PK Langenthal will ihre Immobilien verkaufen
Sechs Liegenschaften mit insgesamt 48 Wohnungen zählt das Anlageportfolio der Pensionskasse der Stadt Langenthal aktuell. Bereits Ende Jahr sollen es keine mehr sein. Wie die Pensionskassenkommission mitteilte, will sie «all ihre Liegenschaften verkaufen und in Zukunft auf direkte Anlagen im Immobilienbereich, also auf das Halten eigener Mietobjekte, verzichten».
Die Kasse sei verpflichtet, ihre Anlagen im Interesse der Versicherten ständig zu optimieren, begründet die Kommission den Entscheid. «Andere Ziele, wie beispielsweise die Zurverfügungstellung von günstigem Wohnraum, widersprechen dieser gesetzlichen Optimierungspflicht.» Zumal die Instandhaltung und Verwaltung der Wohnungen «erhebliche finanzielle Mittel» binde.
Die Stadt Langenthal übergab die Geschäftsführung der Pensionskasse nach der Pensionierung des langjährigen Geschäftsführers im Jahr 2011 der BDO.
Why Monopolistic Pension Funds Undermine Capitalism
Peter Drucker was right, as he repeatedly was, when he foresaw in 1976 the emergence of pension funds as the most powerful wielder of capital in the modern economy. In his unique way he gave the story a neat twist by arguing that pension funds would save capitalism. Workers, he predicted, would own the means of production — but not through the violent overthrow of capitalism in the way Marx had suggested. Rather they the ownership would come through the stocks held by their pension funds.
«Fragwürdige Anreize für Nutzung der Aktienstimmen»
Ab dem kommenden Jahr haben Pensionskassen die «Abzockerinitiative» umzusetzen und damit das Stimmrecht von Schweizer Aktien im Interesse der Versicherten wahrzunehmen. Die neue Vergütungsverordnung VegüV lässt einiges ungeklärt. Finanz und Wirtschaft hat Karsten Döhnert von der Hochschule Luzern dazu befragt. Auszüge:
Wie kontrastieren die Kosten für die Stimmabgabe mit dem Ziel des dauerhaft guten Gedeihens der Pensionskasse?
Dies ist primär als Postulat zur wirtschaftlichen Umsetzung der Minderinitiative zu verstehen, denn messbare Aktienwertsteigerungen sind aufgrund der verordneten Stimmpflicht nicht zu erwarten. Die zusätzlichen Kosten und administrativen Umtriebe dürften im Vergleich zu den übrigen Verwaltungskosten jedoch nicht allzu sehr ins Gewicht fallen. Sie hängen auch davon ab, ob sich die Pensionskasse auf Stimmrechtsberater bzw. Proxy Advisors abstützt. Allerdings lässt sich nicht leugnen, dass der durch den Volksentscheid verursachte Zusatzaufwand im Widerspruch steht zur aktuellen Kostendiskussion in der beruflichen Vorsorge.
Wer hat auf Stufe jeder Pensionskasse die Umsetzung der Vergütungsverordnung und die Information der Versicherten zu kontrollieren?
Die Verordnung sagt dazu nichts. Unsere Untersuchung zeigt, dass die Meinungen weit auseinandergehen. Vermutlich wird die Einhaltung der gesetzlichen und reglementarischen Bestimmungen primär mit der jährlichen Geschäftsführungsprüfung durch die Revisionsgesellschaft zu beurteilen sein, was nach deren Angaben nicht automatisch zu höheren Prüfkosten führt. Die BVG-Aufsichtsbehörden werden demgegenüber vor allem dann tätig werden, wenn sie von Dritten auf etwaige Mängel einer einzelnen Kasse aufmerksam gemacht werden.
Solothurner sagen Ja zur Ausfinanzierung der kantonalen Pensionskasse
Die Pensionskasse Kanton Solothurn wird für 1,1 Milliarden Franken ohne Kostenbeteiligung der Gemeinden saniert und ausfinanziert. Die Stimmberechtigten haben das entsprechende Gesetz mit einem Ja-Anteil von 59 Prozent gutgeheissen.
Ermessensspielräume bei der Bemessung der Passivseite
balmeretienne befasst sich in ihrer neusten Kundeninformation mit Bewertungsfragen auf der Passivseite. Erläutert wird das Thema anhand einiger Beispiele:
Technischer Zinssatz: Je tiefer der technische Zinssatz, desto höher bemessen sich die Deckungskapitalien. Faustregel: eine Reduktion des technischen Zinssatzes von 0.5 % erhöht das benötigte Deckungskapital um 5 %.
Technische Grundlagen: Je nachdem ob die technischen Grundlagen nach BVG, VZ, Perioden-/Generationentafeln berechnet werden, verändert sich die Höhe des Deckungskapitals um 8 – 10 %.
Pensionierungsverluste: Es liegt im Ermessen des Experten, ob und in welcher Höhe er Pensionierungsverluste zurückstellt. Berechnungsgrundlage bilden die Anzahl Destinatäre ab einem gewissen Alter (z. B. Alter 50, 55 oder 60) sowie ob ein Miteinbezug der Kapitalbezugsoption erfolgt (nicht jeder Destinatär nimmt eine Voll- oder Teilrente). Der Unterschied bei der Bildung dieser technischen Rückstellung kann bis 10 % des Deckungskapitals ausmachen.
Pendente und latente Schadenfälle: Für allfällig eintretende IV-/Todesfälle können technische Rückstellungen gebildet werden. Bei kongruenter Rückversicherung ist im Grundsatz keine Rückstellung nötig, während bei Vorsorgeeinrichtungen ohne Rückversicherung diese Rückstellung sehr wesentlich sein kann. Der Experte bemisst dabei, wann ein Schadenfall «pendent» oder «latent» ist und wie dieser zu berücksichtigen ist (0 % bis 100 % der mutmasslich anfallenden Kosten).
Abschliessend wird auf den erheblichen Ermessensspielraum verwiesen und die Wichtigkeit einer Abstimmung des Stiftungsrats mit dem Experten betont.
SGB: Teure Vollversicherungs-Garantie
Am SGB-Mediengespräch analysierte Aldo Ferrari die von den Versicherern angebotene (und derzeit wieder stark nachgefragte) Vollversicherungslösung und kommt zum Schluss:
“Für die Angestellten und die Unternehmen entspricht die Vollversicherungslösung heute nicht mehr den künftigen Herausforderungen. Die angebliche „Garantie“, nie Sanierungsmassnahmen aufgezwungen zu bekommen, kommt die Versicherten sehr teuer zu stehen. Ein Sozialversicherungssystem wie die berufliche Vorsorge kann sich angesichts steigender Risiken früher oder später ein solch teures System nicht mehr leisten … Dasselbe gilt vermutlich für die Versicherungsgesellschaften. Der Weg, den sie mit der Diversifikation der Leistungen eingeschlagen haben (Schaffung von Anlagestiftungen, Verwaltung von Vorsorgeeinrichtungen, Informatikdienste) , scheint diese Annahme zu bestätigen.”
SGB: Werbetrommel für die AHV
Der Schweizerische Gewerkschaftsbund hat an einem Mediengespräch die Vorteile der 1. Säule gegenüber der 2. und 3. herausgestrichen. Der SGB schreibt:
“Die Zahlen sprechen eine klare Sprache: Ein Ehepaar (Sie: Teilzeit-Verkäuferin, Er: Vollzeit-Bauarbeiter) mit zwei Kindern und einem versicherten Lohn von zuletzt 7400 Franken, hatte im Referenzjahr 2013 Anspruch auf eine AHV-Rente von 3510 Fr. pro Monat. Dafür bezahlte das Paar während dem gesamten Erwerbsleben 305’500 Fr. AHV-Beiträge. Hätte das gleiche Paar eine gleich hohe Rente privat ansparen müssen, wäre die Rechnung viel teurer ausgefallen: Die beiden hätten insgesamt 655’700 Fr. in eine dritte Säule stecken müssen. Statt nur 10.3 Prozent, hätten sie 22.5 Prozent des Lohnes für das Alter auf die Seite legen müssen.”
Ein direkter Vergleich mit der 2. Säule wird nicht angestellt. Immerhin erwähnt, dass die AHV-Rente in dieser Höhe (“unschlagbares Preis-Leistungsverhältnis”) nur dank Umverteilung und staatlicher Subventionierung zustand kommt.
Technischer Referenzzinssatz unverändert 3%
Die Schweizerische Kammer der Pensionskassen-Experten, SKPE, hat den technischen Referenzzinssatz per 30.09.2014 mit unverändert 3.0% ermittelt. Er wird ausgehend vom arithmetischen Mittel bestimmt, das zu 2/3 mit der durchschnittlichen Performance der letzten 20 Jahre und zu 1/3 mit der aktuellen Rendite 10-jähriger Bundesanleihen gewichtet wird. Das Ergebnis wird um 0.5% vermindert und auf 0.25% abgerundet. Es darf jedoch weder unter der Rendite für 10-jährige Bundesanleihen liegen noch 4.5 % übersteigen. Der technische Referenzzinssatz wird von der SKPE jährlich auf der Grundlage des BVG-Indexes 2005 Pictet BVG-25 plus vom 30.09. und der Rendite 10-jähriger Bundesanleihen am 30.09 veröffentlicht. Er gilt als technischer Referenzzinssatz für den Jahresabschluss 2014 der Vorsorgeeinrichtung.
Motion: NFA und Rentenalter
Bruno Pezatti (RL) stört sich daran, dass Kantone mit Finanzausgleichbezügen z.T. tiefere Rentenalter in ihren kant. PKs haben als Geberkantone. Pezatti: “In meiner Motion fordere ich den Bundesrat dazu auf, die NFA-Zahlungen künftig an gewisse finanzpolitische Mindestanforderungen zu knüpfen, namentlich im Bereich der öffentlich-rechtlichen Pensionskassenregelungen. Dies ist kein Eingriff in den Föderalismus, wie es der Bundesrat in seiner Antwort moniert. Von Kantonen, die NFA-Ausgleichsleistungen von anderen Kantonen und vom Bund entgegennehmen, darf erwartet werden, dass sie inskünftig bestimmte finanzpolitische Hausaufgaben in ihrem Kanton erledigen bzw. an die Hand nehmen.”
BR Widmer-Schlumpf findet die Idee nicht so gut und meint, der NFA habe nicht zu falschen Anreizen geführt. Die Motion wird vom NR abgelehnt.
BZ: Rückzahlung von WEF-Bezügen
Bis wann kann man Vorbezüge der Pensionskasse zurückzahlen? Gesetz und Praxis beantworten diese Frage nicht einheitlich.
Norway’s Pension Fund to shift from standard indexing
Norway’s $880 billion Government Pension Fund Global, Oslo, the world’s largest sovereign wealth fund, said traditional global indexes are no longer an appropriate model on which to base its investments.
A new framework for the management of the fund may facilitate a development where we as the management take greater responsibility by defining a tailor-made reference portfolio,” Yngve Slyngstad, the fund’s CEO, said in a speech in Oslo. The global indexes the fund currently follows don’t “represent the best starting point,” Mr. Slyngstad said.
The sovereign wealth fund, which gets its capital from Norway’s oil and gas wealth, is seeking to boost returns and expand into new asset classes. After getting its first capital infusion 18 years ago, the fund has steadily added risk, expanding into stocks in 1998, emerging markets in 2000 and real estate in 2011 to safeguard the wealth of Western Europe’s largest oil exporter.
The fund, which owns 1.3% of the world’s stocks, has missed a 4% real-return target since it started investing in the late 1990s. Since the establishment of Norges Bank Investment Management in 1998, the fund has had a real annual return of 3.75% and a nominal return of 5.83%, on average.
Untersuchung gegen Freiburger PK
(AWP) Eine Freiburger Pensionskasse ist ins Visier der Untersuchungsbehörden geraten. Fünf Mitglieder des Stiftungsrats werden unter anderem der ungetreuen Geschäftsführung, eventuell der Veruntreuung verdächtigt. Der Stiftungsrat hatte 2009 dem Direktor einer Lausanner Firma ein Mandat zur Vermögensverwaltung erteilt. Dieser tätigte daraufhin riskante Investitionen im Ausland. Gegen ihn läuft im Kanton Waadt eine Untersuchung. Doch auch im Kanton Freiburg wird untersucht. Nach Hausdurchsuchungen werden die Konten der Pensionskasse genauer unter die Lupe genommen, wie die Freiburger Staatsanwaltschaft am Montag mitteilte. Bei den umstrittenen Geldgeschäften geht es um mehrere Dutzend Millionen Franken, einen Grossteil des Kassenvermögens. Die Untersuchungen müssen noch zeigen, ob das Geld tatsächlich verloren ist, wie die zuständige Untersuchungsrichterin auf Anfrage sagte. Ebenfalls noch zu klären ist, ob und in welcher Art ein allfälliges Verschulden die fünf Stiftungsratsmitglieder trifft.
“80 ist das neue 60”
Die Schweizerinnen und Schweizer fühlen sich immer länger jung. Pensionierte befürchten jedoch einen teuerungsbedingten Kaufkraftverlust ihrer Rente, während Jahrgänge mittleren Alters die Nachhaltigkeit der AHV anzweifeln. Die Mehrheit erwartet überdies eine Anhebung des Rentenalters für beide Geschlechter. Auch sind sich die Schweizerinnen und Schweizer bewusst, welche Bedeutung der privaten Altersvorsorge zukommt. Sie nutzen deren Vorteile jedoch kaum, nicht zuletzt weil sie sich nur ungenügend informiert fühlen. Diese und weitere Erkenntnisse ergeben die neue UBS Vorsorge-Umfrage "80 ist das neue 60" sowie der neue Vorsorge-Ratgeber „100 Fragen – 100 Antworten", welche am UBS Vorsorge Forum vorgestellt worden sind.
Die zentralen Erkenntnisse der Umfrage sind:
- 42% der Befragten nehmen erst Personen über 80 Jahren als alt wahr. Dabei stehen nicht die Lebensjahre oder die Pensionierung bei der Alterswahrnehmung im Mittelpunkt, sondern der Verlust der Selbstständigkeit: Sprich, wenn jemand nicht mehr zuhause leben kann, gesundheitlich stark beeinträchtigt ist oder vergesslich wird. Mit dem Verlust der Selbstständigkeit rechnet die Mehrheit erst nach dem 80. Altersjahr.
- Bei der Wahl des Wohnorts im Alter spielen steuerliche Aspekte nur eine untergeordnete Rolle. Die grosse Mehrheit der Befragten will ihre Wohnsituation beibehalten. Insbesondere die Nähe zu öffentlichen Verkehrsmitteln und zu Familie und Freunden wird als wichtig erachtet. Vier von fünf der über 65-Jährigen sind zuversichtlich, nicht in ein Alters- oder Pflegeheim ziehen zu müssen.
- Das Vertrauen in den Staat wackelt. Je jünger die Befragten, desto weniger glauben sie, dass die staatliche Altersvorsorge AHV künftig intakt bleibt und ihren Auftrag auch für sie erfüllen können wird. Bei der Pensionskasse (2. Säule) steigt die Skepsis auch bei den älteren Generationen. Die Mehrheit der Befragten geht von einer Angleichung und Anhebung des Pensionsalters für beide Geschlechter aus.
- Die heutige Generation der Erwerbstätigen ist in Bezug auf die Kostenentwicklung im Alter pessimistischer als die heute Pensionierten. 58 Prozent der befragten Erwerbstätigen erwarten steigende Gesundheitsausgaben im Ruhestand, über 40% erwarten, mehr für Reisen sowie Freizeit und Hobbys auszugeben.
Für die Studie wurden im April 2014 in der Deutsch- und Westschweiz 1521 Personen im Alter zwischen 45 und 85 Jahren telefonisch befragt. Die Stichprobe berücksichtigte verschiedene Vermögens- und Altersklassen. Realisiert wurde die Studie von Market Intelligence UBS Schweiz in Zusammenarbeit mit UBS Pension Services.
Blick: “Der wahre Rentenklau”
Guido Schätti, kommentiert im Blick Resultate der Swisscanto-Umfrage bezüglich Umverteilung. Er schreibt:
“Pro Kopf werden den Arbeitstätigen im Schnitt 880 Franken abgezwackt. Tendenz steigend.
Eine schreiende Ungerechtigkeit! Wer ist schuld daran? Wir alle. 2010 lehnte das Volk eine Senkung des Renten-Umwandlungssatzes auf eine Grösse ab, die der längeren Lebenserwartung entspricht.
Die Nein-Kampagne führten die Gewerkschaften und das Konsumentenmagazin «K-Tipp». Unter der Parole «Stoppt den Rentenklau» gaben sie vor, die Interessen der Werktätigen zu verteidigen. Erreicht haben sie das Gegenteil. Sie haben den grössten Rentenklau der Geschichte erst möglich gemacht.
Bei den Gewerkschaften zumindest steckt System dahinter. Sie nehmen die Schwächung der zweiten Säule in Kauf, weil sie glauben, damit die AHV zu stärken. Ob diese Rechnung aufgeht, ist fraglich. Zu durchsichtig ist das Spiel. Die Zeche zahlt die eigene Klientel: Der politisch gewollte Systemfehler benachteiligt Kleinverdiener am stärksten, während reiche Rentner die grössten Profiteure sind.”
Destabilisierung durch Umverteilung
Antimo Perretta, neuer CEO der Axa-Winterthur, gab der SonntagsZeitung ein Interview zu aktuellen Fragen der BV. Auszüge:
Der Bundesrat plant, die Altersvorsorge umfassend zu revidieren. Wie schlimm steht es um unser Vorsorgesystem?
Wir müssen schauen, dass wir unser 3-Säulen-System nicht destabilisieren. Aufgrund der steigenden Lebenserwartung und der Überalterung nimmt die Umverteilung zwischen Erwerbstätigen und Rentnern kontinuierlich zu. Allein bei der Axa-Winterthur ist diese zwischen 2009 und 2013 um 114 Prozent auf jährlich 416 Millionen Franken gestiegen Geld, das letztlich den kommenden Rentnern fehlt. Deshalb müssen der Umwandlungssatz nun gesenkt und Übergangslösungen für jene Personen ausgearbeitet werden, die kurz vor der Rente stehen.
Diskutiert wird auch ein flexibles Rentenalter. Müssen wir bald länger arbeiten?
Die Lebenserwartung nimmt jährlich zu. Deshalb ist es notwendig, dass das Schlussalter schrittweise erhöht wird. Je nach Branche muss es aber flexibel sein. Ein Bauarbeiter kann nicht bis 67 harte, körperliche Arbeit verrichten. Aber er könnte in einem Teilzeitpensum beispielsweise Lastwagen fahren. Ein Rücktritt in Schritten sorgt dafür, dass das Wissen einzelner Mitarbeiter weitergegeben werden kann und entsprechend im Unternehmen bleibt.
Während der Finanzkrise ist die Nachfrage nach den von den Privatversicherern angebotenen Vollversicherungsmodellen stark angestiegen. Hält der Trend an?
Ja, vor allem kleinere Firmen sind froh, die Anlagerisiken abtreten zu können. Zudem garantiert ihnen die Vollversicherung, dass die Versicherungsverpflichtungen jeder- zeit zu 100 Prozent gedeckt sind. Währenddessen haben die Versicherten einer teilautonomen Sammelstiftung die Anlagerisiken selber zu tragen, und die Vorsorgeeinrichtungen können in Unterdeckung geraten. Deshalb ist diese Lösung in der Regel günstiger.
Warum will dann die Axa-Winterthur künftig weniger Vollversicherungen anbieten, wie angekündigt?
Wir wollen vorbereitet sein, sollten sich die Rahmenbedingungen für Lebensversicherer verschlechtern. Deshalb bieten wir vermehrt auch teilautonome Lösungen für jene Unternehmen an, die bereit sind, mehr Risiken zu tragen. Diese Modelle benötigen von uns weniger Eigenkapital


