Der Nationalrat hat sich im Rahmen diverser Motionen, Interpellationen und Postulate mit den Folgen der von der SNB verhängten Negativzinsen auf die Pensionskassen beschäftigt. Dazu einige Zitate aus der Debatte:

Kuprecht (SVP): Der Bundesrat ist offensichtlich zur selben Ansicht gekommen, wie ich in meiner Motion argumentiert habe. Er schreibt: "Die Vorsorgeeinrichtungen leiden … unter diesen tiefen Zinsen und Renditen. Durch die Negativzinsen werden sie zusätzlich belastet."
Auch die Schweizerische Nationalbank ist zum Schluss gekommen, dass diese Massnahme den Pensionskassen Mehrkosten von bis zu 400 Millionen Franken verursachen könnte. Die Suva hat letzte Woche ähnliche Zahlen publiziert. Und es stellt sich natürlich auch die Frage: Was passiert beispielsweise, wenn sich der heute angewandte Negativzins aufgrund von Exits allenfalls auf 2 oder sogar 3 Prozent erhöhen würde, wie das gewisse Grossbanken gegenüber ihren Kunden bereits machen?

Der Bundesrat stellt allerdings fest, dass eine Ausnahme von der Negativverzinsung genauer abgeklärt werden müsste. Mit der Annahme des Postulates Bischof 15.3091, "Negativzinsen. Folgen für Pensionskassen, Kleinsparer und Kantone", will er die "Auswirkungen der Negativzinsen und mögliche Massnahmen" prüfen. In diesem Postulat wird der Bundesrat unter anderem beauftragt, die Frage zu beantworten, wie die Vorsorgeeinrichtungen vom Negativzins ausgenommen werden könnten. Somit muss die von mir geforderte Ausnahme von den Negativzinsen abgeklärt werden. Mit andern Worten, das Thema bleibt aktuell.

Bischof (CVP): Sie sehen, wir sind in einem wichtigen Bereich, in einem Herzstück der schweizerischen Wirtschaftspolitik. Aber es ist ein Herzstück der schweizerischen Wirtschaftspolitik, das zu grossen Teilen nicht in die Entscheidkompetenz unseres Rates, des Parlamentes fällt. In der Schweiz gilt der Grundsatz der Unabhängigkeit der Notenbank, also unserer Nationalbank. Insgesamt ist die Schweiz mit diesem Grundsatz gut gefahren. Er sollte auch nicht tangiert werden.

Gerade deshalb erscheint es mir wichtig, dass wir uns im Parlament die Auswirkungen von schwerwiegenden Notenbankentscheiden aufzeigen lassen. Das will mein Postulat. Ich habe sieben Fragen gestellt; Sie haben sie gelesen. Ich glaube, die Fragen haben alle nichts an Aktualität eingebüsst. Sie fussen darauf, dass die Fragezeichen sagen wollen, dass wir heute eigentlich über langfristige Auswirkungen von Negativzinsen relativ wenig wissen. Die Negativzinsen sind ziemlich schnell eingeführt worden als Folge des Frankenkurs-Entscheides der Nationalbank vom 15. Januar; auch wenn sie schon vorher, im Dezember, teilweise eingeführt wurden. Es ist ein Entscheid, der zu akzeptieren ist.

Graber (CVP): Auf der anderen Seite habe ich auch ein bisschen den Eindruck, dass diese Negativzinsen jetzt von den Pensionskassen auch etwas hochgespielt werden. Selbstverständlich ist das unangenehm, und ich möchte auch nichts verniedlichen. Wenn man sich aber die konkreten Zahlen vor Augen hält, so hat eine Pensionskasse vielleicht 10 Prozent ihres ganzen Anlagevermögens in Schweizer Franken angelegt; maximal oder ungefähr 10 Prozent in Schweizer Franken. Wenn man dann diese 0,75 Prozent auf diese 10 Prozent berechnet, sprechen wir von etwa 0,075 Prozent oder nicht einmal einem Promille Rendite auf das ganze Vermögen. Das sind die effektiven Fakten. Problematisch wird es natürlich dann, wenn die Banken den Zins erhöhen, wie es Herr Kuprecht angesprochen hat, irgendwie bis minus 3 Prozent. Ich frage mich dann aber auch, wer hier ein Geschäft macht. Die 0,75 Prozent der Nationalbank für sich bewegen sich – auf die Pensionskassen bezogen – im Promillebereich. Die Frage ist ja immer, was die Alternative ist. Wenn die Nationalbank diese Negativzinsen nicht erhoben hätte, hätten wir vermutlich einen noch tieferen Eurokurs und weitere Verwerfungen, was wiederum dazu führen würde, dass auch die Pensionskassen beispielsweise auf Fremdwährungsanlagen Abschreibungen vornehmen müssten, die möglicherweise noch wesentlich höher wären als dieser Promillebereich, den sie hier verlieren.
Ich möchte nichts verniedlichen; es stellen sich hier ganz bestimmt Fragen. Es ist unschön, aber ich glaube, dass man in diesen Fragen auch die Proportionen wahren und sich immer überlegen muss, was wäre, wenn die Nationalbank nicht mit einem Negativzins intervenieren würde? Was wären die Auswirkungen infolge von Fremdwährungsverlusten, insbesondere auch in Pensionskassen?

Rechsteiner (SP): Jetzt zur Problematik der Negativzinsen: Es geht hier ja nicht um Ziele. Vielmehr sind die Negativzinsen als eines der Mittel anzusehen, gehören sie doch zum Instrumentarium, über das die Nationalbank verfügt. Hier stellen sich Fragen, vor allem im Zusammenhang mit den Pensionskassen und den Sozialversicherungen, die angesprochen worden sind. Ich meine, dass man sich hüten muss, die Probleme schönzureden oder gar zu sagen, Herr Kollege Graber – ich sage es überspitzt -, dass das noch etwas Gutes an sich habe. Man muss es insgesamt als Fehlentwicklung ansehen, wenn derjenige, der Kapital anlegt, noch dafür bezahlen muss, dass er das macht. Ökonomisch betrachtet ist das grundsätzlich eine hochproblematische Situation. Das kann man nicht ausblenden, wenn man die Folgen für die Sozialversicherungen bedenkt. Das Problem ist, dass diese Folgen auf längere Sicht gesehen eine durchaus enorme Tragweite haben. Deshalb ist es sehr begründet, wenn Herr Bischof dieses Postulat zur Abklärung der Folgen nun einreicht. Hier müssen einfach die Grundsätze gelten: Die schweizerischen Sozialversicherungen bewegen sich grundsätzlich im Frankenraum; die Beiträge werden in Franken gezahlt, und die Leistungen werden in Franken ausbezahlt. Es ist grundsätzlich eine hochproblematische Sache, wenn sie durch die Negativzinsen belastet werden. 

BR Widmer Schlumpf: Wir haben Ihnen gesagt, dass wir bereit sind, das Postulat Bischof anzunehmen. Es macht meiner Meinung nach durchaus Sinn, in diesem Rahmen die sich stellenden Fragen anzuschauen, und es stellen sich viele Fragen zur gegenwärtigen Situation und zur weiteren Auswirkung. Es stellt sich die Frage, welche volkswirtschaftlichen Auswirkungen es haben könnte, wenn sich die Negativzinsen noch über längere Zeit erstrecken. Es stellt sich die Frage möglicher Ausnahmeregelungen. Ausnahmeregelungen hindern natürlich dann die Nationalbank in ihrer Preis- und Geldpolitik, die sie ja wieder macht, um die Preisstabilität zu gewährleisten. Ich denke, im Bericht können wir das alles aufzeigen.

Motion Kuprecht: zurückgezogen; Postulat Bischof: angenommen; Die Interpellationen erledigt.

  Debatte SR / NZZ