Pensionskassen sind frei, die Arbeitnehmer- und ­Arbeitgeberbeiträge, die ihnen während eines Jahres zufliessen, erst ab dem nächsten Jahr zu verzinsen. Wie eine TA-Umfrage unter zehn grossen Schweizer Pensionskassen und Sammelstiftungen* zeigt, machen fast alle davon Gebrauch, obwohl sie die Möglichkeit hätten, im Reglement eine grosszügigere Regelung vorzusehen. Einzig die Pensionskasse der UBS gibt an, den Zins ­sofort monatlich gutzuschreiben, schreibt der Tages-Anzeiger.

Stefan Thurnherr, Geschäftsleitungsmitglied des VZ Vermögenszentrums, schätzt, «dass den Versicherten durch die Praxis der Kassen jedes Jahr zwischen 100 und 140 Millionen Franken an Zinsen entgehen». Ihre Altersrenten bei der Pensionierung fallen dadurch geringer aus. Seine Berechnungen stützt Thurnherr auf die Sozialversicherungsstatistik 2013 und den derzeitigen ­Minimalzins von 1,75 Prozent.

Thurnherr zu Kritikern dieser Praxis: «Es wäre nicht korrekt, den Pensionskassen die ganze Schuld zuzuweisen, denn es ist abrechnungstechnisch eine recht komplexe Sache», sagt er. «Zudem erhalten die Kassen die Beiträge von den Arbeitgebern meist nicht monatlich, sondern quartalsweise. Das Gesetz lässt den Firmen sogar bis zum ersten Monat des neuen Jahres Zeit für die Überweisung.» Auch die Arbeitgeber nimmt Thurnherr in Schutz: «Wenn schon, stehen die Vorsorgekommissionen und Stiftungsräte in der ­Verantwortung. Diese Gremien sind paritätisch zusammengesetzt, und die ­Arbeitnehmer hätten es in der Hand, für ihre Sache einzustehen.»

  Tages-Anzeiger