sind aber die Leistungen der Zukunft. Bei der Verwendung von Periodentafeln werden dafür auf der Basis einfacher Faustregeln zusätzliche Rückstellungen gebildet, Generationentafeln bauen die erwartete Entwicklung direkt in die Tafeln ein.
Dauernde und grosse Aufmerksamkeit beansprucht die Entwicklung der Kapitalmärkte. Die aktuelle Situation ist geprägt durch die Tiefzinspolitik der grossen Zentralbanken. Diese dürfte zwar noch geraume Zeit andauern, doch ist früher oder später mit einer Normalisierung zu rechnen. Thomas Liebi, Chefökonom der Swisscanto, sieht als Folge dieses Politikwechsels verstärkte Kursschwankungen und Rückschläge an der Börse und allgemein eher unterdurchschnittliche Renditen.
Der Studienband mit zahlreichen Tabellen und Grafiken ist in Deutsch und Französisch erhältlich und kann als PDF-Datei auf www.swisscanto-pk-studie.ch heruntergeladen werden oder als gedruckte Publikation unentgeltlich bezogen werden.
Anlagestiftung Swiss Life: Re-Opening der Anlagegruppe Immobilien Schweiz
Die Anlagestiftung Swiss Life öffnet per 1. Dezember 2014 die Anlagegruppe Immobilien Schweiz für die Neuzeichnung von Ansprüchen. Das geplante Emissionsvolumen beträgt CHF 500 Millionen. Per 31. Juli 2014 betrug die Performance seit der Lancierung 5,39% pro Jahr. Die Anlagegruppe wird nach der Wiedereröffnung ein Zielvermögen von rund CHF 1,5 Milliarden aufweisen und damit zu den grössten Immobilien-Anlagegruppen in der Schweiz gehören.
TA: Verzinsungspraxis bei PKs
Pensionskassen sind frei, die Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge, die ihnen während eines Jahres zufliessen, erst ab dem nächsten Jahr zu verzinsen. Wie eine TA-Umfrage unter zehn grossen Schweizer Pensionskassen und Sammelstiftungen* zeigt, machen fast alle davon Gebrauch, obwohl sie die Möglichkeit hätten, im Reglement eine grosszügigere Regelung vorzusehen. Einzig die Pensionskasse der UBS gibt an, den Zins sofort monatlich gutzuschreiben, schreibt der Tages-Anzeiger.
Stefan Thurnherr, Geschäftsleitungsmitglied des VZ Vermögenszentrums, schätzt, «dass den Versicherten durch die Praxis der Kassen jedes Jahr zwischen 100 und 140 Millionen Franken an Zinsen entgehen». Ihre Altersrenten bei der Pensionierung fallen dadurch geringer aus. Seine Berechnungen stützt Thurnherr auf die Sozialversicherungsstatistik 2013 und den derzeitigen Minimalzins von 1,75 Prozent.
Thurnherr zu Kritikern dieser Praxis: «Es wäre nicht korrekt, den Pensionskassen die ganze Schuld zuzuweisen, denn es ist abrechnungstechnisch eine recht komplexe Sache», sagt er. «Zudem erhalten die Kassen die Beiträge von den Arbeitgebern meist nicht monatlich, sondern quartalsweise. Das Gesetz lässt den Firmen sogar bis zum ersten Monat des neuen Jahres Zeit für die Überweisung.» Auch die Arbeitgeber nimmt Thurnherr in Schutz: «Wenn schon, stehen die Vorsorgekommissionen und Stiftungsräte in der Verantwortung. Diese Gremien sind paritätisch zusammengesetzt, und die Arbeitnehmer hätten es in der Hand, für ihre Sache einzustehen.»
FAQs zur PK Solothurn
Am 28. September stimmen die Solothurner Stimmbürger über die Ausfinanzierung der kantonalen Pensionskasse ab. Pensionskassen-Experte und Finanzpolitiker Beat Loosli (FDP) nimmt Stellung. Die Kasse weist einen Fehlbetrag von 1,1 Mrd. Franken auf.
“Ressourcen nutzen statt Gutachten erstellen”
In den letzten Jahren hat die Zahl der psychiatrischen IV-Gutachten massiv zugenommen und den Gutachtern ein Millionengeschäft beschert. Die PKRück kritisiert diese Entwicklung seit langem und fordert, dass gemeinsam mit allen Beteiligten früh auf ein aktives Leistungsfallmanagement gesetzt wird und sich damit die Ressourcen der Betroffenen nutzen und aktivieren lassen.
Für Andreas Heimer, Mitglied der Geschäftsleitung der PKRück, zeigt die aktuelle Berichterstattung über die Zunahme an psychiatrischen IV-Gutachten vor allem eines ganz deutlich: «Es braucht eine Richtungsänderung: Statt Gutachten zu erstellen, müssen die Ressourcen der betroffenen Personen besser genutzt werden – und zwar frühzeitig.»
«Die PKRück richtet dabei ihren Fokus bereits in einer frühen Phase auf die berufliche Reintegration», betont Andreas Heimer. Gemeinsam mit ihren Partnern beurteile die PKRück jeden einzelnen Fall. Alle erkrankten Personen, bei denen entsprechende Erfolgschancen erkannt werden, erhalten ein Case Management. Bei 65 Prozent der Case Management-Fälle der PKRück handelt es sich um Personen mit psychischen Erkrankungen. Von diesen werden 60 Prozent reintegriert. «Dies gelingt, weil die betroffenen Personen von Case Managern auf ihrem Weg zurück in eine Arbeitsfähigkeit begleitet werden – mit den Ärzten und insbesondere den Psychiatern als Partner.»
Mitteilung PKRück
Motion Schilliger: BVG-Umverteilung
Mit seiner Motion will Schilliger Massnahmen treffen, damit die einzelnen BVG-Versicherten über die ungewollte Umverteilung innerhalb einer Vorsorgeeinrichtung im obligatorischen Bereich informiert werden. Sie sollen also darüber informiert werden, wie viel Kapital zur Stützung des gesetzlich zu hoch angesetzten Mindestumwandlungssatzes – dies im Widerspruch zum Kapitaldeckungsprinzip – zu ihren Ungunsten umverteilt wird.
Der Bundesrat empfiehlt mit Blick auf das Vorhaben Altersvorsorge 2020 die Motion abzulehnen. Der Nationalrat stimmte mit 132 gegen 48 für die Annahme.


