Der Bundesrat möchte die Eingliederung ins Erwerbsleben in der IV weiter fördern. Er hat die Verordnung über die Invalidenversicherung angepasst und auf den 1.1.2015 in Kraft gesetzt. Damit können die Integrationsmassnahmen flexibler eingesetzt werden. Ausserdem wird die Beratung von Arbeitgebern und Fachpersonen in Schule und Ausbildung explizit als Aufgabe der IV-Stellen verankert. Weitere Änderungen betreffen unter anderem die Qualität von medizinischen Gutachten und die Beratung von Personen, die einen Assistenzbeitrag beantragen.

  Mitteilung IV /   Verordnung IV