Managementgebühren in der institutionellen Vermögensverwaltung
Im Reserarch Paper Nr. 2/15 über “Managementgebühren in der institutionellen Vermögensveraltung” von PPCmetrics heisst es: “Performanceabhängige Gebühren können aufgrund ihrer Anreize problematisch sein . Dies führt unvermeidlich zur Frage, welches Gebührenmodell zweckmässig ist und welches Modell mögliche Anreizprobleme des beauftragten Vermögensverwalters verkleinern kann. In der Theorie vermindert eine symmetrische performanceabhängige Gebühr das Anreizproblem, während die verschiedenen Umsetzungsformen in der Praxis zu anderen Fehlanreizen führen können. Deshalb gibt es zwar keinen Königsweg, jedoch sind Entschädigungsmodelle mit fixen Gebühren wahrscheinlich jene Modelle in der Praxis mit den kleinsten Anreizproblemen.
Das Gebührenmodell mit nur einer fixen Gebühr enthält implizit auch eine für den Vermögensverwalter performanceabhängige Komponente, da die Mittelzu- und Mittelabflüsse stark von der Vorjahresrendite abhängig sind und somit die ausbezahlten Gebühren beeinflussen. Zudem sind institutionelle Vermögensverwaltungsmandate meist jederzeit oder kurzfristig kündbar, was dazu führen sollte, dass bereits ein starker Anreiz besteht im Sinne des Investors zu handeln, damit das Mandat nicht verloren geht. Weitere Vorteile sind die Transparenz für institutionelle Investoren sowie die Stabilisierung der Einkünfte beim Vermögensverwalter.”
Gesamtrechnung der Sozialen Sicherheit 2013
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Zwischen 2012 und 2013 haben die Ausgaben für Sozialleistungen real um 5,8 Milliarden Franken zugenommen. Dies entspricht einem Anstieg um 3,9%. Diese Entwicklung ist hauptsächlich auf die Zunahme der Aufwendungen für die Funktionen Krankheit/Gesundheitspflege (+2,9 Milliarden Franken) und Alter (+1,9 Milliarden Franken) zurückzuführen. Im Jahr 2012 sind die Ausgaben für Sozialleistungen gegenüber dem Vorjahr um 4,7% gestiegen. Zwischen 1990 und 2013 sind die Ausgaben für Sozialleistungen real um durchschnittlich 3,3% pro Jahr gestiegen. Im Jahr 1990 machten diese Ausgaben noch 15,4% des BIP aus, 2013 waren es bereits 24,2%. In Prozent des BIP ausgedrückt fielen die Sozialausgaben in der Schweiz seit den 1990er-Jahren im Allgemeinen geringer aus als der Durchschnitt der Europäischen Union: In der EU28 beliefen sie sich im Jahr 2012 auf 27,4% des BIP. |
Effizienzsteigerung bei der Auffangeinrichtung
Gesamtstiftung
Geschäftsbereich Vorsorge BVG
Im Geschäftsbericht der Auffangeinrichtung wird festgehalten: “Erneut war das Berichtsjahr 2014 geprägt von ausserordentlich hohen Umsätzen. Vor allem der Geschäftsbereich Freizügigkeitskonten verzeichnete ein weiteres Mal rekordverdächtige Kapitalzu- und -abflüsse. Aber auch im Geschäftsbereich Vorsorge BVG nahm das Vorsorgevermögen wieder deutlich zu. Leicht rückläufig war die Anzahl Anträge für Invalidenleistungen bei den Arbeitslosen, während die Meldungen in der Wiederanschlusskontrolle in etwa auf dem Vorjahresstand verharrten.
Im Zentrum standen ferner die Integration der Mitarbeitenden vom aufgelösten Standort Rotkreuz in Zürich sowie die Bemühungen um ein Regelwerk zur Anpassung der Beitragshöhe im Geschäftsbereich ALV. Als dritter Beitragszahler erfüllte der Bereich Kapitalanlagen bzw. der Anlageausschuss seine Rolle dieses Jahr vorbildlich. Mit einer Gesamtrendite von 5.7% kann sich das Ergebnis angesichts der risikoarmen Anlagestrategie vor allem in den Geschäftsbereichen ALV und FZK sehen lassen. Die Bewertungsgewinne auf den Obligationen dürften sich allerdings in Zukunft kaum in diesem Mass fortsetzen lassen.”
Niedrigzinsen bedrohen die Zahlungsfähigkeit von Rentenfonds und Versicherern
Die anhaltend niedrigen Zinsen bergen für Rentenfonds und Versicherer erhebliche längerfristige Risiken. Der “OECD Unternehmens- und Finanzausblick”, die erste Ausgabe in einer neuen Publikationsreihe der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, fürchtet, dass Renten- und Lebensversicherer die Renditeversprechen aus Zeiten mit hohen Zinsen nur dann gewährleisten können, wenn sie auf ertragsstarke Anlagen ausweichen. Damit verbunden seien höhere Risiken bis hin zur Insolvenz einzelner Unternehmen.
“Um die Herausforderungen zu meistern, vor der wir als alternde Gesellschaften stehen, müssen wir unsere Mittel weltweit in die produktivsten Investitionen stecken, dürfen aber keine überhöhten Risiken eingehen”, sagte OECD Generalsekretär Angel Gurría bei der Vorstellung des Berichts in Paris. “Vor allem müssen wir die Fähigkeit unseres Finanzsystems stärken, Schocks abzufedern und die Finanzblasen und Crashs vergangener Jahrzehnte zu vermeiden.”
Der Bericht sieht auch eine Gefahr darin, dass Unternehmen ihren Aktionären Auszahlungen durch Dividenden und Aktienrückkäufe zukommen lassen, um kurzfristig die Rendite zu steigern. Das führe dazu, dass das Kapital nicht reinvestiert werde. Dieser Trend sei schädlich für innovationsfördernde Investitionen und für das Produktivitätswachstum. Auch die größere Hebelung und die risikoreichere Investition in hochverzinsliche und komplexe Finanzprodukte sieht der Bericht mit Sorge.
Bis 2019 werden Rentenfonds in der OECD um gut ein Viertel wachsen – von 28,4 Billionen US-Dollar im Jahr 2014 auf 35,8 Billionen US-Dollar. Das Kapital von Versicherungsgesellschaften wird im gleichen Zeitraum von 28,2 Billionen US-Dollar auf 37,7 Billionen steigen (33%), und Investitionsfonds werden um ganze 38 Prozent zulegen, von 33,4 Billionen US-Dollar auf 46,1 Billionen.
Jahresbericht Sozialversicherungen 2014
Der jährliche Bericht über die Sozialversicherungen gemäss ATSG)liegt vor. Der Jahresbericht «Sozialversicherungen 2014» beinhaltet im Sinne einer Gesamtübersicht aktuelle Informationen zu den Sozialversicherungen, einen Überblick über die jüngsten politischen Diskussionen und die sich bietenden Perspektiven. Er gibt Auskunft über die neuesten Kennzahlen der einzelnen Sozialversicherungen und stellt Querbezüge zwischen den verschiedenen Sozialversicherungen dar. Ausserdem vermittelt er eine Überblick über die anstehenden Herausforderungen und zeigt auf, mit welchen Strategien der Bundesrat diesen begegnet und welche Massnahmen dazu erforderlich sind.
Gedruckte Exemplare des Berichts können ab Ende August bestellt werden via Bundesamt für Bauten und Logistik BBL, 3003 Bern, www.bundespublikationen.ch (Bestellnummer 318.121.14D).
AV2020: PK-Netz für UWS 6,4%
Die Fundamental-Opposition von Gewerkschaften und SP gegen die vorgeschlagene Senkung des Umwandlungssatzes auf 6% in der Altersvorsorge 2020 scheint sich langsam in Richtung eines Einschwenkens auf 6,4% zu wandeln. Matthias Kuert von Travail.Suisse äussert sich jedenfalls so in einem Newsletter des PK-Netz. Er schreibt: “Der Bundesrat will den Mindestumwandlungssatz auf 6.0 Prozent senken. Das mag versicherungstechnisch richtig sein, ist aber ein politisch drastischer Schritt. Schon heute erreichen nicht alle Rentner/innen das Leistungsziel der Bundesverfassung, nämlich 60 Prozent des letzten Lohnes aus der ersten und zweiten Säule. Eine einseitige versicherungstechische Sicht ist nicht angebracht. Die heutigen Rentenhöhen müssen gesichert werden. (…)
Auch wenn die Ausgleichsmassnahmen etwas kompliziert daherkommen und deshalb schwierig zu kommunizieren sind, sind sie grundsätzlich richtig. Zu prüfen ist allerdings, ob sich im Sinne eines Kompromisses eine Senkung auf 6.4 als mehrheitsfähig erweisen könnte. So wären weniger umfangeiche Ausgleichsmassnahmen notwendig. Auch wäre eine kurzfristig wirksame Kompensation über die AHV einfacher zu vermitteln. Hier sollte die Möglichkeit geprüft werden, die Rentenformel so zu ändern, dass auch tiefere Einkommen näher an die AHV-Maximalrente kommen und so einen Ausgleich zum tieferen Umwandlungssatz erhalten.”
Kaiser: Neue Ära in der Sozialpolitik
In einem Kommentar in der NZZ äussert such Martin Kaiser, Ressortleiter Sozialpolitik und Mitglied der Geschäftsleitung des Arbeitgeberverbands, kritisch zur aktuellen Verfassung der schweizerischen Sozialpolitik. Wichtige Reformvorhaben sind in den letzten Jahren gescheitert, der Erfolg aktueller Vorhaben unsicher. Gleichzeitig werfen die rasche Alterung der Bevölkerung, die Auswirkungen der Masseneinwanderungsinitiative und der negativen Teuerung ihre Schatten voraus. Eine verstärkte Belastung des Faktors Arbeit durch höhere Lohnbeiträge wird von ihm dezidiert abgelehnt, stattdessen müssten die Beiträge möglichst wieder auf das frühere Niveau abgesenkt werden. Kaiser: “Bundesrat und Parlament müssen erkennen: Für die Sozialpolitik bricht eine neue Ära an. Was ist zu tun? Die Sozialpolitik muss sich auf das Wesentliche fokussieren und so gestaltet werden, dass sie für die schrumpfende Zahl der Erwerbstätigen und deren Arbeitgeber finanzierbar bleibt. Dies mit einer abgespeckten Reform der Altersvorsorge, ausgerichtet auf die Erhaltung des heutigen Leistungsniveaus, aber ohne jeglichen Ausbau
(Einige) Parlamentarier wollen bessere 2. Säule
Bei der Altersvorsorge ist das Parlament noch voll auf Milizkurs: Die National- und Ständeräte haben im Rahmen ihres Mandats kein Anrecht auf eine Pensionskasse, da sie auch nicht in einem Angestelltenverhältnis zum Bund stehen, schreibt die NZZ. Wer nebenher arbeitet, ist schliesslich durch die zweite Säule seines Haupterwerbs für das Alter abgesichert. Nur entspricht diese Grundannahme kaum mehr der Realität.
Wie die Politologin Sarah Bütikofer für «20 Minuten» errechnet hat , sind 57 Prozent der CVP-Nationalräte Berufspolitiker. Bei SP und Grünen sind es je die Hälfte; und selbst bei FDP und SVP, welche die Fahne der Miliz noch am höchsten halten, haben sich rund 30 Prozent aus dem angestammten Beruf verabschiedet. Der Trend hin zu einem Profiparlament führt dazu, dass die Forderungen nach einer besseren Altersvorsorge zunehmen. Heute erhalten die Parlamentarier dafür pro Jahr gut 10 000 Franken aus der Bundeskasse, 3500 Franken steuern sie zusätzlich selber bei.
Jene, die keine Pensionskasse haben, können die Hälfte des addierten Betrags in die dritte Säule einzahlen, die andere auf ein Konto, das ähnlich wie ein Freizügigkeitskonto funktioniert: Nach Ablauf ihres Mandats müssen es die Politiker räumen und für das Geld eine Verwendungsmöglichkeit finden – im Idealfall überweisen sie es in zweite Säule eines neuen Arbeitgebers. (…)
Eine Lösung könnte sein, dass die Parlamentarier an die Pensionskasse der Bundesverwaltung, Publica, andocken dürfen. Dies hatte Francine John-Calame (sp.) bereits 2007 in einem Vorstoss verlangt, sie unterlag jedoch im Nationalrat deutlich – auch weil die CVP fast geschlossen Nein stimmte.
Dies könnte sich angesichts der Vielzahl von CVP-Berufspolitikern ändern. Widerstand ist dafür von SVP und Freisinn zu erwarten. FDP-Sozialpolitiker Bruno Pezzatti sieht keinen Handlungsbedarf. Die heutige Pensionskassenlösung sei zwar «relativ bescheiden». Aber er hält am Ideal eines Parlaments fest, dessen Mitglieder mit einem Bein im Berufsleben stehen sollten. «Ich unterstütze keine Massnahme, die zu einer weiteren Zunahme von Berufspolitikern führen würde.»
Einige linke Parlamentarier haben bereits Nägel mit Köpfen gemacht. Sie gründeten den «Berufsverband der Progressiven Politikerinnen und Politiker». Einziger Zweck des Verbands, in dessen Vorstand die SP-Nationalräte Barbara Gysi, Eric Nussbaumer und Cédric Wermuth sowie der Grüne Louis Schelbert sitzen: den Mitgliedern einen Vertrag mit der Pensionskasse Abendrot anbieten. Laut Wermuth waren zu Beginn des Jahres zehn Personen als Aktivmitglieder registriert, fünf weitere haben Interesse für die Vorsorgelösung signalisiert.
Taschenstatistik Sozialversicherungen 2015
Die Taschenstatistik Sozialversicherungen Schweiz 2015 liefert aktuelle Angaben über die einzelnen Zweige und die Gesamtrechnung der Sozialversicherungen. Gedruckte Gratisexemplare sind verfügbar ab Mitte Juli 2015; Bestellung via Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL), Vertrieb Publikationen, CH-3003 Bern, www.bundespublikationen.admin.ch (Bestellnummer: 318.001.15D). Die Taschenstatistik „Sozialversicherungen der Schweiz 2015“ liegt auch in englischer Sprache vor (Bestellnummer: 318.001.15ENG).
BFS: Schweiz vor Alterungsschub
Die künftige Entwicklung der Bevölkerung hängt von der sozioökonomischen und politischen Situation der Schweiz ab. Anhand von Hypothesen, die zusammen mit Fachleuten der Bundesverwaltung erstellt wurden, hat das Bundesamt für Statistik (BFS) eine neue Reihe von Szenarien erarbeitet. Sollten diese Hypothesen eintreten, wird die Bevölkerung der Schweiz in den nächsten 30 Jahren weiter zunehmen. Die ständige Wohnbevölkerung der Schweiz wird gemäss dem Referenzszenario von 8,2 Millionen Personen Ende 2014 auf 10,2 Millionen Personen im Jahr 2045 ansteigen. Dieses Wachstum dürfte grösstenteils der Migration und in geringerem Mass auch dem Geburtenüberschuss zuzuschreiben sein. Die Alterung der Bevölkerung wird sich in diesem Zeitraum stark beschleunigen.
In den nächsten Jahren ist bei allen Szenarien eine markante und rasche Alterung der Bevölkerung (Anteil der älteren Menschen an der Bevölkerung) zu erwarten. Gemäss dem Referenzszenario wird die Zahl der 0- bis 19-Jährigen und der 20- bis 64-Jährigen nur leicht ansteigen. Die Zahl der Personen unter 20 Jahren wird zwischen 2014 und 2045 von 1,7 auf 1,9 Millionen zunehmen, was einem Anstieg von 14 Prozent entspricht. Jene der 20- bis 64-Jährigen wird sich um 9 Prozent von 5,1 auf 5,6 Millionen erhöhen. Bei den Personen ab 65 Jahren wird dagegen ein sehr starkes Wachstum von rund 84 Prozent zu verzeichnen sein, da zwischen 2020 und 2035 die geburtenstärksten Babyboom-Jahrgänge allmählich ins Rentenalter kommen. Die starke Zunahme der Anzahl Personen ab 65 Jahren in den nächsten 30 Jahren wird nicht nur auf die immer grössere Anzahl Personen, die das Rentenalter erreichen, zurückzuführen sein, sondern auch auf die zunehmend höhere Lebenserwartung der 65-Jährigen und Älteren. Gemäss dem Referenzszenario wird die Schweiz 2045 insgesamt 2,7 Millionen Personen ab 65 Jahren zählen. Ende 2014 waren es 1,5 Millionen.
Medienmitteilung BFS / Szenarien zur Bevölkerungsentwicklung
KPMG’s Swiss Pensions Accounting Survey 2015
Swiss pension discount rates used for international pensions accounting were at historical lows at the year end and have fallen further following the SNB’s 15 January announcement.
KPMG’s annual survey of Swiss pension accounting assumptions showed that median discount rates used by companies reporting under IFRS or US GAAP fell by 110bps over 2014. Following the SNB’s 15 January announcement regarding the break in the CHF-EUR peg, yields fell by around a further 50bps though have, at the time of publication, recovered by around 10-15bps.
KPMG’s survey of 92 Swiss pension foundations where the sponsors report under IFRS or US GAAP provides an insight into trends into developments in accounting assumptions over 2014.
SR: Negativzinsen und Pensionskassen
Der Nationalrat hat sich im Rahmen diverser Motionen, Interpellationen und Postulate mit den Folgen der von der SNB verhängten Negativzinsen auf die Pensionskassen beschäftigt. Dazu einige Zitate aus der Debatte:
Kuprecht (SVP): Der Bundesrat ist offensichtlich zur selben Ansicht gekommen, wie ich in meiner Motion argumentiert habe. Er schreibt: "Die Vorsorgeeinrichtungen leiden … unter diesen tiefen Zinsen und Renditen. Durch die Negativzinsen werden sie zusätzlich belastet."
Auch die Schweizerische Nationalbank ist zum Schluss gekommen, dass diese Massnahme den Pensionskassen Mehrkosten von bis zu 400 Millionen Franken verursachen könnte. Die Suva hat letzte Woche ähnliche Zahlen publiziert. Und es stellt sich natürlich auch die Frage: Was passiert beispielsweise, wenn sich der heute angewandte Negativzins aufgrund von Exits allenfalls auf 2 oder sogar 3 Prozent erhöhen würde, wie das gewisse Grossbanken gegenüber ihren Kunden bereits machen?
Der Bundesrat stellt allerdings fest, dass eine Ausnahme von der Negativverzinsung genauer abgeklärt werden müsste. Mit der Annahme des Postulates Bischof 15.3091, "Negativzinsen. Folgen für Pensionskassen, Kleinsparer und Kantone", will er die "Auswirkungen der Negativzinsen und mögliche Massnahmen" prüfen. In diesem Postulat wird der Bundesrat unter anderem beauftragt, die Frage zu beantworten, wie die Vorsorgeeinrichtungen vom Negativzins ausgenommen werden könnten. Somit muss die von mir geforderte Ausnahme von den Negativzinsen abgeklärt werden. Mit andern Worten, das Thema bleibt aktuell.
Bischof (CVP): Sie sehen, wir sind in einem wichtigen Bereich, in einem Herzstück der schweizerischen Wirtschaftspolitik. Aber es ist ein Herzstück der schweizerischen Wirtschaftspolitik, das zu grossen Teilen nicht in die Entscheidkompetenz unseres Rates, des Parlamentes fällt. In der Schweiz gilt der Grundsatz der Unabhängigkeit der Notenbank, also unserer Nationalbank. Insgesamt ist die Schweiz mit diesem Grundsatz gut gefahren. Er sollte auch nicht tangiert werden.
Gerade deshalb erscheint es mir wichtig, dass wir uns im Parlament die Auswirkungen von schwerwiegenden Notenbankentscheiden aufzeigen lassen. Das will mein Postulat. Ich habe sieben Fragen gestellt; Sie haben sie gelesen. Ich glaube, die Fragen haben alle nichts an Aktualität eingebüsst. Sie fussen darauf, dass die Fragezeichen sagen wollen, dass wir heute eigentlich über langfristige Auswirkungen von Negativzinsen relativ wenig wissen. Die Negativzinsen sind ziemlich schnell eingeführt worden als Folge des Frankenkurs-Entscheides der Nationalbank vom 15. Januar; auch wenn sie schon vorher, im Dezember, teilweise eingeführt wurden. Es ist ein Entscheid, der zu akzeptieren ist.
Graber (CVP): Auf der anderen Seite habe ich auch ein bisschen den Eindruck, dass diese Negativzinsen jetzt von den Pensionskassen auch etwas hochgespielt werden. Selbstverständlich ist das unangenehm, und ich möchte auch nichts verniedlichen. Wenn man sich aber die konkreten Zahlen vor Augen hält, so hat eine Pensionskasse vielleicht 10 Prozent ihres ganzen Anlagevermögens in Schweizer Franken angelegt; maximal oder ungefähr 10 Prozent in Schweizer Franken. Wenn man dann diese 0,75 Prozent auf diese 10 Prozent berechnet, sprechen wir von etwa 0,075 Prozent oder nicht einmal einem Promille Rendite auf das ganze Vermögen. Das sind die effektiven Fakten. Problematisch wird es natürlich dann, wenn die Banken den Zins erhöhen, wie es Herr Kuprecht angesprochen hat, irgendwie bis minus 3 Prozent. Ich frage mich dann aber auch, wer hier ein Geschäft macht. Die 0,75 Prozent der Nationalbank für sich bewegen sich – auf die Pensionskassen bezogen – im Promillebereich. Die Frage ist ja immer, was die Alternative ist. Wenn die Nationalbank diese Negativzinsen nicht erhoben hätte, hätten wir vermutlich einen noch tieferen Eurokurs und weitere Verwerfungen, was wiederum dazu führen würde, dass auch die Pensionskassen beispielsweise auf Fremdwährungsanlagen Abschreibungen vornehmen müssten, die möglicherweise noch wesentlich höher wären als dieser Promillebereich, den sie hier verlieren.
Ich möchte nichts verniedlichen; es stellen sich hier ganz bestimmt Fragen. Es ist unschön, aber ich glaube, dass man in diesen Fragen auch die Proportionen wahren und sich immer überlegen muss, was wäre, wenn die Nationalbank nicht mit einem Negativzins intervenieren würde? Was wären die Auswirkungen infolge von Fremdwährungsverlusten, insbesondere auch in Pensionskassen?
Rechsteiner (SP): Jetzt zur Problematik der Negativzinsen: Es geht hier ja nicht um Ziele. Vielmehr sind die Negativzinsen als eines der Mittel anzusehen, gehören sie doch zum Instrumentarium, über das die Nationalbank verfügt. Hier stellen sich Fragen, vor allem im Zusammenhang mit den Pensionskassen und den Sozialversicherungen, die angesprochen worden sind. Ich meine, dass man sich hüten muss, die Probleme schönzureden oder gar zu sagen, Herr Kollege Graber – ich sage es überspitzt -, dass das noch etwas Gutes an sich habe. Man muss es insgesamt als Fehlentwicklung ansehen, wenn derjenige, der Kapital anlegt, noch dafür bezahlen muss, dass er das macht. Ökonomisch betrachtet ist das grundsätzlich eine hochproblematische Situation. Das kann man nicht ausblenden, wenn man die Folgen für die Sozialversicherungen bedenkt. Das Problem ist, dass diese Folgen auf längere Sicht gesehen eine durchaus enorme Tragweite haben. Deshalb ist es sehr begründet, wenn Herr Bischof dieses Postulat zur Abklärung der Folgen nun einreicht. Hier müssen einfach die Grundsätze gelten: Die schweizerischen Sozialversicherungen bewegen sich grundsätzlich im Frankenraum; die Beiträge werden in Franken gezahlt, und die Leistungen werden in Franken ausbezahlt. Es ist grundsätzlich eine hochproblematische Sache, wenn sie durch die Negativzinsen belastet werden.
BR Widmer Schlumpf: Wir haben Ihnen gesagt, dass wir bereit sind, das Postulat Bischof anzunehmen. Es macht meiner Meinung nach durchaus Sinn, in diesem Rahmen die sich stellenden Fragen anzuschauen, und es stellen sich viele Fragen zur gegenwärtigen Situation und zur weiteren Auswirkung. Es stellt sich die Frage, welche volkswirtschaftlichen Auswirkungen es haben könnte, wenn sich die Negativzinsen noch über längere Zeit erstrecken. Es stellt sich die Frage möglicher Ausnahmeregelungen. Ausnahmeregelungen hindern natürlich dann die Nationalbank in ihrer Preis- und Geldpolitik, die sie ja wieder macht, um die Preisstabilität zu gewährleisten. Ich denke, im Bericht können wir das alles aufzeigen.
Motion Kuprecht: zurückgezogen; Postulat Bischof: angenommen; Die Interpellationen erledigt.
Motion: Berechnung der Eigenmittel der Banken gemäss Swiss GAAP FER für die Verpflichtungen gegenüber Pensionskassen
Fournier Jean-René (CE, VS): Ma motion d’ordre est motivée par l’importante dichotomie existant entre l’argumentaire qui m’a été fourni par les milieux concernés et la prise de position du Conseil fédéral. Ainsi, je suis persuadé que, dans de nombreux domaines, des incompréhensions pourraient être levées par un examen préalable détaillé de la part de la commission compétente. C’est la raison pour laquelle j’invite le Conseil des Etats de bien vouloir accepter la transmission de la motion.
Adopté selon la motion d’ordre Fournier
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Pictet: «Mehr Aktien ins Portfolio von Pensionskassen»
(AWP) Die anhaltende Erholung der Weltwirtschaft und ein zu erwartender Anstieg von Zinsen und Inflation haben laut Alfred Roelli negative Auswirkungen auf die Anlageklasse der Festverzinslichen. Dies bedeutet, dass der Aktienmarkt für Pensionskassenanleger wieder zunehmend attraktiv werde, wie der Sprecher für Anlagestrategie von Pictet Wealth Management anlässlich der 42. AWP-Tagung gegenüber AWP Video erklärte.
«Das Hauptproblem liegt darin, dass Schweizer Pensionskassen mit rund 30% Aktien einen zu niedrigen Wert und zu viele Fenstverzinsliche im Portfolio haben», sagte Roelli weiter. Aus dieser Situation müssten sich die Pensionskassen wieder herausbewegen.
Wo sie sich an der langfristigen Wertschöpfung des Kapitals beteiligen könnten und wie Pensionskassen ihre strategische Vermögensallokation auf den neuesten Stand bringen würden, dazu bezieht Roelli im Videointerview Stellung.
AWP-Tagung zur AV2020
Werner Enz berichtet in der NZZ über die Fachtagung der AWP zur Altersvorsorge 2020. Einer der Referenten war Beat Kappeler. Zu seinen Ausführungen schreibt Enz: “Publizist Beat Kappeler stellte an den Anfang seiner Überlegungen die These, der Verfassungsauftrag, im Rentenalter «die Fortführung der gewohnten Lebenshaltung» zu garantieren, sei vollmundig. Er trat ein für einen «ehrlichen Rückbau», denn die Proklamation aus der Hochkonjunktur Anfang der siebziger Jahre habe schon damals als überzogen gewirkt.
Jene Zeiten, als ein jährlicher Lohnzuwachs und ein Zins von je 4% viele von der goldenen Regel schwärmen liess, sind passé. Das verstehen zwar alle, es spiegelt sich aber trotzdem nicht in den Leistungsversprechen des auf drei Säulen ruhenden Vorsorgekonzepts. Kappeler sprach die demografischen Trends wie auch die von hartnäckig niedrigen Zinsen geprägte neue Realität an.
Bezogen auf die Sozialversicherungen warb der Referent an erster Stelle für eine Entschlackung der Gesetzgebung. Das BVG sei so kompliziert geworden, dass es kaum mehr milizfähig sei, und mit der Oberaufsicht durch den Bund sei dem Ganzen noch ein überflüssiges Sahnehäubchen aufgesetzt worden. Neuerdings würden sich nochmals zwei Dutzend Bürokraten über Jahresberichte beugen, die schon von den kantonalen Aufsichtsbehörden durchleuchtet worden seien.
Es hätte alle bass erstaunt, wenn der Präsident des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes, Paul Rechsteiner, das auch so sähe. Dem war natürlich nicht so. Die durch Volksabstimmungen – zuletzt das wuchtige Nein des Volks zur Senkung des Mindestumwandlungssatzes vor fünf Jahren – bestärkte Linke stellt die von der Verfassung vorgegebenen Leistungsziele über alles andere. Es gilt gleichsam, ob die Zinsen und Anlagerenditen nun bei 0 oder 10% liegen, dass der Umwandlungssatz wie auch der BVG-Mindestzins «hochpolitisch» seien. Immerhin räumte Rechsteiner ein, dass es neuerdings ein Problem mit den Kapitalmärkten gebe; im Übrigen sei die AHV eine geniale Sache.

Gemäss den provisorischen Ergebnissen der Gesamtrechnung der Sozialen Sicherheit (GRSS) beliefen sich die Ausgaben für Sozialleistungen im Jahr 2013 auf 153,6 Milliarden Franken. Dieser Betrag entspricht 24,2% des Bruttoinlandprodukts (BIP) der Schweiz.

