Mit seiner Motion will Schilliger Massnahmen treffen, damit die einzelnen BVG-Versicherten über die ungewollte Umverteilung innerhalb einer Vorsorgeeinrichtung im obligatorischen Bereich informiert werden. Sie sollen also darüber informiert werden, wie viel Kapital zur Stützung des gesetzlich zu hoch angesetzten Mindestumwandlungssatzes – dies im Widerspruch zum Kapitaldeckungsprinzip – zu ihren Ungunsten umverteilt wird.

Der Bundesrat empfiehlt mit Blick auf das Vorhaben Altersvorsorge 2020 die Motion abzulehnen. Der Nationalrat stimmte mit 132 gegen 48 für die Annahme.

  Ratsprotokoll / Motion